Der Vatikan steht derzeit vor einem nicht unerheblichen Dilemma: Soll er die traditionellen Urkunden mit dem päpstlichen Segen auch homosexuellen Paaren gewähren, die darum bitten, oder nicht. Die Frage stelle sich „unweigerlich“ nach der Einführung von Homosegnungen durch die Erklärung Fiducia supplicans, so Franca Giansoldati, die Vatikanistin der römischen Tageszeitung Il Messaggero.
Inzwischen sind im Vatikan, wie zu erwarten war, die ersten Anfragen von Homo-Paaren eingegangen, die eine von Papst Franziskus unterzeichnete Urkunde mit dem päpstlichen Segen erbeten haben, wie sie Brautleuten zu ihrer Hochzeit gewährt werden. Giansoldati schreibt dazu:
„Die heikle Frage stellt sich unweigerlich nach der Einführung des vom argentinischen Kardinal Victor Manuel Fernández mit Genehmigung des Pontifex unterzeichneten Dokuments des Glaubensdikasteriums, das grünes Licht für die nicht-liturgische Segnung homosexueller Beziehungen enthält und in der Kirche eine noch nie dagewesene Lawine ausgelöst hat, so daß mehrere Episkopate entschlossen sind, die Bestimmung in dem ihrer Jurisdiktion unterstehenden kirchlichen Gebiet nicht anzuwenden.“
Bei der Päpstlichen Segensurkunde handelt es sich um ein fein verziertes Blatt mit dem Bild von Franziskus am oberen Rand und der Inschrift in Frakturschrift in der Mitte: „Seine Heiligkeit erteilt von Herzen den apostolischen Segen (Namen der Brautleute) anläßlich der Eheschließung und erbittet für die entstehende Familie eine neue Ausgießung der himmlischen Gnaden“, samt dem päpstlichen Siegel und der Unterschrift des Apostolischen Almoseniers am unteren Rand.
Solche Urkunden können zu besonderen Anlässen vom Heiligen Stuhl erbeten werden, was besonders durch die Brautleute für ihre Hochzeit der Fall ist. Denkbar sind aber auch Jubiläen, Taufen, Erstkommunionen, Firmungen, Ordensgelübde, Priesterweihen und sogar Geburtstage. Auf der Internetseite des Amtes des Apostolischen Almoseniers werden Kosten mit mindestens 20 bis 30 Euro genannt, einschließlich Versand. Die gewonnenen Mittel dienen dem kleinen Kirchenstaat dazu, die wohltätigen Werke des Papstes zu finanzieren, die durch den Apostolischen Almosenier erfolgen. Dieses Amt hat unter Papst Franziskus der ihm sehr nahestehende Pole Konrad Krajewski inne, den Franziskus zum Kardinal kreierte. Die päpstliche Urkunde kann in sieben Sprachen angefordert werden.
Seit der Veröffentlichung von Fiducia supplicans machen sich Homosexuelle einen Spaß damit, um Päpstliche Segensurkunden anzusuchen. Offenbar geht es um das Sensationsbild, eine solche Urkunde mit Foto, Siegel und Segensformel für „Jorge und Jorge“ in die Kameras halten zu können. Giansoldati berichtet sogar von „einer Flut“ von solchen Anträgen, was allerdings maßlos übertrieben ist. Tatsache ist jedoch, daß solche Anträge vorliegen und in einigen Fällen sogar eine konzertierte Aktion vermutet wird.
Die Anfragen bleiben derzeit unbeantwortet, weil dem Dikasterium für den Dienst der Nächstenliebe – so wurde die vormalige Apostolische Almosenverwaltung von Papst Franziskus im Jahr 2022 umbenannt – noch keine Anweisung vom Heiligen Stuhl vorliegt, wie es sich verhalten soll.
Kardinal Krajewski, der Päpstliche Almosenier und Leiter des Dikasteriums, befindet sich derzeit im Heiligen Land. Dorthin wurde er von Papst Franziskus kurz vor Weihnachten entsandt „als konkretes Zeichen seiner Anteilnahme am Leid jener, die in erster Person die Folgen des Krieges in dieser Weihnachtszeit erleben“.
Nach seiner Rückkehr, so heißt es, werde sich Krajewski um die Homo-Anträge kümmern, sobald er mit Papst Franziskus in Santa Marta zusammengetroffen sein und von diesem Anweisungen eingeholt haben werde. Werden dann Päpstliche Segensurkunden nicht mehr für Emil und Franziska, sondern für „Jorge und Jorge“ ausgestellt, wie der Blog Secretum meum mihi fragt?
Text: Giuseppe Nardi
Bild: Vatican.va (Screenshot)
Man soll einen solchen Quatsch nicht auf die Spitze treiben.
Ich nehme an, der Papst wird die Antwort schuldig bleiben. So wie in der Vergangenheit…