(Rom) Bischöfe und ganze Bischofskonferenzen wollen den Gläubigen die Handkommunion aufzwingen. Gegen den starken Widerstand wurde Rom aktiviert. Die Gottesdienstkongregation sprang den Bischöfen zur Seite, doch ohne den Kardinalpräfekten der Kongregation Robert Kardinal Sarah.
Parallel zu den staatlichen Corona-Maßnahmen erließen auch die Bischofskonferenzen in zahlreichen Ländern Corona-Maßnahmen für die Kirche. Die weitgehende Uniformität, die sich auf weltlicher Seite zeigt, wurde dabei wiederholt. Zum kirchlichen Maßnahmenkatalog gehört meist auch die Pflicht zur Handkommunion. Die Begründung dafür ist nicht nur umstritten, sondern willkürlich. Durch Fakten wird sie nicht gestützt. Ärzte widersprechen vielmehr.
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Gegen die bischöfliche Willkür erhob sich erheblicher Widerstand vor allem in Ländern, in denen die Mundkommunion noch allgemein verbreitet ist, wie in Lateinamerika. Gegen das Mundkommunionverbot des Bischofs von Knoxville in den USA wurde die römische Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung angerufen. Diese gab jedoch nicht dem Kläger Recht, sondern leistete dem Bischof Beistand mit einem erst jetzt bekanntgewordenen Schreiben vom 13. November. Darin wird entgegen der gesamten bisherigen kirchlichen Praxis zu verstehen gegeben, daß ein Bischof die Handkommunion aufzwingen könne.
Das Schreiben ist von Kurienerzbischof Arthur Roche, dem Sekretär der Kongregation, unterzeichnet, nicht aber vom Kardinalpräfekten Robert Sarah. Sein Inhalt widerspricht allen bisherigen Stellungnahmen dieses vatikanischen Dikasteriums.
Die Mundkommunion ist die ordentliche Form des Kommunionempfangs. Erst nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil wurde im deutschen Sprachraum auf die Einführung der Handkommunion gedrängt, wie sie bei den Protestanten üblich ist. Diesem Drängen gab Rom nach und gewährte den damals neu errichteten Bischofskonferenzen, eine Sondererlaubnis zu genehmigen, indem neben der ordentlichen Form auch eine außerordentliche Form erlaubt wurde, die Handkommunion. Die neue Praxis verkehrte die kirchliche Ordnung in ihr Gegenteil. Die meisten Gläubigen im deutschen Sprachraum wissen nicht einmal mehr, daß die eigentliche Form des Kommunionempfangs die kniende Mundkommunion ist, während die Handkommunion nur auf dem Dispensweg als Sonderform geduldet ist.
Kritiker sprachen davon, daß der erzwungenen Handkommunion als „Corona-Kommunion“ die sachliche Grundlage fehlt und die Corona-Pandemie nur ein Vorwand sei, um den Resten der auf das Letzte Abendmahl zurückgehenden Mundkommunion, beschrieben im Johannesevangelium, zu beseitigen und durch die protestantische Handkommunion zu ersetzen.
Ausgangspunkt der Frage war ein Tweet von Bischof Rick Stika von Knoxville in Tennessee. Dieser bekannte sich am 20. Mai auf Twitter zu einem von ihm erlassenen Verbot der Mundkommunion. Abschätzig fügte er hinzu, daß Personen, die auf der Mundkommunion beharren, wegzuschicken seien und und mit diesem Wunsch gar nicht wiederzukommen brauchten. Der Bischof wörtlich:
„Der Empfang der Eucharistie darf nicht als Ausdruck persönlicher Frömmigkeit verwendet werden.“
Die Gottesdienstkongregation bestätigte die Entscheidung von Bischof Stika und erklärte, daß dessen Mundkommunionverbot rechtens sei, weshalb der Einspruch dagegen abgelehnt wurde.
Msgr. Roche beruft sich in seiner Antwort auf das Rundschreiben Nr. 432/20 „Kehren wir zur Freude der Eucharistie zurück“, das Kardinal Sarah im Namen der Kongregation im vergangenen September erließ. Das Schreiben trägt das Datum des 15. August und wurde von Papst Franziskus am 3. September approbiert. Darin findet sich kein Wort von einem Verbot der Mundkommunion, schon gar nicht, daß ein solches legitim sei. Vielmehr drängt der Kardinal darauf, sobald als möglich zur kirchlichen Praxis zurückzukehren, wo wegen des Coronavirus Ausnahmen verhängt wurden. Kardinal Sarah wies zudem entschieden jede Form der Einmischung durch den Staat in den Kultus zurück. Ebenso Experimente im Ritus oder sonstige Eingriffe in die heilige Handlung.
Vielmehr heißt es darin:
„Man erkenne den Gläubigen das Recht zu, in der vorgesehenen Art und Weise den Leib Christi zu empfangen und den in der Eucharistie gegenwärtigen Herrn anzubeten, ohne Einschränkungen, die sogar noch über die von den den öffentlichen Behörden oder den Bischöfen erlassenen Hygienebestimmungen hinausgehen.“
Allerdings auch:
„Ein sicherer Grundsatz, um nicht zu fehlen, ist der Gehorsam. Gehorsam gegenüber den Normen der Kirche, Gehorsam gegenüber den Bischöfen.“
Diese Aussage wird ausdrücklich bekräftigt:
„In schwierigen Zeiten (denken wir zum Beispiel an die Kriege, die Pandemien) können die Bischöfe und die Bischofskonferenzen vorübergehende Normen erlassen, denen man gehorchen muß.“
Auf diesen Gehorsam spielt, ohne es explizit zu sagen, das Schreiben von Msgr. Roche an, wenn er damit den Zwang zur Handkommunion von Bischofs Stika rechtfertigt. Allerdings steht dieser Zwang in offenem Widerspruch zur Tradition und allen geltenden Bestimmungen der Kirche. Dieser Widerspruch scheint nicht auflösbar, schon gar nicht ohne eine Begründung, die Msgr. Roche in seinem Schreiben unterläßt.
Das Antwortschreiben des 13. November stellt einen Präzedenzfall dar, der mit der kirchlichen Tradition der Kommunionspendung radikal und ohne erkennbare Not bricht.
Text: Giuseppe Nardi
Bild: MiL
Weihbischof Athanasius Schneider hat in einem Interview deutlich gesagt, dass der Katholik ein Recht auf die traditionelle Hl.Messe habe und damit auf die Mundkommunion. Er verweist darazuf, dass über lange Zeiten viele Gläubige keine Kommunion empfangen konnten, weil es keine Priester gab, also können wir heute auch lange Zeiten mit der geistlichen Kommunion gestärkt werden.
Bitte machen Sie das Schicksal des Ursa im Alten testament belkannt, der mit sicherlich bester Absicht, nämlich die Bundeslade vor dem Umstürzen zu bewahren, diese mit seinen („ungeweihten“) anfasste, er fiel tot zu Boden.
Wer bilden wir uns ein zu sein gegenüber der Heiligkeit Gottes?
solche Anfragen werden nie vom Präfekten unterschrieben
Zur Handkommunion
Jedes Bröselchen, das von der Hostie, dem Leib und Blut unseres Erlösers wegbricht, ist wieder sein Leib und Blut.
Zur Kommunion in die Hand müssten die Hostien poliert sein, damit nichts davon verunehrt werden kann.
Mich stört ein weiteres. Wenn wegen der behaupteten „Infektionsgefahr“ nicht einmal mehr gesungen werden darf, frage ich mich, warum die Messe nicht zuerst auf das unbedingte Maß verkürzt wird? Wir dürfen nicht singen, werden aber für eine Stunde in „Gefahr“ verhaftet. [lol] Die Kommunionspendung nach dem Segen, daß sich die anderen entfernen können.
Dann noch was. Vor der Messe den Rosenkranz beten. da sind am Anfang nur wenige da, aber bei uns kommen schon recht viele eine Viertelstunde früher. Die würden, wenn ich von mir ausgehe, nicht nur da sitzen, sondern Nützliches tun. (Na ja, manchmal bete ich dann das Salve Regina.
Das Gotteslob als Superspreader?
Die Afrikaner: Augustinus, Arinze gern als Papst, (Benedikt war es dann), Sarah, Dank sei Gott. [Geht da mehr?]