
Von Roberto de Mattei*
Die Aufmerksamkeit aller Medien in Italien konzentrierte sich in diesen Tagen auf den 40. Jahrestag der Entführung von Aldo Moro. Am 16. März 1978 wurden der christdemokratische Politiker in einem Hinterhalt in der Via Fani in Rom von den Roten Brigaden als Geisel genommen und seine fünf Leibwächter ermordet. Am 9. Mai wurde seine Leiche nach 55 Tagen der Geiselhaft tot, von mehreren Kugeln getroffen, im Kofferraum eines Autos in der Via Caetani gefunden. Niemand hat jedoch bisher daran erinnert, daß im selben Frühling 1978 vom Italienischen Parlament das berüchtigte Abtreibungsgesetz Nr. 194 debattiert und beschlossen wurde, das seither mindestens sechs Millionen Opfer in unserem Land gefordert hat.
„Sich des Engagements enthalten“
1991 enthüllte der Ehrenvorsitzende der Bewegung für das Leben (MpV), Francesco Migliori, daß es Aldo Moro, der damalige Parteivorsitzende der Christdemokraten (Democrazia Cristiana, DC), war, der „im Parteivorstand 1976 die Meinung geäußert hatte, daß diese Probleme, um die Begegnung mit anderen Volksparteien nicht zu verhindern [konkret mit der Sozialistischen Partei (PSI) und der Kommunistischen Partei (KPI)[1]Bei den Parlamentswahlen im Juni 1976 wurden die Christdemokraten mit 38,7 Prozent erneut stimmenstärkste politische Kraft. Die Kommunistische Partei Italiens erzielte allerdings 34,4 Prozent und … Continue reading], eine Frage des Gewissens bleiben sollten.“ Diese Haltung von Moro bewog die Christdemokraten, sich in den 70er Jahren nicht dem Kampf gegen die Abtreibung anzuschließen.
Aldo Moro war der Stratege des „Historischen Kompromisses“ mit der Kommunistischen Partei von Enrico Berlinguer. Das Abkommen sah vor, daß die Christdemokraten sich in Sachen Abtreibung eines Engagements zu enthalten hatten. Während Moros Gefangenschaft wurde das Abtreibungsgesetz 194 am 15. April 1978 von der Abgeordnetenkammer des Parlaments mit 308 gegen 275 Stimmen beschlossen. La Repubblica schrieb dazu am 15. Mai 1998:
„Eine äußerst knappe Mehrheit aus Kommunisten, Sozialisten, Liberalen, Sozialdemokraten, Republikanern und unabhängigen Linken verstärkt – wie man hört – von einem kleinen Trupp von Christdemokraten, die damit eine Volksabstimmung verhindert hätten.“
Am 10. Mai schrieb Francesco Damato in der Tageszeitung Il Giornale:
„Die Zahlen der Schlußabstimmung beweisen, daß die Abtreibungsbefürworter, obwohl sie auf dem Papier über eine Mehrheit verfügten, ihren Kampf verloren hätten, wenn die entgegengesetzte Front geschlossen auf ihrem Posten gewesen wäre.“
Christdemokraten setzen Gesetz in Kraft
Im Senat wurde der Gesetzentwurf am 18. Mai mit 160 gegen 148 Stimmen angenommen. 308 der damals 322 Senatoren hatten an der Abstimmung teilgenommen. Erneut gaben abtrünnige Christdemokraten den Ausschlag. Im Amtsblatt vom 22. Mai 1978 wurde das Staatsgesetz Nr. 194, das die Tötung ungeborener Kinder erlaubt, mit den dafür notwendigen Unterschriften der verfassungsmäßigen Amtsträger veröffentlicht, die ausnahmslos Christdemokraten waren: Staatspräsident Giovanni Leone, Ministerpräsident Giulio Andreotti und die Minister Tina Anselmi, Francesco Bonifacio, Tommaso Morlino und Filippo Maria Pandolfi. Allesamt Christdemokraten.
Andreotti verteidigte sich in einem Brief an den Jesuitenpater Virginio Rotondi. Seine Unterschrift sei „ein Pflichtakt“ gewesen. Das gilt wahrscheinlich laut den Grundsätzen eines positivistischen Rechtsverständnisses, aber sicher nicht nach jenen der katholischen Moral. Sie kennt als einzige, absolute Pflichten, die wir haben, nur jene gegenüber dem Göttlichen Gesetz und dem Naturrecht, das im konkreten Fall die Tötung von Unschuldigen verbietet. Der damalige Ministerpräsident beschränkte sich aber nicht nur auf die Unterschrift: Seine Regierung übernahm offiziell vor dem Verfassungsgericht die Verantwortung für das Gesetz. In der Anhörung vom 5. Dezember 1979 verteidigte die Generalstaatsadvokatur[2]Das Rechtsamt der italienischen Regierung, die als Vertreterin der Staatsinteressen ein Organ der Rechtspflege ist. die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes, obwohl sie die Möglichkeit gehabt hätte, Einwände geltend zu machen.
Am 15. Juni 1978 tat Staatspräsident Giovanni Leone, was er einen Monat vorher nicht getan hatte, er trat wegen der Polemiken zum Lockeed-Skandal zurück. Einen Monat zuvor, am 18. Mai, hatte er keine Notwendigkeit zum Rücktritt gesehen, sondern das Abtreibungsgesetz unterzeichnet und es damit in Kraft gesetzt.
Was die Civiltà Cattolica nicht schrieb
Wenige Wochen später wurde der Sozialist Sandro Pertini zum neuen Staatspräsidenten gewählt. Andreotti hingegen war ein langes, politisches Leben beschert, das allerdings von Flecken verunstaltet war, von denen ihn auch der Freispruch vor Gericht nicht reinigte. Dazu gehörten die Anklage, der Mandant für den Mord an Mino Pecorelli[3]Der Enthüllungsjournalist Domenico Pecorelli, genannt Mino, wurde 1979 ermordet. gewesen zu sein, und angebliche Kontakte zur Mafia. Wir bezweifeln den Wahrheitsgehalt dieser Anschuldigungen. Aber selbst wenn sie wahr wären, haben wir die Gewißheit, daß seine Verantwortung wegen der Unterzeichnung des Abtreibungsgesetzes um ein Vielfaches schwerer wiegt, als eine mögliche Komplizenschaft bei Mafiamorden.
Die römische Jesuitenzeitschrift La Civiltà Cattolica schrieb am 20. Mai 1978, zwei Tage vor Inkrafttreten des Abtreibungsgesetzes, im Leitartikel:
„Gewiß, das schreckliche und erschütternde Schicksal des Abg. Moro und die gnadenlose Tötung seiner Eskorte haben die Aufmerksamkeit aller auf so starke Weise auf sich gezogen, daß die anderen Probleme in die zweite Reihe zurückgetreten sind. Wenn man aber tiefer geht, wird klar, daß die definitive Zustimmung zur Legalisierung der Abtreibung, die in diesen Tagen erfolgt, sowohl generell als auch was die nicht unmittelbare, sondern fernere Zukunft unseres Landes betrifft, schwerwiegender ist, als die Ereignisse vom 16. März in der Via Fani. Dort wurde ein schreckliches Verbrechen begangen, aber nicht der Grundsatz des Lebensrechts und der Freiheit angegriffen, unter Berufung auf den das Verbrechen einhellig verurteilt wurde. Im Parlament wurde erstmals in der Geschichte unseres Landes der Grundsatz des Lebensrechtes angegriffen, das fundamentale Prinzip, auf dem nicht nur das gesamte soziale Leben, sondern auch die gesamte Rechtsordnung beruht“ (Heft 3070, 20. Mai 1978, S. 313).
Die Civiltà Cattolica betonte zurecht, daß die Legalisierung der Abtreibung viel schwerwiegender als eine einzelne Mordtat wie die Ermordung von Moro und das Massaker an seiner Eskorte ist. Die Zeitschrift unterließ es jedoch, zu erwähnen, daß die Verabschiedung des Abtreibungsgesetzes nicht nur deshalb so schwerwiegend ist, weil damit der Grundsatz des Lebensrechts angegriffen wird, auf dem die gesamte staatliche Rechtsordnung beruht, sondern vor allem, weil damit öffentlich der Lehre der Kirche und dem Gesetz Gottes und dem Naturrecht widersprochen wird.
Die Verantwortung der Oberhirten
Die Verantwortung dafür, daß das Abtreibungsgesetz beschlossen wurde, fällt nicht nur auf die Democrazia Cristiana (DC), sondern auch auf die italienischen Oberhirten, die jede Opposition im Parlament entmutigten und nach Inkrafttreten des Gesetzes bemüht waren, seine vollständige Wiederabschaffung durch das verfassungsmäßig vorgesehene Instrument einer Volksinitiative samt Volksabstimmung zu verhindern.
Zu meinen Erinnerungen an jene Zeit gehört eine Begegnung, die wir 1979 mit Bischof Luigi Maverna, dem Generalsekretär der Italienischen Bischofskonferenz, hatten. Wir baten ihn um eine auch nur stillschweigende, aber wohlwollende Unterstützung der Unterschriftensammlung, mit der die Katholische Allianz (Alleanza Cattolica) eine Volksabstimmung zur Abschaffung des soeben beschlossenen Abtreibungsgesetzes 194 einleiten wollte. Die Antwort des Prälaten fiel eindeutig aus: Er gab zu verstehen, daß es für jene, die versuchen sollten, ein Referendum gegen die Abtreibung zu initiieren, von Seiten der Bischofskonferenz nicht die geringste Unterstützung gebe werde, weder jetzt noch in Zukunft. Auf unsere Einwände sagte er sinngemäß, „Tut, was ihr nicht lassen könnt“ und zuckte mit den Schultern.
Der Grund war klar. Die Bischofskonferenz, damals von Kardinal Antonio Poma angeführt, unterstützte diskret den Historischen Kompromiß und wollte eine Politik der „entgegengesetzten Mauern“ vermeiden. Die Volksabstimmung „spaltete“, so wie heute der Marsch für das Leben beschuldigt wird, ein Klima des Kulturkampfes zu erzeugen. Die verfolgte Strategie, damals wie heute, lautete Mediation und Kompromiß.
Johannes Paul II. gelang es nicht, Linie des Staatssekretariats zu ändern
Die Linie der Bischofskonferenz war die des vatikanischen Staatssekretariats, und Johannes Paul II. gelang es nicht, trotz seiner kategorischen Ablehnung der Abtreibung, sie zu ändern.
Im Laufe der 80er Jahre traf ich, dank Frau Prof. Wanda Poltawska, die Johannes Paul II. sehr nahestand, mehrfach dessen Sekretär, Msgr. Stanislaw Dziwisz, der meine Plädoyers zugunsten einer Abschaffung des Abtreibungsgesetzes 194 immer höflich und aufmerksam anhörte. Johannes Paul II. wollte sich aber nicht in die politischen Angelegenheiten Italiens einmischen und hatte diese Aufgabe an das Staatssekretariat delegiert.
Am Morgen des 22. Mai 1980 traf ich auf Vermittlung von Msgr. Dziwisz, gemeinsam mit Giovanni Cantoni und Agostino Sanfratello von der Katholischen Allianz, Achille Kardinal Silvestrini, den Sekretär des Rates für Öffentlichkeitsfragen der Katholischen Kirche. Silvestrini war 1973 in diesem Amt Kardinal Agostino Casaroli nachgefolgt, dessen enger Mitarbeiter er war. Vor allem war Silvestrini aber ein „geistlicher Sohn“ von Msgr. Salvatore Baldassarri, dem „roten“ Erzbischof von Ravenna, den Paul VI. wegen dessen ultraprogressistischer Haltung abgesetzt hatte. Im Laufe des Gesprächs legten wir die Dringlichkeit einer Volksabstimmung [4]Italiens Verfassung sieht im Bereich der ordentlichen Gesetzgebung nur ein abrogatives (abschaffendes) Referendum als Form der Direkten Demokratie vor. Nur zu Verfassungsänderungen besteht die … Continue reading dar, für die eine Unterstützung zumindest durch einem angemessenen Teil der italienischen Bischöfe unerläßlich war, um die dafür notwendigen 500.000 Unterschriften zu sammeln. Msgr. Silvestrini setzte uns in honigsüßem Ton die Überlegung entgegen, daß ein solches Anti-Abtreibungs-Referendum inopportun sei, weil es eines schädliche „Gegen-Katechese“, so seine Wortwahl, der Abtreibungsbefürworter provozieren würde. Mit anderen Worten: Als Reaktion auf die Anti-Abtreibungshaltung der Katholiken hätten die Abtreibungsverfechter ihren Einsatz zugunsten der Abtreibung vervielfacht. Erlebt die katholische Welt aber nicht schon jetzt, wandten wir ein, eine wachsende Abtreibungsaggression? Und weil die Verteidigung der Wahrheit und weil Gutes zu tun eine Gegen-Katechese provoziert, sollten wir darauf verzichten, die Wahrheit zu verkünden und das Gute zu tun?
Als zweiten Grund, weshalb unsere Initiative „inopportun“ sei, nannte er die noch schmerzende Niederlage beim Scheidungsreferendum von 1974. War diese Schlacht aber nicht deshalb verlorengegangen, replizierten wir, weil nicht wirklich und angemessen gekämpft worden war? Und wenn die Erinnerung an diese Niederlage bitter war, müßte dann die Erinnerung an die Trägheit, die der Grund dafür war, nicht noch bitterer sein?
Msgr. Silvestrini sagte, daß „auch die Partei“ (gemeint war die Democrazia Cristiana) einem Anti-Abtreibungs-Referendum ablehnend gegenübersteht. Sei das verwunderlich, fragten wir, da diese Partei das Abtreibungsgesetz im Parlament begünstigte und einige ihrer höchsten Vertreter das Gesetz unterschrieben und in Kraft gesetzt hatten, und damit die volle moralische und politische Verantwortung übernommen hatten?
Gründe des Scheiterns
In Wirklichkeit sprachen wir eine unterschiedliche Sprache und so gab es keine Möglichkeit zum Dialog. Am Ende billigten das Staatssekretariat und die Bischofskonferenz ganz schwach den Wunsch der Bewegung für das Leben (MpV) nach einem Referendum, das die therapeutische Abtreibung und die Verhütung akzeptierte.[5]Das war nicht die Position der Katholischen Allianz, weshalb ein Teil der Katholiken die Initiative des MpV nicht oder nur passiv unterstützte.
Bei der Volksabstimmung, die am 17. Mai 1981 stattfand, erreichte die Initiative der Bewegung für das Leben nur 32 Prozent der Stimmen.[6]Die Abtreibungsbefürworter hatten zur „Neutralisierung“ der Volksinitiative der Lebensschützer eine eigene Volksinitiative gestartet, mit der noch ein weitergehendes Abtreibungsgesetz … Continue reading Der Abtreibung fielen weiterhin Kinder zum Opfer und Msgr. Silvestrini, 1988 zum Kardinal erhoben, behielt seinen mächtigen Einfluß während der Pontifikate von Johannes Paul II. und Benedikt XVI. und gehörte dem „Mafia-Klub“ von Sankt Gallen an, der die Papst-Wahl von Kardinal Bergoglio vorbereitete.
Die moralische Dekadenz der Kirche und der italienischen Gesellschaft ist nicht erst eine Frage der jüngsten Jahre, sondern reicht schon weiter zurück, und ist anhand dieser ferneren Gründe zu analysieren, wenn man Gegenmittel finden will.
*Roberto de Mattei, Historiker, Vater von fünf Kindern, Professor für Neuere Geschichte und Geschichte des Christentums an der Europäischen Universität Rom, Vorsitzender der Stiftung Lepanto, Autor zahlreicher Bücher, zuletzt in deutscher Übersetzung: Verteidigung der Tradition: Die unüberwindbare Wahrheit Christi, mit einem Vorwort von Martin Mosebach, Altötting 2017.
Übersetzung: Giuseppe Nardi
Bild: Corrispondenza Romana
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↑1 | Bei den Parlamentswahlen im Juni 1976 wurden die Christdemokraten mit 38,7 Prozent erneut stimmenstärkste politische Kraft. Die Kommunistische Partei Italiens erzielte allerdings 34,4 Prozent und die Sozialistische Partei Italiens 9,6 Prozent. |
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↑2 | Das Rechtsamt der italienischen Regierung, die als Vertreterin der Staatsinteressen ein Organ der Rechtspflege ist. |
↑3 | Der Enthüllungsjournalist Domenico Pecorelli, genannt Mino, wurde 1979 ermordet. |
↑4 | Italiens Verfassung sieht im Bereich der ordentlichen Gesetzgebung nur ein abrogatives (abschaffendes) Referendum als Form der Direkten Demokratie vor. Nur zu Verfassungsänderungen besteht die Möglichkeit ein konfirmatives (bestätigendes) Referendum einzuleiten. Das Abtreibungsgesetz sollte, so die Absicht der Katholischen Allianz, durch ein abrogratives Referendum wieder abgeschafft werden. |
↑5 | Das war nicht die Position der Katholischen Allianz, weshalb ein Teil der Katholiken die Initiative des MpV nicht oder nur passiv unterstützte. |
↑6 | Die Abtreibungsbefürworter hatten zur „Neutralisierung“ der Volksinitiative der Lebensschützer eine eigene Volksinitiative gestartet, mit der noch ein weitergehendes Abtreibungsgesetz durchgesetzt und auch die verbleibenden Einschränkungen abgeschafft werden sollten. Der Zweck dieser Gegeninitiative zielte erfolgreich darauf ab, das erreichte Abtreibungsgesetz als „goldenen Mittelweg“ und erreichten „gesellschaftlichen Konsens“ zu präsentieren und zu retten. Und so war es. Die beiden Abstimmungen fanden am selben Tag statt. Die Abtreibungsinitiative wurde zwar mit 88,4 Prozent abgelehnt, aber auch die Anti-Abtreibungsinitiative wurde von 68 Prozent verworfen. Anm. GN |
Wurde damals die Abtreibung zur Macht des Faktischen, so heute die Sodomie, der Ehebruch, die Entsakralisierung der Kirchen, die Umwandlung der Priesterseminare und theologischen Fakultäten in heidnische Stätten, die Christen bekämpfende Islamisierung Europas, die bald Euthanasie.
Macht des Faktischen und dann nach dieser Realität die barmherzige Pastoral fordern – wird leider jeder Gutmensch einsehen. So sind die europäischen Hirten und so sind die europäischen Völker, alle nicht mehr katholisch?