Im Fall Kardinal Pell ist letztes Wort noch nicht gesprochen

Höchstgericht erklärt Einspruch von Kardinal Pell für zulässig


Demnächst wird das Urteil gegen Kardinal Pell einer Überprüfung unterzogen. Im Bild der Bericht von Vatican News.
Demnächst wird das Urteil gegen Kardinal Pell einer Überprüfung unterzogen. Im Bild der Bericht von VaticanNews.

(Syd­ney) Der Ober­ste Gerichts­hof Austra­li­ens hat den Ein­spruch von Kar­di­nal Geor­ge Pell gegen sei­ne Ver­ur­tei­lung zuge­las­sen. Dem­nächst kommt es zur Ver­hand­lung darüber.

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Kar­di­nal Pell war wegen sexu­el­len Miß­brauchs von zwei Jugend­li­chen zu sechs Jah­ren Gefäng­nis ver­ur­teilt wor­den. Das Beru­fungs­ge­richt bestä­tig­te das Urteil. Der Kar­di­nal pocht auf sei­ne Unschuld. Tat­säch­lich weist das Ver­fah­ren eine Rei­he von Unge­reimt­hei­ten auf (sie­he „Kar­di­nal Pell ist unschul­dig, sei­ne Anklä­ger sind es nicht“ und auch „Wo das Urteil gegen Kar­di­nal Pell auf fata­le Wei­se schief­ge­lau­fen ist“), wie zuletzt sogar austra­li­sche Medi­en berich­te­ten, obwohl die­se schon lan­ge vor Pro­zeß­be­ginn eine Kam­pa­gne gegen den Kar­di­nal mit des­sen Vor­ver­ur­tei­lung betrie­ben hatten. 

Anders als erwar­tet, hat­te der Pur­pur­trä­ger nach sei­ner Ver­ur­tei­lung in erster Instanz kei­nen Antrag auf Haus­ar­rest gestellt, bis ein rechts­kräf­ti­ges Urteil vor­lie­ge. Seit Febru­ar sitzt er im Gefäng­nis. Damit will er unter­strei­chen, ein Opfer von Unge­rech­tig­keit zu sein, wie es aus sei­nem Umfeld heißt.

Hin­ter­grund ist auch eine tie­fe Ent­täu­schung dar­über, wie man schon zuvor und unab­hän­gig von dem Fall in Rom mit ihm umge­gan­gen ist. Zunächst hat­te ihn Papst Fran­zis­kus an die Römi­sche Kurie beru­fen und als Prä­fekt an die Spit­ze des neu­errich­te­ten Wirt­schafts­se­kre­ta­ri­ats gestellt. Als die Arbeit aber kon­kret wur­de, stieß Pell bei man­chen Dik­aste­ri­en auf hef­ti­gen Wider­stand. Papst Fran­zis­kus unter­stütz­te ihn nicht, son­dern beug­te sich dem Wider­stand und ließ den Austra­li­er fal­len. Dabei woll­te die­ser nur die vom Papst selbst postu­lier­ten Kon­troll- und Trans­pa­renz­be­stim­mun­gen umsetzen.

Schließ­lich hält sich hart­näckig das Gerücht, der Miß­brauchs­vor­wurf, der Pell ins Gefäng­nis brach­te, sei nicht von Austra­li­en, son­dern aus dem Vati­kan aus­ge­gan­gen, von jenen Kräf­ten, die sich von Pell nicht in ihre Finanz­prak­ti­ken schau­en las­sen woll­ten. Bekannt ist zudem, daß Kar­di­nal Pell dem Kir­chen­ver­ständ­nis des päpst­li­chen Hof­staa­tes nicht nahe­steht, was sei­ne Posi­ti­on in Rom unter Papst Fran­zis­kus im vor­hin­ein schwäch­te und von Gegen­spie­lern genützt wurde.

Alle die­se Vor­komm­nis­se hät­ten dem Kar­di­nal zwar „sehr stark“ zuge­setzt, wie es aus dem Kreis sei­ner Freun­de heißt, den ehe­ma­li­gen Erz­bi­schof von Syd­ney und Ver­tre­ter Ozea­ni­ens im C9-Kar­di­nals­rat aber nicht gebro­chen. Beleg dafür ist sei­ne im ver­gan­ge­nen August im Gefäng­nis ver­faß­te War­nung vor fal­schen Wegen der Ama­zo­nas­syn­ode, nach­dem er das Arbeits­do­ku­ment zur Syn­ode gele­sen hatte.

Nach­dem das Beru­fungs­ge­richt im August die Ver­ur­tei­lung bestä­tigt hat­te, leg­te Kar­di­nal Pell im Sep­tem­ber dage­gen Ein­spruch ein. Der Ober­ste Gerichts­hof erklär­te die­sen für zuläs­sig und wird ihn dem­nächst ver­han­deln. Ein Ter­min dafür wur­de noch nicht fixiert. Unter ande­rem stüt­zen sich Pells Ver­tei­di­ger dar­auf, daß die Ver­ur­tei­lung durch den drei­köp­fi­gen Rich­ter­se­nat nicht ein­stim­mig erfolg­te. Rich­ter Mark Wein­berg schloß sich dem Urteil sei­ner bei­den Kol­le­gen nicht an, denn die Rede ist zwar von zwei Miß­brauchs­op­fern. Es gibt aber nur einen Anklä­ger, da das zwei­te angeb­li­che Opfer, das der ein­zi­ge Anklä­ger benennt, bereits tot ist. Rich­ter Wein­berg erklär­te den ein­zi­gen Anklä­ger für nicht glaubwürdig. 

Text: Giu­sep­pe Nar­di
Bild: Vati­can­News (Screen­shot)

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