
(Sydney) Der Oberste Gerichtshof Australiens hat den Einspruch von Kardinal George Pell gegen seine Verurteilung zugelassen. Demnächst kommt es zur Verhandlung darüber.
Kardinal Pell war wegen sexuellen Mißbrauchs von zwei Jugendlichen zu sechs Jahren Gefängnis verurteilt worden. Das Berufungsgericht bestätigte das Urteil. Der Kardinal pocht auf seine Unschuld. Tatsächlich weist das Verfahren eine Reihe von Ungereimtheiten auf (siehe „Kardinal Pell ist unschuldig, seine Ankläger sind es nicht“ und auch „Wo das Urteil gegen Kardinal Pell auf fatale Weise schiefgelaufen ist“), wie zuletzt sogar australische Medien berichteten, obwohl diese schon lange vor Prozeßbeginn eine Kampagne gegen den Kardinal mit dessen Vorverurteilung betrieben hatten.
Anders als erwartet, hatte der Purpurträger nach seiner Verurteilung in erster Instanz keinen Antrag auf Hausarrest gestellt, bis ein rechtskräftiges Urteil vorliege. Seit Februar sitzt er im Gefängnis. Damit will er unterstreichen, ein Opfer von Ungerechtigkeit zu sein, wie es aus seinem Umfeld heißt.
Hintergrund ist auch eine tiefe Enttäuschung darüber, wie man schon zuvor und unabhängig von dem Fall in Rom mit ihm umgegangen ist. Zunächst hatte ihn Papst Franziskus an die Römische Kurie berufen und als Präfekt an die Spitze des neuerrichteten Wirtschaftssekretariats gestellt. Als die Arbeit aber konkret wurde, stieß Pell bei manchen Dikasterien auf heftigen Widerstand. Papst Franziskus unterstützte ihn nicht, sondern beugte sich dem Widerstand und ließ den Australier fallen. Dabei wollte dieser nur die vom Papst selbst postulierten Kontroll- und Transparenzbestimmungen umsetzen.
Schließlich hält sich hartnäckig das Gerücht, der Mißbrauchsvorwurf, der Pell ins Gefängnis brachte, sei nicht von Australien, sondern aus dem Vatikan ausgegangen, von jenen Kräften, die sich von Pell nicht in ihre Finanzpraktiken schauen lassen wollten. Bekannt ist zudem, daß Kardinal Pell dem Kirchenverständnis des päpstlichen Hofstaates nicht nahesteht, was seine Position in Rom unter Papst Franziskus im vorhinein schwächte und von Gegenspielern genützt wurde.
Alle diese Vorkommnisse hätten dem Kardinal zwar „sehr stark“ zugesetzt, wie es aus dem Kreis seiner Freunde heißt, den ehemaligen Erzbischof von Sydney und Vertreter Ozeaniens im C9-Kardinalsrat aber nicht gebrochen. Beleg dafür ist seine im vergangenen August im Gefängnis verfaßte Warnung vor falschen Wegen der Amazonassynode, nachdem er das Arbeitsdokument zur Synode gelesen hatte.
Nachdem das Berufungsgericht im August die Verurteilung bestätigt hatte, legte Kardinal Pell im September dagegen Einspruch ein. Der Oberste Gerichtshof erklärte diesen für zulässig und wird ihn demnächst verhandeln. Ein Termin dafür wurde noch nicht fixiert. Unter anderem stützen sich Pells Verteidiger darauf, daß die Verurteilung durch den dreiköpfigen Richtersenat nicht einstimmig erfolgte. Richter Mark Weinberg schloß sich dem Urteil seiner beiden Kollegen nicht an, denn die Rede ist zwar von zwei Mißbrauchsopfern. Es gibt aber nur einen Ankläger, da das zweite angebliche Opfer, das der einzige Ankläger benennt, bereits tot ist. Richter Weinberg erklärte den einzigen Ankläger für nicht glaubwürdig.
Text: Giuseppe Nardi
Bild: VaticanNews (Screenshot)