Es ist eine bemerkenswerte Entwicklung: Ausgerechnet innerhalb der katholischen Kirche mehren sich Stimmen, die eine gesetzliche Regelung des assistierten Selbstmordes, „Sterbehilfe“ gennant, befürworten. Nicht unbedingt, weil sie den Suizid als solchen gutheißen würden. Im Gegenteil: In vielen Äußerungen wird weiterhin betont, daß der Selbstmord und die aktive Mitwirkung daran moralisch problematisch oder abzulehnen seien. Doch unmittelbar darauf folgt der entscheidende Zusatz: Eine gesetzliche Regelung könne dennoch sinnvoll, ja sogar moralisch vertretbar sein – wenn sie ein noch schlimmeres Gesetz verhindere.
Dieses seltsame Argument des „kleineren Übels“ steht im Zentrum der gegenwärtigen Debatte. Und genau hier liegt auch das Problem.
Vom Widerstand gegen das Gesetz zum Ruf nach dem Gesetz
Der Vorsitzende der Päpstlichen Akademie für das Leben, Erzbischof Renzo Pegoraro, machte seine Position zuletzt mehrfach deutlich. Seine Argumentation läuft darauf hinaus, daß man eine nationale gesetzliche Regelung des assistierten Suizids unterstützen könne, um eine schlechtere Regelung zu verhindern.
Besonders bemerkenswert ist dabei seine Haltung zur jüngst beschlossenen Regelung in der italienischen Region Venetien. Statt sich mit einer regionalen Begrenzung zufriedenzugeben, plädiert Pegoraro für eine nationale Regelung. Die Politik solle das Thema an sich ziehen und einen einheitlichen gesetzlichen Rahmen schaffen.
Doch wenn das eigene moralische Prinzip tatsächlich das kleinere Übel sein soll, entsteht eine eigentümliche Konsequenz: Eine begrenzte regionale Regelung wäre – bei ansonsten gleichem Inhalt – das kleinere Übel gegenüber einer landesweiten gesetzlichen Legitimierung. Wer dennoch ausdrücklich die nationale Lösung fordert, kann sich deshalb nur schwer auf das Argument des kleineren Übels berufen.
Noch deutlicher wird der Widerspruch, wenn man die Sache nicht politisch, sondern moraltheologisch betrachtet.
Auch Paglia fordert eine politische Entscheidung
Zeitgleich meldete sich Erzbischof Vincenzo Paglia zu Wort, der unsägliche frühere Vorsitzende der Päpstlichen Akademie für das Leben. In einem Beitrag für die linksgerichtete Tageszeitung La Repubblica, die Franziskus bevorzugt las, wandte er sich an den linksorientierten Intellektuellen Corrado Augias, der seit Jahren offen davon spricht, sein Leben eines Tages mit Hilfe eines tödlichen Präparats beenden zu wollen.
Paglias Forderung ist dabei eindeutig: Das Parlament müsse Verantwortung übernehmen. Eine derart grundlegende Frage dürfe nicht allein Gerichten, Einzelfällen oder Notlagen überlassen werden. Die Politik müsse einen gesetzlichen Rahmen schaffen. Paglias „Offenheit“ in der Euthanasiefrage ist seit Jahren bekannt.
Damit ergibt sich ein bemerkenswertes Bild: Der gegenwärtige und der frühere Vorsitzende derselben päpstlichen Institution treten nahezu gleichzeitig für eine gesetzliche Regelung des assistierten Selbstmordes ein, wohlgemerkt, die Vorsitzender jener Einrichtungd es Heiligen Stuhls, die eigentlich das Leben zu verteidigen hätte. Doch seit dem bergoglianischen Umbau, bewegt sich die Päpstliche Akademie für das Leben auf unsicherem Boden.
Es ist aber zumindest ein Vorgang, der Fragen aufwirft. Insbesondere deshalb, weil eine solche Position für die katholische Morallehre alles andere als selbstverständlich sein sollte.
Die entscheidende Frage lautet nicht: Welches Gesetz ist schlechter?
Die katholische Moral kennt selbstverständlich die Pflicht, konkrete Folgen abzuwägen. Daraus folgt jedoch nicht, daß ein objektiv falsches Handeln dadurch richtig wird, daß es angeblich ein noch größeres Übel verhindert. Genau an diesem Punkt wird die Argumentation der Erzbischöfe Pegoraro und Paglia problematisch.
Johannes Paul II. formuliert in Evangelium vitae mit bemerkenswerter Klarheit, daß man einer in sich ungerechten Regelung nicht zustimmen darf. Für Gesetze, die Abtreibung oder Euthanasie zulassen, gilt ausdrücklich: Es ist nicht erlaubt, sich ihnen anzupassen, für sie öffentlich zu werben oder ihnen durch die eigene Stimme zur Mehrheit zu verhelfen.
Der entscheidende Gedanke lautet also: Ein moralisch unerlaubtes Handeln wird nicht dadurch erlaubt, daß man sich davon einen weniger schlechten Ausgang verspricht. Wer eine Handlung als intrinsisch falsch betrachtet, kann sie nicht einfach dadurch legitimieren, daß eine Alternative, die im konkreten Fall noch gar nicht existiert, noch schlimmer erscheint. Es geht um die Grundstruktur moralischer Verantwortung.
Der politische Katholik mit zwei Maßstäben
Hinter der gegenwärtigen Argumentation scheint zudem ein tieferes Problem auf: die Trennung zwischen dem katholischen Gläubigen und dem politischen Bürger. Privat könne der Christ sagen: Der Mensch darf sich nicht selbst töten, und niemand darf ihm dabei helfen. Öffentlich jedoch sollte plötzlich ein anderer Maßstab gelten: Dort entscheidet nicht das Evangelium, sondern die Verfassung, die politische Zweckmäßigkeit oder das vermeintlich kleinere Übel. In der Regel geht es sogar um viel Banaleres wie die Hoffnung um Posten und Pöstchen in Partei und Regierung oder zumindest um die Chance, bei den nächsten Wahlen wieder für ein Mandat nominiert zu werden.
Damit entsteht eine eigentümliche Spaltung. Mit der einen Hand hält man am katholischen Bekenntnis fest, mit der anderen akzeptiert man politische Regelungen, die genau diesem Bekenntnis widersprechen. Die christliche Moral wird damit zu einer persönlichen Überzeugung reduziert, die zwar im privaten Leben gelten darf, aber keine verbindliche Bedeutung für die Gestaltung des Gemeinwesens mehr besitzen soll. Das ist letztlich die Vorstellung: katholisch im privaten Gewissen, neutral im öffentlichen Raum. Doch die entspringt nicht katholischem Denken.
Eine solche Trennung ist mit dem katholischen Verständnis vom Gemeinwohl nicht vereinbar. Wenn die Kirche überzeugt ist, daß eine bestimmte Handlung die Würde des Menschen verletzt, kann sie diese Überzeugung nicht dadurch aufgeben, daß dieselbe Frage vom privaten in den politischen Raum wechselt.
Das Argument vom „Wildwest-Zustand“
Auffällig ist, daß dieses Muster keineswegs neu ist. Bereits bei der Debatte um das italienische Gesetz zur In-Vitro-Fertilisation von 2004 wurde innerhalb katholischer Kreise ähnlich argumentiert. Damals wurde die gesetzliche Regelung unter anderem damit begrüßt, daß sie den bis dahin bestehenden „Wildwest-Zustand“ beenden werde.
Das Argument klingt zunächst plausibel: Wenn eine Praxis bereits stattfindet und nicht vollständig verhindert werden kann, soll wenigstens ein gesetzlicher Rahmen geschaffen werden, der die schlimmsten Auswüchse begrenzt. Doch auch hier steckt eine gefährliche Verschiebung darin. Denn ein Gesetz kann nicht nur bestimmte Mißstände begrenzen. Es kann gleichzeitig andere Handlungen rechtlich anerkennen und damit gesellschaftlich legitimieren.
Das Problem besteht also darin, daß man sich auf die Beseitigung eines bestehenden Übels konzentriert und dabei übersieht, daß der neue gesetzliche Rahmen selbst neue Ungerechtigkeiten hervorbringen oder bisher verbotene Handlungen legitimieren kann.
Man kann es auch anders sagen: Seit Jahrezehnten finden sich in Parteien und Parlamenten Vertreter, die sich als christliche Fraktion definieren, aber bei entscheidenden gesellschaftspolitischen Abstimmungen die Quadratur des Kreises wollen, nämlich ihr Christsein behaupten, aber dennoch für linke Positionen zu stimmen, um dem vermeintlichen Zeitgeist zu folgen.
Genau diese ungewöhnliche Allianz zwischen katholischem Relativismus und säkularem Progressismus spiegelt der Gleichschritt von Erzbischof Paglia mit Corrado Augias wider.
Und so wird das gleiche Argument aktuell im Zusammenhang mit dem venetianischen Suizid-Gesetz verwendet: Es gebe einen rechtlichen Flickenteppich, Gerichte entschieden, Regionen gingen unterschiedliche Wege, deshalb müsse das Parlament endlich eine einheitliche Regelung schaffen.
Aber auch hier gilt: Die Existenz eines rechtlichen Wildwuchses macht ein falsches Gesetz nicht zu einem guten Gesetz.
Was bedeutet das für den assistierten Suizid?
Die katholische Position war in diesem Punkt traditionell eindeutig: Der Mensch besitzt sein Leben nicht wie einen Gegenstand, über den er nach Belieben verfügen kann. Deshalb kann auch der Wunsch eines Menschen, seinem Leben ein Ende zu setzen, nicht die moralische Erlaubnis begründen, ihm dabei zu helfen.
Evangelium vitae greift an dieser Stelle einen Gedanken des heiligen Augustinus auf: Selbst wenn ein Mensch darum bittet, dürfe ein anderer nicht zu seinem Tod beitragen.
Damit wird zugleich die Grenze des Arguments vom individuellen Selbstbestimmungsrecht sichtbar. Selbstbestimmung ist ein hohes Gut. Aber sie ist nicht absolut. Der Mensch ist nicht deshalb frei, weil er alles tun darf, was er will. Freiheit steht vielmehr im Dienste der Wahrheit über den Menschen und seiner Würde. Und Gerade deshalb kann der Staat nicht allein deshalb jede Handlung legalisieren, weil ein Bürger sie ausdrücklich verlangt.
Die eigentliche Konsequenz
Die entscheidende Frage lautet daher nicht, ob eine gesetzliche Regelung des assistierten Selbstmordes „besser“ oder „schlechter“ wäre als ein ungeregelter Zustand.
Die entscheidende Frage lautet: Darf man eine Handlung, die man selbst als moralisch falsch erkennt, durch ein Gesetz rechtlich ermöglichen, nur weil man damit ein anderes politisches Ergebnis verhindern möchte? Wer diese Frage mit Ja beantwortet, verläßt zumindest an diesem Punkt die klassische Logik der katholischen Morallehre. Denn das kleinere Übel ist nicht automatisch ein erlaubtes Übel.
Und genau darin liegt die Brisanz der gegenwärtigen kirchlichen Wortmeldungen: Nicht darin, daß einzelne Kirchenvertreter plötzlich offen für den Suizid werben würden. Das tun sie nicht. Brisant ist vielmehr die Forderung, einen staatlichen Rechtsrahmen zu schaffen, der eine solche Handlung ermöglicht oder entkriminalisiert, obwohl man ihren moralischen Charakter weiterhin problematisiert.
Das ist kein nebensächlicher Widerspruch. Es berührt die Frage, ob katholische Moral nur noch eine persönliche Gewissensentscheidung sein soll – oder ob sie auch Maßstab für das öffentliche Handeln eines Christen bleibt. Wenn aber das eigene moralische Urteil lautet, daß die Mitwirkung am Suizid Unrecht ist, dann kann die konsequente Antwort nicht darin bestehen, ein Gesetz zu unterstützen, das genau diese Mitwirkung rechtlich erlaubt.
Ein Gesetz wird nicht dadurch gerecht, daß es das vermeintlich kleinere Übel unter mehreren Übeln darstellt. Und moralische Wahrheit wird nicht dadurch relativiert, daß sie politisch unbequem geworden ist.
Und nicht immer sind bei den handelnden Personen hehre Ziele anzunehmen. Oft geht es einfach nur um politische Kleinkrämerei und um das Sekundieren des Zeitgeistes. Diesen Eindruck könnte man zumindest bei Erzbischof Paglia gewinnen.
Zum eingeübten politischen Spiel gehört noch etwas anderes: Parteien und Politiker, die sich öffentlich gern auf christliche Werte und Moral berufen, treffen politische Entscheidungen, die diesen Grundsätzen widersprechen – und erwarten anschließend von kirchlichen Würdenträgern, daß diese ihnen gegen Kritik zur Seite springen. Die Kirche soll dann nicht mehr mahnen, widersprechen und die Politik an ihre moralischen Grenzen erinnern, sondern als eine Art kirchliches Feigenblatt dienen: Sie soll das politisch Gewollte nachträglich moralisch absichern und seine Kritiker zum Schweigen bringen. Man erinnere sich an moraltheologische Verbiegungen zu Abtreibungsgesetzen oder in der Corona-Zeit.
Dieses Muster ist keineswegs neu. Seit Jahrzehnten wiederholt sich dasselbe Schauspiel: Die Politik weicht von christlichen Grundsätzen ab um sich Mehrheiten zu sichern, die kirchlichen Vertreter suchen den Kompromiß – und am Ende wird der Kompromiß als christlich verantwortbare Lösung präsentiert. So wird aus kirchlicher Autorität allmählich eine politische Dienstleistung.
Doch die Kirche ist nicht das geistliche Anhängsel der weltlichen Macht. Sie hat nicht die Aufgabe, politischen Entscheidungen nachträglich einen moralischen Anstrich zu verleihen. Wo der Staat eine Grenze überschreitet, die aus christlicher Sicht nicht überschritten werden darf, besteht die Aufgabe der Kirche nicht darin, diese Grenzüberschreitung durch Berufung auf das „kleinere Übel“ erträglich erscheinen zu lassen. Ihre Aufgabe wäre vielmehr, die Grenze klar zu benennen.
Die Kirche ist nicht dazu da, die Politik reinzuwaschen. Sie ist dazu da, ihr ins Gewissen zu reden.
Text: Giuseppe Nardi
Bild: Katholisches.info/KI
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