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Warum machen die deutschen Bischöfe gemeinsame Sache mit linken Systemveränderern und Demagogen, Herr Bischof Neymeyr?

Der vor­lie­gen­de Text ist der leicht über­ar­bei­te­te und mit Anmer­kun­gen ver­se­he­ne Haupt­teil eines Briefs an den Bischof von Erfurt, Dr. Ulrich Ney­meyr. Von Gott­fried Pasch­ke Exzel­lenz,sehr geehr­ter Herr Bischof Dr. Ney­meyr! Kürz­lich ver­öf­fent­lich­ten die deut­schen Bischö­fe die Erklä­rung „Völ­ki­scher Natio­na­lis­mus und Chri­sten­tum sind unver­ein­bar“.1 Sie wur­de ein­stim­mig beschlos­sen2, also auch mit Ihrer Stim­me. Mit die­ser

Das Grundgesetz galt als felsenfest abgesichert. In Wirklichkeit hat es von einer entschlossenen Regierungsmehrheit einfach weggefegt werden?
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Ansonsten: Gute Nacht, Deutschland!

Gast­bei­trag von Hans Jänicke Der 21. April 2021 war kei­ne Stern­stun­de des deut­schen Par­la­men­ta­ris­mus, auch nicht der Grund­ge­setz­treue. Viel­leicht wird er als etwas ganz ande­res in die Geschich­te ein­ge­hen. Einen Tag nach Füh­rers Geburts­tag – was für eine Lau­ne des Schick­sals – stimm­te die Mehr­heit der Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­ten dafür, die Grund­rech­te außer Kraft zu set­zen und

Der Bundestag diskutiert heute das dritte Bürgerschutzgesetz: Geht es darin aber um Bürgerschutz oder um Ermächtigung?
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Bürgerschutz oder Ermächtigung?

Gedan­ken von Andre­as Becker (Ber­lin) Der Deut­sche Bun­des­tag behan­delt heu­te das Gesetz zum Schutz der Bevöl­ke­rung bei einer epi­de­mi­schen Lage von natio­na­ler Trag­wei­te, kurz Bür­ger­schutz­ge­setz. Es ist bereits das drit­te seit ver­gan­ge­nem März. Von Kri­ti­kern wird es als neu­es „Ermäch­ti­gungs­ge­setz“ bezeich­net. Der Vor­wurf ist nicht blo­ße Pole­mik. Ein gutes Dut­zend Mal fin­det sich das Wort

Gestern erlaubte das Bundesverfassungsgericht die geschäftsmäßige Sterbehilfe. Diese Worte stehen auf einem Denkmal für die Euthanasieopfer des Dritten Reichs in Neustadt.
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Sterbehilfe-Urteil – Wer schützt das Grundgesetz vor den Verfassungsrichtern?

Am 26. Febru­ar wur­de vom Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts­hof in Karls­ru­he die „Ster­be­hil­fe“ erlaubt. So lau­tet der euphe­mi­sti­sche Aus­druck, mit dem das Wort Eutha­na­sie umgan­gen wird. Das Urteil wur­de von den Vor­sit­zen­den von Deut­scher Bischofs­kon­fe­renz (DBK) und Evan­ge­li­scher Kir­che in Deutsch­land (EKD) in einer gemein­sa­men Erklä­rung ver­ur­teilt. Nicht erst mit die­sem Urteil stellt sich eine drän­gen­de Fra­ge: Was

Ob dafür oder dagegen: Der Islam ist zu einem zentralen Thema der Innenpolitik geworden, was bereits seinen Einfluß verdeutlicht.
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Der Islam widerspricht der europäischen Wertekultur und Rechtsordnung

Der medi­en­ge­stürz­te ehe­ma­li­ge Bun­des­prä­si­dent Wulff und die medi­en­ge­stütz­te Kanz­le­rin Mer­kel haben die Pau­schal­be­haup­tung ver­brei­tet, dass der Islam zu Deutsch­land gehö­re. Der neue Innen­mi­ni­ster Horst See­ho­fer setzt dage­gen gleich zu Anfang sei­ner Amts­zeit eine Gegen­the­se: „Der Islam gehört nicht zu Deutsch­land!“ Damit gibt See­ho­fer die Mehr­heits­mei­nung im Lan­de wie­der. Die links-libe­ra­­len Medi­en und Par­tei­en sind gegen

Ehe für alle
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Die ‚Ehe für alle‘ ist grundrechtswidrig

Das Gesetz zur Ein­füh­rung der Homo-Ehe vom 20. Juli 2017 miss­ach­tet den unver­än­der­li­chen Wesens­ge­halt des grund­ge­setz­li­chen Ehe-Insti­tuts, zu dem die Ver­schie­den­ge­schlecht­lich­keit der Ehe­part­ner gehört. Daher ist das Gesetz ille­gi­tim, weil ver­fas­sungs­wid­rig. Ein Gast­bei­trag von Hubert Hecker.

Zivilreligiöse Feier im Mainzer Dom
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Signale der Islamisierung

Ein Gast­kom­men­tar von Hubert Hecker. Zum Tag der Deut­schen Ein­heit lud die Bun­des­re­gie­rung sich und aus­ge­such­te Ver­tre­ter der Viel­falts­ge­sell­schaft in die Main­zer Kathe­dral­kir­che zu einer zivil­re­li­giö­sen Fei­er­stun­de ein. Das Event dien­te der poli­ti­schen Klas­se als moral­po­li­ti­sche Beleh­rungs­fei­er für den staa­t­­lich-gesel­l­­schaf­t­­li­chen Zusam­men­halt. Was spä­ter Bun­des­prä­si­dent Stein­mei­er in sei­ner offi­zi­el­len Ein­heitstag­re­de an aktu­el­len Bür­ger­tu­gen­den anmahn­te, durf­te im

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Der Staat und die Beschimpfung von Religionen
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Wie soll der Staat mit Beschimpfungen von Religionen und Religionsvertretern umgehen?

Vor eini­gen Wochen hat­te ich in mei­nem Arti­kel zu Char­lie Heb­do auch Erör­te­run­gen zum Blas­phe­mie­ge­setz auf­ge­führt. Die­se Über­le­gun­gen sind in Tei­len von Lesern kri­ti­siert wor­den. Hier nun eine Über­ar­bei­tung mei­nes Bei­trags. Von Hubert Hecker Das Ver­bot von Got­tes­lä­ste­rung (Blas­­phe­­mie-Ver­­­bot) beruht für unse­ren Kul­tur­kreis auf dem 2. Gebot des Deka­logs: Du sollst den Namen Got­tes nicht