Das Neue Testament zensieren wegen Antisemitismus?

Ein bedrohliches Anti-Diskriminierungsgesetz in den USA


Das Repräsentantenhaus hat einen Gesetzentwurf verabschiedet, mit dem Antisemitismus bekämpft werden soll, der aber auch gegen die Christen und das Neue Testament eingesetzt werden könnte.
Das Repräsentantenhaus hat einen Gesetzentwurf verabschiedet, mit dem Antisemitismus bekämpft werden soll, der aber auch gegen die Christen und das Neue Testament eingesetzt werden könnte.

(Washing­ton) Im Reprä­sen­tan­ten­haus des US-Kon­gres­ses wur­de die Reso­lu­ti­on 6090 beschlos­sen. Dabei han­delt es sich um eine Ad-hoc-Maß­nah­me, die sich eig­net, um pro-palä­sti­nen­si­sche Demon­stra­tio­nen, die der­zeit an zahl­rei­chen Uni­ver­si­tä­ten in den USA statt­fin­den, abwür­gen zu kön­nen. Ad-hoc-Maß­nah­men sind ein Macht­in­stru­ment, waren aber sel­ten ein pro­ba­tes Mit­tel in der Poli­tik. Das zeigt sich auch an die­sem Beispiel.

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Der Gesetz­ent­wurf könn­te die Hand­ha­be lie­fern, unter dem Vor­wand der Anti­se­mi­tis­mus-Bekämp­fung, eine gan­ze Lawi­ne von Maß­nah­men los­zu­tre­ten, um die Grund- und Frei­heits­rech­te ein­zu­schrän­ken. Ein Opfer sol­cher Maß­nah­men könn­ten, neben vie­len ande­ren, auch die Chri­sten und das Neue Testa­ment werden.

Der Gesetz­ent­wurf, von dem katho­li­schen repu­bli­ka­ni­schen Abge­ord­ne­ten Micha­el Law­ler aus New York am 26. Okto­ber 2023, also weni­ge Tage nach dem Hamas-Angriff auf Isra­el, ein­ge­bracht und von pro-zio­ni­sti­schen Abge­ord­ne­ten kräf­tig applau­diert, wür­de bei­spiels­wei­se das Kapi­tel VI des Bür­ger­rechts­ge­set­zes von 1964 ändern, das es Bil­dungs­ein­rich­tun­gen ver­bie­tet, auf­grund der Ras­se oder der natio­na­len Her­kunft zu dis­kri­mi­nie­ren, um – wie es aus­drück­lich heißt –, die Anti­se­mi­tis­mus­de­fi­ni­ti­on der Inter­na­tio­na­len Alli­anz für das Geden­ken an den Holo­caust (IHRA) „bei der Anwen­dung des föde­ra­len Anti­dis­kri­mi­nie­rungs­ge­set­zes zu berücksichtigen“.

„Und genau hier wird es sehr beun­ru­hi­gend“, so Pierre-Alain Depauw vom fran­zö­si­schen Pres­se­dienst Medi­as Pres­se.

Der Gesetz­ent­wurf sieht die Kodi­fi­zie­rung der Anti­se­mi­tis­mus­de­fi­ni­ti­on der IHRA in einem Bun­des­ge­setz vor. Die­se Defi­ni­ti­on lau­tet wie folgt:

„Anti­se­mi­tis­mus ist eine bestimm­te Wahr­neh­mung von Juden, die sich in Haß gegen­über Juden äußern kann. Die rhe­to­ri­schen und phy­si­schen Erschei­nungs­for­men des Anti­se­mi­tis­mus rich­ten sich gegen jüdi­sche oder nicht­jü­di­sche Ein­zel­per­so­nen und/​oder deren Eigen­tum sowie gegen Ein­rich­tung der jüdi­schen Gemein­schaft und reli­giö­se Einrichtungen.“

Bei­spie­le für „Äuße­run­gen“ von Anti­se­mi­tis­mus sind laut IHRA-Defi­ni­ti­on unter ande­rem die „Behaup­tung, daß die Juden Jesus getö­tet haben“ oder ganz all­ge­mein „ste­reo­ty­pe Behaup­tun­gen über die Juden“.

Der kon­ser­va­ti­ve Kom­men­ta­tor Ben Sha­pi­ro, ein ortho­do­xer Jude und Absol­vent der juri­sti­schen Fakul­tät der Har­vard-Uni­ver­si­tät, erklär­te, der Gesetz­ent­wurf sei „offen­sicht­lich ver­fas­sungs­wid­rig“. Er warn­te davor, daß der Gesetz­ent­wurf gegen Chri­sten und das Neue Testa­ment ver­wen­det wer­den könn­te. Wenn nicht sofort, dann in der Zukunft. Der Gesetz­ent­wurf sto­ße die Tür dazu auf.

Die Reso­lu­ti­on 6090 wur­de am 1. Mai vom Reprä­sen­tan­ten­haus der USA beschlos­sen. Nun muß der Senat dar­über entscheiden

Auch ande­re Kon­ser­va­ti­ve warn­ten vor die­ser Gefahr. „Hat das Reprä­sen­tan­ten­haus ein­fach Tei­le der Bibel für ille­gal erklärt?“, schrieb Char­lie Kirk, die Vor­sit­zen­de von Tur­ning Point USA, auf X. „Ja, das Neue Testa­ment“, ant­wor­te­te Tucker Carl­son, einer der welt­weit bekann­te­sten Journalisten.

Auch Micha­el Know­les, Kolum­nist des Dai­ly Wire, räum­te ein, daß der Gesetz­ent­wurf das Neue Testa­ment unter Stra­fe stel­len könnte.

Matt Walsh vom Dai­ly Wire kri­ti­sier­te die Unschär­fe des Gesetz­ent­wurfs, der jeg­li­che Kri­tik an der israe­li­schen Poli­tik unter Stra­fe stel­len wür­de. Ins­ge­samt wird dis­ku­tiert, wel­chen Sinn und Zweck es habe, jede Kri­tik an Isra­el und sei­ner Poli­tik ver­bie­ten zu wol­len, und wel­che Aus­wir­kun­gen ein sol­ches ein­sei­ti­ges Ver­bot auf die Grund- und Frei­heits­rech­te der US-Ame­ri­ka­ner haben könn­te. Walsh wört­lich auf X:

„Die gro­ße Mehr­heit der Repu­bli­ka­ner hat gera­de für einen Gesetz­ent­wurf gestimmt, der Kri­tik an der israe­li­schen Regie­rung unter Stra­fe stel­len soll. Wenn der Gesetz­ent­wurf ver­ab­schie­det wird, machen Sie sich der Haß­re­de schul­dig, wenn Sie der israe­li­schen Regie­rung vor­wer­fen, ‚mit zwei­er­lei Maß zu mes­sen‘, oder sie des Völ­ker­mords beschul­di­gen. Ganz ehr­lich, das ist einer der ver­rück­te­sten Geset­zes­ent­wür­fe, den ich je gese­hen habe.“

Ins­ge­samt stellt sich die Fra­ge, auf wel­che recht­li­chen, poli­ti­schen und psy­cho­lo­gi­schen Abwe­ge Ad-hoc-Geset­ze und soge­nann­te Anti-Dis­kri­mi­nie­rungs-Maß­nah­men füh­ren, die eine Min­der­heit pri­vi­le­gie­ren, wo das gel­ten­de Straf­recht aus­rei­chen wür­de. Die Fol­ge ist ech­te Dis­kri­mi­nie­rung im Namen der Anti-Dis­kri­mi­nie­rung und einer Min­der­heit. Und schnell kom­men sich in einem Staat, der auf die­se Wei­se in eine Viel­zahl von „Min­der­hei­ten“ zer­legt wird, eben die­se „Min­der­hei­ten“ gegen­sei­tig in die Que­re und es ent­ste­hen immer neue Kon­flik­te. Die Grund- und Frei­heits­rech­te in einem Staat, wie er sich heu­te selbst defi­niert, haben nicht zur Dis­kus­si­on zu stehen.

Auch der Anti­se­mi­tis­mus-Gesetz­ent­wurf in den USA will unter dem Vor­wand der Anti­se­mi­tis­mus-Bekämp­fung in Wirk­lich­keit eine ein­sei­ti­ge poli­ti­sche Sicht­wei­se des Nah­ost-Kon­flikts durch­set­zen. Des­halb wer­den an den US-Uni­ver­si­tä­ten auch Juden ver­haf­tet, die für Frie­dens­in­itia­ti­ven demonstrieren.

Die poli­ti­sche Bereit­schaft zu frei­heits­feind­li­chen Son­der­ge­set­zen läßt erschrecken. Selbst wenn das Gesetz der­zeit in bezug auf die Chri­sten toter Buch­sta­be blei­ben soll­te, könn­te es in Zukunft unter ande­ren Umstän­den gegen sie ange­wandt werden.

Text: Giu­sep­pe Nar­di
Bild: Wiki­com­mons

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