
(Rom) Am 9. Februar 2009 starb die damals 39jährige Eluana Englaro. Man hatte sie verhungern und verdursten lassen. Die katholische Kirche Italiens und der Vatikan sprachen von einer De-facto-Einführung der Euthanasie. Acht Jahre später wurde gestern die Region Lombardei zur Zahlung von 133.000 Euro „Schmerzensgeld“ verurteilt, weil sie die Tötung Eluanas behindert hatte. Und das alles, obwohl die Euthanasie in Italien verboten ist. Die verkehrte Welt der Unkultur des Todes. Der Fall Englaro als Lehrbeispiel für die ideologisch motivierten, gesellschaftspolitischen Kämpfe, die in der westlichen Welt seit 1968 toben.

Eluana Englaro, im November 1970 in der lombardischen Provinz Lecco geboren, war im Winter 1992 auf Glatteis mit dem Auto von der Fahrbahn abgekommen und gegen eine Mauer geprallt. Sie fiel in ein Wachkoma, das die Ärzte 1994 für „irreversibel“ erklärten. Seither wurde sie von katholischen Ordensfrauen, den Barmherzigen Schwestern des heiligen Gerhard, in ihrer Heimatstadt Lecco aufopfernd gepflegt.
Ihr Vater Beppino Englaro begann 1999 den Kampf, seine Tochter „sterben zu lassen“. Die Radikale Partei von Marco Pannella und Emma Bonino (ehemalige EU-Kommissarin), zwei der radikalsten Kirchenfeinde, Abtreibungs- und Euthanasieideologen, nahmen sich des Kampfes an, der vor Gericht durch alle Instanzen ausgetragen wurde. Parallel wurde daraus ein hitzig ausgetragener politischer Streit. Während sich die Rechte gegen die Euthanasie aussprach, postulierte die Linke eine „Euthanasie aus Humanität“. Pannella und Bonino wurden von Papst Franziskus Jahre später als „ganz Große“ bezeichnet.
Aus dem Fall wurde ein „Glaubenskampf“, der von den Euthanasieanhängern mit größter Erbitterung geführt wurde. Dabei wurden überwunden geglaubte Kampfreflexe der politischen Linke „regen rechts“ und „gegen die Kirche“ reaktiviert. Die Frontlinien wurden abgesteckt, die Feindbilder benannt: Die „böse Rechte“ und die „böse Kirche“ verhindern eine „humane Lösung“. Gewiefte Ideologen waren schnell zur Stelle, um die entsprechende Parolen auszugeben. „Töten aus Humanität“ wurde propagandistisch im Umkehrschluß zu einem „Nicht-Töten ist gegen die Menschlichkeit“ deklariert.
Die Stunde der Richter
Die Frage wurde schließlich von Richtern entschieden. Eine zivile Spruchkammer des Oberlandesgerichts Mailand gab dem Vater grünes Licht, die Tochter töten lassen zu können, indem „die Maschinen abgeschaltet“ werden, die sie am Leben erhalten. Dabei wurde Eluana gar nicht von „Maschinen“ am Leben erhalten. Sie brauchte keine Maschinen zum Leben, sondern wurde von den Ordensfrauen versorgt. Die kalten, unmenschlichen „Maschinen“, die es gar nicht gab, sollten aber bis zuletzt eine zentrale Rolle in der ganzen Frage spielen, weil das eine Seite, die der Euthanasiebefürworter, so wollte.

Die Staatsanwaltschaft legte Berufung ein, wurde aber Anfang November 2008 vom Kassationsgerichtshof in Rom abgewiesen. Der Europäische Gerichtshof lehnte Eingaben mit der Begründung ab, daß sie nicht von Familienangehörigen stammen. Die Richterschaft spielte der Euthanasie bewußt in die Hände.
Die Ordensfrauen, die Eluana pflegten, weigerten sich jedoch, ihre Patientin verhungern und verdursten zu lassen. Dieser qualvolle Tod war für sie durch das Urteil bestimmt worden.
Der Vater kündigte die Verlegung seiner Tochter in ein anderes Krankenhaus an. Die bürgerliche Regionalregierung der Lombardei gab eine Richtlinie an die Krankenhäuser aus, die eine Exekution des Urteils untersagte. Es könne nicht sein, daß eine Gesundheitseinrichtung willentlich den Tod eines Patienten herbeiführt, so die Begründung. Ärzte anderer lombardischer Krankenhäuser hatten zuvor geltend gemacht, aus Gewissensgründen nicht an der Tötung Eluanas mitwirken zu wollen.
„Erste Hinrichtung seit 1947“
Per Gerichtsbeschluß ließ der Vater seine Tochter im Februar 2009 aus der Lombardei in die Stadt Udine in Friaul überführen. Dort regierte seit 2008 (und regiert noch immer) Furio Honsell mit einer Linkskoalition, die von den Linksdemokraten bis zu den Kommunisten reicht. Der ehemalige Rektor der Universität Udine unterstützte die Überführung Eluanas „im Namen der Laizität“. Dafür nahm er sogar in Kauf, daß ein Mitglied seiner Stadtregierung, Giovanni Barillari, Arzt, Primar und Universitätsprofessor, aus Protest gegen eine „inhumane Humanität“ zurücktrat.
In Udine hatte sich die Privatklinik „La Quiete“ bereiterklärt, Eluana „vorsätzlich zu töten“, wie Kurienkardinal Javier Lozano Barragan, Präsident des Päpstlichen Rates für die Pastoral im Krankendienst, damals gegenüber der Presse kritisierte. Das Wachkoma sei, wie zahlreiche Beispiele weltweit belegen, eine ganz andere Situation als die intensiv-medizinische Lebensverlängerung.
Der Erzbischof von Udine, Msgr. Pietro Brollo, sagte angesichts der Überstellung Eluanas in sein Bistum: Zum ersten Mal seit 1947 werde in Italien wieder ein Mensch hingerichtet. Gleichzeitig appellierte er „an das Gewissen aller“, das Leben Eluanas zu schützen und „jede irreparable Entscheidung“ zu vermeiden.
Am 5. März 1947 hatte in La Spezia die letzte Hinrichtung stattgefunden. Sie stand noch in direktem Zusammenhang mit dem Zweiten Weltkrieg. Ein italienischer SS-Angehöriger, ein ehemaliger Polizeichef der faschistischen Republik und ein Unteroffizier der faschistischen Nationalgarde wurden wegen Kollaboration und Deportation von Menschen in Vernichtungslager erschossen.
Giorgio Napolitano, erster Staatspräsident, der Hinrichtung auf dem Gewissen hat
Als von der Privatklinik bekanntgegeben wurde, daß die Versorgung Eluanas eingestellt wurde, erließ die italienische Mitte-rechts-Regierung unter Silvio Berlusconi eine Eilverordnung, mit der die Tötung Eluanas im letzten Augenblick verhindert werden sollte. Das linksdemokratische, ehemals kommunistische Staatsoberhaupt Giorgio Napolitano verweigerte jedoch die Unterschrift. Er gilt seither als erster Staatspräsident Italiens, der die Hinrichtung eines Menschen angeordnet hat. Auch ihn bezeichnete Papst Franziskus als „ganz Großen“.
Vater Englaro war zu diesem Zeitpunkt längst zum „Held des Fortschritts“ erkoren worden und erhielt massive Unterstützung von linken, laizistischen und liberalen Kräften bis hin zur Freimaurerei, die sich für die Euthanasie zu Wort meldete. Es begann ein regelrechter Wettlauf. Die Verhinderung von Englaros Tod wurde zum „Skandal gegen die Menschlichkeit“ stilisiert. Lebensschützer, die vor der Klinik für das Leben demonstrierten, bekamen die „progressive“ Aggressivität zu spüren. Sollte Englaro nicht sterben, sei dies eine „Niederlage des Fortschritts“.
Als die Nachricht von Eluanas Tod eintraf, sprach Kardinal Barragan von einem „abscheulichen Mord“.
„Surreales“ Festmahl
„Von bestimmten Katholiken befreie uns oh Gott“, spotteten Euthanasiebefürworter. Giuseppe Campeis, der Rechtsanwalt von Beppino Englaro, wird in Friaul „Mister 100.000 Euro“ genannt, weil das die Summe sei, die man hinlegen müsse, um ihm überhaupt gegenübersitzen und ein Anliegen vorbringen zu dürfen. Der Presse erklärte Campeis, den „Fall Englaro“ kostenlos vertreten zu haben. Das hatte offensichtlich seinen Grund.

Während der Leichnam Eluana Englaros noch auf seine Bestattung wartete, lud Campeis, der sich öffentlich als „nicht praktizierender Katholik“ vorstellte, am 11. Februar in seine prächtige Villa aus dem 17. Jahrhundert. Geladen wurde, wie der Avvenire, die Tageszeitung der Italienischen Bischofskonferenz berichtete, zu einem „surrealen“ Festmahl für den „Sieg der Euthanasie“. Geladen waren die Journalisten, die „den Kampf“ unterstützt hatten.
Bei den Campeis, einer Rechtsanwaltsdynastie, wird Wert auf Stil und Etikette gelegt. Die Diener trugen das Essen mit weißen Handschuhen auf. „Mit diesem Essen will ich Euch für Eure Mitarbeit danken“, so Campeis in seiner Tischrede. Und sie waren fast alle gekommen, die Vertreter der meinungsbildenden Medien, um nach getaner Arbeit in der Villa Campeis etwas vom Glanz des Reichtums abzubekommen.
Zu den Gästen gehörte auch Aldo Gabriele Renzulli. Eine diskret im Hintergrund bleibende, aber mächtige Gestalt des friaulischen Sozialismus. Seine Logenmitgliedschaft ist bekannt. Jene Campeis wird nur vermutet. Renzulli gilt als der eigentliche Drahtzieher der „Operation Udine“ zur Tötung von Eluana Englaro. Er nannte die Privatklinik „La Quiete“ als „Lösung“.
Lombardei muß Schadenersatz zahlen
Die Sache endete jedoch nicht mit der „erfolgreich“ erreichten Tötung Eluanas. Beppino Englaro, von seinen Anwälten und politischen Freunden beraten, wollte den Kampf für die Euthanasie fortsetzen. Beppino Englaro forderte von der Region Lombardei Schadensersatz, weil die damalige Regionalregierung unter dem Christdemokraten Roberto Formigoni durch ein Dekret die Tötung seiner Tochter in der Lombardei verhindert hatte.
Am 8. April 2016 gab ihm der lombardische Verwaltungsgerichtshof Recht und verurteilte die Region zur Zahlung von 143.000 Euro „Schmerzensgeld“. Die Region legte auch unter ihrem jetzigen Regierungschef, dem Lega Nord-Vertreter und ehemaligen Innenminister Roberto Maroni, Berufung gegen das Urteil ein.
Gestern bestätigte der Staatsrat jedoch als höchste Instanz der Verwaltungsgerichtsbarkeit das Urteil mit einer kleinen Reduzierung der Summe. Die Region Lombardei muß Beppino Englaro 133.000 Euro zahlen. Die Kultur des Lebens wird auf den Kopf gestellt und zur Unkultur des Todes. Das Urteil soll öffentliche Verwaltungen abschrecken, sich künftig der Euthanasie in den Weg zu stellen, und einen Beitrag leisten zum politischen Kampf für die Durchsetzung der Euthanasie.
„Salto mortale rückwärts“ gegen das Lebensrecht
Das Urteil des Staatsrats spricht von der „Verpflichtung“ der Region, die „nötigen Leistungen unter Respektierung des Rechts auf therapeutische Selbstbestimmung“ zu erbringen. Damit wird indirekt gesagt, daß zu den zu leistenden Therapien auch gehört, einen Patienten sterben zu lassen. Von einem „Salto mortale rückwärts“ spricht die katholische Online-Zeitung Nuova Bussola Quotidiana.

Das Urteil stützt sich, wie bereits 2008, auf die unbewiesene Behauptung Beppino Englaros, seine Tochter habe vor ihrem Unfall den Wunsch geäußert, im Falle einer solchen Situation, sterben zu wollen. Da kein konkreter Beweis für eine solche Willensbekundung erbracht werden konnte, stützten sich die Richter auf die behauptete Willensbekundung des Vaters. Obwohl die Euthanasie in Italien verboten ist, öffnen die Richter damit bereits vorab einer Manipulation Tür und Tore. Die Selbstbestimmung des Individuums, auf die sich die ganze Argumentation der Euthanasie-Befürworter stützt, wird zur „Selbstbestimmung“ Dritter. Die Mehrheit der Richter findet daran nichts Anstößiges.
Im Gegenteil: Der Staatsrat sieht Eluana Englaro als „Hauptgeschädigte“, aber nicht, weil man sie verhungern und verdursten ließ, sondern weil ihr Selbstbestimmungsrecht mißachtet und sie „gegen ihren Willen“ einer „ungewollten Lebensverlängerung“ ausgesetzt worden sei. Die Region muß daher Schadenersatz für „erlittene moralische Schäden“ zahlen. Verurteilt wurden moralisch die Politiker, die den ersten Fall von Euthanasie in Italien zu verhindern versuchten, die Lebensrechtler, die für die Unantastbarkeit des Lebens demonstrierten und vor der Klinik beteten, kurzum, alle Menschen guten Willens, die sich mit allen vom Gesetz erlaubten und demokratischen Mitteln dem tragischen Ende einer jungen Frau widersetzten, die man tötetn wollte – und die schließlich auch getötet wurde. „Sie alle sind schuldig“, lautet implizit die Meinung des Staatsrats. Alle müssen auch bezahlen, denn die Region „entschädigt“ Beppino Englaro mit Steuergeldern. Damit werden alle ungewollt in den Euthanasiefall verstrickt. Auch das gehört zur Perfidie der Unkultur des Todes.
Das Paradox
Die Menschenwürde wird, laut Staatsrat, nicht mit Füßen getreten, weil Eluana der fürsorglichen Pflege der katholischen Ordensfrauen von Lecco entrissen wurde, damit sie ihrem sicheren Tod zugeführt werden konnte, sondern weil der Vater ein „Unbehagen“ erlitten habe. Die Region wurde verurteilt, weil die ganze „Angelegenheit“ viel früher „erledigt“ werden hätte können, und das ohne die ganze Öffentlichkeit in einer harten Debatte mobilisieren zu müssen, wenn sich die Regionalregierung nicht in den Weg gestellt hätte.
Das Urteil zeigt – wie in der ganzen Lebensrechtsdiskussion, gerade auch um die ungeborenen Kinder -, was ein Menschenleben im laizistischen Humanismus außer großen Worten wert ist.
Text: Giuseppe Nardi
Bild: UCCR/MiL/Corriere.it (Screenshots)
Diese Geschichte lässt einen sprachlos zurück,fast möchte man hoffen es sei nur die Schilderung eines bösen Alptraumes gewesen!
Allein schon die Idee, das Verhungern und Verdursten eines schuldlosen, hilflosen Menschen mit einem „opulenten Mahl“ zu feiern muss geradewegs aus der Hölle stammen.
Und ein „Vater“, der alles in Bewegung setzt um der Tochter diesen qualvollen Tod zu bereiten, wie verblendet muss dieser Mann sein!?
Man kann ja alles übertreiben.
Es ging nach 17 Jahren Wachkoma um eine Beendigung der lebenserhaltenden Maßnahmen, was doch nicht mit aktiver Euthanaie gleichzusetzen ist. Und schon gar nicht mit „Hinrichtung“ (abgesehen davon, dass Todesstrafe weder antibiblisch noch antichristlich, geschweige denn antikatholisch ist. Es handelt sich um eine rein politische Frage, welche die Kirche über Jahrhunderte niemals allzusehr echauffiert hat).
Gerade wir Christen, die wir an ein Jenseits glauben, sollen doch nicht das irdische Leben um jeden Preis dermaßen vergötzen.
Es mag dieser Fall ein äußerst harter Grenzfall und Zweifelsfall sein. Aber sicherlich darf man darüber geteilter Meinung sein. Das bedeutet, dass der hier geschilderte Gerichtsprozess natürlich ekelhaft und abzulehnen ist.
Was mich betrifft, so hoffe ich auf einen weit gnädigeren Tod und wünsche niemandem in einer derartigen schrecklichen Situation solche „Fürsprecher“.
„Von bestimmten Katholiken befreie uns oh Gott“… diese Häme ist leider, wie gesagt werden muss, zumindest verständlich.
Sie sprechen wie dieser schreckliche „Vater“.
Aber Sie möchen einen weit gnädigeren Tod? Warum?
Denken Sie mal über Sühne und Leiden nach. Wenn Sie es verstehen, werden Sie alles Leiden dankbar annehmen. „Nehmt Euer Kreuz und folgt mir“. Ein Kreuz ist auch andere mit Liebe zu Pflegen, egal wie lange, bis zum Ende.
Von welchen Katholiken soll uns Gott befreien? Von denen die Gott wirklich lieben? Das tut er sicher nicht. Das will der Teufel.
Was sollen die Anführungszeichen um „Vater“? Und warum war er „schrecklich“? Er wollte doch nur das Beste für sein Kind. Irgendwelche egoistischen Motive kann man in wohl nicht unterstellen. Wahrscheinlich glaubte er sogar an ein Weiterleben nach dem Tod. Ich würde mir für mein Kind auch kein derartiges Schicksal wünschen, jahrzehntelang in einem uns unbekannten geistigen und seelischen Zustand dahinzusiechen, der von Überlebenden sog todesnaher Zustände als äußerst unangenehm reportiert wird.
Dieser Vatger wollte für sein Kind nur Erlösung. Das der Tod seines Kindes für dieses etwas Übles war, kann nicht behauptet werden. Insbesondere handelte es sich um keine Beihilfe zum Selbstmord. Der Vater hat sein Tun allein zu verantworten, ohne Frage keine leichte Entscheidung, aber auf das ewige Leben seines Kindes hat dies keine auswirkung.
Allenfalls auf dessen Zeit im Fegefeuer. Aber… dürfen wir Leiden mit der Begründung zulassen, dass es kein sinnloses Leiden gibt?? Ist das nicht zu billig?
Und hat für das Leben nicht zu gelten: Aus ist aus, vorbei ist vorbei? Warum eine künstliche Verlängerung um jeden Preis?
Schwierige Frage, das sei zugestanden.
Allerdings kann nicht gesagt werden, dass dieser Vater, nur weil er eine andere Einstellung hatte als Sie und eine andere (nicht notwendig unchristliche) Anwort fand beileibe nicht „schrecklich“ war. Gerade für uns Christen hat das nackte Leben nicht das höchste aller Güter zu sein.
Die heutige Euthanasiedebatte geht da doch wahrlich in eine ganz andere, schrecklichere Richtung.
@ Franz Lechner: Sie schreiben: „Gerade wir Christen, die wir an ein Jenseits glauben, sollen doch nicht das irdische Leben um jeden Preis dermaßen vergötzen“.
Das fünfte Gebot lautet: „Du sollst nicht töten“!
Na ja, erstens heißt es sinngemäß „morden“ statt „töten“, womit zB die Vollziehung einer staatlichen Todesstrafe eindeutig nicht unter das 5. Gebot fällt, und zweitens ist das ja gerade hier die Frage, ob eine Tötung im eigentlichen Sinne vorliegt oder nicht.
Ich will nicht sagen, dass die hier vertretene Meinung falsch ist, wahrscheinlich ist dies nicht der Fall, nur das Eine: Gerade an diesem (glücklicherweise höchst seltenen und atypischen) Beispiel würde ich niemals eine Euthanasiedebatte aufhängen, denn das ist geradezu Wasser auf die Mühlen der Euthansiedebatte.
Hungrigen essen zu geben und Durstigen zu trinken, sind Werke der Barmherzigkeit das Verweigern ist unbarmherzig (vgl. das 25. Kapitel des Matthäusevangeliums).
Es ist so, als habe man an Christus selbst entsprechend gehandelt und dieses Handeln entscheidet nach des Herrn eigenen Worten über das ewige Schicksal der so handelnden Menschen beim Jüngsten Gericht.