Das Pontifikat in der Abenddämmerung – doch „der Herr der Ernte hat mich noch hier gelassen“

Die letzten Tage eines Pontifikats


Erzbischof Edgar Peña Parra, Substitut im vatikanischen Staatssekretariat, mit Papst Franziskus
Erzbischof Edgar Peña Parra, Substitut im vatikanischen Staatssekretariat, mit Papst Franziskus

Papst Fran­zis­kus zeigt vom Kran­ken­bett in der Gemel­li-Kli­nik aus eine rege Regie­rungs­tä­tig­keit als abso­lu­ter Mon­arch. Der Vati­ka­nist San­dro Magi­ster legt einen Über­blick der Ent­schei­dun­gen vor, die Fran­zis­kus in den ver­gan­ge­nen 20 Tagen sei­nes Kran­ken­haus­auf­ent­halts getrof­fen hat. Er zeigt auch auf, daß Fran­zis­kus gewis­se nega­ti­ve Gewohn­hei­ten nicht ändert. 

Vor noch nicht ein­mal zwei Jah­ren erließ Fran­zis­kus das neue Grund­ge­setz des Staa­tes der Vati­kan­stadt. Wie jede Ver­fas­sung, so Magi­ster, soll­te auch sie an sich unan­tast­bar sein, doch Fran­zis­kus hat sie „bereits zwei Mal ekla­tant gebro­chen“, und das in den ver­gan­ge­nen drei Wochen und direkt vom Kran­ken­bett aus.

Am 15. Febru­ar, dem 2. Tag in der Gemel­li-Kli­nik, ernann­te er Sr. Raf­fa­el­la Pet­ri­ni zur neu­en Gou­ver­neu­rin des Vati­kan­staa­tes und miß­ach­te­te dabei das Grund­ge­setz, das die­ses Amt einem Kar­di­nal vorbehält.

Am 25. Febru­ar, dem 12. Tag in der Gemel­li-Kli­nik, ernann­te er zwei Gene­ral­se­kre­tä­re für das Gou­ver­neurs­amt, obwohl das Grund­ge­setz nur einen vor­sieht. Sr. Pet­ri­ni selbst hat­te zuvor die­ses Amt aus­ge­übt, das einem stell­ver­tre­ten­den Gou­ver­neur ent­spricht. Zudem beauf­trag­te er die neue Gou­ver­neu­rin, die Auf­ga­ben zwi­schen den bei­den Gene­ral­se­kre­tä­ren auf­zu­tei­len. Nichts davon sieht das Grund­ge­setz vor.

Die Ver­fas­sungs­brü­che erfolg­ten unter dem Vor­be­halt, daß Fran­zis­kus das Grund­ge­setz ent­spre­chend ändert. „Doch bis jetzt hat sich an den Tex­ten nichts geän­dert“, so Magister.

Die neue Kon­sti­tu­ti­on führ­te bereits nach ihrer Ver­öf­fent­li­chung am 13. Mai 2023 zu ent­setz­ter Kri­tik durch Kir­chen­recht­ler wegen der unge­wöhn­li­chen ersten Zei­le der Prä­am­bel, in der dem Papst die Aus­übung „sou­ve­rä­ner Befug­nis­se“ über den Vati­kan­staat „kraft des Petri­ni­schen Munus“ zuge­spro­chen wur­de, „als ob er sie [die Ver­fas­sung] mit gött­li­chem Recht befeh­len wür­de“, so Magi­ster. Auch die­se Stel­le im Grund­ge­setz wur­de bis­her nicht geändert.

Ver­ant­wort­lich für die umstrit­te­ne For­mu­lie­rung ist der Kano­nist P. Gian­fran­co Ghir­lan­da, ein Jesu­it, den Fran­zis­kus für sei­ne treu­en Dien­ste 2022 zum Kar­di­nal kre­ierte. Kar­di­nal Ghir­lan­da erhielt als Titel­kir­che die Mut­ter­kir­che des Jesui­ten­or­dens in Rom. Eine beson­de­re Auszeichnung.

Als Fran­zis­kus am 20. Febru­ar, dem 7. Tag in der Gemel­li-Kli­nik, Kar­di­nal Ghir­lan­da an sei­nem Kran­ken­bett emp­fing, war die­ser Besuch nicht allen ent­gan­gen, son­dern vom ita­lie­ni­schen Fern­se­hen berich­tet. Das habe Fran­zis­kus sehr ver­är­gert, denn seit­her wird dar­über spe­ku­liert, ob und wel­che Ein­grif­fe er beab­sich­ti­ge, mög­li­cher­wei­se eine Ände­rung der Wahl­rechts­ord­nung im Kon­kla­ve, oder der Gene­ral­kon­gre­ga­tio­nen vor dem Kon­kla­ve. Die Ange­le­gen­heit schlug sol­che Wel­len, daß es zu einem unge­wöhn­li­chen Demen­ti durch das vati­ka­ni­schen Pres­se­amt kam, was wohl nur auf Anwei­sung von aller­höch­ster Stel­le denk­bar ist.

Wäh­rend Medi­en­be­rich­te über den Besuch von Kar­di­nal Ghir­lan­da uner­wünscht waren, waren sol­che zum Besuch von Kar­di­nal­staats­se­kre­tär Pie­tro Paro­lin und sei­nem Sub­sti­tu­ten Erz­bi­schof Edgar Peña Par­ra am 24. Febru­ar, dem 11. Tag in der Gemel­li-Kli­nik, durch­aus gewollt. Die­ser stand im Zusam­men­hang mit der Geneh­mi­gung meh­re­re Dekre­te des Dik­aste­ri­ums für die Selig- und Hei­lig­spre­chungs­ver­fah­ren. Dabei kün­dig­te Fran­zis­kus die Ein­be­ru­fung eines für die Ver­kün­dung von neu­en Hei­li­gen und Seli­gen übli­chen Kon­si­sto­ri­ums an, ohne einen Ter­min zu nen­nen. Ein sol­cher Schritt sorg­te auf­grund der pre­kä­ren Gesund­heit des Kir­chen­ober­haup­tes eben­falls für Auf­se­hen. Zu gut ist noch das Kon­si­sto­ri­um vom 11. Febru­ar 2013 in Erin­ne­rung, bei dem Bene­dikt XVI. sei­nen Amts­ver­zicht bekannt­gab. Seit­her ist die ohne­hin reich­hal­ti­ge Gerüch­te­kü­che noch mehr am Bro­deln, da seit­her auch über einen mög­li­chen gesund­heits­be­ding­ten Rück­tritt von Fran­zis­kus spe­ku­liert wird.

Der Auf­tritt von Kar­di­nal Paro­lin und Erz­bi­schof Peña Par­ra löste noch wei­te­re, unter­schied­li­che Reak­tio­nen aus. Fran­zis­kus habe damit, so Magi­ster, signa­li­siert, wer sei­ne bevor­zug­ten Ansprech­part­ner an der Kurie sind. Dies gel­te beson­ders für Peña Par­ra, mit dem die staat­li­che ita­lie­ni­sche Pres­se­agen­tur ANSA gestern ein Inter­view über die inzwi­schen bereits zwei Besu­che bei Fran­zis­kus ver­öf­fent­lich­te, was Magi­sters The­se zu stüt­zen scheint. Paro­lin und Peña Par­ra waren von Fran­zis­kus am 2. März, dem 17. Tag in der Gemel­li-Kli­nik, ein zwei­tes Mal emp­fan­gen worden.

Die Verhinderung des Kardinalstaatssekretärs?

Ande­re Beob­ach­ter behaup­ten, daß Fran­zis­kus den Auf­stieg Paro­lins zu sei­nem Nach­fol­ger ver­hin­dern wol­le. Auch Magi­ster stimmt dar­in ein, indem er meint, der Kar­di­nal­staats­se­kre­tär habe dem Pon­ti­fi­kat Berg­o­glio „mehr gescha­det als geholfen“.

Zur Begrün­dung führt Magi­ster an, daß das Staats­se­kre­ta­ri­at anfangs vom neu­en Kar­di­nals­rat zur Bera­tung des Pap­stes aus­ge­schlos­sen war. Aller­dings ist dem ent­ge­gen­zu­hal­ten, daß sich die­se Maß­nah­me nicht gegen Paro­lin, son­dern sei­nen unge­lieb­ten Vor­gän­ger Kar­di­nal Tar­cis­io Ber­to­ne rich­te­te, den Fran­zis­kus in der ersten Zeit von Bene­dikt XVI. über­nom­men hat­te. Als Paro­lin das Staats­se­kre­ta­ri­at über­nahm und von Fran­zis­kus kurz dar­auf zum Kar­di­nal kre­iert wur­de, dau­er­te es auch nicht lan­ge, bis er in den Kar­di­nals­rat beru­fen wurde.

Bedeut­sa­mer ist, daß Fran­zis­kus schritt­wei­se die Bedeu­tung des Staats­se­kre­ta­ri­ats aus­höhl­te und ihm, nach dem Skan­dal um Luxus­im­mo­bi­li­en in Lon­don, die eigen­stän­di­ge Ver­wal­tung von Finan­zen ent­zog. Aller­dings betraf die­ser Teil den dama­li­gen Sub­sti­tu­ten Ange­lo Becciu. Paro­lin soll Fran­zis­kus vor die Wahl gestellt haben, Becciu oder er.

Dar­auf­hin wur­de Becciu zum Prä­fek­ten der Hei­lig­spre­chungs­kon­gre­ga­ti­on ernannt. Als der Finanz­skan­dal öffent­lich wur­de, muß­te Becciu auf sei­ne Kar­di­nals­rech­te ver­zich­ten und wur­de von einem vati­ka­ni­schen Gericht zu einer mehr­jäh­ri­gen Haft­stra­fe ver­ur­teilt. Dem Anse­hen Paro­lins, obwohl nicht direkt invol­viert, nütz­te der Skan­dal frei­lich nicht.

Dem Cha­rak­ter von Fran­zis­kus ent­sprach es, die vor­ge­se­he­nen Kanä­le zu mei­den und immer eige­ne Wege zu gehen. Das gilt auch für die Diplo­ma­tie, die offi­zi­ell dem Staats­se­kre­ta­ri­at obliegt, wäh­rend Fran­zis­kus für Initia­ti­ven auf eige­ne Faust nicht ungern die Par­al­lel­di­plo­ma­tie der Gemein­schaft von Sant’Egidio in Anspruch nahm. Nicht von unge­fähr gilt Kar­di­nal Zup­pi, Erz­bi­schof von Bolo­gna und Vor­sit­zen­der der Ita­lie­ni­schen Bischofs­kon­fe­renz, als ein Kron­prinz von Fran­zis­kus. Zup­pi ent­stammt der Gemein­schaft von Sant’Egidio. Ihn ernann­te Fran­zis­kus auch zum Son­der­ge­sand­ten für den Ukrai­ne-Krieg. Zup­pi pen­del­te aller­dings zwi­schen Kiew, Mos­kau, Washing­ton und Peking hin und her, ohne jedoch irgend­et­was zu erreichen.

Die ausstehende Wahl eines neuen Kardinaldekans

Als „Brüs­kie­rung“ Paro­lins wer­tet Magi­ster die Ver­hin­de­rung der Wahl eines neu­en Kar­di­nal­de­kans durch Fran­zis­kus. Tat­säch­lich hat­ten sich die Kar­di­nal­bi­schö­fe bereits in Rom ver­sam­melt, um einen Nach­fol­ger für den 91jährigen amtie­ren­den Kar­di­nal­de­kan Gio­van­ni Bat­ti­sta Re zu wäh­len, doch Fran­zis­kus wei­ger­te sich, die Wahl aus­zu­schrei­ben. Aller­dings kann von einer Brüs­kie­rung Paro­lins nur gespro­chen wer­den, soll­te die­ser die Absicht gehabt haben, sich zum Kar­di­nal­de­kan wäh­len zu las­sen. Den Vor­sitz im wahr­schein­lich dem­nächst bevor­ste­hen­den Kon­kla­ve wird Paro­lin in jedem Fall füh­ren, da sowohl Kar­di­nal­de­kan Re als auch Sub­de­kan Sand­ri das 80. Lebens­jahr bereits über­schrit­ten haben. Aus die­sem Grund wird der dienst­äl­te­ste Kar­di­nal­bi­schof unter den Papst­wäh­lern den Vor­sitz im Kon­kla­ve füh­ren und damit eine her­aus­ra­gen­de Stel­lung ein­neh­men. Der dienst­äl­te­ste Kar­di­nal­bi­schof unter den Papst­wäh­lern ist Kar­di­nal Parolin.

Magi­ster ist der Ansicht, daß Paro­lin die Wahl zum Kar­di­nal­de­kan anstreb­te, um damit auch die dem Kon­kla­ve vor­aus­ge­hen­den Begräb­nis­ze­re­mo­nien für Fran­zis­kus lei­ten zu kön­nen. Die­se Posi­ti­on, die Kar­di­nal Ratz­in­ger 2005 bei der Toten­mes­se für Johan­nes Paul II. aus­üb­te, spiel­te eine nicht uner­heb­li­che Rol­le bei sei­ner kurz dar­auf erfolg­ten Wahl zum Papst. Zudem führt der Kar­di­nal­de­kan auch den Vor­sitz in den Gene­ral­kon­gre­ga­tio­nen, dem soge­nann­ten Vor­kon­kla­ve. Es gibt zahl­rei­che Stim­men, die bekräf­ti­gen, daß Fran­zis­kus ein zu gro­ßer Ein­fluß Paro­lins auf das Wahl­ge­sche­hen miß­fal­le.

Der Vene­zo­la­ner Peña Par­ra, Berufs­di­plo­mat wie Paro­lin, Sand­ri und Re, „ist hin­ge­gen nicht nur von Fran­zis­kus als sein wich­tig­ster Voll­strecker aus­er­ko­ren und in sei­ner Nähe gewollt“. Der Kuri­en­erz­bi­schof wird als Nicht-Kar­di­nal im Kon­kla­ve kei­ne Rol­le spie­len. Er kann zwar eige­ne Inter­es­sen gel­tend machen, aber kei­ne per­sön­li­chen Ambi­tio­nen. Magi­ster schreibt aber noch mehr: Peña Par­ra ope­rie­re „unter päpst­li­chem Deck­man­tel sogar weit jen­seits der Gren­zen der Legi­ti­mi­tät“. Hören wir jedoch Magister:

Der Fall Principi und die Rolle von Erzbischof Peña Parra und Papst Franziskus

„Die jüng­ste Epi­so­de, die die­se Nähe zwi­schen Peña Par­ra und dem Papst offen­bart, betrifft den argen­ti­ni­schen Prie­ster Ari­el Alber­to Prín­ci­pi aus der cha­ris­ma­ti­schen Bewe­gung, der im Juni 2023 vom inter­diö­ze­sa­nen Gericht von Cór­do­ba, das vom vati­ka­ni­schen Dik­aste­ri­um für die Glau­bens­leh­re auto­ri­siert wor­den war, lai­siert und dann, nach­dem er Beru­fung ein­legt hat­te, im April 2024 vom Kir­chen­ge­richt von Bue­nos Aires erneut ver­ur­teilt wur­de. Die Ver­ur­tei­lung stütz­te sich auf die Kla­gen drei­er jun­ger Män­ner, die damals min­der­jäh­rig waren, daß sie von dem Prie­ster bei von ihm durch­ge­führ­ten Hei­lungs­ri­tua­len Hand­lun­gen „libi­di­nö­ser Art“ aus­ge­setzt wor­den sei­en, zum Teil in Anwe­sen­heit ande­rer Gottesdienstbesucher.

Prín­ci­pi beteu­er­te stets sei­ne Unschuld, er sei das Opfer einer Fehl­in­ter­pre­ta­ti­on sei­ner Hand­lun­gen. Sein Fall schien jedoch abge­schlos­sen zu sein und war­te­te nur noch auf die end­gül­ti­ge Ver­ur­tei­lung durch das Dik­aste­ri­um für die Glau­bens­leh­re, das ein­zi­ge Organ des Vati­kans, das für sol­che Ver­bre­chen zustän­dig ist.

Am 25. Sep­tem­ber die­ses Jah­res teil­te die Diö­ze­se Río Cuar­to, zu der Prín­ci­pi gehört, mit, daß sie ein vom Sub­sti­tu­ten Peña Par­ra unter­zeich­ne­tes Edikt des Staats­se­kre­ta­ri­ats erhal­ten habe, das die Wie­der­ein­set­zung Prín­ci­pis in den Prie­ster­stand anord­ne­te, wenn auch mit eini­gen Ein­schrän­kun­gen bei der Aus­übung sei­nes Amtes. Dies geschah ‚auf­grund wei­te­rer Bewei­se, die von eini­gen Diö­ze­san­bi­schö­fen Argen­ti­ni­ens vor­ge­legt wurden‘.

Zwei Wochen spä­ter, am 7. Okto­ber, erklär­te Erz­bi­schof John Ken­ne­dy, Lei­ter der Dis­zi­pli­nar­ab­tei­lung des Dik­aste­ri­ums für die Glau­bens­leh­re, die in die­ser Ange­le­gen­heit die aus­schließ­li­che Zustän­dig­keit hat, das vor­he­ri­ge Edikt von Peña Par­ra für null und nich­tig und bestä­tig­te Prín­ci­pis Ver­ur­tei­lung end­gül­tig.
Fall abge­schlos­sen? Recht­lich gese­hen, ja, aber das Geheim­nis die­ser erstaun­li­chen Ein­mi­schung des Sub­sti­tu­ten Peña Par­ra in einen kano­ni­schen Pro­zeß, die zu sei­ner sofor­ti­gen Ent­las­sung geführt hät­te, wenn sie ohne die Zustim­mung von Papst Fran­zis­kus erfolgt wäre, bleibt im Dunkeln.

Unbe­kannt ist auch die Rol­le des Prä­fek­ten des Dik­aste­ri­ums für die Glau­bens­leh­re, des argen­ti­ni­schen Kar­di­nals Vic­tor Manu­el Fernán­dez, der for­mal als Geschä­dig­ter des Macht­miß­brauchs des Staats­se­kre­tärs-Stell­ver­tre­ters dasteht, aber gleich­zei­tig ein lang­jäh­ri­ger Freund Prín­ci­pis ist und vor allem dem Papst sehr nahe steht.

Und dann bleibt da noch das Ver­hal­ten von Papst Fran­zis­kus zu ver­ste­hen, der erst das eine und dann das ande­re tun läßt: ein in Wahr­heit nicht neu­er Wider­spruch in sei­ner Art zu regieren.“

Soweit Magi­ster, der damit die beson­de­re „Treue“ Peña Par­ras in der Aus­füh­rung päpst­li­cher Befeh­le her­aus­streicht. Aller­dings kann nicht ent­ge­hen, daß es sich bei dem kon­kre­ten Fall um einen homo­se­xu­el­len Miß­brauch han­delt. Die „Treue“ hat also eine ein­deu­ti­ge Schlag­sei­te, denn auch gegen Peña Par­ra selbst war bereits in sei­ner Semi­nar­zeit wegen homo­se­xu­el­ler Akti­vi­tä­ten ermit­telt wor­den. Ist der Fall Prin­ci­pi der wie­der­hol­te Beweis, wie gut die Homo-Seil­schaf­ten unter Fran­zis­kus funktionieren?

„Tat­sa­che ist, daß Fran­zis­kus sei­nem Argen­ti­ni­en beson­de­re Auf­merk­sam­keit schenkt und in völ­li­ger Ein­sam­keit Ent­schei­dun­gen trifft, die sich nicht sel­ten als kata­stro­phal erwei­sen“, so Magi­ster, der an den Fall von Bischof Gustavo Oscar Zan­chet­ta erin­nert, einen von vie­len Schütz­lin­gen von Fran­zis­kus, wobei die­se Schütz­lin­ge alle einen spe­zi­el­len Defekt haben, sie sind homo­se­xu­ell und meist päd­era­sti­sche Miß­brauchs­tä­ter. Zan­chet­ta, obwohl aus Argen­ti­ni­en geflo­hen und obwohl er sein Bis­tum im Stich gelas­sen hat­te, genießt bis zum heu­ti­gen Tag den beson­de­ren Schutz von Fran­zis­kus. Inzwi­schen sind es bereits min­de­stens drei argen­ti­ni­sche Diö­ze­san­bi­schö­fe, die von Fran­zis­kus auf ihren Bischofs­stuhl beför­dert wur­den, in Wirk­lich­keit aber homo­se­xu­el­le Miß­brauchs­tä­ter sind. Alles nur ein Zufall?

Die Liste pre­kä­rer Per­so­nal­ent­schei­dun­gen von Fran­zis­kus in den argen­ti­ni­schen Diö­ze­sen lie­ße sich noch fort­set­zen, wie das Bei­spiel der Diö­ze­se Mar del Pla­ta und der Erz­diö­ze­se La Pla­ta zeigt.

Die­ses mas­si­ve Han­deln auf eige­ne Faust und allein nach dem eige­nen Kopf soll­te dem Nach­fol­ger auf dem Stuhl Petri eine Mah­nung sein, so Magi­ster. Fran­zis­kus habe aber kei­ne Eile das Zeit­li­che zu seg­nen, denn beim Besuch von Ita­li­ens Mini­ster­prä­si­den­tin Gior­gia Melo­ni am 19. Febru­ar, dem 6. Tag in der Gemel­li-Kli­nik, sag­te Fran­zis­kus nicht ohne Spit­ze: Er wis­se, daß es Leu­te gebe, die für sei­nen Tod bete­ten, aber vor­erst „hat der Herr der Ern­te dar­an gedacht, mich hier zu lassen“.

Text: Giu­sep­pe Nar­di
Bild: Vati­can­Me­dia (Screen­shot)

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