Zwei Dubia. Die Zweifel der Schweigenden


In der Zeit­schrift Itin­é­rai­res, Nr. 330 (Febru­ar 1989), ver­öf­fent­lich­te der fran­zö­si­sche Schrift­stel­ler Jean Madiran (1920–2013) den Bei­trag „Duo dubia. Les dou­tes des silen­cieux“, der sich mit den weni­ge Mona­te zuvor ohne päpst­li­ches Man­dat vor­ge­nom­me­nen Bischofs­wei­hen durch Erz­bi­schof Mar­cel Lefeb­v­re in Écô­ne aus­ein­an­der­setzt. Der Auf­satz ist ein zeit­ge­schicht­li­ches Doku­ment von sel­te­ner Klar­heit und blei­ben­dem Rang, das wir doku­men­tie­ren. Madiran zeich­net sich durch einen unge­wöhn­li­chen Grad an Dif­fe­ren­zie­rung, intel­lek­tu­el­ler Red­lich­keit und die sel­te­ne Dis­zi­plin aus, Fra­gen nicht vor­schnell durch Postu­la­te zu erset­zen. Zum Autor sie­he auch: Gegen­re­vo­lu­ti­on und katho­li­sche Tra­di­ti­on – Zum Tod von Jean Madiran.

Duo Dubia. Die Zweifel der Schweigenden

Von Jean Madiran

Seit dem 30. Juni 1988 gibt es jene, die schweigen.

Man hat die­je­ni­gen gehört, die Erz­bi­schof Lefeb­v­re seit 1976, seit 1974 oder seit 1969 gefolgt sind und ihm wei­ter­hin fol­gen – im Namen der Wahr­heit sei­ner Leh­re, der Not­wen­dig­keit sei­nes Han­delns oder der Treue zu sei­ner Person.

Eben­so hat man jene gehört, die ihm bis dahin gefolgt waren, nun aber glau­ben, ihm nicht län­ger fol­gen zu kön­nen, weil ein Gewis­sens­be­den­ken sie dazu ver­an­laßt, vor Bischofs­wei­hen ohne apo­sto­li­sches Man­dat Halt zu machen. Die­se wur­den von den Erst­ge­nann­ten mit lei­den­schaft­li­cher Über­zeu­gung öffent­lich als „Ver­rä­ter“, als „Judas“, als „fünf­te Kolon­ne“ bezeich­net – ein gan­zes außer­ge­wöhn­li­ches Arse­nal von Schmä­hun­gen, ver­öf­fent­licht in Zeit­schrif­ten und Mit­tei­lungs­blät­tern, die zumin­dest dem Anspruch nach mehr reprä­sen­tier­ten als nur die per­sön­li­che Mei­nung ihrer Unterzeichner.

Nicht ver­nom­men wor­den sind hin­ge­gen das Unbe­ha­gen, die Besorg­nis und die Unsi­cher­heit jener, die im Schwei­gen gezö­gert haben und noch immer zögern. Die mei­sten von ihnen sind an ihrem Platz geblie­ben: an den­sel­ben Meß­or­ten, in den­sel­ben Schu­len, Bewe­gun­gen, Freun­des­krei­sen und Bezie­hun­gen wie vor dem Bruch infol­ge der Bischofs­wei­hen. Inner­lich aber sind sie hin- und her­ge­ris­sen. Sie sind weder voll­stän­dig davon über­zeugt, daß die Wei­hen not­wen­dig und des­halb recht­mä­ßig gewe­sen sei­en, noch glau­ben sie, daß die­se ein Schis­ma im klas­si­schen und vol­len Sinn des Wor­tes dar­stel­len oder begründen.

Die­je­ni­gen unter ihnen, die aus grund­sätz­li­chen Erwä­gun­gen jede Bischofs­wei­he ohne päpst­li­ches Man­dat ableh­nen wür­den und des­halb auch jene von Pater Gué­rard des Lau­riers miß­bil­ligt hat­ten, zögern dies­mal in ihrem Urteil – aus Ehr­furcht vor der hohen und from­men Gestalt Erz­bi­schof Lefeb­v­res. Und die­je­ni­gen, die von der Exkom­mu­ni­ka­ti­on beein­druckt sind, kön­nen sie den­noch nicht als letzt­ent­schei­dend anse­hen, weil der Hei­li­ge Stuhl in schwer­wie­gen­den Fehl­ent­wick­lun­gen ver­harrt, die inzwi­schen einen Schat­ten des Miß­trau­ens auf sei­ne Ent­schei­dun­gen werfen.

Die mei­sten von ihnen waren „tra­di­tio­na­li­sti­sche Katho­li­ken“ gewor­den, weil sie Erz­bi­schof Lefeb­v­re gefolgt waren: auf­grund sei­ner Leh­re, aus Ver­trau­en zu sei­ner Per­son und aus Dank­bar­keit für sein Werk der Prie­ster­aus­bil­dung. Sie wünsch­ten nichts ande­res, als ihm wei­ter­hin fol­gen zu kön­nen. Heu­te aber haben sie in einem ein­zi­gen Punkt Zwei­fel – hin­sicht­lich der Bischofs­wei­hen –, und für die­se Zwei­fel sehen sie kei­ne siche­re Lösung.

Sie wären durch­aus bereit, die­se Fra­ge gewis­ser­ma­ßen aus­zu­klam­mern und die Ver­ant­wor­tung dafür Erz­bi­schof Lefeb­v­re zu über­las­sen, ohne sich per­sön­lich dazu beken­nen zu müs­sen. Doch in den mei­sten Fäl­len las­sen ihnen die Prie­ster und Akti­vi­sten der Prie­ster­bru­der­schaft St. Pius X. die­se Mög­lich­keit nicht. Sie for­dern sie – oder ver­lan­gen es gera­de­zu –, sich zugun­sten der Bischofs­wei­hen (und gegen jene, die sich ihrer Zustim­mung ent­hal­ten) zu erklä­ren, wid­ri­gen­falls sie als „Deser­teu­re“, als Kom­pli­zen der „Ver­rä­ter“ und „Judas“ ange­pran­gert würden.

Es muß klar­ge­stellt wer­den: Das Unbe­ha­gen, die Ver­le­gen­heit und das Zögern, von denen hier die Rede ist, betref­fen jene, die Erz­bi­schof Lefeb­v­re vor dem 30. Juni gefolgt sind und nun auf­ge­for­dert wer­den, ihm nach die­sem Datum eben­so zu fol­gen wie zuvor. Dies gilt hin­ge­gen nicht für die Zeit­schrift Itin­é­rai­res.

Das Tätig­keits­feld die­ser Zeit­schrift ist die öffent­li­che Mei­nungs­äu­ße­rung: die Dar­le­gung unse­rer Gedan­ken, Vor­schlä­ge, Pro­te­ste, Argu­men­te und Forderungen.

Auf die­sem Gebiet ist Itin­é­rai­res Erz­bi­schof Lefeb­v­re nie­mals gefolgt; sie muß­te ihm auch gar nicht fol­gen, weil sie ihm in Wirk­lich­keit vor­aus­ge­gan­gen war. Die gro­ßen Zurück­wei­sun­gen der nach­kon­zi­lia­ren Ent­wick­lung – die öffent­lich begrün­de­te Ableh­nung des neu­en Kate­chis­mus im Jahr 1968 und jene des neu­en Meß­ri­tus 1969/​70 – wur­den von ande­ren aus­ge­spro­chen, ohne daß Erz­bi­schof Lefeb­v­re dar­an betei­ligt gewe­sen wäre. Er selbst arbei­te­te damals still und zurück­ge­zo­gen und griff nicht in die Kon­tro­ver­sen und Debat­ten ein. Erst die Angrif­fe auf sein Semi­nar in Écô­ne ver­an­laß­ten ihn all­mäh­lich und mit gro­ßer Vor­sicht dazu, jene Grund­sät­ze und Posi­tio­nen öffent­lich dar­zu­le­gen und zu ver­tei­di­gen, wel­che sei­nem Werk der Prie­ster­aus­bil­dung zugrun­de lagen – einem Werk, das anfangs zurück­hal­tend und bei­na­he klö­ster­lich gewe­sen war.

Die Zeit­schrift Itin­é­rai­res, die bereits 1966 wegen ihrer Ableh­nung des „Kon­zils­gei­stes“ vom fran­zö­si­schen Epi­sko­pat ver­ur­teilt wor­den war und in den Aus­ein­an­der­set­zun­gen von 1968 bis 1970 an vor­der­ster Front gestan­den hat­te, fühl­te sich gewiß durch das Wort und das Bei­spiel Erz­bi­schof Lefeb­v­res bestärkt, gefe­stigt und ermu­tigt, als die Umstän­de auch ihn dazu führ­ten, in die öffent­li­che Debat­te einzutreten.

Gewiß tat er etwas, was weder eine Zeit­schrift noch ein Buch, weder Vor­trä­ge noch Kon­tro­ver­sen oder Pro­te­ste jemals hät­ten lei­sten kön­nen: Er bil­de­te Prie­ster aus und sand­te sie zum gläu­bi­gen Volk. Den­noch waren wir von Itin­é­rai­res, eben­so wenig wie unse­re Leh­rer und bedeu­tend­sten Mit­ar­bei­ter – von Char­lier über Pater Cal­mel, von Abbé Ber­to bis Hen­ri Ram­baud, von Hen­ri Mas­sis bis Hen­ri Pour­rat, von Lou­is Sal­le­ron bis Dom Gérard – nie­mals Schü­ler Erz­bi­schof Lefeb­v­res und sind es auch heu­te nicht.

Sein Werk der Prie­ster­aus­bil­dung haben wir von unse­rem Platz aus mit Feder und Wort unter­stützt, ver­tei­digt und geehrt, soweit es in unse­ren Kräf­ten stand. Doch die­ses Werk gehört offen­kun­dig einer ande­ren Ord­nung an als unse­re eige­nen Arbei­ten. Wir erin­nern ledig­lich an die­se Tat­sa­che, damit deut­lich wird, daß es in den fol­gen­den Aus­füh­run­gen über die schwei­gen­den Zwei­fel jener, die Erz­bi­schof Lefeb­v­re gefolgt sind, weder um die Zeit­schrift Itin­é­rai­res noch um deren Posi­tio­nen geht.

Erster Zweifel – Sich an das halten, was die Kirche immer getan hat

Die Katho­li­ken, die Erz­bi­schof Lefeb­v­re gefolgt sind, taten dies des­halb, weil er ihnen ange­sichts einer Reli­gi­on, die sich fort­wäh­rend ver­än­der­te, die Mög­lich­keit und die Mit­tel bot, sich auf den Fel­sen des­sen zurück­zu­zie­hen, was die Kir­che immer getan hat. Zu die­sem Zweck stell­te er ihnen Prie­ster, Kapel­len, Prio­ra­te und Schu­len zur Ver­fü­gung und gab ihnen damit eine Gewähr, eine Sicher­heit – still­schwei­gend gleich­sam eine Art Vertrag:

„Ich habe kei­ne per­sön­li­che Leh­re“, sag­te er. „Mein gan­zes Leben lang habe ich mich an das gehal­ten, was man mich auf den Bän­ken des Fran­zö­si­schen Semi­nars in Rom gelehrt hat. Ich habe nichts Neu­es erfun­den. Man kann sich nicht irren, wenn man sich an das hält, was die Kir­che zwei­tau­send Jah­re lang gelehrt hat. Ich tue nur das, was die Bischö­fe über Jahr­hun­der­te hin­weg getan haben; ich habe nichts ande­res getan.“

Doch gera­de am 30. Juni 1988 geschieht etwas ande­res: Erz­bi­schof Lefeb­v­re tut etwas Neu­es. Er weiht Bischö­fe gegen den aus­drück­lich erklär­ten und ihm mit­ge­teil­ten Wil­len des Papstes.

Von die­sem Akt kann man nun nicht mehr sagen, die Bischö­fe hät­ten ihn über Jahr­hun­der­te hin­weg vollzogen.

Die Kir­che hat weder wäh­rend zwei­tau­send Jah­ren noch im Fran­zö­si­schen Semi­nar in Rom gelehrt, daß man sich über ein aus­drück­li­ches Ver­bot des Pap­stes hin­sicht­lich der Wei­he neu­er Bischö­fe hin­weg­set­zen dürfe.

Mit die­sem Schritt ent­fällt daher gera­de jene Gewähr, sich an das zu hal­ten, was die Kir­che immer getan hat. Erz­bi­schof Lefeb­v­re hat den Bereich ver­las­sen, in dem „man sich nicht irren kann“.

Dar­aus folgt frei­lich nicht not­wen­dig, daß Erz­bi­schof Lefeb­v­re Unrecht hat­te. Die Schwei­gen­den haben weder den Wunsch noch die Auto­ri­tät, ihm Unrecht zu geben. Sie zögern ledig­lich, ihm vor­be­halt­los Recht zu geben; sie füh­len sich weder ver­pflich­tet noch in der Lage, die Ver­ant­wor­tung für die­sen Schritt per­sön­lich zu übernehmen.

In allem übri­gen fol­gen sie ihm wei­ter­hin: im Glau­bens­be­kennt­nis, in der hei­li­gen Mes­se und im Kate­chis­mus. Aber die Bischofs­wei­hen? Gera­de das, was bis­her Kom­paß, fester Ori­en­tie­rungs­punkt, Maß­stab und Sicher­heit gewe­sen war – sich an das zu hal­ten, was die Kir­che immer getan hat –, gilt hier nicht mehr oder scheint sogar in die ent­ge­gen­ge­setz­te Rich­tung zu wei­sen. Man hat unbe­kann­tes Gelän­de betreten.

Zweiter Zweifel – Dem Papst gehorchen, wenn er die Tradition bekräftigt

Es gab für jene, die Erz­bi­schof Lefeb­v­re folg­ten, noch eine wei­te­re Gewiß­heit: die Über­zeu­gung, daß sie ihm fol­gend nie­mals in ein Schis­ma gera­ten wür­den, weil er sei­ne Treue und sei­nen Gehor­sam gegen­über dem Papst aus­drück­lich zuge­si­chert hat­te. Dar­in lag der Beweis der Ein­heit mit Rom; dar­in bestand die Garan­tie sei­ner berühm­ten Erklä­rung: „Wenn ein Bischof mit Rom bricht, wer­de ich es nicht sein.“ So schrieb Erz­bi­schof Lefeb­v­re in sei­nem bekann­ten Brief an Abbé de Nan­tes vom 19. März 1975.

Bei jeder durch die Umstän­de not­wen­dig gewor­de­nen Hand­lung des Unge­hor­sams erin­ner­te Erz­bi­schof Lefeb­v­re dar­an, daß sei­ne Unter­wer­fung unter den Papst und sei­ne Bereit­schaft zum Gehor­sam in all jenen Fäl­len unge­schmä­lert blie­ben, in denen der Papst die Tra­di­ti­on bekräf­tig­te, anstatt ihr zu widersprechen:

„Wir sind unter­wür­fig und bereit, alles anzu­neh­men, was mit unse­rem katho­li­schen Glau­ben über­ein­stimmt, wie er seit zwei­tau­send Jah­ren gelehrt wor­den ist; wir wei­sen jedoch alles zurück, was ihm wider­spricht. Wir sind mit dem Papst ver­bun­den, wenn er das Echo der apo­sto­li­schen Tra­di­ti­on und der Leh­re all sei­ner Vor­gän­ger ist. Dem Papst gehor­chen wir jedes Mal, wenn er die Tra­di­ti­on bestätigt.“

Papst Johan­nes Paul II. hat­te Erz­bi­schof Lefeb­v­re per­sön­lich mit einem Schrei­ben vom 9. Juni 1988 und anschlie­ßend durch ein Moni­tum vom 17. Juni aus­drück­lich ver­bo­ten, Bischö­fe zu weihen.

Ein Ver­bot jeder Bischofs­wei­he ohne päpst­li­ches Man­dat bedeu­te­te gera­de die Bestä­ti­gung der Tra­di­ti­on und nicht ihren Bruch. Der katho­li­sche Glau­be hat wäh­rend zwei­tau­send Jah­ren nie­mals gelehrt, daß Bischofs­wei­hen gegen den Wil­len des Pap­stes erlaubt sei­en. Im Juni 1988 bewahr­te, bestä­tig­te und ver­tei­dig­te Johan­nes Paul II. die katho­li­sche Tra­di­ti­on in einem wesent­li­chen Punkt der apo­sto­li­schen Suk­zes­si­on und der gött­li­chen Ver­fas­sung der Kir­che, indem er ver­lang­te, daß die Aus­wahl und Wei­he der Bischö­fe nicht gegen den aus­drück­lich mit­ge­teil­ten Wil­len des Pap­stes erfol­gen dürfe.

Ihm in einem sol­chen Fall den Gehor­sam zu ver­wei­gern bedeu­te­te, unbe­kann­tes Gelän­de zu betre­ten. Es bedeu­te­te zugleich, jene Zusa­ge auf­zu­ge­ben, die bis dahin die Gewiß­heit ver­mit­telt hat­te, kein Schis­ma zu verursachen.

Hät­te irgend­ein ande­rer eine der­ar­ti­ge Garan­tie gege­ben, aus­drück­lich ver­spro­chen, dem Papst zu gehor­chen, wenn die­ser die Tra­di­ti­on bekräf­tigt, aber anschlie­ßend das Gegen­teil getan, so hät­te man ein sol­ches Ver­hal­ten ohne Zögern als schis­ma­tisch bezeich­net. Weil es sich jedoch um Erz­bi­schof Lefeb­v­re han­delt, erscheint es natür­lich, das Urteil aus­zu­set­zen und eher anzu­neh­men, man selbst irre sich als er. Den­noch bleibt ein Zwei­fel bestehen, für den sich im gegen­wär­ti­gen Stand der Din­ge kei­ne befrie­di­gen­de Lösung erken­nen läßt.

Viel­leicht ist es nicht rat­sam, auf eine sofor­ti­ge Lösung die­ser bei­den Zwei­fel zu drän­gen. Sinn­vol­ler dürf­te es sein, die Fra­gen, die sie auf­wer­fen, gründ­li­cher zu durchdenken.

Die von Erz­bi­schof Lefeb­v­re gegrün­de­te Prie­ster­bru­der­schaft St. Pius X. ist unse­res Wis­sens die ein­zi­ge – oder jeden­falls bei wei­tem bedeu­tend­ste – Insti­tu­ti­on in West­eu­ro­pa (viel­leicht sogar auch in Ame­ri­ka und Afri­ka), die Prie­ster gemäß der tra­di­tio­nel­len Leh­re, Lit­ur­gie und Spi­ri­tua­li­tät der Kir­che aus­bil­det und weiht. Es wäre ver­häng­nis­voll, wenn eine sol­che Ein­rich­tung in ein Schis­ma abglei­ten wür­de. Eben­so wäre es jedoch wohl unklug, die Mög­lich­keit eines sol­chen Risi­kos über­haupt nicht in Betracht zu ziehen.

Frei­lich darf man die­ses Risi­ko nicht los­ge­löst von der all­ge­mei­nen Kri­se der kirch­li­chen Auto­ri­tät betrach­ten. Denn die­sel­be Auto­ri­tät dul­det inner­halb der Kir­che schlimm­ste Miß­stän­de und schützt oder ehrt nicht sel­ten sogar deren Urheber.

In sei­ner Anspra­che an die Bischö­fe Chi­les vom 13. Juli 1988 bemerk­te Kar­di­nal Ratz­in­ger – anschei­nend ohne Bedau­ern –, daß gegen­über den „Pro­gres­si­sten“, die „grund­le­gen­de Glau­bens­wahr­hei­ten offen leug­nen“, „bis heu­te in kei­nem ein­zi­gen Fall kano­ni­sche Stra­fen ver­hängt wor­den sind; man hat sich auf Ermah­nun­gen beschränkt.“

Und selbst die­se Ermah­nun­gen waren sel­ten und zurück­hal­tend. Sie gin­gen den eigent­li­chen Fra­gen nicht auf den Grund; sie unter­lie­ßen es, Wahr­heit und Irr­tum klar zu benen­nen, das Gute ver­bind­lich ein­zu­for­dern und das Böse aus­drück­lich zu ver­wer­fen. Tat­säch­lich lie­ßen sie den reli­giö­sen Zer­fall wei­ter fort­schrei­ten oder begün­stig­ten ihn sogar.

Ange­sichts die­ses all­ge­mei­nen Zusam­men­bruchs sind wir der Über­zeu­gung, daß der Hei­li­ge Stuhl das Werk Erz­bi­schof Lefeb­v­res hät­te unter­stüt­zen und schüt­zen sol­len – und es auch heu­te noch tun soll­te –, statt es zu bedrän­gen. Das ist es, wor­um wir den Papst bitten.

Doch die­se Über­zeu­gung ent­bin­det nicht davon, die bei­den stil­len Zwei­fel sorg­fäl­tig abzu­wä­gen und gewis­sen­haft zu prüfen.

Übersetzung/​Einleitung: Giu­sep­pe Nar­di
Bild: MiL

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