Ein Gastkommentar von Hubert Hecker.
Zum Tag der Deutschen Einheit lud die Bundesregierung sich und ausgesuchte Vertreter der Vielfaltsgesellschaft in die Mainzer Kathedralkirche zu einer zivilreligiösen Feierstunde ein. Das Event diente der politischen Klasse als moralpolitische Belehrungsfeier für den staatlich-gesellschaftlichen Zusammenhalt. Was später Bundespräsident Steinmeier in seiner offiziellen Einheitstagrede an aktuellen Bürgertugenden anmahnte, durfte im Kirchenraum der Präsident der pfälzisch-protestantischen Kirche vortragen: „Wir brauchen eine Atmosphäre der Toleranz, des Respekts und der gegenseitigen Achtung“. Weitere Redner sprachen sich für „Humanität ohne Obergrenze“ und gerechtes Steuersystem aus sowie gegen „strukturelle Gewalt“. Beispiele von weltweiten Solidaritätsaktionen wurden vorgestellt. Der neue Bischof von Mainz durfte den Gastgeber spielen und in seinen Einleitungsworten das Feiertagsthema umschreiben: Freiheit und Zusammenhalt in einem vielgestaltigen Land. Religiöse Worte und Gesten wie Kreuzzeichen und Segenshandlung, Lesungen und Fürbitten, Orgel, Domchor und Kirchenlieder wirkten wie dekorativen Rahmenhandlungen, die der politischen Einheitstagfeier eine höhere Weihe geben sollten. Der spezifisch christliche Glaube an Jesus Christus als Erlöser der Welt kam in diesem Gottesdienst nicht vor.
Signale einer schleichenden Islamisierung
Stattdessen durfte eine kopfverhüllte Muslima die Barmherzigkeit Allahs preisen. Die Vertreterin eines muslimischen Pastoralverbandes war außerdem dazu bestimmt worden, den Ein- und Auszug der Sprecher von Gruppen- und Religionsrepräsentanten anzuführen.
Es sind diese Signale einer schleichenden Islamisierung des öffentlichen Geschehens, die viele Menschen um die Identität ihres Landes fürchten lassen. Der eigentliche Skandal bei dieser Feier war jedoch der Wortbeitrag der islamischen Frau. Darin stellte sie die zentralen Grundwerte unserer Verfassung durch die Scharia-Brille dar – als gottgegebene Gaben statt als den Menschen und dem Staat vorgegebene Rechte.
Die islamische Frau führte aus, dass sie an die Freiheit und Würde glaube, die ihr Schöpfer in das Leben mitgegeben habe. Im Vertrauen auf die Barmherzigkeit und der allumfassenden Liebe Allahs gestalte sie ihre Arbeit.
Statt vorgegebener Menschenrechte von Natur aus …
Jeder Schulabgänger in Deutschland müsste gelernt haben, dass Menschenwürde und Grundrechte von Anfang an allen Menschen zu eigen sind. Das Recht auf Leben und die Freiheit der Lebensgestaltung gehören zur Natur des Menschen. Nur deshalb sind sie unveränderlich und unantastbar – etwa von Seiten des Staats. Und außerdem sind es Rechte der Menschen – und nicht gnädige Gaben von irgendwem, für die man dankbar sein müsste.
So verkündet es jedoch die Muslima: Freiheit und Menschenwürde wären des Schöpfers Gaben an die Menschen, Allahs Geschenke der Barmherzigkeit. Aber wer etwas gnädig gewährt, kann die Gaben auch wieder entziehen. Für undankbare Menschen und nicht-muslimische „Ungläubige“ malt der Koran Allahs schreckliche Strafen aus. Würde und Freiheit sind für den Islam keine Rechte und insbesondere keine Menschenrechte von Natur aus.
… Geschenke von Allahs Gnaden mit Scharia-Vorbehalt
57 islamische Staaten haben 1990 eine Gegen-Charta zu den UNO-Menschenrechten verabschiedet. Dort heißt es z. B.: „Das Leben ist ein Geschenk Gottes. Deshalb ist es verboten, einen Menschen zu töten, außer wenn es die Scharia verlangt“. Schariakonform war etwa der koranbegründete Tötungsaufruf gegen den britischen Schriftsteller Salman Rushdie. Der Scharia-Vorbehalt gilt ausdrücklich für alle „Gaben Allahs“. In den Staaten mit islamischer Verfassung setzen die Scharia-Vorschriften zum Strafverstümmeln oder Auspeitschen das Menschenrecht auf körperliche Unversehrtheit außer Kraft. Die Würde des Menschen wird durch viele Scharia-Regeln verletzt und angetastet.
2002 hat der Zentralverband der Muslime in Deutschland eine Islamische Charta verabschiedet. Darin verdreht der Islam-Verein ebenfalls die Menschenrechte zu „Individualrechten, die im Koran verankert und von Gott gewährt“ würden. Der Begriff „Rechte“ für Allahs gewährte Gaben ist ein Widerspruch in sich, somit ein Wortköder der Muslim-Vertreter, um bei Politiker und Nicht-Muslimen Anerkennung von Menschenrechten vorzutäuschen.
Islamisches Konversionsverbot negiert die Religionsfreiheit
Der Testfall für den Islam ist das Menschenrecht auf Religionsfreiheit und Religionswechsel. Koran und orthodoxe Lehre behaupten, der gottgegebene Islam sei die einzig wahre und beste Religion. Deshalb – so betonte Scheich al-Tayeb, Rektor der Kairoer Al-Akzar-Moschee – sei Abwendung vom Islam als Verbrechen nicht zu tolerieren und der Apostat „must be killed“.
Das wird auch in den deutschen orthodoxen Moscheen Jung und Alt eingeschärft. 56 Prozent der muslimischen Jugendlichen bekannten schon vor 20 Jahren: „Der Islam ist die einzig rechtgläubige Religion. Andere Religionen sind nichtig und falsch. Deren Angehörige sind Ungläubige.“ Aus dieser Verabsolutierung der Islam-Religion folgen Intoleranz, Erniedrigung und Gewalt gegen „Ungläubige“ und Konvertiten.
Auch der muslimische Zentralverbandsvorsitzende Aiman Mazyek vertritt diese Rechtebeschneidung durch das islamische Konversionsverbot. Die Folge ist, dass sich die meisten der jährlich 300 muslimischen Migranten, die in Deutschland zum Christentum konvertieren, psychischer und physischer Gewalt von Seiten der Muslime ausgesetzt sehen oder sich und ihren Glauben verstecken müssen.
Dass sich der Islam mit dieser Negierung von Grund- und Menschenrechten in Deutschland breit machen kann, ist eine Schande für den deutschen Rechts- und Verfassungsstaat. Schuld daran ist die politische Klasse in unserm Land. Die herrschenden Politiker wissen um diese Defizite des Islam in Verfassungsfragen. Trotzdem tun sie nichts dagegen, wenn die Imame in den Moscheegemeinden und die Islamführer in den Gruppen und Verbänden ständig Grundrechtsverletzungen propagieren, die Menschenrechte verdrehen oder die Verfassung nur unter Vorbehalt anerkennen.
Bedenken hatte vor zwei Jahren der Grünensprecher Cem Özdemir geäußert: Die Islamverbände seien weniger bekenntnismäßig als national oder politisch ausgerichtet. Deshalb wäre eine staatliche Anerkennung als Körperschaften des öffentlichen Rechts „abenteuerlich“. Die ist Voraussetzung für Religionsunterricht an öffentlichen Schulen.
Schon lange ist die Tendenz erkennbar, dass die politischen Implikationen der Islamlehre von orthodoxen Predigern propagiert und von ausländischen Staaten (etwa Saudi Arabien) instrumentalisiert werden. Inzwischen ist diese Richtung bei der Türkisch-islamischen Union Ditib unübersehbar. Dort wird das islamische Dogma der Einheit von (türkischem) Staat und Religion ganz ungeniert praktiziert. Ein Gutachten der türkischen Religionsbehörde warnt mit Koranhinweisen vor freundschaftlichem Umgang mit Christen und Juden in Deutschland. Die jüdische Gemeinde Mannheim hat daraufhin den Dialog mit dem türkischen Islamverband gestoppt.
Klare Ansage an den Islam in Deutschland
Nicht nur die „antisemitischen Äußerungen“ der Ditib-Zentrale in Ankara, sondern auch die antichristliche und antiwestliche Tendenz aller orthodoxen Islamverbände sollten Staat und Parteien aufschrecken oder zumindest aufwecken. Die historisch-politische Identität der westlichen Demokratien steht auf dem Spiel durch schleichende islamische Aushöhlung und Uminterpretation.
Eine klare Ansage an die Leiter der Islamverbände und Moscheegemeinden ist geboten. Die sollte sich konkretisieren in einer Erklärung zu den unverhandelbaren Essentialen unserer verfassten Grundordnung. Alle relevanten Muslim-Führer und ‑Sprecher müssten auf die folgenden Grundsatzwerte festgelegt werden:
- Die Grund- und Menschenrechte sind Rechte von Natur aus – und nicht göttliche Gaben mit religiös-gesetzlichen Einschränkungen.
- Das Recht auf Religionsfreiheit enthält ein Recht auf ungehinderten Religionswechsel.
- Für alle Menschen gilt die Gleichheit in Würde, Wert und Rechtsstellung, insbesondere die Rechtsgleichheit von Mann und Frau.
- Grundlegend für westliche Gesellschaft ist die Trennung von Staat und Religion. Das schließt gegenseitige Kooperation ein sowie Autonomie der Religionsgemeinschaften im Rahmen staatlicher Gesetze.
Besonders dringend wären diese Leitlinien für muslimische Religions-Lehrpläne und ‑Lehrer. Und selbstverständlich müsste eine islamische Sprecherin bei der nächsten Einheitsfeier am 3. 10. 2018 vorab auf diese grundgesetzliche Leitkultur festgelegt werden.
Text: Hubert Hecker
Bild: Kirche+Leben.net (Screenshot)
Zu den letzten Sätzen dieses Artikels:
Reines Wunschdenken – das wird nie geschehen.
Ich finde es schwierig mit dem Autor die von Natur aus gegebenen Rechte zu identifizieren mit den Rechten der Deutschen Verfassung. Z.B. der Satz: „Das Recht auf Leben und die Freiheit der Lebensgestaltung gehören zur Natur des Menschen“ ist nicht in Übereinstimming mit der katholischen Lehre. Recht auf Leben, ja; Freiheit der Lebensgestaltung, nein! In der katholischen Perspektive gibt es keine Freiheit der Lebensgestaltung im modernen Sinne. Diese Freiheit ist immer eingegrenzt durch die göttlichen Gebote.
Der Autor vernachlässigt der entscheidende Punkt, das die Grundrechte der deutschen Verfassung gar nicht stammen aus dem Naturgesetz stammen, sondern aus humanistischen Prinzipien.
Und wo ist jetzt der Skandal ?
Auch diverse Kirchenvertreter behaupten gerne, dass die Menschenrechte „gottgegeben“ sind, wie die Sprecherin …
Außerdem erkennt die Kirche die Menschenrechte ja auch nicht an, da sie das „göttliche Recht“ (die katholische Version der Scharia) für höherwertiger hält und weil die Menschenrechtscharta auch die Religionsfreiheit beinhaltet, welche die Kirche (für andere) ablehnt.
Der Vatikan ist ja einer der wenigen Staaten, welche die UN-Menschenrechtserklärung bis heute nicht ratifiziert hat.
Danke für den Hinweis. Tatsächlich ist die traditionelle katholische Lehre viel näher an dem Vortrag der Muslima.
Um etwas deutlicher zu werden:
+ Die Grund- und Gottesrechte sind Rechte von Natur aus – und nicht menschliche Gaben mit papiergesetzlichen Einschränkungen.
+ Ein Recht auf Religionsirrtum gibt es nicht.
+ Für alle Menschen gilt die Aufgabe, Gott den Allmächtigen, den Schöpfer von Himmel und All zu verehren.
+ Grundlegend für die westliche Gesellschaft ist falscher Humanismus, Papiergläubigkeit („Gesetze“, „Geld“), Hedonismus und entgrenzende Vorschriftenmacherei.
Es ist im übrigen wohl kaum ein Zeichen der Trennung von Staat und Kirche, wenn die Kirche längst nur noch einer von vielen der verlängerten Arme der Regierung ist.
Typische immer wieder wiederholte Fake-News
„Der Heilige Stuhl würde sich weigern die Menschenrechtscharta zu unterfertigen“.
Der Heilige Stuhl kann diese Charta gar nicht unterzeichnen, weil dies nur Mitglieder der UNO können und dem Heiligen Stuhl bisher die Mitgliedschaft in der UNO nicht gewährt wurde.
Bei den Vereinten Nationen ist der Heilige Stuhl nur als permanenter Beobachter und nicht als Mitglied zugelassen. Mit der Reform der Vereinten Nationen von 2004 haben die Mitgliedsstaaten dem Heiligen Stuhl in der UN-Vollversammlung mehr Rechte zugestanden. Er darf bei der Jahresvollversammlung in die Debatte eingreifen, ohne die Erlaubnis anderer Staaten abwarten zu müssen, und hat auch das Recht zu antworten, soweit es um den Heiligen Stuhl geht.
https://de.wikipedia.org/wiki/Heiliger_Stuhl#Internationale_Anerkennung_des_Status
https://de.wikipedia.org/wiki/Allgemeine_Erkl%C3%A4rung_der_Menschenrechte
https://de.wikipedia.org/wiki/Kairoer_Erkl%C3%A4rung_der_Menschenrechte_im_Islam
https://de.wikipedia.org/wiki/Arabische_Charta_der_Menschenrechte
die wichtige, nicht wegzudenkende Rolle des Vatikans im Rahmen der Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE). Dort hatte sich der Vatikan als katalysierender, von beiden Seiten (Warschauer Vertragsstaaten und NATO-Staaten) akzeptierter und nachgefragter Moderator etabliert. Bei den Vorverhandlungen und den direkten Gesprächen der KSZE warf der Vatikan sein ganzes moralisches Gewicht in die Waagschale, wenn es um den Fragenkomplex Menschenrechte ging. So konnte erreicht werden, dass im Besonderen die Religionsfreiheit als einziges konkret genanntes Menschenrecht inder Schlussakte von Helsinki erschien. Die Bedeutung des Vatikans auf dem Gebietder Menschenrechte nahm nunmehr weltweit massiv zu, nachdem Agostino Casaroli, Achille Silvestrini und andere vatikanische Diplomaten in Genf und Helsinkivermittelnd, aber immer teleologisch auf ein dialogisches Miteinander gerichtet, intervenierten.
https://www.uni-muenster.de/imperia/md/content/fb2/c‑systematischetheologie/oekumenik/forschen/kalterkrieg/cerny-werner-2012.pdf
https://books.google.at/books?id=XpwesLS0JKYC&pg=PA164&lpg=PA164&dq=KSZE+Menschenrechte+Vatikan&source=bl&ots=h9EvS05ieD&sig=-crkjfZucR9nsP2FqJEFm3J9PBI&hl=de&sa=X&ved=0ahUKEwjgou-0hfHWAhURLlAKHQ9lBEUQ6AEILzAC#v=onepage&q=KSZE%20Menschenrechte%20Vatikan&f=false
Gallowglas verstrickt sich in Widersprüche bei seinen Attacken gegen die Kirche:
Nur eine Aussage kann richtig sein:
1. Kirchenvertreter behaupten, die Menschenrechte seien gottgegeben
2. Die Kirche erkennt die Menschenrechte nicht an.
Falsch ist auch die Begründung für These 2, nach der die Kirche a) das göttliche Recht für höherwertig hielte und b) die Menschenrechtscharta deshalb ablehne, weil sie die Religionsfreiheit beinhalte, die die Kirche für andere ablehne.
Dazu die Konzils-„Erklärung über Religionsfreiheit“:
„Die Würde der menschlichen Person kommt den Menschen unserer Zeit immer mehr zum Bewusstsein“ (Referenz zu Johannes XXIII. und Pius XII.) „und es wächst die Zahl derer, die den Anspruch erheben, dass die Menschen bei ihrem Tun ihr eigenes Urteil und eine verantwortliche Freiheit besitzen und davon Gebrauch machen sollen, nicht unter Zwang, sondern vom Bewusstsein der Pflicht geleitet…. Das Konzil erklärt, dass das Recht auf religiöse Freiheit in Wahrheit auf die Würde der menschlichen Person gegründet ist. “
Das Problem des Islams ist nicht, daß er unser Leben und die aus unserer Existenz abgeleiteten Rechte dem Schöpfer zuschreibt und ihm dafür Dank sagt, wie Hecker kritisiert. Selbstverständlich bin ich auch als Christ meinem Schöpfer für meine Existenz und die aus dieser Existenz abgeleiteten Rechte dankbar. Das Problem des Islam ist allein, daß er eine furchtbare Irrlehre ist, der Milliarden Seelen auf falsche Wege führt: er verbreitet ein falsches Gottesbild, er leugnet den menschgewordenen Gott, er leugnet die Erlösungstat Gottes für die tief in den Sündensumpf versunkene Welt, die Allerheiligste Opfergabe Seiner selbst am Kreuz, er leugnet die rationale Erkennbarkeit wenigstens einiger essentieller Aspekte Gottes wie seiner Existenz, er glaubt stattdessen an einen all unseren menschlichen Seelenvermögen absolut enthobenen Gott, der sklavischen Gehorsam verlangt. Die letzten 1400 Jahre zeigen überall, wo der Islam zur Herrschaft gelangt ist, die schlechten Früchte des schlechten Baums: in der Praxis appelliert er an die niedersten Instinkte des Menschen: an seine Mord- und Herrschsucht und an seine sexuelle Gier. Verwerflich ist es auch nicht, einen Glauben als den besten und allein wahren zu preisen, sondern nur, dies mit einem *falschen* Glauben zu tun. Und schließlich hat auch die vom Autor gepriesene „Freiheit der Lebensgestaltung“ für einen Christen deutlichere Grenzen als für einen rein säkular gesinnten Menschen: für Christen gibt es nämlich keine Freiheit zum Sündigen, wie z.B. Papst Leo XIII. in der Enzyklika „libertas praestantissimum“ darlegte, so daß Christen häufig anders als Säkularisten über Dinge wie Zensur, Blasphemie, Scheidung, Homo-Ehe, Prostitution u.a. denken.
Eine politische Feier hat in einem Sakralraum der katholischen Kirche nicht stattzufinden. Herr Bischof verweigern sie ein solches Ansinnen. Eine Bundesregierung kann nicht in eine katholische Kathedrale einladen, das kann nur der jeweilige Bischof. Gern dürfen alle Beteiligte eine katholische Heilige Messe in der Kathedrale besuchen, wenn sie sich dementsprechend benehmen können und z.B. anständig sitzen und nicht die Beine übereinanderschlagen. Mohammedaner haben in einer katholischen Kirche nichts zu sagen, gar nichts. Eine Frau mit einem mohammedanischen Kopftuch soll in eine katholische Kirche zu einer Heiligen Messe nicht eingelassen werden, das beleidigt jede katholische Frau. Nicht getaufte Menschen mussten in der frühen Kirche den Sakralraum vor der Opfermesse verlassen, das sollte man heute wieder einführen, da Katholiken, die sich im Sakralraum zu bewegen wissen, heute in der extremen Minderheit sind.
Bei einer Feier in einem nicht-sakralen Raum kann einladen, wer bezahlt und können sie sitzen, wie sie wollen und dort können auch Mohammedaner etwas sagen. Sämtlicher Scharia-Ideologie sollte jedoch sofort widersprochen werden, denn der Mohammedanismus gehört nicht zu Deutschland.
Als Katholikin kann ich das Grundgesetz oder andere Gesetze auch nur dann akzeptieren, wenn es nicht gegen Gottes Gebote ist. Und selbstverständlich ist die katholische Religion die einzig wahre und richtige und alle anderen sind Heiden=Ungläubige, die ich aber lieben und zu Jesus führen soll.
Typisch protestantisches Deutschland. Da sitzen die Herrschaften Politiker in der ersten Reihe mit überschlagenen Beinen. Die Kirche dient dabei bzw wird lediglich als Kulisse missbraucht um eine menschengemachte Pseudo-Religion, den Islam, zu propagieren, welch Armut!
Aber die Deutschen wissen es einfach nicht besser, zumindest der Großteil von ihnen. Denn der Protestantismus war schon in früheren Zeiten eine tatkräftige Unterstützung für die Ausbreitung des Islams nach Europa. Durch Luthers Irrtum war das Vorrücken der Türken bis nach Europa erst möglich. Dasselbe spielt sich heute nicht so sehr militärisch, sondern mehr in der Ausbreitung von Wort und Irrlehre statt.
Es gibt kaum islamische Theologen, die klar und eindeutig ihre Glaubenslehre auszudrücken vermögen. Und dass Mohammed mit Liebe dem Koran zufolge etwas zu tun hätte, scheint mir überhaupt ein Novum zu sein. Mögen den Moslems die Augen aufgehen, ehe es zu spät für sie ist.