[Update, 21.06.2019] Wie sich leider herausstellte, waren auch bei diesem Beitrag Teile des Textes in der ursprünglichen Veröffentlichung verlorengegangen. Sie wurden ergänzt. Wie ersuchen Leserschaft und Autor um Nachsicht. Es wird nach dem technischen Grund des Problems gesucht. Vor allem empfehlen wir, den Beitrag in der nun vollständigen Fassung erneut zu lesen, um die ganze Aussage zu erfahren.
Ein Gastkommentar von Hubert Hecker.
Das Bistum Limburg organisierte am 4. Mai 2019 eine zweite Werbeveranstaltung zu „Segensfeiern“ für Zweitverheiratete und homosexuelle Paare. Auch diese Tagung mit 70 Teilnehmern diente dazu, den Thesen vom Frankfurter Stadtdekan Johannes zu Eltz Akzeptanz zu verschaffen.
Die angestrebten Segensfeiern stünden in starker Spannung zur kirchlichen Lehre, hieß es erneut im Bericht auf der Bistumsseite. Aber wie bei der ersten Veranstaltung am 21. März (siehe Segensfeiern als niederschwelliger Zugang zu Ersatz-Ehen) spielten die „kirchlichen Gegengründe“ nur eine marginale Rolle. Stadtdekan zu Eltz postulierte einfach ein „Dennoch fr Segenfeiern“. Diese Wendung gegen die kirchliche Lehre wurde mit einem Dutzend Statements beworben, indem man
- durch „bewegende“ Zeugnisse („Ich hatte Tränen in den Augen“) Stimmung machte,
- sich „mit eindringlichen Worten“ und „leidenschaftlichen“ Beiträgen für Segensfeiern einsetzte und
- „eindrücklich vermittelte“ Wünsche der Betroffenen vortrug.
Für die Auswirkungen der kirchlichen Lehre fand man dagegen „harsche Worte“. Die Kirche würde die gegenwärtige Seelsorgepraxis von nicht-öffentlichen Segensfeiern in „Dunkelzonen und Doppelmoral“ treiben.
Die Veranstaltung verlief phasenweise wie eine eifernde Meinungsmache für Segensfeiern. Die Tagungsstrategie, die Teilnehmer mit emotionaler Überwältigung auf das Thesenpapier einzuschwören, entsprach nicht dem Auftrag der Vorbereitungsgruppe, in einer sachlichen Auseinandersetzung den Thesenvorschlag auf die Vereinbarkeit mit der kirchlichen Lehre zu prüfen. Ein „belastbares Ergebnis“ wird man bei dieser Art von Stimmungsmache mit Sicherheit nicht „hinbekommen“. Jedenfalls wurden in den beiden Veranstaltungen nicht die vom Bischof angekündigte „Kontroverse“ praktiziert, in der man nach den klassischen Regeln sine ira et studio Argumente austauscht. Stattdessen wurde ein einseitiger Meinungskampf geführt.
Beide Bistumsveranstaltungen für Segensfeiern waren einseitig ausgerichtet:
- Der kirchlichen Lehre gab man keine echte Chance zur Entfaltung und Würdigung. Dagegen wurden die Bedürfnisse der Homosexuellen und Wiederverheirateten in den Mittelpunkt gestellt.
- Der Wille Gottes bzw. die biblischen Weisungen Jesu Christi zu Ehe und Ehebruch wurden auf der kirchlichen Tagung regelrecht tabuisiert. An ihre Stelle traten die Wünsche der Genannten.
- Den christlichen Normen zum Ehe-Komplex wurde nicht das zukommende Gewicht beigemessen. Man wollte vor allem der faktischen „Lebenswirklichkeit der Menschen gerecht“ werden.
Kirchliche Anerkennung von Homo-Ehe und Zweitehe durch die Hintertür
Stadtdekan Johannes zu Eltz schreibt in seinem Thesenpapier: „In der Segensfeier wird um Gottes Segen gebeten für eine gelingende Zukunft von etwas, das es bereits gibt. … eine auf Lebenszeit angelegte (homosexuelle) Partnerschaft, öffentlich erklärt in einer staatlichen Eheschließung.“ Aus diesem nacheinander von staatlicher Zivileheschließung und kirchlicher Segensfeiern für homosexuelle Paare ergibt sich ein hochproblematischer Rückbezug: Der kirchliche Zuspruch von göttlichem Segen für ein Homo-Paar würde nachträglich die vorangegangene staatliche Homo-Trauung sanktionieren. Eine solche Anerkennung der Homo-Ehe steht aber im Widerspruch zu jüngsten Äußerungen vom Papst und den deutschen Bischöfen Marx und Koch, dass die Ehe allein der Verbindung von Mann und Frau vorbehalten ist.
Bei Segensfeiern für geschiedene Wiederverheiratete wäre das rückbezügliche Ergebnis: Die Kirche würde faktisch die Scheidung einer sakramental geschlossenen Ehe anerkennen, indem sie der kirchlich irregulären Zweitehe Gottes Gutheißung zuspräche. Eine solche Anmaßung steht der Kirche nicht zu..
Der Kollateralschaden für die sakramentale Ehe ist evident.
Durch die Einführung von Segensfeiern für nicht-ehefähige Paare würde die „Hochform“ der sakramentalen Ehe nicht berührt, heißt es von Protagonisten der Prozessgruppe. Doch allein schon der Ausdruck „wiederverheiratet Geschiedene“ ist eine Unterminierung der sakramental geschlossenen Ehe, bei der es weder eine Scheidung in der Lebenszeit der Ehepartner gibt noch eine reguläre Wiederverheiratung. Auch die wiederholten Ausführungen von zweitverheirateten Katholiken, dass „Gott für uns immer dabei ist“, aber leider die Kirche ihre Zweitehe nicht gutheiße, enthielten einen Angriff auf die Ehe: Die Kirche sollte endlich die Möglichkeit des Scheiterns der (sakramentalen) Ehe anerkennen und damit die Lehre von der Unauflöslichkeit der Ehe aufgeben. Auch die Forderung nach grundsätzlicher Akzeptanz der Zweitehe geht in diese Richtung.
Recht auf Scheitern und Scheidung?
Noch destruktiver waren die Äußerungen von einem kirchlichen Vertreter auf der Tagung bezüglich der katholischen Ehelehre: Ein Mitglied der Katholischen Jungen Gemeinde forderte auch für kirchlich geschlossene Ehen ein „Recht zu scheitern“. Wenn der junge Katholik mit dieser Einstellung eine sakramentale Ehe eingehen würde, dann wäre schon sein eheliches Treuegelöbnis „bis der Tod uns scheidet“ unwahrhaftig. Das faktische Scheitern von Ehen würde nach dieser Auffassung nicht ein von beiden Ehepartnern ungewolltes Scheidungsdrama sein, sondern ein eingeplantes und eingefordertes Recht auf ein Beziehungsende. Bei den Shell-Jugendstudien spricht sich regelmäßig eine Dreiviertelmehrheit von Jugendlichen für Beziehungstreue aus. Ausgerechnet eine Führungsperson der katholischen Jugend will den Wert der ehelichen Treue sabotieren und trägt diese Auffassung in die Bistumsjugend hinein. Angesichts dieser unkatholischen Tendenzen muss sich die Bistumsleitung fragen lassen, welche Versäumnisse sie bei der Jugendkatechese zu Ehe und Familie zu verantworten hat.
Text: Hubert Hecker
Bild: bistumlimburg.de (Screenshot)
Johannes zu Elst ist ein lupenreiner Ketzer und Häretiker, der daran krankt, trotz seiner hohen Geburt, nicht Bischof von Limburg geworden zu sein. Seine Hasstiraden gegen den früheren Bischof Tebartz hatten schon fast paranoide Züge.
Dieses Pontifikat bietet ihm eine Plattform seine Irrtümer auszubreiten und „Freunde“ wie Herr Wucherpfennig von St.Georgen unterstützen ihn tatkräftig.
Gäbe es keine Kirchensteuer, gäbe es weniger von diesen Psychophaten im Priesterrock.
Guten Tag Herr Hecker.
Sie schreiben unter dem Bild mit dem Frankfurter Stadtdekan am Redepult: „In Frankfurt am Main wird die Anerkennung der Scheidung und der Homosexualität durch die Hintertür betrieben.“ Dies würde ich anders überschreiben in Frankfurt (Bistum Limburg) wird die Kirchtür für die Anerkennung der Homosexualität und die Wiederverheiratung der Geschiedenen durch das Bistum Limburg weit geöffnet. Die Limburger , sowohl der Stadtdekan von Frankfurt als auch der Bischof geben der Sünde ihren Segen. Sie verschweigen aber ihren Petenten, dass sie als Prälaten oder Priester selbst nicht segnen können, sondern, dass sie nur Gott um den Segen bitten können und dass dieser aber zu seiner eigenen Verneinung – der Sünde – nie seinen Segnen geben kann. Wir erleben das Märchen vom Hans im Glück, dem immer die Last zu groß war und sich solange von den Lasten entledigt hat, bis er mit lehren Händen sein Ziel erreicht hat. Wenn er dann nach dem Warum gefragt wird, muss er antworten, Herr Deine Prälaten gaben immer Ihren Segen dazu, frage doch diese.