Papst Franziskus telefonierte mit der Mutter von Vincent Lambert

Wenn Richter über Leben oder Tod entscheiden


Vivienne Lambert rang mit dem Herz ein Mutter um das Leben ihres Sohnes.
Vivienne Lambert rang mit dem Herz ein Mutter um das Leben ihres Sohnes.

(Rom/​Paris) Der Fran­zo­se Vin­cent Lam­bert ist am 11. Juli in einem fran­zö­si­schen Kran­ken­haus ver­stor­ben, nach­dem man ihn mit rich­ter­li­cher Bewil­li­gung ver­hun­gern und ver­dur­sten hat­te las­sen. Lam­bert war im Wach­ko­ma. Sei­ne Frau und eini­ge Geschwi­ster zogen vor Gericht, um sei­nen Tod her­bei­füh­ren zu kön­nen. Sei­ne Eltern und die ande­ren Geschwi­ster wider­setz­ten sich. Am Ende ent­schie­den Rich­ter über Leben oder Tod. Sie ent­schie­den im Namen eines abstrak­ten „Wohls“ für den Tod Lamberts. 

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Vivi­an­ne Lam­bert, die Mut­ter von Vin­cent, sag­te gestern der kana­di­schen Lebens­rechts-Nach­rich­ten­agen­tur Life­Si­teNews, vor dem Tod ihres Soh­nes einen Tele­fon­an­ruf von Papst Fran­zis­kus erhal­ten zu haben.

Kar­di­nal Bar­ba­rin hat­te die Mut­ter vor­in­for­miert. Der Kar­di­nal habe sich im Fall als „guter Vater“ erwie­sen. Papst Fran­zis­kus sag­te Frau Lam­bert, ihre Brie­fe erhal­ten zu haben, nicht alle, weil er vie­le bekom­me, aber er sei auf­merk­sam gewor­den. Er über­mit­tel­te ihr eine Bot­schaft auf ita­lie­nisch, die ihr ins Fran­zö­si­sche über­setzt wurde. 

„Eine bewe­gen­de, sehr per­sön­li­che Botschaft.“

Heu­te mel­de­te auch Vati­can­News, daß Papst Fran­zis­kus der Mut­ter von Vin­cent Lam­bert vor dem Tod des Soh­nes tele­fo­nisch sei­ne Nähe zum Aus­druck brach­te. Die­se hat­te der inte­ri­mi­sti­sche Vati­kan­spre­cher Ales­san­dro Gisot­ti bestätigt.

Der Fall Lam­bert reiht sich ein in wei­te­re Fäl­le in ver­schie­de­nen Län­dern, so Elu­a­na Eng­la­ro in Ita­li­en und Ter­ri Schia­vo in den USA. In allen Fäl­len fand ein zähes Rin­gen um das Leben der betrof­fe­nen Koma­pa­ti­en­ten statt. In allen Fäl­len ent­schie­den schließ­lich Rich­ter über Leben oder Tod und ent­schie­den in allen genann­ten Fäl­len für den Tod. Kön­nen Rich­ter eine so schwer­wie­gen­de Ent­schei­dung tref­fen? Woher neh­men sie das Recht zu einem Urteil mit so weit­rei­chen­den Folgen? 

Die Todes­stra­fe wur­de in Ita­li­en mit Kriegs­en­de in Frank­reich und Eng­land seit den 60er bzw. 70er Jah­ren nicht mehr exe­ku­tiert und inzwi­schen abge­schafft, doch Rich­ter ver­hän­gen im 21. Jahr­hun­dert wie­der Todesurteile.

Jeder der genann­ten Fäl­le wur­de von Eutha­na­sie-Befür­wor­tern als Fanal für ihre For­de­run­gen aus­ge­schlach­tet. Dem­entspre­chend stand hin­ter den Befür­wor­ten des „Ster­ben las­sen“ nicht nur besorg­te Ange­hö­ri­ge, son­dern auch die laut­star­ke Euthanasie-Lobby. 

Text: Giu­sep­pe Nar­di
Bild: MiL

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