Wenn das „kleinere Übel“ zum moralischen Irrtum wird

Wie katholische Stimmen die "Sterbehilfe" zunächst kritisieren – und anschließend befürworten

Der amtierende und der vorherige Vorsitzender bergoglianisch gewandelten Päpstlichen Akademie für das Leben meldeten sich zugunsten des umstrittenen venetianischen Gesetz zum assistierten Selbstmord zu Wort.
Der amtierende und der vorherige Vorsitzender bergoglianisch gewandelten Päpstlichen Akademie für das Leben meldeten sich zugunsten des umstrittenen venetianischen Gesetz zum assistierten Selbstmord zu Wort.

Es ist eine bemer­kens­wer­te Ent­wick­lung: Aus­ge­rech­net inner­halb der katho­li­schen Kir­che meh­ren sich Stim­men, die eine gesetz­li­che Rege­lung des assi­stier­ten Selbst­mor­des, „Ster­be­hil­fe“ gen­n­ant, befür­wor­ten. Nicht unbe­dingt, weil sie den Sui­zid als sol­chen gut­hei­ßen wür­den. Im Gegen­teil: In vie­len Äuße­run­gen wird wei­ter­hin betont, daß der Selbst­mord und die akti­ve Mit­wir­kung dar­an mora­lisch pro­ble­ma­tisch oder abzu­leh­nen sei­en. Doch unmit­tel­bar dar­auf folgt der ent­schei­den­de Zusatz: Eine gesetz­li­che Rege­lung kön­ne den­noch sinn­voll, ja sogar mora­lisch ver­tret­bar sein – wenn sie ein noch schlim­me­res Gesetz verhindere.

Die­ses selt­sa­me Argu­ment des „klei­ne­ren Übels“ steht im Zen­trum der gegen­wär­ti­gen Debat­te. Und genau hier liegt auch das Problem.

Vom Widerstand gegen das Gesetz zum Ruf nach dem Gesetz

Der Vor­sit­zen­de der Päpst­li­chen Aka­de­mie für das Leben, Erz­bi­schof Ren­zo Pegor­a­ro, mach­te sei­ne Posi­ti­on zuletzt mehr­fach deut­lich. Sei­ne Argu­men­ta­ti­on läuft dar­auf hin­aus, daß man eine natio­na­le gesetz­li­che Rege­lung des assi­stier­ten Sui­zids unter­stüt­zen kön­ne, um eine schlech­te­re Rege­lung zu verhindern.

Beson­ders bemer­kens­wert ist dabei sei­ne Hal­tung zur jüngst beschlos­se­nen Rege­lung in der ita­lie­ni­schen Regi­on Vene­ti­en. Statt sich mit einer regio­na­len Begren­zung zufrie­den­zu­ge­ben, plä­diert Pegor­a­ro für eine natio­na­le Rege­lung. Die Poli­tik sol­le das The­ma an sich zie­hen und einen ein­heit­li­chen gesetz­li­chen Rah­men schaffen.

Doch wenn das eige­ne mora­li­sche Prin­zip tat­säch­lich das klei­ne­re Übel sein soll, ent­steht eine eigen­tüm­li­che Kon­se­quenz: Eine begrenz­te regio­na­le Rege­lung wäre – bei anson­sten glei­chem Inhalt – das klei­ne­re Übel gegen­über einer lan­des­wei­ten gesetz­li­chen Legi­ti­mie­rung. Wer den­noch aus­drück­lich die natio­na­le Lösung for­dert, kann sich des­halb nur schwer auf das Argu­ment des klei­ne­ren Übels berufen.

Noch deut­li­cher wird der Wider­spruch, wenn man die Sache nicht poli­tisch, son­dern moral­theo­lo­gisch betrachtet.

Auch Paglia fordert eine politische Entscheidung

Zeit­gleich mel­de­te sich Erz­bi­schof Vin­cen­zo Paglia zu Wort, der unsäg­li­che frü­he­re Vor­sit­zen­de der Päpst­li­chen Aka­de­mie für das Leben. In einem Bei­trag für die links­ge­rich­te­te Tages­zei­tung La Repubbli­ca, die Fran­zis­kus bevor­zugt las, wand­te er sich an den links­ori­en­tier­ten Intel­lek­tu­el­len Cor­ra­do Augi­as, der seit Jah­ren offen davon spricht, sein Leben eines Tages mit Hil­fe eines töd­li­chen Prä­pa­rats been­den zu wollen.

Pagli­as For­de­rung ist dabei ein­deu­tig: Das Par­la­ment müs­se Ver­ant­wor­tung über­neh­men. Eine der­art grund­le­gen­de Fra­ge dür­fe nicht allein Gerich­ten, Ein­zel­fäl­len oder Not­la­gen über­las­sen wer­den. Die Poli­tik müs­se einen gesetz­li­chen Rah­men schaf­fen. Pagli­as „Offen­heit“ in der Eutha­na­sie­fra­ge ist seit Jah­ren bekannt. 

Damit ergibt sich ein bemer­kens­wer­tes Bild: Der gegen­wär­ti­ge und der frü­he­re Vor­sit­zen­de der­sel­ben päpst­li­chen Insti­tu­ti­on tre­ten nahe­zu gleich­zei­tig für eine gesetz­li­che Rege­lung des assi­stier­ten Selbst­mor­des ein, wohl­ge­merkt, die Vor­sit­zen­der jener Ein­rich­tungd es Hei­li­gen Stuhls, die eigent­lich das Leben zu ver­tei­di­gen hät­te. Doch seit dem berg­o­glia­ni­schen Umbau, bewegt sich die Päpst­li­che Aka­de­mie für das Leben auf unsi­che­rem Boden.

Es ist aber zumin­dest ein Vor­gang, der Fra­gen auf­wirft. Ins­be­son­de­re des­halb, weil eine sol­che Posi­ti­on für die katho­li­sche Moral­leh­re alles ande­re als selbst­ver­ständ­lich sein sollte.

Die entscheidende Frage lautet nicht: Welches Gesetz ist schlechter?

Die katho­li­sche Moral kennt selbst­ver­ständ­lich die Pflicht, kon­kre­te Fol­gen abzu­wä­gen. Dar­aus folgt jedoch nicht, daß ein objek­tiv fal­sches Han­deln dadurch rich­tig wird, daß es angeb­lich ein noch grö­ße­res Übel ver­hin­dert. Genau an die­sem Punkt wird die Argu­men­ta­ti­on der Erz­bi­schö­fe Pegor­a­ro und Paglia problematisch.

Johan­nes Paul II. for­mu­liert in Evan­ge­li­um vitae mit bemer­kens­wer­ter Klar­heit, daß man einer in sich unge­rech­ten Rege­lung nicht zustim­men darf. Für Geset­ze, die Abtrei­bung oder Eutha­na­sie zulas­sen, gilt aus­drück­lich: Es ist nicht erlaubt, sich ihnen anzu­pas­sen, für sie öffent­lich zu wer­ben oder ihnen durch die eige­ne Stim­me zur Mehr­heit zu verhelfen.

Der ent­schei­den­de Gedan­ke lau­tet also: Ein mora­lisch uner­laub­tes Han­deln wird nicht dadurch erlaubt, daß man sich davon einen weni­ger schlech­ten Aus­gang ver­spricht. Wer eine Hand­lung als intrin­sisch falsch betrach­tet, kann sie nicht ein­fach dadurch legi­ti­mie­ren, daß eine Alter­na­ti­ve, die im kon­kre­ten Fall noch gar nicht exi­stiert, noch schlim­mer erscheint. Es geht um die Grund­struk­tur mora­li­scher Verantwortung.

Der politische Katholik mit zwei Maßstäben

Hin­ter der gegen­wär­ti­gen Argu­men­ta­ti­on scheint zudem ein tie­fe­res Pro­blem auf: die Tren­nung zwi­schen dem katho­li­schen Gläu­bi­gen und dem poli­ti­schen Bür­ger. Pri­vat kön­ne der Christ sagen: Der Mensch darf sich nicht selbst töten, und nie­mand darf ihm dabei hel­fen. Öffent­lich jedoch soll­te plötz­lich ein ande­rer Maß­stab gel­ten: Dort ent­schei­det nicht das Evan­ge­li­um, son­dern die Ver­fas­sung, die poli­ti­sche Zweck­mä­ßig­keit oder das ver­meint­lich klei­ne­re Übel. In der Regel geht es sogar um viel Bana­le­res wie die Hoff­nung um Posten und Pöst­chen in Par­tei und Regie­rung oder zumin­dest um die Chan­ce, bei den näch­sten Wah­len wie­der für ein Man­dat nomi­niert zu werden. 

Damit ent­steht eine eigen­tüm­li­che Spal­tung. Mit der einen Hand hält man am katho­li­schen Bekennt­nis fest, mit der ande­ren akzep­tiert man poli­ti­sche Rege­lun­gen, die genau die­sem Bekennt­nis wider­spre­chen. Die christ­li­che Moral wird damit zu einer per­sön­li­chen Über­zeu­gung redu­ziert, die zwar im pri­va­ten Leben gel­ten darf, aber kei­ne ver­bind­li­che Bedeu­tung für die Gestal­tung des Gemein­we­sens mehr besit­zen soll. Das ist letzt­lich die Vor­stel­lung: katho­lisch im pri­va­ten Gewis­sen, neu­tral im öffent­li­chen Raum. Doch die ent­springt nicht katho­li­schem Denken.

Eine sol­che Tren­nung ist mit dem katho­li­schen Ver­ständ­nis vom Gemein­wohl nicht ver­ein­bar. Wenn die Kir­che über­zeugt ist, daß eine bestimm­te Hand­lung die Wür­de des Men­schen ver­letzt, kann sie die­se Über­zeu­gung nicht dadurch auf­ge­ben, daß die­sel­be Fra­ge vom pri­va­ten in den poli­ti­schen Raum wechselt.

Das Argument vom „Wildwest-Zustand“

Auf­fäl­lig ist, daß die­ses Muster kei­nes­wegs neu ist. Bereits bei der Debat­te um das ita­lie­ni­sche Gesetz zur In-Vitro-Fer­ti­li­sa­ti­on von 2004 wur­de inner­halb katho­li­scher Krei­se ähn­lich argu­men­tiert. Damals wur­de die gesetz­li­che Rege­lung unter ande­rem damit begrüßt, daß sie den bis dahin bestehen­den „Wild­west-Zustand“ been­den werde.

Das Argu­ment klingt zunächst plau­si­bel: Wenn eine Pra­xis bereits statt­fin­det und nicht voll­stän­dig ver­hin­dert wer­den kann, soll wenig­stens ein gesetz­li­cher Rah­men geschaf­fen wer­den, der die schlimm­sten Aus­wüch­se begrenzt. Doch auch hier steckt eine gefähr­li­che Ver­schie­bung dar­in. Denn ein Gesetz kann nicht nur bestimm­te Miß­stän­de begren­zen. Es kann gleich­zei­tig ande­re Hand­lun­gen recht­lich aner­ken­nen und damit gesell­schaft­lich legitimieren.

Das Pro­blem besteht also dar­in, daß man sich auf die Besei­ti­gung eines bestehen­den Übels kon­zen­triert und dabei über­sieht, daß der neue gesetz­li­che Rah­men selbst neue Unge­rech­tig­kei­ten her­vor­brin­gen oder bis­her ver­bo­te­ne Hand­lun­gen legi­ti­mie­ren kann.

Man kann es auch anders sagen: Seit Jah­re­zehn­ten fin­den sich in Par­tei­en und Par­la­men­ten Ver­tre­ter, die sich als christ­li­che Frak­ti­on defi­nie­ren, aber bei ent­schei­den­den gesell­schafts­po­li­ti­schen Abstim­mun­gen die Qua­dra­tur des Krei­ses wol­len, näm­lich ihr Christ­sein behaup­ten, aber den­noch für lin­ke Posi­tio­nen zu stim­men, um dem ver­meint­li­chen Zeit­geist zu folgen. 

Genau die­se unge­wöhn­li­che Alli­anz zwi­schen katho­li­schem Rela­ti­vis­mus und säku­la­rem Pro­gres­sis­mus spie­gelt der Gleich­schritt von Erz­bi­schof Paglia mit Cor­ra­do Augi­as wider.

Und so wird das glei­che Argu­ment aktu­ell im Zusam­men­hang mit dem vene­tia­ni­schen Sui­zid-Gesetz ver­wen­det: Es gebe einen recht­li­chen Flicken­tep­pich, Gerich­te ent­schie­den, Regio­nen gin­gen unter­schied­li­che Wege, des­halb müs­se das Par­la­ment end­lich eine ein­heit­li­che Rege­lung schaffen.

Aber auch hier gilt: Die Exi­stenz eines recht­li­chen Wild­wuch­ses macht ein fal­sches Gesetz nicht zu einem guten Gesetz.

Was bedeutet das für den assistierten Suizid?

Die katho­li­sche Posi­ti­on war in die­sem Punkt tra­di­tio­nell ein­deu­tig: Der Mensch besitzt sein Leben nicht wie einen Gegen­stand, über den er nach Belie­ben ver­fü­gen kann. Des­halb kann auch der Wunsch eines Men­schen, sei­nem Leben ein Ende zu set­zen, nicht die mora­li­sche Erlaub­nis begrün­den, ihm dabei zu helfen.

Evan­ge­li­um vitae greift an die­ser Stel­le einen Gedan­ken des hei­li­gen Augu­sti­nus auf: Selbst wenn ein Mensch dar­um bit­tet, dür­fe ein ande­rer nicht zu sei­nem Tod beitragen.

Damit wird zugleich die Gren­ze des Argu­ments vom indi­vi­du­el­len Selbst­be­stim­mungs­recht sicht­bar. Selbst­be­stim­mung ist ein hohes Gut. Aber sie ist nicht abso­lut. Der Mensch ist nicht des­halb frei, weil er alles tun darf, was er will. Frei­heit steht viel­mehr im Dien­ste der Wahr­heit über den Men­schen und sei­ner Wür­de. Und Gera­de des­halb kann der Staat nicht allein des­halb jede Hand­lung lega­li­sie­ren, weil ein Bür­ger sie aus­drück­lich verlangt.

Die eigentliche Konsequenz

Die ent­schei­den­de Fra­ge lau­tet daher nicht, ob eine gesetz­li­che Rege­lung des assi­stier­ten Selbst­mor­des „bes­ser“ oder „schlech­ter“ wäre als ein unge­re­gel­ter Zustand.

Die ent­schei­den­de Fra­ge lau­tet: Darf man eine Hand­lung, die man selbst als mora­lisch falsch erkennt, durch ein Gesetz recht­lich ermög­li­chen, nur weil man damit ein ande­res poli­ti­sches Ergeb­nis ver­hin­dern möch­te? Wer die­se Fra­ge mit Ja beant­wor­tet, ver­läßt zumin­dest an die­sem Punkt die klas­si­sche Logik der katho­li­schen Moral­leh­re. Denn das klei­ne­re Übel ist nicht auto­ma­tisch ein erlaub­tes Übel.

Und genau dar­in liegt die Bri­sanz der gegen­wär­ti­gen kirch­li­chen Wort­mel­dun­gen: Nicht dar­in, daß ein­zel­ne Kir­chen­ver­tre­ter plötz­lich offen für den Sui­zid wer­ben wür­den. Das tun sie nicht. Bri­sant ist viel­mehr die For­de­rung, einen staat­li­chen Rechts­rah­men zu schaf­fen, der eine sol­che Hand­lung ermög­licht oder ent­kri­mi­na­li­siert, obwohl man ihren mora­li­schen Cha­rak­ter wei­ter­hin problematisiert.

Das ist kein neben­säch­li­cher Wider­spruch. Es berührt die Fra­ge, ob katho­li­sche Moral nur noch eine per­sön­li­che Gewis­sens­ent­schei­dung sein soll – oder ob sie auch Maß­stab für das öffent­li­che Han­deln eines Chri­sten bleibt. Wenn aber das eige­ne mora­li­sche Urteil lau­tet, daß die Mit­wir­kung am Sui­zid Unrecht ist, dann kann die kon­se­quen­te Ant­wort nicht dar­in bestehen, ein Gesetz zu unter­stüt­zen, das genau die­se Mit­wir­kung recht­lich erlaubt.

Ein Gesetz wird nicht dadurch gerecht, daß es das ver­meint­lich klei­ne­re Übel unter meh­re­ren Übeln dar­stellt. Und mora­li­sche Wahr­heit wird nicht dadurch rela­ti­viert, daß sie poli­tisch unbe­quem gewor­den ist.

Und nicht immer sind bei den han­deln­den Per­so­nen heh­re Zie­le anzu­neh­men. Oft geht es ein­fach nur um poli­ti­sche Klein­krä­me­rei und um das Sekun­die­ren des Zeit­gei­stes. Die­sen Ein­druck könn­te man zumin­dest bei Erz­bi­schof Paglia gewinnen.

Zum ein­ge­üb­ten poli­ti­schen Spiel gehört noch etwas ande­res: Par­tei­en und Poli­ti­ker, die sich öffent­lich gern auf christ­li­che Wer­te und Moral beru­fen, tref­fen poli­ti­sche Ent­schei­dun­gen, die die­sen Grund­sät­zen wider­spre­chen – und erwar­ten anschlie­ßend von kirch­li­chen Wür­den­trä­gern, daß die­se ihnen gegen Kri­tik zur Sei­te sprin­gen. Die Kir­che soll dann nicht mehr mah­nen, wider­spre­chen und die Poli­tik an ihre mora­li­schen Gren­zen erin­nern, son­dern als eine Art kirch­li­ches Fei­gen­blatt die­nen: Sie soll das poli­tisch Gewoll­te nach­träg­lich mora­lisch absi­chern und sei­ne Kri­ti­ker zum Schwei­gen brin­gen. Man erin­ne­re sich an moral­theo­lo­gi­sche Ver­bie­gun­gen zu Abtrei­bungs­ge­set­zen oder in der Corona-Zeit.

Die­ses Muster ist kei­nes­wegs neu. Seit Jahr­zehn­ten wie­der­holt sich das­sel­be Schau­spiel: Die Poli­tik weicht von christ­li­chen Grund­sät­zen ab um sich Mehr­hei­ten zu sichern, die kirch­li­chen Ver­tre­ter suchen den Kom­pro­miß – und am Ende wird der Kom­pro­miß als christ­lich ver­ant­wort­ba­re Lösung prä­sen­tiert. So wird aus kirch­li­cher Auto­ri­tät all­mäh­lich eine poli­ti­sche Dienstleistung.

Doch die Kir­che ist nicht das geist­li­che Anhäng­sel der welt­li­chen Macht. Sie hat nicht die Auf­ga­be, poli­ti­schen Ent­schei­dun­gen nach­träg­lich einen mora­li­schen Anstrich zu ver­lei­hen. Wo der Staat eine Gren­ze über­schrei­tet, die aus christ­li­cher Sicht nicht über­schrit­ten wer­den darf, besteht die Auf­ga­be der Kir­che nicht dar­in, die­se Grenz­über­schrei­tung durch Beru­fung auf das „klei­ne­re Übel“ erträg­lich erschei­nen zu las­sen. Ihre Auf­ga­be wäre viel­mehr, die Gren­ze klar zu benennen.

Die Kir­che ist nicht dazu da, die Poli­tik rein­zu­wa­schen. Sie ist dazu da, ihr ins Gewis­sen zu reden.

Text: Giu­sep­pe Nar­di
Bild: Katho​li​sches​.info/KI

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