„Malteserorden keine NGO, sondern tausendjährige Gemeinschaft der Milites Christi“

Ein "explosives Schreiben" zum Reformentwurf der Konstitutionen und des Gesetzbuches des Malteserordens


Mit einer Reform der Ordensverfassung soll der Umbruch vollendet werden, der mit dem Sturz von Großmeister Matthew Festing Anfang 2017 eingeleitet wurde.
Mit einer Reform der Ordensverfassung soll der Umbruch vollendet werden, der mit dem Sturz von Großmeister Matthew Festing Anfang 2017 eingeleitet wurde.

(Rom) Der Sou­ve­rä­ne Mal­te­ser­or­den ist seit Ende 2016 Schau­platz eines inter­nen Macht­kamp­fes, bei dem es nicht nur um Ämter und Schwei­zer Mil­lio­nen geht, son­dern auch um Aus­rich­tung, Cha­ris­ma, Iden­ti­tät und Zukunft des älte­sten Rit­ter­or­dens der Kir­che, der im Jahr 2048 sein tau­send­jäh­ri­ges Grün­dungs­ju­bi­lä­um bege­hen kann. Das Augen­merk liegt dabei auf den Ordens­kon­sti­tu­tio­nen, die einer Neu­fas­sung wei­chen sol­len. Die Stel­lung­nah­me des Vor­sit­zen­den der Chi­le­ni­schen Ordens­ver­ei­ni­gung an den Son­der­ge­sand­ten des Ordens für Latein­ame­ri­ka bie­tet Ein­blick, wor­um es bei der Ordens­re­form geht. Der Vati­ka­nist Mar­co Tosat­ti spricht von einem „explo­si­ven Schrei­ben“, das er voll­in­halt­lich ver­öf­fent­lich­te. Es geht um Bestre­bun­gen zum Umbau des Ordens in eine Pro­to-NGO neu­en Typs, aus­ge­stat­tet mit diplo­ma­ti­scher Immu­ni­tät. Es fällt nicht schwer, sich das Sze­na­rio aus­zu­ma­len, wenn die­ses „Modell“ erst das Inter­es­se ande­rer NGOs fin­det, spe­zi­ell jener, die Teil des Macht­kar­tells von Bill Gates, Geor­ge Sor­os, der Rocke­fel­ler-Foun­da­ti­on und einer Hand­voll wei­te­rer Super­rei­cher sind, das von einer gigan­ti­schen Dimen­si­on ist, wie sie die Welt­ge­schich­te noch nicht gekannt hat, und es selbst Per­so­nen, die sich detail­lier­ter damit beschäf­tigt haben, schwer fällt, sich deren Aus­ma­ße vor­stel­len zu kön­nen, weil es alles bis­her Gekann­te über­steigt. Doch vor dem Schritt B kommt Schritt A, wes­halb der Blick auf die tief­ge­hen­de Ana­ly­se und Kri­tik des chi­le­ni­schen Ordens­ver­tre­ters zu rich­ten ist, da er auf beson­de­re Wei­se die Bedeu­tung, die Tra­di­ti­on, den Reich­tum und die Grö­ße die­ses älte­sten Rit­ter­or­dens der Chri­sten­heit herausarbeitet.

Anzei­ge

Nach einem Anfang Dezem­ber 2016 aus­ge­bro­che­nen Macht­kampf zwi­schen dem dama­li­gen Groß­mei­ster Fra Matthew Fest­ing und dem Groß­kanz­ler des Ordens, Albrecht Frei­herr von Boe­se­la­ger, stell­te sich Papst Fran­zis­kus hin­ter Boe­se­la­ger und setz­te den Groß­mei­ster ab. Seit­her regiert im Orden die „deut­sche Frak­ti­on“. Zunächst setz­te sie die Wahl von Fra Gia­co­mo Bene­det­to Dal­la Tor­re del Tem­pio di San­gui­net­to zum neu­en Groß­mei­ster durch, der aber nach nicht ein­mal zwei Jah­ren ver­starb (s. Tod eines Groß­mei­sters). Seit­her lei­tet Fra Mar­co Luz­za­go als Statt­hal­ter die Amts­ge­schäf­te bis zur Wahl des 81. Großmeisters.

Seit der Abset­zung von Groß­mei­ster Fest­ing ist auch der Kar­di­nal­pro­tek­tor des Ordens, Ray­mond Bur­ke, ent­mach­tet. Ihm wur­de von Fran­zis­kus die Wür­de belas­sen, doch die Ver­tre­tung des Pap­stes beim Orden nimmt seit­her ein Son­der­ge­sand­ter war. Zunächst war dies der inzwi­schen in Ungna­de gefal­le­ne Kar­di­nal Ange­lo Becciu, seit dem 1. Novem­ber 2020 ist es der Vati­kan­di­plo­mat Sil­va­no Kar­di­nal Toma­si, der bereits im Zusam­men­hang mit den Schwei­zer Mil­lio­nen des Ordens und dem Sturz von Groß­mei­ster Fest­ing eine schil­lern­de Rol­le spielte.

Don Mario Cor­rea y Bas­cu­ñán, Pro­fes­sor für Pri­vat­recht an der Juri­sti­schen Fakul­tät der Päpst­li­chen Katho­li­schen Uni­ver­si­tät von Chi­le, ist auch Mal­te­ser­rit­ter und Vor­sit­zen­der der Chi­le­ni­schen Ver­ei­ni­gung des Ordens. Als sol­cher nahm er aus­führ­lich in einem Schrei­ben an Don Juan Tomás O’Naghten y Chacón, Graf de Casa Bayo­na, Mar­qués de la Gra­ti­tud, Graf von Gaglia­no und Baron von Dori­li, zu den Ent­wür­fen für eine neue Ordens­ver­fas­sung und ein neu­es Ordens­recht Stel­lung. Er unter­streicht, daß neben der kari­ta­ti­ven Arbeit die „kon­tem­pla­ti­ve Dimen­si­on unse­res Lebens – hei­li­ge Mes­se, Kom­mu­ni­on, Anbe­tung, Rosen­kranz, Kreuz­weg und geist­li­che Lesun­gen der Hei­li­gen Schrift und der Kir­chen­vä­ter und Kir­chen­leh­rer – nicht ver­ges­sen“ wer­den sol­le. „Es ist not­wen­dig sich Chri­stus gleich zu machen und Ihn zu bit­ten, uns in Ihn zu ver­wan­deln.“ Denn: „Wenn es kei­ne per­sön­li­che und – hof­fent­lich – enge Bezie­hung mit Gott gibt, und man nicht für Gott lebt, wird es auch kei­nen Dienst geben und soll­te es ihn geben, wird er nicht ver­dienst­voll sein“.

„Im Augen­blick des Gerichts wird ein Glas Was­ser, das aus Lie­be zu Gott gege­ben wur­de, mehr wie­gen, als unse­ren Kör­per aus irgend­ei­nem ande­ren Grund, aber ohne Got­tes­lie­be in die Flam­men zu wer­fen (1 Kor 13,3).“

Daher plä­diert Don Cor­rea y Bas­cu­ñán dafür, daß der Erste Stand des Ordens, die Pro­feß­rit­ter, „in der Regie­rung und den Akti­vi­tä­ten des Ordens eine zen­tra­le und her­aus­ra­gen­de Rol­le behal­ten“. Das ist einer der Knack­punk­te der Reform­be­stre­bun­gen. Der Orden besteht aus drei Stän­den, deren Erster Stand der klein­ste ist, da er die Ordens­rit­ter umfaßt, die Gelüb­de abge­legt haben und dem Kle­ri­ker­stand ange­hö­ren. Die bei­den ande­ren Stän­de, der Zwei­te und der Drit­te Stand, wer­den von Lai­en gebil­det. Die höch­sten Ämter im Orden, vor allem das Groß­mei­ster­amt, ste­hen nur Pro­feß­rit­tern offen. Groß­kanz­ler Boe­se­la­ger gehört dem Zwei­ten Stand an, des­sen Ange­hö­ri­ge ein Gehor­sams­ver­spre­chen able­gen und daher Obö­di­enz­rit­ter genannt werden.

Die „deut­sche Frak­ti­on“ drängt dar­auf, die Rech­te des Zwei­ten Stan­des zu stär­ken, was einer Ent­mach­tung des Ersten Stan­des gleich­kommt und die Beschaf­fen­heit des Ordens grund­le­gend ver­än­dern würde.

Orden weder Unternehmen noch Demokratie, sondern Monarchie

Don Cor­rea y Bas­cu­ñán ver­weist dar­auf, daß der Erste Stand die „Spi­ri­tua­li­tät und Erfah­rung“ des Ordens in sei­ner tau­send­jäh­ri­gen Gestalt gewähr­lei­stet. Die Lai­en, das sind die unte­ren Stän­de, soll­ten nicht in die Lebens­wei­se der Pro­feß­rit­ter ein­grei­fen kön­nen, son­dern die­se respek­tie­ren. Das Schrei­ben an den Son­der­ge­sand­ten für Latein­ame­ri­ka stößt sich daher an der Pas­sa­ge im Ent­wurf für eine neue Ordens­ver­fas­sung, in der es heißt: „Was alle betrifft, muß von allen ent­schie­den wer­den“. Denn das, so Don Cor­rea y Bas­cu­ñán, kön­ne im Umkehr­schluß letzt­lich auch hei­ßen: „Alles betrifft alle“.

Don Mario Cor­rea y Bascuñán

„Ich den­ke, und wür­de das als kano­nisch kor­rek­ter sehen, daß die Art, wie die Pro­fes­sen leben, grund­sätz­lich von den Pro­fes­sen selbst zu ent­schei­den ist. Die Kon­ti­nui­tät des Ordens ruht auf ihnen.“

Gera­de des­halb habe der Groß­mei­ster „ein erprob­ter und erfah­re­ner Pro­feß­rit­ter“ zu sein, „auch wenn eini­ge ade­li­ge Vor­aus­set­zun­gen für die Wähl­bar­keit „fle­xi­bler“ gehand­habt wer­den kön­nen. Der­zeit sind nur jene Pro­feß­rit­ter als Groß­mei­ster wähl­bar, deren Groß­el­tern zu allen vier Tei­len dem Adel ent­stam­men. Pro­feß­rit­ter sind aus­nahms­los ade­lig, wäh­rend heu­te in den unte­ren Stän­den auch Nicht-Ade­li­ge Auf­nah­me als Rit­ter finden.

Don Cor­rea y Bas­cu­ñán setzt fort, daß die „ernst­haf­te“ Suche und Festi­gung von Beru­fun­gen zu Pro­feß­rit­tern fort­zu­set­zen und zu ver­stär­ken ist. Mehr noch: Der Beru­fung von Pro­feß­rit­tern soll­te Vor­rang ein­ge­räumt wer­den. Ihnen müs­se eine glaub­wür­di­ge und kohä­ren­te Lebens­per­spek­ti­ve der „Hin­ga­be an Gott“ gebo­ten wer­den, ver­bun­den mit der Mög­lich­keit einer hohen Qua­li­tät der Aus­bil­dung für den Dienst in Füh­rungs­po­si­tio­nen. Das ver­lan­ge eine „recht­gläu­bi­ge dok­tri­nä­re For­mung“ und eben­so eine „geist­li­che For­mung“ im sel­ben Sinn, ver­bun­den mit einer „star­ken maria­ni­schen und eucha­ri­sti­schen Fröm­mig­keit“ sowie einem „ernst­haf­ten, anbe­ten­den und tie­fen lit­ur­gi­schen Leben“, denn die Lit­ur­gie ist „Quel­le und Höhe­punkt im Leben der Kirche“.

Der chi­le­ni­sche Ordens­ver­tre­ter gesteht zu, daß es ange­mes­sen sein kann, den Kan­di­da­ten­kreis für das Amt des Groß­mei­sters zu erwei­tern, indem etwa die ade­li­ge Abstam­mung, die heu­te Vor­aus­set­zung ist, um einen oder zwei der vier Tei­le oder auch das Alter des Adels redu­ziert wer­den könn­te. Ent­schei­dend sei jedoch, die Grund­re­gel bei­zu­be­hal­ten, daß nur ein Pro­feß­rit­ter, des­sen fei­er­li­che Gelüb­de aus­rei­chend lan­ge zurück­lie­gen, als Kan­di­dat in Fra­ge kommt. Der blo­ße Ver­weis auf einen „Adel des Her­zens“, wie ihn der neue Ver­fas­sungs­ent­wurf vor­sieht, sei „nicht aus­rei­chend“, denn der sei für „alle Mit­glie­der des Ordens ver­pflich­tend, ein­schließ­lich jener, die nicht dem Adel ange­hö­ren“. Adel, so der Vor­sit­zen­de der Chi­le­ni­schen Ordens­ver­ei­ni­gung,

„Adel nimmt an, daß Tugend vor­aus­zu­set­zen ist. Er ist aber auch das Ergeb­nis ver­dienst­vol­ler und hel­den­haf­ter Taten von unter­schied­li­chem Cha­rak­ter, die im Dien­ste des Gemein­wohls ange­sam­melt und je nach Fall und Zeit von der Gemein­schaft oder der zustän­di­gen Auto­ri­tät bestä­tigt wer­den. Die­ses Erbe muß erhal­ten und ver­bes­sert wer­den und erfor­dert, daß wir die gegen­wär­ti­gen Gene­ra­tio­nen auf­for­dern, die hohen mora­li­schen Stan­dards ihrer Vor­fah­ren auf­recht­zu­er­hal­ten. Aus die­sem Grund ist blo­ßer Adel kein Recht auf Ein­tritt in den Orden.“

Die vor­aus­ge­setz­te Tugend, die mit dem Adel ange­nom­men wird, und der Respekt für die Über­lie­fe­rung „sind kon­sti­tu­ti­ver Teil der Ordens­tra­di­ti­on und kön­nen daher nicht besei­tigt wer­den“. Don Cor­rea y Bas­cu­ñán ver­weist dazu auf ent­spre­chen­de päpst­li­che Anspra­chen an den römi­schen Adel von Papst Bene­dikt XV. bis Papst Pius XII.

In die­sem Zusam­men­hang unter­streicht der chi­le­ni­sche Ver­tre­ter, daß der älte­ste Rit­ter­or­den der Kir­che „weder ein moder­nes Unter­neh­men noch eine Demo­kra­tie ist. Er war immer eine effi­zi­en­te Wahl­mon­ar­chie, aber nie eine abso­lu­te“. Jede Ein­schrän­kung der Voll­mach­ten des Groß­mei­sters müs­se, sofern über­haupt not­wen­dig, maß­voll, genau stu­diert und wohl begrün­det sein, „darf aber in kei­nem Fall sei­ne Qua­li­tät als Mon­arch ent­stel­len“. Aus die­sem Grund sieht Don Cor­rea y Bas­cu­ñán die Absicht, den Groß­kanz­ler recht­lich zum Regie­rungs­chef zu machen, für „unver­ein­bar“ mit der Natur des Ordens, die leicht zu „Kon­flikt­si­tua­tio­nen“ füh­ren könn­te. Staats- und Regie­rungs­chef ist der Groß­mei­ster und soll­te es auch bleiben.

Vereinheitlichung verlockend, aber nicht sinnvoll

Der Autor ver­wehrt sich auch gegen die Idee einer Ver­ein­heit­li­chung der Orga­ni­sa­ti­ons­struk­tu­ren, die zwar im Sin­ne einer Ratio­na­li­sie­rung „attrak­tiv“ sei, aber die Beson­der­hei­ten der „kom­ple­xe­ren“ gewach­se­nen Struk­tu­ren des Ordens besei­ti­gen wür­de. Gera­de die Ein­tei­lung in Prio­ra­te und Unter­prio­ra­te ermög­li­che das Ken­nen­ler­nen und die Zusam­men­ar­beit von Pro­feß- und Obö­di­enz­rit­tern und för­de­re das geist­li­che Leben der Rit­ter. Groß­prio­ra­te „müs­sen einen Pro­feß-Groß­pri­or an der Spit­ze haben“, davon kön­ne nur unter völ­lig außer­ge­wöhn­li­chen Umstän­den abge­se­hen werden.

Was das Justiz­we­sen des Ordens betrifft, pocht Don Cor­rea y Bas­cu­ñán auf eine Neu­for­mu­lie­rung des vor­ge­leg­ten Ent­wurfs, damit die Staats­ad­vo­ka­tur in jeder Hin­sicht unab­hän­gig ist, vor allem gegen­über den höch­sten Ämtern der Ordensleitung.

Neben recht­li­chen und admi­ni­stra­ti­ven Fra­gen betont der Autor aber auch Fra­gen der Glau­bens­leh­re: Der Orden müs­se in allen sei­nen Glie­dern den Glau­ben nach außen beken­nen, „sei es gele­gen oder unge­le­gen“ (2 Tim 4,1–5). Das gel­te „sowohl für dog­ma­ti­sche als auch mora­li­sche Fra­gen“. Als „Mini­mum“ sei­en fol­gen­den Doku­men­te treu ein­zu­hal­ten: der Kate­chis­mus der Katho­li­schen Kir­che, die Erklä­rung Domi­nus Iesus und das Apo­sto­li­sche Schrei­ben Ordi­na­tio Sacer­do­ta­lis. Wegen ihrer Bedeu­tung und aktu­el­len Wir­kung sei­en vor allem die Enzy­kli­ken Hum­a­nae vitae, Evan­ge­li­um Vitae, Redemptor Homi­nis, Dives in miser­i­cor­dia, Cari­tas in Veri­ta­te, Fides et Ratio, Veri­ta­tis Sple­ndor, Eccle­sia de Eucha­ri­stia und Domi­num et Vivi­fi­can­tem zu beachten.

Don Cor­rea y Bas­cu­ñán führt kei­ne Enzy­kli­ka von Papst Fran­zis­kus unter den „bedeu­ten­den“ Enzy­kli­ken an, was ange­sichts ihrer Qua­li­tät nicht verwundert. 

Keine Distanzierung von der Ordensgeschichte

Auch der Ordens­ge­schich­te wid­met er einen eige­nen Punkt:

„Wir soll­ten mit Lie­be, Treue und Respekt auch die Geschich­te des Ordens leh­ren, für die wir uns – abge­se­hen von dem unver­meid­li­chen mensch­li­chen Elend, das über­all auf­tritt – weder schä­men noch ent­schul­di­gen soll­ten, son­dern stolz dar­auf sein und uns ein Bei­spiel an der vie­len Näch­sten­lie­be für Bedürf­ti­ge und soviel hel­den­haf­tem Schutz der Schwa­chen und des Chri­sten­tums neh­men soll­ten. So vie­le Hel­den sind zu bewun­dern und viel­leicht eben­so vie­le unbe­kann­te Mär­ty­rer, neben jenen, die im Hei­li­gen­ka­len­der des Ordens ent­hal­ten sind. Das sind Bei­spie­le, die sehr wert­voll sind und in den kom­men­den schwie­ri­gen Zei­ten sehr wert­voll sein werden.“

So schreibt der chi­le­ni­sche Ordensvorsitzende:

„Zusam­men­fas­send: Rigo­ro­se Treue zum Depo­si­tum fidei und Ach­tung der Ordenstradition“.

Ver­tei­di­gung von Mal­ta gegen die Tür­ken 1565

Der Miles Christi entspricht dem Ordenscharisma

Don Cor­rea y Bas­cu­ñán ver­wehrt sich auch gegen die Strei­chung des Wor­tes „Rit­ter“ aus dem Ordens­na­men, der in ande­ren Spra­chen den Hin­weis auf sei­nen mili­tä­ri­schen Cha­rak­ter meint.

„ ‚Rit­ter‘ kommt von latei­nisch miles-mili­tis, das immer Sol­dat bedeu­tet hat, was per­fekt mit unse­rem Cha­ris­ma der Tui­tio fidei [Wah­rung des Glau­bens] über­ein­stimmt, so wie wir beken­nen, daß wir Mili­tes Chri­sti, Sol­da­ten Chri­sti, sind, wenn wir das Sakra­ment der Fir­mung emp­fan­gen.“ Der Auf­trag des Rit­ters ent­hal­te „immer Kampf­geist. Er wird von der Lie­be ange­trie­ben und vom Glau­ben getragen.“

Auch die Bestand­tei­le im Ordens­na­men, die auf das Hei­li­ge Land, auf Rho­dos und Mal­ta ver­wei­sen, sei­en Teil der Tra­di­ti­on und der Spi­ri­tua­li­tät des Ordens. „600 Jah­re kön­nen nicht gelöscht wer­den. Für vie­le war und ist die­se Tra­di­ti­on sehr wich­tig für ihre Berufung.“

„Seit fast tau­send Jah­ren leben, beten, die­nen, kämp­fen und ster­ben die Rit­ter für Chri­stus und haben eine Tra­di­ti­on ent­wickelt, die, wenn sie auch in eini­gen Aspek­ten gerei­nigt wer­den kann, respek­tiert und gelebt wer­den muß, sonst besteht die Gefahr, ihre Iden­ti­tät und den Reich­tum zu ver­lie­ren, den sie uns vermittelt.“

„Des­halb ist es ange­bracht, die Bezeich­nung als Rit­ter­or­den zu behal­ten. Es ist mög­lich, sie nicht im Liba­non oder in mus­li­mi­schen Län­dern zu ver­wen­den. Aber der Orden war nicht nur am Ran­de mili­tä­risch aus­ge­rich­tet, son­dern wäh­rend fast sei­ner gesam­ten tau­send­jäh­ri­gen Geschichte.“

„Die Kreuz­zü­ge sind aus einer rich­ti­gen histo­ri­schen Per­spek­ti­ve gese­hen von Natur aus kein Grund zur Reue oder einer Bit­te um Ver­ge­bung. In die Ver­su­chung zu gera­ten, es den­noch zu tun, bedeu­tet, einem poli­tisch kor­rek­ten Ire­nis­mus mit sei­ner Unter­strö­mung des Rela­ti­vis­mus und einer Selbst­be­schul­di­gung zu ver­fal­len, was psy­cho­lo­gisch einen ver­hee­ren­den Selbst­zer­stö­rungs­wil­len erzeugt.“

Vernachlässigung der Überlieferung zeitigt verheerende Folgen

In sei­nen Schluß­fol­ge­run­gen schreibt Don Cor­rea y Bascuñán:

„Wir hal­ten dra­sti­sche Refor­men für gefähr­lich. Bei jeder Reform muß der kon­kre­te Cha­rak­ter des Ordens respek­tiert wer­den, weder nur das Gesetz noch nur das Cha­ris­ma. Fast tau­send Jah­re bil­den eine Tra­di­ti­on und in gewis­sem Maße eine kol­lek­ti­ve Per­sön­lich­keit. Teil davon sind die Geschich­te, beson­de­re Bräu­che und Tra­di­tio­nen, ein Rechts­sy­stem, Zere­mo­nien, kirch­li­che Bräu­che, Flag­gen, Schil­de, beson­de­re Gebe­te und Andach­ten, das Gedächt­nis und die Ehre jener, die uns vor­aus­ge­gan­gen sind, der berech­tig­te Stolz auf wohl­tä­ti­ges und hel­den­haf­tes Wir­ken, die Hei­li­gen des Ordens, sei­ne Hel­den, ihre ruhm­rei­chen Taten wie Lepan­to und die gro­ßen Bela­ge­run­gen sowie die Sor­ge, die­ses Erbe an jene wei­ter­zu­ge­ben, die nach uns kom­men wer­den. All das muß in den Reform­pe­ri­oden respek­tiert und mit gro­ßer Sorg­falt behan­delt wer­den. Das letz­te Jahr­hun­dert lie­fert uns zahl­rei­che Bei­spie­le für die kata­stro­pha­len Fol­gen, die die Ver­nach­läs­si­gung die­ser Rea­li­tä­ten mit sich bringt.“

Der Vor­sit­zen­de der chi­le­ni­schen Ordens­ver­ei­ni­gung beläßt es damit aber nicht, son­dern legt den Fin­ger auch in offe­ne Wun­den und bringt sei­ne dies­be­züg­li­che Besorg­nis zum Ausdruck:

„Wir haben erfah­ren, daß auf­grund der Pro­ble­me, die durch die Ver­tei­lung von ver­hü­ten­den und abtrei­ben­den Mit­teln in Afri­ka und Asi­en ver­ur­sacht wur­den, die­se an die Johan­ni­ter über­ge­ben wur­den, die als Pro­te­stan­ten kei­ne Pro­ble­me haben, sie zu ver­tei­len. Das erscheint uns offen­sicht­lich unmo­ra­lisch und inak­zep­ta­bel, da es sich um eine Zusam­men­ar­beit mit dem Bösen han­delt. Es gibt Din­ge, die immer an sich schlecht sind, ins­be­son­de­re nega­ti­ve Vor­schrif­ten. Das Prin­zip, daß es Taten gibt, die immer böse sind, wur­de kürz­lich von der Kon­gre­ga­ti­on für die Glau­bens­leh­re bestätigt.“

„Unse­re Ver­ei­ni­gung schrieb dem Groß­mei­ster wegen der Stel­lung­nah­me – mit schwer­wie­gen­den Ver­let­zun­gen gegen die Recht­gläu­big­keit in bezug auf Fami­lie und Femi­nis­mus – der Dele­gier­ten bei den Ver­ein­ten Natio­nen in New York, Frau Ardi­ti di Castel­ve­te­re, und erhielt kei­ne Ant­wort. Eine sol­che Situa­ti­on darf sich nicht wie­der­ho­len, da sie der Kir­che und dem Orden ernst­haf­ten Scha­den zufügt. Und wir wür­den uns über Ant­wor­ten auf unse­re Mit­tei­lun­gen freuen.“

Das unrechtmäßige Verbot des überlieferten Ritus

„Juri­stisch-lit­ur­gi­sche Pro­ble­me. Das Ver­bot, in der Lit­ur­gie des Ordens die hei­li­ge Mes­se in der außer­or­dent­li­chen Form zu zele­brie­ren, hat unse­re Auf­merk­sam­keit erregt und besorgt uns. Laut dem Motu Pro­prio Sum­morum Pon­ti­fi­cum ist der Groß­mei­ster in die­ser Ange­le­gen­heit nicht zustän­dig, da die sach­li­chen Vor­aus­set­zun­gen fehl­ten und auch seit­her nicht gege­ben sind, die ihm jene Zustän­dig­keit gemäß dem Motu pro­prio Sum­morum Pon­ti­fi­cum ver­lei­hen hät­ten kön­nen, auf die Bezug genom­men wur­de. Der Groß­mei­ster konn­te und kann einen Akt der päpst­li­chen Juris­dik­ti­on nicht ändern.“

Das Motu pro­prio Sum­morum Pon­ti­fi­cum, so Don Cor­rea y Bas­cu­ñán, erwägt nicht ein­mal ein „all­ge­mei­nes Ver­bot“ der Zele­bra­ti­on im über­lie­fer­ten Ritus. Ein sol­ches sei daher grund­sätz­lich ausgeschlossen.

Nach Recht und Gesetz, aus Gehor­sam gegen­über Sum­morum Pon­ti­fi­cum und aus Klug­keit sei das Ver­bot, das vom 80. Groß­mei­ster Fra Gia­co­mo Bene­det­to Dal­la Tor­re del Tem­pio di San­gui­net­to 2019 aus­ge­spro­chen wur­de, rück­gän­gig zu machen. Obwohl das Ver­bot auf­grund feh­len­der Rechts­grund­la­ge ohne­hin kei­ne recht­mä­ßi­ge Wir­kung ent­fal­te, sei es unan­ge­mes­sen und könn­te zu Gewis­sens­kon­flik­ten und Rechts­strei­ten füh­ren. „Es ist bes­ser, den Feh­ler sofort zu korrigieren.“

Don Cor­rea y Bas­cu­ñán ver­säumt es nicht, dar­auf hin­zu­wei­sen, daß das Ver­bot den Ein­druck einer „Rebel­li­on“ wecken könn­te, wenn­gleich es rechts­un­wirk­sam ist, weil das Motu pro­prio fest­stellt, daß die über­lie­fer­te Form des Römi­schen Ritus nie auf­ge­ho­ben war.

„Im Kapi­tel unse­rer Ver­ei­ni­gung im Juni 2019 frag­te ein Rit­ter Sei­ne Emi­nenz Kar­di­nal Jor­ge Medi­na, eme­ri­tier­ter Prä­fekt der Kon­gre­ga­ti­on für den Got­tes­dienst und die Sakra­men­ten­ord­nung und Ehren- und Devo­ti­ons-Groß­kreuz-Bail­li unse­res Ordens sowie Groß­ka­plan unse­rer Ver­ei­ni­gung, nach sei­ner Beur­tei­lung dazu: Der Kar­di­nal erklär­te ein­deu­tig, daß die­ses Ver­bot das Motu pro­prio Sum­morum Pon­ti­fi­cum ver­letzt. Es war eine ruhi­ge, arti­ku­lier­te, fun­dier­te, über­zeu­gen­de und nicht wider­leg­ba­re Aus­füh­rung, wie jemand anmerkte.“

Die chi­le­ni­sche Ver­ei­ni­gung habe bis­her nur ein­mal die hei­li­ge Mes­se in der außer­or­dent­li­chen Form zele­briert, doch dies tun zu kön­nen, sei „das Recht aller Gläu­bi­gen und daher aller Ordens­an­ge­hö­ri­gen, das nicht ver­letzt wer­den darf“.

Ordens­rit­ter, Brief­mar­ken­aus­ga­be 2001

Text: Giu­sep­pe Nar­di
Bild: Cisom Rom/​Ordo of Mal​ta​.int (Screen­shots)

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1 Kommentar

  1. Bei „Groß­kanz­ler als Regie­rungs­chef“ fiel mir schlag­ar­tig ein Aus­spruch von Kai­ser Franz Josef ein: „Ich muß doch mein Volk vor sei­ner Regie­rung schützen“.

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