Bischöfe dürfen die Handkommunion erzwingen?

Ja, sagt die Gottesdienstkongregation – in Coronazeiten


Coronavirus als Vorwand? Zwang zur Handkommunion. Gottesdienstkongregation schafft einen Präzedenzfall.
Coronavirus als Vorwand? Zwang zur Handkommunion. Gottesdienstkongregation schafft einen Präzedenzfall.

(Rom) Bischö­fe und gan­ze Bischofs­kon­fe­ren­zen wol­len den Gläu­bi­gen die Hand­kom­mu­ni­on auf­zwin­gen. Gegen den star­ken Wider­stand wur­de Rom akti­viert. Die Got­tes­dienst­kon­gre­ga­ti­on sprang den Bischö­fen zur Sei­te, doch ohne den Kar­di­nal­prä­fek­ten der Kon­gre­ga­ti­on Robert Kar­di­nal Sarah.

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Par­al­lel zu den staat­li­chen Coro­na-Maß­nah­men erlie­ßen auch die Bischofs­kon­fe­ren­zen in zahl­rei­chen Län­dern Coro­na-Maß­nah­men für die Kir­che. Die weit­ge­hen­de Uni­for­mi­tät, die sich auf welt­li­cher Sei­te zeigt, wur­de dabei wie­der­holt. Zum kirch­li­chen Maß­nah­men­ka­ta­log gehört meist auch die Pflicht zur Hand­kom­mu­ni­on. Die Begrün­dung dafür ist nicht nur umstrit­ten, son­dern will­kür­lich. Durch Fak­ten wird sie nicht gestützt. Ärz­te wider­spre­chen vielmehr.

Gegen die bischöf­li­che Will­kür erhob sich erheb­li­cher Wider­stand vor allem in Län­dern, in denen die Mund­kom­mu­ni­on noch all­ge­mein ver­brei­tet ist, wie in Latein­ame­ri­ka. Gegen das Mund­kom­mu­ni­on­ver­bot des Bischofs von Knox­ville in den USA wur­de die römi­sche Kon­gre­ga­ti­on für den Got­tes­dienst und die Sakra­men­ten­ord­nung ange­ru­fen. Die­se gab jedoch nicht dem Klä­ger Recht, son­dern lei­ste­te dem Bischof Bei­stand mit einem erst jetzt bekannt­ge­wor­de­nen Schrei­ben vom 13. Novem­ber. Dar­in wird ent­ge­gen der gesam­ten bis­he­ri­gen kirch­li­chen Pra­xis zu ver­ste­hen gege­ben, daß ein Bischof die Hand­kom­mu­ni­on auf­zwin­gen könne.

Das Schrei­ben ist von Kuri­en­erz­bi­schof Arthur Roche, dem Sekre­tär der Kon­gre­ga­ti­on, unter­zeich­net, nicht aber vom Kar­di­nal­prä­fek­ten Robert Sarah. Sein Inhalt wider­spricht allen bis­he­ri­gen Stel­lung­nah­men die­ses vati­ka­ni­schen Dikasteriums. 

Die Mund­kom­mu­ni­on ist die ordent­li­che Form des Kom­mu­nion­emp­fangs. Erst nach dem Zwei­ten Vati­ka­ni­schen Kon­zil wur­de im deut­schen Sprach­raum auf die Ein­füh­rung der Hand­kom­mu­ni­on gedrängt, wie sie bei den Pro­te­stan­ten üblich ist. Die­sem Drän­gen gab Rom nach und gewähr­te den damals neu errich­te­ten Bischofs­kon­fe­ren­zen, eine Son­der­er­laub­nis zu geneh­mi­gen, indem neben der ordent­li­chen Form auch eine außer­or­dent­li­che Form erlaubt wur­de, die Hand­kom­mu­ni­on. Die neue Pra­xis ver­kehr­te die kirch­li­che Ord­nung in ihr Gegen­teil. Die mei­sten Gläu­bi­gen im deut­schen Sprach­raum wis­sen nicht ein­mal mehr, daß die eigent­li­che Form des Kom­mu­nion­emp­fangs die knien­de Mund­kom­mu­ni­on ist, wäh­rend die Hand­kom­mu­ni­on nur auf dem Dis­pens­weg als Son­der­form gedul­det ist.

Kri­ti­ker spra­chen davon, daß der erzwun­ge­nen Hand­kom­mu­ni­on als „Coro­na-Kom­mu­ni­on“ die sach­li­che Grund­la­ge fehlt und die Coro­na-Pan­de­mie nur ein Vor­wand sei, um den Resten der auf das Letz­te Abend­mahl zurück­ge­hen­den Mund­kom­mu­ni­on, beschrie­ben im Johan­nes­evan­ge­li­um, zu besei­ti­gen und durch die pro­te­stan­ti­sche Hand­kom­mu­ni­on zu ersetzen.

Aus­gangs­punkt der Fra­ge war ein Tweet von Bischof Rick Sti­ka von Knox­ville in Ten­nes­see. Die­ser bekann­te sich am 20. Mai auf Twit­ter zu einem von ihm erlas­se­nen Ver­bot der Mund­kom­mu­ni­on. Abschät­zig füg­te er hin­zu, daß Per­so­nen, die auf der Mund­kom­mu­ni­on behar­ren, weg­zu­schicken sei­en und und mit die­sem Wunsch gar nicht wie­der­zu­kom­men brauch­ten. Der Bischof wörtlich:

„Der Emp­fang der Eucha­ri­stie darf nicht als Aus­druck per­sön­li­cher Fröm­mig­keit ver­wen­det werden.“

Die Got­tes­dienst­kon­gre­ga­ti­on bestä­tig­te die Ent­schei­dung von Bischof Sti­ka und erklär­te, daß des­sen Mund­kom­mu­ni­on­ver­bot rech­tens sei, wes­halb der Ein­spruch dage­gen abge­lehnt wurde.

Msgr. Roche beruft sich in sei­ner Ant­wort auf das Rund­schrei­ben Nr. 432/​20Keh­ren wir zur Freu­de der Eucha­ri­stie zurück“, das Kar­di­nal Sarah im Namen der Kon­gre­ga­ti­on im ver­gan­ge­nen Sep­tem­ber erließ. Das Schrei­ben trägt das Datum des 15. August und wur­de von Papst Fran­zis­kus am 3. Sep­tem­ber appro­biert. Dar­in fin­det sich kein Wort von einem Ver­bot der Mund­kom­mu­ni­on, schon gar nicht, daß ein sol­ches legi­tim sei. Viel­mehr drängt der Kar­di­nal dar­auf, sobald als mög­lich zur kirch­li­chen Pra­xis zurück­zu­keh­ren, wo wegen des Coro­na­vi­rus Aus­nah­men ver­hängt wur­den. Kar­di­nal Sarah wies zudem ent­schie­den jede Form der Ein­mi­schung durch den Staat in den Kul­tus zurück. Eben­so Expe­ri­men­te im Ritus oder son­sti­ge Ein­grif­fe in die hei­li­ge Handlung.

Viel­mehr heißt es darin:

„Man erken­ne den Gläu­bi­gen das Recht zu, in der vor­ge­se­he­nen Art und Wei­se den Leib Chri­sti zu emp­fan­gen und den in der Eucha­ri­stie gegen­wär­ti­gen Herrn anzu­be­ten, ohne Ein­schrän­kun­gen, die sogar noch über die von den den öffent­li­chen Behör­den oder den Bischö­fen erlas­se­nen Hygie­ne­be­stim­mun­gen hinausgehen.“

Aller­dings auch:

„Ein siche­rer Grund­satz, um nicht zu feh­len, ist der Gehor­sam. Gehor­sam gegen­über den Nor­men der Kir­che, Gehor­sam gegen­über den Bischöfen.“

Die­se Aus­sa­ge wird aus­drück­lich bekräftigt:

„In schwie­ri­gen Zei­ten (den­ken wir zum Bei­spiel an die Krie­ge, die Pan­de­mien) kön­nen die Bischö­fe und die Bischofs­kon­fe­ren­zen vor­über­ge­hen­de Nor­men erlas­sen, denen man gehor­chen muß.“

Auf die­sen Gehor­sam spielt, ohne es expli­zit zu sagen, das Schrei­ben von Msgr. Roche an, wenn er damit den Zwang zur Hand­kom­mu­ni­on von Bischofs Sti­ka recht­fer­tigt. Aller­dings steht die­ser Zwang in offe­nem Wider­spruch zur Tra­di­ti­on und allen gel­ten­den Bestim­mun­gen der Kir­che. Die­ser Wider­spruch scheint nicht auf­lös­bar, schon gar nicht ohne eine Begrün­dung, die Msgr. Roche in sei­nem Schrei­ben unterläßt.

Das Ant­wort­schrei­ben des 13. Novem­ber stellt einen Prä­ze­denz­fall dar, der mit der kirch­li­chen Tra­di­ti­on der Kom­mu­ni­ons­pen­dung radi­kal und ohne erkenn­ba­re Not bricht.

Text: Giu­sep­pe Nar­di
Bild: MiL

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3 Kommentare

  1. Weih­bi­schof Atha­na­si­us Schnei­der hat in einem Inter­view deut­lich gesagt, dass der Katho­lik ein Recht auf die tra­di­tio­nel­le Hl.Messe habe und damit auf die Mund­kom­mu­ni­on. Er ver­weist dara­zuf, dass über lan­ge Zei­ten vie­le Gläu­bi­ge kei­ne Kom­mu­ni­on emp­fan­gen konn­ten, weil es kei­ne Prie­ster gab, also kön­nen wir heu­te auch lan­ge Zei­ten mit der geist­li­chen Kom­mu­ni­on gestärkt werden.

    Bit­te machen Sie das Schick­sal des Ursa im Alten testa­ment bel­kannt, der mit sicher­lich bester Absicht, näm­lich die Bun­des­la­de vor dem Umstür­zen zu bewah­ren, die­se mit sei­nen („unge­weih­ten“) anfass­te, er fiel tot zu Boden. 

    Wer bil­den wir uns ein zu sein gegen­über der Hei­lig­keit Gottes?

  2. Zur Hand­kom­mu­ni­on
    Jedes Brö­sel­chen, das von der Hostie, dem Leib und Blut unse­res Erlö­sers weg­bricht, ist wie­der sein Leib und Blut.
    Zur Kom­mu­ni­on in die Hand müss­ten die Hosti­en poliert sein, damit nichts davon ver­un­ehrt wer­den kann.
    Mich stört ein wei­te­res. Wenn wegen der behaup­te­ten „Infek­ti­ons­ge­fahr“ nicht ein­mal mehr gesun­gen wer­den darf, fra­ge ich mich, war­um die Mes­se nicht zuerst auf das unbe­ding­te Maß ver­kürzt wird? Wir dür­fen nicht sin­gen, wer­den aber für eine Stun­de in „Gefahr“ ver­haf­tet. [lol] Die Kom­mu­ni­ons­pen­dung nach dem Segen, daß sich die ande­ren ent­fer­nen können.
    Dann noch was. Vor der Mes­se den Rosen­kranz beten. da sind am Anfang nur weni­ge da, aber bei uns kom­men schon recht vie­le eine Vier­tel­stun­de frü­her. Die wür­den, wenn ich von mir aus­ge­he, nicht nur da sit­zen, son­dern Nütz­li­ches tun. (Na ja, manch­mal bete ich dann das Sal­ve Regina.
    Das Got­tes­lob als Superspreader?

    Die Afri­ka­ner: Augu­sti­nus, Arin­ze gern als Papst, (Bene­dikt war es dann), Sarah, Dank sei Gott. [Geht da mehr?]

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