Das Anliegen sind die "Grundrechte", die subtile Botschaft ist jedoch die Corona-Impfung. Das neue Video vom Papst.
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Corona-Impfung für Papst Franziskus ein „Grundrecht“ – Das neue „Video vom Papst“

(Rom) Und täg­lich grüßt die Impf­pro­pa­gan­da – auch aus dem Vati­kan. Das neue „Video vom Papst“ für den Monat April wur­de ver­öf­fent­licht. Das Gebets­an­lie­gen von Fran­zis­kus lau­tet „Imp­fung für alle“. Unter dem impli­zi­ten Stich­wort „Impf­ge­rech­tig­keit“ wird die Coro­­na-Imp­­fung als „Grund­recht“ bezeich­net. Wie ist das aber mög­lich, da die Gebets­an­lie­gen für 2021 bereits vor Beginn der

Der Bundestag diskutiert heute das dritte Bürgerschutzgesetz: Geht es darin aber um Bürgerschutz oder um Ermächtigung?
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Bürgerschutz oder Ermächtigung?

Gedan­ken von Andre­as Becker (Ber­lin) Der Deut­sche Bun­des­tag behan­delt heu­te das Gesetz zum Schutz der Bevöl­ke­rung bei einer epi­de­mi­schen Lage von natio­na­ler Trag­wei­te, kurz Bür­ger­schutz­ge­setz. Es ist bereits das drit­te seit ver­gan­ge­nem März. Von Kri­ti­kern wird es als neu­es „Ermäch­ti­gungs­ge­setz“ bezeich­net. Der Vor­wurf ist nicht blo­ße Pole­mik. Ein gutes Dut­zend Mal fin­det sich das Wort

Ob dafür oder dagegen: Der Islam ist zu einem zentralen Thema der Innenpolitik geworden, was bereits seinen Einfluß verdeutlicht.
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Der Islam widerspricht der europäischen Wertekultur und Rechtsordnung

Der medi­en­ge­stürz­te ehe­ma­li­ge Bun­des­prä­si­dent Wulff und die medi­en­ge­stütz­te Kanz­le­rin Mer­kel haben die Pau­schal­be­haup­tung ver­brei­tet, dass der Islam zu Deutsch­land gehö­re. Der neue Innen­mi­ni­ster Horst See­ho­fer setzt dage­gen gleich zu Anfang sei­ner Amts­zeit eine Gegen­the­se: „Der Islam gehört nicht zu Deutsch­land!“ Damit gibt See­ho­fer die Mehr­heits­mei­nung im Lan­de wie­der. Die links-libe­ra­­len Medi­en und Par­tei­en sind gegen

Ehe für alle
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Die ‚Ehe für alle‘ ist grundrechtswidrig

Das Gesetz zur Ein­füh­rung der Homo-Ehe vom 20. Juli 2017 miss­ach­tet den unver­än­der­li­chen Wesens­ge­halt des grund­ge­setz­li­chen Ehe-Insti­tuts, zu dem die Ver­schie­den­ge­schlecht­lich­keit der Ehe­part­ner gehört. Daher ist das Gesetz ille­gi­tim, weil ver­fas­sungs­wid­rig. Ein Gast­bei­trag von Hubert Hecker.