„Tucho“ und „Baldo“

Der Umgang mit Spitznamen durch den Vatikan


Kardinal Baldassare "Baldo" Reina, Kardinalvikar von Rom und Erzpriester der Lateranbasilika, öffnete am 29. Dezember die Heilige Pforte der Bischofskirche von Rom
Kardinal Baldassare "Baldo" Reina, Kardinalvikar von Rom und Erzpriester der Lateranbasilika, öffnete am 29. Dezember die Heilige Pforte der Bischofskirche von Rom

Es gibt im päpst­li­chen Hof­staat in Rom eini­ge Abson­der­lich­kei­ten. Da ist ein­mal der jüng­ste und kei­nes­wegs ein­zi­ge Vor­stoß in die­sem Pon­ti­fi­kat, die Gläu­bi­gen – immer­hin sind die Katho­li­ken die weit­aus größ­te orga­ni­sier­te Grup­pe der Welt­be­völ­ke­rung – der glo­ba­li­sti­schen Agen­da zu unter­wer­fen, indem ihnen ohne digi­ta­le Ent­blö­ßung und Total­über­wa­chung der Zugang zu den Gna­den­mit­teln des Hei­li­gen Jah­res ver­wehrt wer­den soll. Da ist aber auch der eigen­tüm­li­che Umgang mit „Spitz­na­men“.

Im päpst­li­chen Umfeld wird beklagt, daß der Lieb­lings­pro­te­gé von Papst Fran­zis­kus, sein Reden­schrei­ber Vic­tor Manu­el Kar­di­nal Fernán­dez, „Tucho“ genannt wird. Das sei zwar sein Spitz­na­me, aber nur für Freun­de. Wenn Kar­di­nal Fernán­dez von ande­ren bevor­zugt „Tucho“ genannt wird, sei dies eine „Respekt­lo­sig­keit“, die jene, die die­sen Spitz­na­men ver­wen­den, als „Papst­kri­ti­ker“ aus­wei­se. Im Klar­text: Wer Kar­di­nal Fernán­dez „Tucho“ nennt, ent­tar­ne sich als „Feind des Pap­stes“. Ange­sichts eines sol­chen Mene­te­kels ver­steht sich von selbst, daß die offi­zi­el­len und offi­ziö­sen kirch­li­chen Medi­en den „Tucho“ ver­bannt haben.

Ganz anders ver­hält es sich, wenn die Rede auf Kar­di­nal Bald­as­sa­re Rei­na kommt, den neu­en, seit Okto­ber 2024 amtie­ren­den Kar­di­nal­vi­kar des Pap­stes für die Diö­ze­se Rom. Rei­na wur­de von Fran­zis­kus beim jüng­sten Kon­si­sto­ri­um auch in den Kar­di­nals­rang erho­ben, als das amtie­ren­de Kir­chen­ober­haupt die Zahl der Papst­wäh­ler, allen Bestim­mun­gen zum Trotz, auf gan­ze 139 Kon­kla­ve­teil­neh­mer vergrößerte.

Kar­di­nal­vi­kar Bald­as­sa­re „Bal­do“ Rei­na, gestern in der Lateranbasilika

Wäh­rend also die Bezeich­nung „Tucho“ von den Vati­kan­me­di­en gemie­den wird, erei­fern sich die­sel­ben dar­in, Kar­di­nal Bald­as­sa­re Rei­na als „Bal­do“ zu prä­sen­tie­ren. In der Tat ist das der Spitz­na­me des Neo­kar­di­nals, aber offen­sicht­lich nicht nur für Freun­de. In sei­nem Fall scheint es sogar gewünscht, daß er der Öffent­lich­keit kum­pel­haft als „Bal­do“ vor­ge­stellt wird.

„Bal­do“ Rei­na erhielt gestern erst­mals wirk­li­che inter­na­tio­na­le Sicht­bar­keit, indem er in Ver­tre­tung von Papst Fran­zis­kus die zwei­te der vier tra­di­tio­nel­len Hei­li­gen Pfor­ten Roms öff­ne­te, jene an der Bischofs­kir­che der Diö­ze­se. Anders als die mei­sten den­ken, auch unter den Katho­li­ken, ist nicht der Peters­dom die rang­höch­ste Kir­che der Welt, son­dern die Late­ran­ba­si­li­ka, die den bei­den Johan­nes geweiht ist, Johan­nes dem Täu­fer und Johan­nes dem Evan­ge­li­sten. Sie ist die Haupt­kir­che der Chri­sten­heit. Der Kar­di­nal­vi­kar von Rom ist zugleich Erz­prie­ster die­ser Erzbasilika.

Vor dem Kon­zil wur­den die vier Hei­li­gen Pfor­ten an den Patri­ar­chal­ba­si­li­ken zeit­gleich geöff­net. Die Öff­nung im Peters­dom nahm der Papst selbst vor, wäh­rend er in den ande­ren drei Basi­li­ken jeweils von einem Dele­ga­ten ver­tre­ten wur­de. Johan­nes Paul II. woll­te alle vier Hei­li­gen Pfor­ten per­sön­lich öff­nen, wes­halb sich die­se Zere­mo­nie von der Weih­nachts­vi­gil bis zum Drei­kö­nigs­fest hin­zog. So ist es nun auch unter Fran­zis­kus, doch erstaun­li­cher­wei­se erfolgt nun auch die zeit­ver­setz­te Öff­nung durch Delegaten.

Die unter­schied­li­che Hand­ha­bung der Spitz­na­men scheint jeden­falls einer bewuß­ten Kom­mu­ni­ka­ti­ons­stra­te­gie zu fol­gen. Wäh­rend Kar­di­nal „Tucho“ Fernán­dez mit erheb­li­chen Image­pro­ble­men zu kämp­fen hat, nicht zuletzt wegen sei­ner Ver­gan­gen­heit als Por­no-Schrift­stel­ler, will man beim weit­ge­hend unbe­kann­ten Kar­di­nal „Bal­do“ Rei­na, sei­nen Spitz­na­men als Instru­ment der Image­pfle­ge ein­set­zen, um den Neo­kar­di­nal aus dem direk­ten berg­o­glia­ni­schen Umfeld bekannt zu machen – offen­bar nicht zuletzt unter den ande­ren Pur­pur­trä­gern. Wird hier ver­sucht, jeman­den für das näch­ste Kon­kla­ve in Posi­ti­on zu bringen?

Text: Giu­sep­pe Nar­di
Bild: Vati­can­News (Screen­shots)

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2 Kommentare

  1. Ein Ablass ist ein Ablass, ob man ihn nun im „Hei­li­gen Jahr“ in Rom gewinnt oder auf ande­re Wei­se (z.B. Por­tiunku­la), spielt über­haupt kei­ne Rol­le. Bit­te neh­men Sie den Hype um das Hei­li­ge Jahr des­halb nicht wich­tig! Und was die Abläs­se betrifft: Ein Pfar­rer, der mich sehr beein­druckt hat, hat in einer Pre­digt ein­mal gesagt: „Wen­den wir doch alle Abläs­se den armen See­len zu. Der Herr wird sich von unse­rer Groß­zü­gig­keit nicht über­tref­fen las­sen.“ Seit­dem hal­te ich es so, und viel­leicht mögen Sie es eben­so tun? – Voll­kom­me­ne Abläs­se gibt es ja sehr vie­le. Hei­li­ge Pfor­ten und einen Code braucht man dafür aber nicht. – Ich selbst habe im Hei­li­gen Jahr 2000 Rom besucht, und damit zu einer Zeit, als ein Papst noch ein Papst war. 2025 wer­de ich das aber sicher nicht tun.

    • Ihr Hin­weis ist sehr wich­tig. Der Barm­her­zi­ge Hei­land hat Sr. Fausti­na gebe­ten, jeg­li­chen Ablass den Armen See­len zuzu­wen­den und nur den Barm­her­zig­keits­sonn­tag für sich selbst in Anspruch zu neh­men. Und tat­säch­lich kann man täg­lich einen voll­kom­me­nen Ablass erlangen:

      Ein Voll­ab­lass kann nur gewon­nen wer­den, wenn das Werk (z.B.: 1/​2 Std. euchar. Anbe­tung) und fol­gen­de drei Bestim­mun­gen erfüllt werden:
      a) sakra­men­ta­le Beich­te mit ent­schlos­se­ner Abkehr von jeder Sün­de (eine gilt für mehr­mals (z.B. 14 tägi­ge Beich­te für täg­lich einen Vollablaß),
      b) hl. Kommunion
      c) Gebet nach Mei­nung des HI. Vaters und ein Ave Maria und ein Vater­un­ser, oder ein ande­res Gebet, wei­ters ist erfor­dert, daß der Ablaß­ge­win­ner frei von jeg­li­cher Anhäng­lich­keit an irgend­wel­che, auch läß­li­che (!) Sün­de ist. Fehlt die vol­le Dis­po­si­tio oder eine der vor­ge­nann­ten Bedin­gun­gen, so wird kein vol­ler, son­dern nur ein teil­wei­ser Ablaß erlangt.

      Die drei Bedin­gun­gen kön­nen an meh­re­ren Tagen, vor oder nach Ver­rich­tung des vor­ge­schrie­be­nen Wer­kes, erfüllt wer­den. Wenn die Gewin­nung eines Ablas­ses mit einem bestimm­ten Tag und dem Besuch einer Kir­che ver­bun­den ist, so gilt zur Gewin­nung der Zeit­raum vom Mit­tag des vor­her­ge­hen­den Tages bis zur Mit­ter­nacht des bestimm­ten Tages (zum Kir­chen­be­such kommt meist noch die Bedin­gung von einem Vater­un­ser und einem Glau­bens­be­kennt­nis dazu)

      Von den vie­len Mög­lich­kei­ten zu bestimm­ten Anläs­sen Voll­ab­läs­se zu gewin­nen, sei­en hier nur beson­ders vier erwähnt, durch die der Gläu­bi­ge an jedem Tag des Jah­res einen Voll­ab­laß gewin­nen kann:

      Ein Voll­ab­laß täg­lich kann gewon­nen wer­den durch Erfül­lung der vor­ge­nann­ten drei Bedin­gun­gen mit einem der fol­gen­den Wer­ke, entweder

      1. mit Anbe­tung des Aller­hei­lig­sten Altar­sa­kra­men­tes wenig­stens eine hal­be Stun­de lang; oder

      2. mit andäch­ti­ger Lesung der HI. Schrift, wenig­stens eine hal­be Stun­de lang; oder

      3. mit der Kreuz­weg­an­dacht (an amt­lich errich­te­ten Sta­tio­nen! Für ver­hin­der­te Kran­ke genügt eine hal­be Stun­de Betrach­tung des Lei­dens Jesu); oder

      4. mit dem Beten des Rosen­kran­zes (5 Gesätz­chen) in einer Kir­che, in der Fami­lie, oder in einer Gemeinschaft.

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