„Gekreuzigte Kuh“ in einer Kirche des Bistums Hasselt (Limburg)
Christenverfolgung

Die gekreuzigte Kuh

(Brüs­sel) Nach einem gekreu­zig­ten Frosch und einem gekreu­zig­ten Huhn gibt es nun auch eine gekreu­zig­te Kuh. Und alles läuft unter dem wohl­klin­gen­den, durch sol­che Aktio­nen aber schwe­ren Scha­den neh­men­den Stich­wort namens „Kunst“.

"Abscheuliche Plakate" tauchten Anfang Juli in Rom auf.
Genderideologie

Blasphemische Plakate in Rom

(Rom) Öffent­li­che Ver­kehrs­mit­tel mit zwei­fel­haf­ter Wer­bung sieht man in ver­schie­de­nen euro­päi­schen Städ­ten. In Lon­don war­ben die Athe­isten für eine gott­lo­se Welt. In Wiens U‑Bahn-Sta­tio­­nen wer­ben Abtrei­bungs­kli­ni­ken für das Geschäft mit der Tötung unge­bo­re­ner Kin­der. In Madrids U‑Bahn-Sta­tio­­nen wird der­zeit groß­flä­chig für die Homo­se­xua­li­tät gewor­ben, wäh­rend eine Bus­wer­bung für die natür­li­che Fami­lie aus einem Mann und

Lesbische Provokation, Gotteslästerung und Kirchenprofanierung durch die marxistisch-feministische extreme Linke Kataloniens.
Christenverfolgung

Lesben der extremen Linken schänden Heiligtum von Montserrat

(Madrid) Homo­se­xua­li­tät gilt als sexu­el­le Iden­ti­täts­stö­rung und ist damit dem Bereich psy­chi­scher Erkran­kun­gen zuzu­rech­nen. Bestä­tigt wird dies durch die pene­tran­te, nicht sel­ten krank­haf­te Zur­schau­stel­lung der eige­nen Sexua­li­tät. Eine der Gele­gen­hei­ten, die eige­ne Scham­lo­sig­keit der Öffent­lich­keit vor­zu­ex­er­zie­ren ist in Spa­ni­en der „Dia de la visi­bil­idad les­bica“ (Tag der les­bi­schen Sicht­bar­keit), der seit 2008 von Homo-Orga­­ni­sa­tio­­nen am

Der Staat und die Beschimpfung von Religionen
Forum

Wie soll der Staat mit Beschimpfungen von Religionen und Religionsvertretern umgehen?

Vor eini­gen Wochen hat­te ich in mei­nem Arti­kel zu Char­lie Heb­do auch Erör­te­run­gen zum Blas­phe­mie­ge­setz auf­ge­führt. Die­se Über­le­gun­gen sind in Tei­len von Lesern kri­ti­siert wor­den. Hier nun eine Über­ar­bei­tung mei­nes Bei­trags. Von Hubert Hecker Das Ver­bot von Got­tes­lä­ste­rung (Blas­­phe­­mie-Ver­­­bot) beruht für unse­ren Kul­tur­kreis auf dem 2. Gebot des Deka­logs: Du sollst den Namen Got­tes nicht