
Der mediengestürzte ehemalige Bundespräsident Wulff und die mediengestützte Kanzlerin Merkel haben die Pauschalbehauptung verbreitet, dass der Islam zu Deutschland gehöre. Der neue Innenminister Horst Seehofer setzt dagegen gleich zu Anfang seiner Amtszeit eine Gegenthese: „Der Islam gehört nicht zu Deutschland!“ Damit gibt Seehofer die Mehrheitsmeinung im Lande wieder. Die links-liberalen Medien und Parteien sind gegen die notwendige Debatte.
Ein Gastkommentar von Hubert Hecker.
Eine Leserbriefschreiberin stellte zu der aktuellen Islam-Debatte folgende Vergleichssätze dar: ‚Auf dem Münchener Oktoberfest gibt es fünf Prozent Cola-Trinker. Deshalb gehört Coca Cola zum Oktoberfest.’ Die erste Feststellung ist richtig, aber wenig relevant für das betreffende Volksfest. Der zweite Satz enthält eine falsche Folgerung, als wenn der gezuckerte amerikanische Schwarztrunk zum Charakter des Münchener Volksfestes gehören würde. Ähnlich ist die These von der Zugehörigkeit des Islam zu Deutschland zu beurteilen.
Der Islam ist unserer Lebensform feindlich gesinnt

Die undifferenzierte Behauptung der Kanzlerin ist auch deshalb falsch, weil sie die gefährlichen islamischen Subsysteme nicht berücksichtigt: Soll etwa der politische und politisierende Scharia-Islam zu Deutschland gehören, fragt die FAZ am 17. März, also ein Islam, der nach totaler Staats- und Gesellschaftsherrschaft strebt? Auch der Islam der Türkisch-Islamischen Union Ditib, der sich „als verlängerter Arm Erdogans darstellt“, kann nicht als muslimischer Religionsverband anerkannt und akzeptiert werden. Und der von Saudi-Arabien induzierte Salafismus dürfte als Islam mit totalitärem Anspruch eher „ein Fall für den Verfassungsschutz“ sein.
Rüdiger Safranski ergänzt im Spiegel-Interview 12/2018:
„Der politische Islam ist unserer Lebensform feindlich gesinnt. … wir müssen uns gegen ihn wehren. Wer ihn nicht bekämpft, wird ihn mit Recht fürchten müssen. …Merkel hat daran (an der Kapitulation vor dem politischen Islam) erhebliche Schuld.“
Wenn die Bundeskanzlerin weiterhin allgemein von dem zu Deutschland gehörigen Islam spricht, dann werden mit dieser islamischen Gesamtheit die oben genannten, nicht unbeträchtlichen Islam-Gruppen verharmlost. Merkels Formel wirkt darüber hinaus fatal als Pauschallegitimation aller Islam-Strömungen ohne Einschränkung. Die verstehen sich deshalb als eingeladen, der deutschen Gesellschaft und Kultur eine islamische Prägung aufzudrücken. Merkel begünstigt damit die weitere Islamisierung Deutschlands.
Aber nicht nur die genannten islamischen Subsysteme sind für und in Deutschland inakzeptabel. Das gesamte Islamsystem mit seinen Basiselementen in Schrift und Tradition ist der westlichen Kultur entgegenstehend und „feindlich gesinnt“:
Der Islam ist mit unserer Rechts- und Wertekultur unvereinbar
- Der Islam ist mit den drei Säulen Koran, Hadithe und Scharia umschrieben.
- Das System beinhaltet die Einheit von Religion, Politik und Staat.
- Die gewaltsame Expansion von „Allahs Herrschaft“ (Dschihad) ist dem Islam in Urtext und Entstehungsgeschichte eingeschrieben.
- Unabhängiges Denken und Vernunft hat der Islam seit dem 12. Jahrhundert aus seinem System verbannt.
- Zur gleichen Zeit wurde die islamische Rechtstradition (Scharia) auf den Koran des 7. Jahrhundert als einzige Rechtsquelle reduziert.
- Die westliche Herleitung des säkularen Rechts aus Naturrecht und Vernunft – und damit die Trennung von Religion und Staat – ist dem Islam fremd.
- Unverletzliche Menschenwürde und unveräußerliche Menschenrechte sind nicht vereinbar mit dem Islamglauben.
- Denn er kennt nicht die Gottesebenbildlichkeit aller Menschen und damit deren Gleichheit.
- Für Männer und Frauen, Gläubige und Ungläubige hat die islamische Doktrin koranbasiert unterschiedliche Rechtsstufen etabliert.

Es müsste auch für Merkel evident sein, dass dieser Islam nicht zu Deutschland gehören kann. Denn er steht im fundamentalen Gegensatz zu unserer deutschen und europäischen Identität an Kultur, Werten und Rechtsordnung, die von der christlichen Tradition geprägt sind.
Die Konsequenz dieser Erkenntnis sollte sein, dass wir die Ausbildung und Ausbreitung dieses antiwestlichen Systems in unserm Land kontrollieren und Grenzen setzen – und nicht öffnen oder alles laufen lassen. Zu hoffen ist, dass der neue Innenminister seine Ankündigung konsequent weiterverfolgt: Die Muslime sollen nicht „neben uns leben“ in Parallelgesellschaften, sondern sich in unsere Kultur der demokratischen Rechts- und Werteordnung integrieren.
Die volle Religionsfreiheit wird von Muslimen nicht anerkannt
Annegret Kramp-Karrenbauer hat einen wichtigen Aspekt zur Debatte beigesteuert mit ihrem Diktum, dass „Religionsfreiheit auf dem Boden des Grundgesetzes“ zu verstehen ist. Die neue CDU-Generalsekretärin macht mit dieser Formulierung darauf aufmerksam, dass das Grundrecht von Artikel 4 GG eingebettet ist in das ganze Grundgesetz: Man kann sich nicht die Religionsfreiheit herauspicken, um dann den grundgesetzwidrigen Scharia-Islam zu praktizieren. Damit geht an die Muslime der unverhandelbare Anspruch, alle Grundrechte und die freiheitlich-demokratische Grundordnung anzuerkennen.
Die Muslime in Deutschland beanspruchen – gelegentlich lautstark – das Freiheitsrecht für ihre Religionspraktiken. Aber noch nie haben islamische Verbände öffentlich erklärt, dass sie die Religionsfreiheit einzelner Muslime respektieren und achten wollen. Hintergrund ist: Das islamische Recht bedroht Muslime, die einen anderen Glauben annehmen, als Abtrünnigen mit hohen Strafen, in einigen islamischen Staaten mit dem Scharfrichter.

Diese Regel verbreiten die Imame auch in deutschen Moscheen. Die verantwortlichen Gemeindeleiter und Islamverbände verfestigen mit ihrem Schweigen diese grundrechtswidrige Scharia-Regel. Die Folge ist: Muslime, die zum Christentum konvertieren, werden von der islamischen Community bedrückt, drangsaliert und verfolgt.
Regierung und Medien sollten Aiman Mazyek, der als Sprecher des Zentralrats der Muslime neben anderen für den Miss-Stand mitverantwortlich ist, zu diesem Punkt an seine Pflicht erinnern. Das sollte in jedem Interview geschehen, bis er öffentlich und intern die Religionsfreiheit auch für konvertierende Muslime anerkennt.
Auch ein öffentliches Bekenntnis zu allen anderen unverletzlichen Grundrechten ist von den Repräsentanten muslimischer Verbände und Gruppen noch nie abgegeben worden. Die 2002 verabschiedete ‚Islamische Charta’ des Zentralrats der Muslime in Deutschland wurde als eine entsprechende Grundsatzerklärung vorgestellt. Aber die Analyse des Textes zeigt nur die bekannte muslimische ‚Taquiya’: die vom Islam erlaubte Täuschung der Ungläubigen nach dem Vorbild Allahs als „bestem Listenschmied“ (Sure 3,54). Mit vagen Formulierungen täuscht das Dokument vor, als wenn man die westliche Werteordnung anerkennen würde. Tatsächlich jedoch wird die Scharia-Version der Rechte untergeschoben.
Keine Akzeptanz der westlichen Menschenrechte durch die Muslime
Der Artikel 13 der Islamischen Charta lautet: „Zwischen den im Koran verankerten, von Gott gewährten Individualrechten, und dem Kernbestand der westlichen Menschenrechtserklärung besteht kein Widerspruch.“
Der Artikel geht von der islamischen Scharia-Rechtsordnung aus – in diesem Fall von den „im Koran verankerten Individualrechten“. Diese stünden nicht im Widerspruch zu den westlichen Menschenrechten. Das soll wohl heißen, sie seien vergleichbar oder von gleichem Charakter wie die Menschenrechte in der UN-Erklärung.
Aber gleich an zwei Formulierungen verraten sich die Muslime, dass sie die westlichen Grund- und Menschenrechte in ihrer Wesensart nicht erkennen und anerkennen, sondern allein ihre eigene, koranbasierte Rechtesammlung propagieren wollen.
Menschenrechte sind von Natur aus gegeben und damit unveräußerlich…
Die europäischen Menschenrechte sind im 17. Jahrhundert auf der Basis der christlich inspirierten Naturrechtslehre formuliert worden. Das heißt, die Rechte auf Leben und körperliche Unversehrtheit, auf Freiheit und rechtliche Gleichbehandlung sowie Schutz des Eigentums gelten von Natur aus oder vom ersten Schöpfungstage an. Sie sind als angeboren anzusehen und das heißt: von niemandem gewährt. Sie können deshalb auch nicht entzogen werden. Das wird mit den Attributen ‚unverletzlich, unveränderlich, unveräußerlich’ ausgedrückt. Da die Menschenrechte von vorstaatlichem Status sind, steht der Staat in der Pflicht, sie zu gewährleisten, das heißt, sie selbst zu achten und vor andern zu schützen.
… islamische Scheinrechte werden von Allah gewährt – und entzogen

Die koranbasierten „Individualrechte“ dagegen werden als „von Gott“ kommend behauptet. Sie sind ausdrücklich als von Allah „gewährte Rechte“ dargestellt, die logischerweise auch wieder entzogen werden können. Insofern sind sie überhaupt keine einklagbaren Rechte, sondern gnädige Gaben Allahs. Als solche werden die vermeintlichen ‚(islamischen) Menschenrechte der Kairoer Erklärung von 1990’ formuliert. Statt: „Jeder (Mensch) hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit“ (Art. 2,1 GG) heißt es dort: „Das Leben ist ein Geschenk Gottes. Deshalb ist es verboten, einen Menschen zu töten, außer wenn es die Scharia verlangt.“ Auch die ‚körperliche Unverletzlichkeit’ ist im Islam nicht als Menschenrecht durch den Staat geachtet und geschützt. Im Gegenteil: Die Scharia sieht als staatliche Strafe bei Diebstahl die Handabtrennung vor. Grundsätzlich werden alle sogenannten islamischen Menschenrechte unter den Scharia-Vorbehalt gestellt. Die im Koran verankerten angeblichen ‚Individualrechte’, in Wirklichkeit Allahs gewährte Gaben, stehen also im eklatanten Widerspruch zu den westlichen einklagbaren Menschenrechten von Natur aus.
Aus den Formulierungen der Islam-Charta geht hervor, dass die muslimischen Verbände in Deutschland offensichtlich voll zu den islamischen Pseudorechten der Kairoer Erklärung stehen. Das schließt eine vorbehaltlose Anerkennung der Grundrechte unserer Verfassung aus. Daher verweigern sie auch eine klare Stellungnahme für die Menschenrechte. Sie versuchen dagegen mit unklaren Aussagen eine Scheinanpassung vorzutäuschen. Aber mit den gebrauchten Formulierungen machen sie ihre Absicht deutlich, unter der Hand das Scharia-Recht an die Stelle der westlichen Rechtskultur zu setzen.
Keine islamische Anerkennung der Rechtsgleichheit von Männern und Frauen
Auch mit dem zweiten Satz im Paragraphen 13 der Islam-Charta betreiben die Autoren ein hinterlistiges Ziel. Sie versuchen zu belegen, dass der Islam ebenso die Rechtsgleichheit kennen würde wie das Grundgesetz. Das erklärt im Artikel 3: „(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. (2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“ Die vermeintlich ähnliche Version der Islam-Charta lautet: „Das Islamische Recht gebietet, Gleiches gleich zu behandeln und erlaubt, Ungleiches ungleich zu behandelt.“

Auch in diesem Fall bekennen sich die Muslime nicht positiv zu dem Grundrecht, dass alle Menschen durch Gesetze und vor Gericht die gleiche Rechtsanwendung erwarten dürfen. Erst recht vermeidet die Islam-Charta die Konkretisierung der Rechtsgleichheit zwischen Mann und Frau. Stattdessen führt sie wieder eine Stelle aus dem Scharia-Recht an, die vermeintlich Ähnliches aussagt.
Hintergrund dieses erneuten Täuschungsmanövers ist die Tatsache, dass der Koran unmissverständlich eine Rechtsgleichheit zwischen den Geschlechtern ausschließt. Denn die Männer seien nach Koranaussagen rechtlich und wertmäßig über die Frauen gestellt aufgrund von Allahs angeblichen ‚Vorzugsgaben’ an die Herren der Schöpfung.
Nach den Vorschriften des islamischen Scharia-Rechts gelten Frauen grundsätzlich als unmündig, deren Willen und Wollen irrelevant wären. Schon bei der Eheschließung müssen sie sich den Entscheidungen ihres Vormundes (Vater, Bruder oder Onkel) unterwerfen. In der Ehe sind sie ihrem Mann untertan und zum Gehorsam verpflichtet. Wenn eine Ehefrau ungehorsam ist und damit „Grund für männliches Erzürnen gibt“, so hat der Mann das Recht, „die Frau zu verweisen, sie einzusperren und mit Schlägen zu züchtigen“ (Sure 4,34). Diese koranbasierten Männlichkeitsnormen von rechtlicher Unterwertigkeit und aktiver Unterwerfung ihrer Frauen praktizieren die islamgläubigen Muslime auch in Deutschland. Den Mädchen wird in Familie, Koranschule und islamischen Religionsunterricht Minderrechtlichkeit und Unterstellung unter männliche Personen beigebracht, den Jungen ein Überlegenheits- und Herrschaftsanspruch. Männliche Muslim-Migranten bringen aus ihren Herkunftsländern die tradierte Einstellung von Demütigung und Gewalt gegen Frauen mit. Die tausendfachen Übergriffe von Muslime bei öffentlichen Großversammlungen funktionieren ohne Absprache, wie die Kölner Polizei feststellte. Für die Muslim-Frauen ist das Kopftuch das Zeichen, dass sie sich den koranbasierten Regelungen zum Ehe- und Familienrecht unterwerfen.

Zwischen diesen Scharia-Vorschriften und den westlichen Rechtsbeziehungen von Mann und Frau liegen Welten. Das verschweigt die Islam-Charta. Zugleich täuscht der Zentralrat der Muslime vor, als wenn es da doch ein islamisches Gleichheitsprinzip für alle gäbe – nämlich „Gleiches gleich und Ungleiches ungleich zu behandeln“. Mit diesem Satz wird sogar auf ein deutsches Verfassungsprinzip zurückgegriffen, das allerdings präzisiert: „wesentlich Gleiches –wesentlich Ungleiches“. Die Pointe bei der Zitierung von Muslimen besteht darin, dass sie diese Rechtsregel auf das Verhältnis zwischen Mann und Frau als vorgeblich Ungleiche anwenden wollen.
Damit wird der Verfassungsgrundsatz von Gleichberechtigung auf den Kopf gestellt: Gleichbehandlung soll es nach islamischen Vorstellungen nur jeweils innerhalb der Gruppe von Männern beziehungsweise Frauen geben. Für das Verhältnis zwischen den Geschlechtern wird der Satz von der Ungleichheit in Anschlag gebracht: Da Frauen gegenüber Männern ungleich an Wert und Vorzügen wären, müssten die muslimischen Frauen (und noch mehr die ungläubigen) mit einem minderen Recht und ungleich zu den Männern behandelt werden. Die Scharia weist den Frauen grundsätzlich einen niederen Rechtsstatus zu. Diese islamische Rechtsregelung strahlt auf alle gesellschaftlichen Bereiche aus – auch bei den deutschen Muslimen.
Integration in unsere westliche Rechts- und Werteordnung
Für die neu ins Land kommenden Immigranten ist von den Parteien CDU und CSU eine Pflichterklärung zur Integration vorgeschlagen worden. In einer CSU-Beschlussvorlage heißt es: Jeder Einwanderer müsse sich „individuell im Rahmen einer Integrationsvereinbarung zu den westlichen Werten, unserer Rechtsordnung und den Regeln eines friedlichen Zusammenlebens bekennen“. Dieser Ansatz von Anfang 2016 ist leider nicht weiter verfolgt worden.
Vielleicht sollte der neue CSU-Innenminister Seehofer die Idee wieder aufgreifen, eine Bereitschaftspflicht zur Eingliederung in unsere Werteordnung einzufordern – auch als Gegenleistung für private und staatliche Sozial- und Integrationshilfen.
In einem nächsten Schritt sollten die Muslim-Verbände aufgefordert werden, ihre Haltung zu den Grund- und Menschenrechten definitiv und unmissverständlich darzulegen, insbesondere zu den Artikel 3 und 4 des Grundgesetzes.
Text: Hubert Hecker
Bild: Jeweilige Medien/Twitter/Michael Mannheimer (Screenshots)
Für islamisches Denken ist Demokratie keine anzustrebende Option, viel mehr eine zu überwindende Staats- und Gesellschaftsform. Ist diese Tatsache so schwer zu begreifen? Kein einziger islamischer Staat strebt Demokratie nach westlichen Mustern an. Schon die Begrifflichkeit von „Menschenrechten“ hat keineswegs einen gemeinsamen Konsens. Unter diesem Begriff wird ein Spektrum verhandelt, wo völlig gegensätzliche Rechtsauffassungen gegenüberstehen, aber nach Aussen unter dem selben Etikett verkauft werden, weil eben die Rechtsordnung einem inneren Wertecodex entspringt, der überhaupt weder je selbstverständlich war, noch ist, noch je sein wird, und von daher auch nicht „alle Menschen substanziell eint“. Für die einen ist es eben ein Menschenrecht, Frauen zu besitzen, und über sie zu herrschen.
Unsere Zeit täte gut daran, ihre Illusionen als solche zu erkennen, und die Gefahr wahr zu nehmen, die mit einem totalitären Anspruch eines völlig anderen Werte- und Rechtsverständnisses auf Lange sicht und für Generationen irreversibel verbunden sind. Umfrageergebnisse und Wahlergebnisse für Leute wie Erdogan sind unwiederlegbare Erweise einer illusionären Weltanschauung unserer Eliten, einschliesslich in den Kirche(n).
Naja, Kennzeichen der angebl. „westlichen Rechts- und Wertekultur“ der letzten zwei Jahrhunderte ist es doch, daß diese Ordnung eine ganz und gar volatile ist. Das am Kontinent seit Napoleon prädominante Prinzip des Rechtspositivismus lehrt doch, daß gesetzgebende Organe jedes beliebige Gesetz erlassen können, so sie dies wünschen und die Rechtserzeugungsregeln, die wiederum ius positivum sind, berücksichtig werden. Deswegen war auch Deutschland in der Zeit von 1933–45 gewiß kein „Unrechtsstaat“ wenn man es vom Prinzip des Rechtspositivismus betrachtet. Und kein klassischer Rechtspositivist würde dies bestreiten, seien es nun John Austin, Félix Somló oder Georg Jellinek.
Die Konstruktionen der Rechtsethik/Rechtsphilosophie, die dann entwickelt wurden um es dann doch als „Unrechtssstaat“ benennen zu können überzeugen überhaupt nicht. Denn im Rechtspositivismus gibt es eben keine normative Rückbindung an das Naturrecht bzw. das natürliche Sittengesetz.
Die von der Rechtsethik/-philosophie der Nachkriegszeit beschriebenen „Werte“ sind auch immer volatil, da sich nach deren eigenen Lehren das „Rechtsempfinden“ in einem ständigen Wandlungsprozeß sich befindet und Gesetzgeber und Judikatur angehalten sind dies zu berücksichtigen. In einem derartigen Relativismus kann alles zu einem „Wert“ werden, natürlich auch die Partnerschaft/„Ehe“ zweier gleichgeschlechtlicher Personen oder auch die Polygamie von Mohammedanern.
So werden die Mohammedaner problemlos über den Rechtspositivismus ihre Herrschaft absichern können, wie es eben bereits der Nationalsozialismus. Es wird ihnen auf vollkommen legalen Weg über ihre bloße natürliche Vermehrung durch Reproduktion und Zuwanderung gelingen, die Parlamente soweit mit mohammedanischen Deputierten zu beschicken, daß sie endlich die notwendige Majorität in den gesetzgebenden Organen erhalten und mit qualifizierter Mehrheit eben ihre Rechtssysteme etablieren zu können.
Mit gutem Grund haben die Päpste sich lange gesträubt einen Codex des kanonischen Rechts zu erstellen. Als man Pius VII. in Anbetracht des napoleonischen Code civil des Français die Schöpfung eines kodifizierten Kirchengesetzbuches anrieten haben er, die Kardinäle Consalvi u. Caprara sowie viele ausgewiesene römische Kanonsten dies mit den Hinweis auf die dem Rechtspositivismus inhärenten Gefahren klar verworfen. Sie haben recht behalten, überhaupt wenn man eine Vielzahl der Maßnahmen der nachkonzialren Päpste betrachtet, die faktisch nach Belieben den CIC ändern und reformieren können. Daß die Päpste zw. Benedikt XV., der 1917 dann doch den ersten CIC promulgierte, und Pius XII. zu keinen tadelnswerten kirchenrechtlichen Entwicklungen kam war darin begründet, daß sie eben noch ganz in der Schule des klassischen Kirchenrechts unterrichtet wurden und natürlich keine Neuerer waren. Aber, daß aktuelle Pontifikat ist nun, da diese Rückbindung überhaupt nicht mehr gegeben ist, den selben Gefahren ausgesetzt wie eben auch der Rechtspositivismus der kontinentaleuropäischen Staaten.
Sehr gut beschrieben, der Aspekt des Rechtspositivismus kommt immer zu kurz!
In Deutschland stehen die Christen auch schon gegen die „demokratische“ Gesetzgebung, z.B. beim sodomistischen Zusammenleben, der künstlichen Befruchtung, der vorgeburtlichen Tötung junger Menschen, der Frühsexualisierung der Kinder in Kindergarten und Schulen, bis auf Einzelne haben katholische Apotheker offensichtlich auch gar kein Problem die potentiell tödliche „Pille danach“ zu verkaufen (hier muss das Recht umgesetzt werden, eine Gewissensfreiheit wie noch bei den Ärzten bei Abtreibungen gibt es nicht!) usw. – dies alles kann nicht akzeptiert, auch nicht toleriert, sondern nur erlitten werden und muss so schnell wie möglich abgeschafft werden. Auffällig ist, dass es sich fast immer um Sexualität handelt. Satan hat den Sex erfunden und die Liebe verdrängt.
Warum sind die Linken und Grünen so sehr für die menschenzerstörende Ideologie des Mohammedanismus? Uwe Lay hat es in seinem Blog sehr gut gesagt: Waren die Linken früher gegen den Kapitalismus, sind sie jetzt gegen die heutige westliche bürgerliche Lebensweise, die muss zerstört werden und Instrument der Zerstörung ist der Mohammedanismus. Haben die Linken/Grünen Homosexuellen keine Angst vor Baukränen? Ich lehne die heutige westliche bürgerliche Lebensweise auch ab, sie muss dringend christlich werden. Wo sind die Bischöfe, die dies anmahnen? Ist der Papst so sehr ein Linker, dass er deswegen den Mohammedanismus in Europa herrschend will? Es ist schon zu lesen „der Papst hasst den Westen“.
Ich kann nicht verstehen, wie man einem selbsternannten religiösen Führer folgen will, der gelebt hat wie Mohammed oder auch wie Luther, die kann doch niemand nachahmen wollen???
Wenn ihr die Augen nicht braucht , um zu sehen, werdet ihr sie brauchen, um zu weinen.
Jean Paul (1763–1825)
Hochinteressant
Doch braucht auch das Naturrecht bzw. das natürliche Sittengesetz seinerseits normative Rückbindung. Diese normative Rückbindung ist das eigentlich Entscheidende, welches vom Welt- und Menschenbild abhängig ist. Es braucht eine aussergesetzliche Erkenntnisquelle, während der Rechtspositivismus m.E. letzlich nur dem Ermessen des Gesetzgebers, und seiner Absichten anheim gestellt ist. Moderne Gesellschaftsformen bringen aussergesetzliche Erkenntnisquellen nicht mehr mit einem sich selbst offenbarenden Gott über dem Menschen in Verbindung, sondern sehen Naturrecht und natürliches Sittengesetz als Verfügungsmasse des Menschen an. Nichtverfügbarkeit betrachtet der „moderne Mensch“ grundsätzlich mit Argwohn und Skepsis, als Einschränkung seines Handlungsspielraumes, und seiner „freien Entfaltung“.