Von Roberto de Mattei*
In dieser verwirrenden Zeit am Ende des Pontifikats gibt es jene, die ihre Aufmerksamkeit auf die lehrmäßigen Irrtümer von Papst Franziskus richten. Das Bemühen ist lobenswert, vor allem wenn es sich um Fachleute handelt, aber es bleibt schwierig, der Correctio filialis von 2016 etwas hinzuzufügen, die die umfassendste theologische Kritik des zurückliegenden Jahrzehnts bleibt.
Vielmehr offenbaren die Ereignisse immer deutlicher den politischen Charakter der Regierung des amtierenden Papstes und ihre inneren Widersprüche. Zwei jüngere Maßnahmen sind in dieser Hinsicht beispielhaft: die Reform der Römischen Kurie und die kommissarische Verwaltung des Souveränen Malteserordens.
In der Apostolischen Konstitution über die Römische Kurie Praedicate Evangelium vom 9. März 2022 heißt es, daß „jeder Gläubige einem Dikasterium oder einem Organismus“ der Römischen Kurie „kraft der Vollmacht, die sie vom Papst erhalten hat, in dessen Namen sie mit stellvertretender Gewalt in der Ausübung des primatialen Amtes handelt“, vorstehen kann. Wie der neuernannte Kardinal Gianfranco Ghirlanda bei der Vorstellung des Dokuments im Pressesaal des Vatikans erklärte, ist „die stellvertretende Vollmacht zur Ausübung eines Amtes dieselbe, egal ob sie von einem Bischof, einem Presbyter, einem geweihten Mann oder einer geweihten Frau oder einem Laien empfangen wird“.
Das bedeutet, daß jeder Laie, auch eine Frau, zum Beispiel zum Staatssekretär oder zum Präfekten der Glaubenskongregation ernannt werden könnte, da sie ihre Befugnisse direkt vom Papst und nicht vom Weihesakrament erhalten.
Wir stehen vor einem revolutionären Akt, indem Papst Franziskus die etablierte Tradition der Kirche umstößt und Laien Aufgaben überträgt, die traditionell dem Klerus vorbehalten waren. Kardinal Giacomo Antonelli (1806–1876), Staatssekretär von Pius IX., war zum Beispiel weder Bischof noch Priester, sondern gehörte als Diakon dem Klerus an. Die Römische Kurie ist ein Organ, das dem Papst bei der universellen Leitung der katholischen Kirche zur Seite steht und seit jeher eine eminent kirchliche Struktur hat.
Um seine Neuerung zu rechtfertigen, leugnet der Papst jedoch ein grundlegendes Prinzip der progressiven Theologie. Während die traditionelle Theologie zwischen der Jurisdiktionsgewalt, die dem Papst zusteht, und der Weihegewalt, die mit der Bischofsweihe verbunden ist, unterscheidet, geht in der theologischen Vision, die sich seit dem Zweiten Vatikanischen Konzil durchgesetzt hat, die Jurisdiktionsgewalt, also die Regierungsgewalt, in der Weihegewalt, also der sakramentalen Gewalt, auf. In der Tat möchte die neue Theologie die Kirche von ihrer juristischen Hülle befreien, um ihr eine ethisch-prophetische Funktion zu geben, indem sie den Papst auf einen Primus inter pares innerhalb des Bischofskollegiums reduziert.
Aus diesem Grund definiert der Historiker Alberto Melloni, Leiter der „Schule von Bologna“, das Prinzip, auf dem Praedicate Evangelium beruht, als „eine These, die das Zweite Vatikanische Konzil ins Herz trifft und einen Orientierungspunkt für die Zukunft der Kirche darstellt“ (La Repubblica, 24. August 2022). Im Gegensatz zur Konzilstheologie wurde nämlich von Kardinal Ghirlanda präzisiert, daß die neue Konstitution „die Frage der Fähigkeit der Laien regelt, Ämter zu empfangen, die mit der Ausübung der Leitungsgewalt in der Kirche verbunden sind, sofern sie nicht den Empfang der heiligen Weihen voraussetzen, und indirekt bekräftigt, daß die Leitungsgewalt in der Kirche nicht aus dem Sakrament der heiligen Weihen, sondern aus der kanonischen Sendung stammt, da sonst das, was in der Apostolischen Konstitution selbst vorgesehen ist, nicht möglich wäre“.
Der Papst bekräftigt also, um einen Machtmißbrauch zu begehen, einen traditionellen Grundsatz, aber für die Bannerträger des Progressismus handelt es sich dabei um eine schwere theologische Niederlage.
Auch im zweiten Fall liegt ein schwerer Machtmißbrauch vor.
Am 3. September 2022 verkündete der Papst die neue Verfassung des Malteserordens und verfügte die Auflösung des derzeitigen Souveränen Rates [Regierung]. Er setzte einen provisorischen Souveränen Rat ein, der den Orden bis Januar 2023 leiten wird, wenn das außerordentliche Generalkapitel einberufen wird, um den neuen Großmeister zu wählen.
Wie schon 2017, als der Papst den Rücktritt des damaligen Großmeisters Matthew Festing erzwang, wurde der Malteserorden wie jede andere Institution des päpstlichen Rechts behandelt und die Tradition, Geschichte und Erinnerung an einen über neunhundert Jahre alten Orden ignoriert. Der Malteserorden hat nämlich eine doppelte Rechtspersönlichkeit, die ihn auf der Ebene des Kirchenrechts dem Heiligen Stuhl unterstellt, aber auf der Ebene des Völkerrechts seine Unabhängigkeit von diesem gewährleistet.
Artikel 3 der vom Papst aufgehobenen bisherigen Verfassung besagt im Absatz 1, daß „der Orden ein Völkerrechtssubjekt ist und souveräne Funktionen ausübt“. Diese Funktionen sind: die Exekutive, vertreten durch den Großmeister, der vom Souveränen Rat unterstützt wird; die Legislative, vertreten durch das Generalkapitel; und die Judikative, vertreten durch die Magistralgerichte. In Artikel 4 Absatz 6 heißt es: „Der religiöse Charakter schließt die Ausübung der ihm zustehenden Souveränitätsbefugnisse nicht aus, insofern der Orden ein von den Staaten anerkanntes Völkerrechtssubjekt ist“. Es besteht kein Zweifel daran, daß der Papst das Recht hat, das religiöse Leben der Profeßritter zu regeln, die feierlich die drei monastischen Gelübde ablegen, aber er kann sich nicht in die autonomen politischen und staatlichen Entscheidungen des Ordens einmischen.
Kardinal Ghirlanda, der auch die juristische Begründung für das Handeln von Papst Franziskus in diesem Fall verfaßt hat, zitiert ein Urteil des von Pius XII. eingesetzten Kardinaltribunals vom 24. Januar 1953, in dem daran erinnert wird, daß „die dem Orden […] als Völkerrechtssubjekt eigenen Vorrechte […], die der Souveränität eigen sind, […] im Orden jedoch nicht jenen Komplex von Befugnissen und Vorrechten bilden, der souveränen Gebilden im vollen Sinn des Wortes eigen ist“. Dieses Urteil ist jedoch kein Akt des Lehramtes und muß in einen jahrhundertealten historischen und rechtlichen Kontext eingeordnet werden, in dem der Heilige Stuhl stets den souveränen Charakter des Malteserordens anerkannt hat, „ohne Einmischung anderer weltlicher oder religiöser Autoritäten“, wie Benedikt XVI. bei seinem Empfang der Ritter anläßlich des 900. Jahrestages des Privilegs Pie postulatio voluntatis vom 15. Februar 1113 in Erinnerung rief.
Was aber waren die Folgen dieses willkürlichen päpstlichen Eingriffs auf der faktischen Ebene? Am 23. Januar 2017 hat Papst Franziskus, ohne rechtlich dazu befugt zu sein, den Rücktritt von Matthew Festing als Großmeister des Malteserordens angeordnet. Baron Albrecht von Boeselager, Chef des deutschen progressiven Flügels, der durch Festing von seinem Amt als Großkanzler suspendiert wurde, triumphierte. Am darauffolgenden 28. Januar bestätigte der Souveräne Rat mit Unterstützung des Papstes und von Kardinal Parolin den Rücktritt Festings und hob das gegen Boeselager verhängte Suspendierungsdekret auf, der somit als Großkanzler zurückkehrte. Nun wurde auch Boeselager vor die Tür gesetzt. Vor allem aber wurde der Versuch der deutschen Gruppe, den Malteserorden in eine weltliche NGO umzuwandeln, vereitelt.
Im Fall des Praedicate Evangelium beruht der Machtmißbrauch von Papst Franziskus, der das Leben der Kurie stört, auf einem richtigen Prinzip; im Fall der Beauftragung des Malteserordens beruht die Willkür auf einem falschen Prinzip.
Der Progressismus verliert aber in beiden Fällen: im ersten Fall im Prinzip, im zweiten in der Tat.
In beiden Fällen wächst jedoch mit der Macht des Papstes das Chaos in der Kirche.
Roberto de Mattei, Historiker, Vater von fünf Kindern, Professor für Neuere Geschichte und Geschichte des Christentums an der Europäischen Universität Rom, Vorsitzender der Stiftung Lepanto, Autor zahlreicher Bücher, zuletzt in deutscher Übersetzung: Verteidigung der Tradition: Die unüberwindbare Wahrheit Christi, mit einem Vorwort von Martin Mosebach, Altötting 2017 und Das Zweite Vatikanische Konzil. Eine bislang ungeschriebene Geschichte, 2. erw. Ausgabe, Bobingen 2011.
Bücher von Prof. Roberto de Mattei in deutscher Übersetzung und die Bücher von Martin Mosebach können Sie bei unserer Partnerbuchhandlung beziehen.
Übersetzung: Giuseppe Nardi
Bild: Corrispondenza Romana