Spanischem Priester drohen drei Jahre Gefängnis wegen Kritik am Islam

Die Meinungsfreiheit wird immer mehr ausgehöhlt


Der katalanische Priester Don Custodio Ballester muß sich wegen eines "Haßverbrechens" (Kritik am Islam) vor Gericht verantworten. Die katalanische Staatsanwaltschaft stellte ihn vor Gericht.
Der katalanische Priester Don Custodio Ballester muß sich wegen eines "Haßverbrechens" (Kritik am Islam) vor Gericht verantworten. Die katalanische Staatsanwaltschaft stellte ihn vor Gericht.

„In Län­dern, in denen Mus­li­me die Macht haben, wer­den Chri­sten bru­tal ver­folgt und getö­tet“, erklär­te der spa­ni­sche Prie­ster. „Von wel­chem ​​Dia­log reden wir dann?“ Die Staats­an­walt­schaft sieht dar­in ein „Haß­ver­bre­chen“ und brach­te den Prie­ster vor Gericht.

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Don Cus­to­dio Bal­le­ster, ein spa­ni­scher Prie­ster, muß sich vor Gericht wegen „Haß­ver­bre­chen“ ver­ant­wor­ten, weil er in einem Auf­satz den Islam kri­ti­siert hat­te. Der Fall geht bereits auf das Jahr 2016 zurück. Damals ver­öf­fent­lich­te der Prie­ster den islam­kri­ti­schen Auf­satz „Der unmög­li­che Dia­log mit dem Islam“. 2020 erhob die Staats­an­walt­schaft in Kata­lo­ni­en des­halb Ankla­ge gegen ihn. Dem Prie­ster wird ein „Haß­ver­bre­chen“ vor­ge­wor­fen. Es han­delt sich also um eine Ankla­ge nach den neu­en Mei­nungs­ver­bo­ten, die immer mehr um sich grei­fen und von der poli­ti­schen Lin­ken und dem glo­ba­li­sti­schen Estab­lish­ment und den von ihnen kon­trol­lier­ten Insti­tu­tio­nen wie der EU geför­dert wer­den. Der Sün­den­fall gegen die Mei­nungs­frei­heit war die Ein­füh­rung des Straf­tat­be­stan­des der „Holo­caust­leug­nung“. In einem Staats­we­sen, des­sen Grund­la­gen von einem objek­ti­ven Maß­stab des Natur­rechts los­ge­löst sind, ent­schei­den Mehr­hei­ten bzw. jene, die Macht und Mög­lich­keit haben, was erlaubt ist und was nicht. Kaum jemand wag­te damals zu wider­spre­chen aus Sor­ge, als „Anti­se­mit“ und „Holo­caust­leug­ner“ dis­kre­di­tiert zu wer­den, obwohl es um die Ver­tei­di­gung des Grund­rechts Mei­nungs­frei­heit ging.

Eini­ge Kri­ti­ker warn­ten aber schon damals, daß dort, wo es ein rei­nes Mei­nungs­de­likt gibt, es mor­gen wei­te­re geben könn­te und letzt­lich die Mei­nungs­frei­heit verlorengeht.

Genau die­se Ent­wick­lung bewahr­hei­te­te sich. Seit 1990 rollt der Zug der Mei­nungs­de­lik­te immer schnel­ler und immer neue Mei­nungs­straf­tat­be­stän­de kom­men dazu, obwohl es objek­tiv kei­ne Not­wen­dig­keit gibt, da es das Straf­recht und das Zivil­recht gibt und grund­sätz­lich kei­ne Rechts­grund­la­ge dafür geben soll­te. Und jede Ein­schrän­kung der Mei­nungs­frei­heit erweist sich als Instru­ment des innen­po­li­ti­schen Macht­kamp­fes. Dazu wur­de es, trotz aller ver­schlei­ern­der Behaup­tun­gen, ja auch schließ­lich kon­zi­piert und ein­ge­führt. Der Unter­schied ist ekla­tant. Füh­le sich ein Bür­ger belei­digt oder her­ab­ge­wür­digt, ste­hen ihm die Mit­tel des Rechts­staa­tes zur Ver­fü­gung. Er muß aber selbst initia­tiv wer­den. Er trägt also auch das Kosten­ri­si­ko, was auch Sinn macht, um die Din­ge nicht aus­ufern zu las­sen. Führt der Staat ein Mei­nungs­de­likt ein, ist der Staats­an­walt gezwun­gen, von sich aus aktiv zu wer­den. Die Straf­ver­fol­gung erfolgt von Amts wegen und auf Kosten des Staa­tes. Hin­zu kommt der Druck der sozia­len Äch­tung. Alle Regime haben sich der Justiz als Mit­tel der Geg­ner­be­kämp­fung bedient. Der frei­heit­lich-demo­kra­ti­sche Rechts­staat soll­te genau das verhindern.

Don Cus­to­dio Bal­le­ster, der als Pfar­rer in der kata­la­ni­schen Haupt­stadt Bar­ce­lo­na wirkt, schrieb sei­nen Auf­satz 2016 als Ant­wort auf einen Hir­ten­brief sei­nes Bischofs, des 2015 von Papst Fran­zis­kus ernann­ten Erz­bi­schofs von Bar­ce­lo­na, Juan José Omel­la, den Fran­zis­kus 2017 auch zum Kar­di­nal kreierte.

In sei­ner Ant­wort schrieb Bal­le­ster: „Die­se neue Reak­ti­vie­rung des christ­lich-mus­li­mi­schen Dia­logs, der durch die angeb­li­chen ‚Unvor­sich­tig­kei­ten‘ des [inzwi­schen ver­stor­be­nen] Pap­stes Bene­dikt XVI. gelähmt wur­de, ist weit davon ent­fernt, Rea­li­tät zu wer­den. Der Islam erlaubt kei­nen Dia­log. Ent­we­der glaubst du an den Islam, oder du bist ein Ungläu­bi­ger, der auf die eine oder ande­re Wei­se unter­wor­fen wer­den muß.“

Bal­le­ster zitier­te die Sure des Korans 9:29: „Bekämpft die­je­ni­gen, die nicht an Gott glau­ben, noch an den Jüng­sten Tag, noch ver­bie­ten, was Gott und sein Gesand­ter ver­bo­ten haben, noch an der Reli­gi­on der Wahr­heit fest­hal­ten – von denen, die die Hei­li­ge Schrift emp­fan­gen haben – bis sie frei­wil­lig oder unfrei­wil­lig die fäl­li­ge Steu­er zahlen.“

Der Prie­ster stell­te zudem fest: „In Län­dern, in denen Mus­li­me die Macht haben, wer­den Chri­sten bru­tal ver­folgt und getö­tet. Von wel­chem Dia­log reden wir dann?“

Eben­so schrieb Don Bal­le­ster: Moham­med habe „sein gan­zes Leben damit ver­bracht, jene, die sich ihm wider­setz­ten, Blut und Feu­er auszusetzen“.

Chri­sten, die nicht bereit sei­en, zum Islam zu kon­ver­tie­ren und sich der Scha­ria zu unter­wer­fen, wür­den nicht als voll­wer­ti­ge Staats­bür­ger aner­kannt, son­dern als eine Art Halb­skla­ven namens „Dhim­mi“ behan­delt und müß­ten eine Son­der­steu­er zahlen.

Als Reak­ti­on auf sei­ne Gerichts­vor­la­dung sag­te der Prie­ster gegen­über CNA: „Es scheint nicht rich­tig zu sein, für etwas, was ich gesagt habe, ver­ur­teilt zu wer­den, aber in Spa­ni­en ist alles mög­lich. Aber wenn ich ver­ur­teilt wer­de, wäre das nicht mehr Spa­ni­en, son­dern Paki­stan, wo man getö­tet wer­den kann, weil man den Koran oder Moham­med kri­ti­siert. In Spa­ni­en gibt es lei­der kein wirk­li­ches Recht auf freie Mei­nungs­äu­ße­rung mehr.“

Text: Giu­sep­pe Nar­di
Bild: MiL

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