Von Dom Alcuin Reid*
Es scheint, daß wir – etwas mehr als einen Monat nachdem die Priesterbruderschaft St. Pius X. ihre Entscheidung bekanntgegeben hat, mit der Weihe neuer Bischöfe fortzufahren, die sie nach eigenem Urteil benötigt, um ihr Apostolat aufrechtzuerhalten, und nur wenige Wochen nach einem hastig einberufenen Treffen zwischen ihrem Generaloberen und dem Präfekten des Dikasteriums für die Glaubenslehre sowie den anschließenden Kommuniqués und der Antwort der Bruderschaft – in eine Sackgasse geraten sind. Die Bruderschaft wird die für den 1. Juli angekündigten Bischofsweihen nicht verschieben, und das Glaubensdikasterium wird sich nicht auf einen „Dialog“ einlassen (was immer das konkret heißen mag – allgemein oder speziell in diesem Fall), solange dies nicht geschieht.
Diese Pattsituation ist beinahe in Rekordzeit entstanden, angeheizt durch heftige und verbitterte Kommentare aus viel zu vielen Richtungen. Ultramontane Drachen sind aus ihrem Schlummer erwacht, um unkritisch zu brüllen und die Aussicht auf Exkommunikationen und eine endgültige Abtrennung der Bruderschaft zu genießen. Doch darf man einem Schisma mit offenkundiger Genugtuung entgegensehen? Andere wiederum meinen, die Bruderschaft solle endgültig mit dem „modernistischen“ Rom brechen und einfach ihren Weg gehen, ohne überhaupt noch den Heiligen Stuhl zu konsultieren. Aber wie kann man in irgendeinem Sinn katholisch sein, ohne wenigstens eine gewisse Gemeinschaft mit dem Nachfolger Petri zu haben – selbst in Zeiten, in denen die Ausübung des Petrusamtes schweren Anstoß gegeben hat?
Möglicherweise hat diese Krise weit mehr offenbart als nur die Existenz jenes Ultramontanismus, der seine Anhänger mit jedem neuen Pontifikat gewissermaßen die Hautfarbe wechseln läßt. Wir haben auch das Auftreten eines radikalen Extremismus erlebt, der jede Verwendung älterer Formen liturgischer Verehrung, Spiritualität und Lehre als völlig unakzeptabel betrachtet. Sein Mantra ließe sich so zusammenfassen: „Das Zweite Vatikanische Konzil hat das alles endgültig verändert, und es gibt absolut kein Zurück mehr.“ Dem steht eine andere ebenso extreme Position gegenüber, die seit Jahrzehnten die Legitimität des amtierenden Papstes und die Ausübung des Papstamtes zurückweist – gemeinhin als „Sedisvakantismus“ bekannt –, indem sie implizit oder ausdrücklich behauptet, seit ihrem jeweils letzten Lieblingspapst habe es keinen gültigen Papst mehr gegeben.
Ersteres haben wir gewiß in der geradezu stalinistischen Verfolgung der älteren liturgischen Riten erlebt, die im vorherigen Pontifikat betrieben wurde; und der Sedisvakantismus ist im Internet und in einigen kleinen, aber lautstarken Gemeinschaften weit verbreitet. Bezeichnenderweise jedoch ist letzteres etwas, das die Priesterbruderschaft St. Pius X. nicht toleriert.
Wohin gehen wir also von hier aus? Sollen Ultramontanisten, Fundamentalisten des Zweiten Vatikanischen Konzils und Sedisvakantisten am 1. Juli jeweils aus ihrer verzerrten Perspektive eine angebliches Schisma feiern? Oder können wir diese Sackgasse vielleicht doch noch überwinden – durch klares Denken und durch viel Nächstenliebe auf allen Seiten, bevor es zu spät ist?
Beginnen wir mit einer Feststellung, die von manchen gewiß wohlwollende Gesinnung erfordern wird: daß die Priesterbruderschaft St. Pius X. in gutem Glauben handelt. Gewiß hat sie problematische Kleriker gehabt, doch damit steht sie keineswegs allein. Tatsache ist jedoch, daß die große Mehrheit ihrer Priester, Bischöfe und Ordensleute unermüdlich für das Heil der Seelen arbeitet – so wie es Kleriker und Ordensleute seit Jahrhunderten getan haben. Und sie wächst beträchtlich (was manche bereits als Problem ansehen). In diesem Zusammenhang braucht sie neue Bischöfe, um die Sakramente spenden zu können: Ihre beiden verbleibenden Bischöfe sind nicht mehr jung, und ihre Arbeitslast ist schlicht zu groß. Nach ihren eigenen Aussagen bemüht sie sich seit einiger Zeit um die Zustimmung des Heiligen Stuhls zu neuen Weihen, hat jedoch Antworten erhalten, die keinen klaren Weg nach vorn eröffnen und offenbar die Verzögerungs- und Verschleierungstaktiken wiederholen, die sie unter ähnlichen Umständen im Jahr 1988 wahrgenommen zu haben glaubte.
Natürlich braucht die Bruderschaft den Heiligen Stuhl nicht, um Bischöfe zu weihen: Sie hat selbst Bischöfe, die dies tun können. Sie hätte also gar nicht um Erlaubnis bitten müssen. Doch als Katholiken wollen sie die Gemeinschaft mit dem Nachfolger des heiligen Petrus bewahren – und deshalb haben sie um die Zustimmung des Papstes gebeten. Das ist gewiß ein Zeichen ihres guten Glaubens. Diese Bitte hat zwar die Drachen geweckt, doch aus Sicht der Bruderschaft vielleicht gerade in der Hoffnung, ihr Brüllen ein für allemal zum Verstummen zu bringen.
Dieses Brüllen richtet sich oft gegen die angebliche mangelnde Akzeptanz des Zweiten Vatikanischen Konzils durch die Bruderschaft. Tatsächlich sollte der vom Heiligen Stuhl vorgeschlagene „Dialog“ auch Klärungen umfassen über „den Unterschied zwischen einem Akt des Glaubens und der ‚religiösen Unterwerfung von Verstand und Willen‘ sowie über die unterschiedlichen Grade der Zustimmung, die verschiedene Texte des Zweiten Vatikanischen Ökumenischen Konzils und ihre Auslegung verlangen“, um so „die Mindestanforderungen für die volle Gemeinschaft mit der katholischen Kirche“ festzulegen.
Mit allem gebotenen Respekt gegenüber dem Präfekten und den anderen Verantwortlichen des Glaubensdikasteriums: Der Aufnahmeritus in die volle Gemeinschaft mit der katholischen Kirche macht diese Mindestanforderungen klar. Er verlangt die Fähigkeit, das Nizänische Credo zu bekennen und hinzuzufügen: „Ich glaube und bekenne alles, was die heilige katholische Kirche glaubt, lehrt und als von Gott geoffenbart verkündet“. Dazu gehören jedoch nicht die pastoralen Strategien oder theologischen Meinungen, die auf dem Zweiten Vatikanischen Konzil vertreten wurden; denn diese sind – ungeachtet ihrer möglichen Vorzüge – keine göttlichen Offenbarungen, die zum Glaubensgut gehören: zu jenem Schatz des Glaubens, der in der Person des Sohnes Gottes geoffenbart, den Aposteln anvertraut und in der Tradition der Kirche treu weitergegeben wurde (mit der Möglichkeit von Entwicklung und Anwendung auf veränderte Umstände, gewiß, aber nicht eines Bruchs).
Was die Lehren des letzten Konzils betrifft, so hat – wie kürzlich erinnert wurde – Papst Paul VI. selbst betont: „Angesichts des pastoralen Charakters des Konzils hat es darauf verzichtet, in außerordentlicher Weise Dogmen zu definieren, die mit dem Merkmal der Unfehlbarkeit ausgestattet sind; dennoch hat es seine Lehren mit der Autorität des höchsten ordentlichen Lehramtes versehen“ (Generalaudienz, 12. Januar 1966). Der Katechismus der katholischen Kirche erklärt letzteres: „Das ordentliche und universale Lehramt des Papstes und der mit ihm in Gemeinschaft stehenden Bischöfe lehrt die Gläubigen die Wahrheit, die zu glauben ist, die Liebe, die zu üben ist, und die Seligkeit, die zu erhoffen ist“ (Nr. 2034). Die Ausübung des ordentlichen Lehramtes ist daher dem Glaubensgut untergeordnet.
Dies sollte eigentlich ausreichen, um die Blockade aufzuheben. Doch die Verantwortlichen des Dikasteriums würden zweifellos darauf hinweisen, daß von Klerikern der Bruderschaft (und anderen), die eine kanonische Regularisierung anstreben, seit langem ein Treueeid verlangt wird. Dieser verspricht Treue zur Kirche und zum Papst sowie die Annahme der Lehre von Nr. 25 der dogmatischen Konstitution Lumen gentium über das Lehramt der Kirche und die ihm geschuldete Zustimmung.1 Hier taucht die Frage der „religiösen Unterwerfung von Verstand und Willen“ auf. Man könnte jedoch erstens bemerken, daß, wenn dies Gegenstand eines „Dialogs“ sein kann, seine Bedeutung offenbar eine gewisse Elastizität besitzt; und zweitens, daß es kein Problem mit dieser religiösen Unterwerfung geben sollte, wenn das ordentliche Lehramt so ausgeübt wird, wie es der Katechismus beschreibt.
Der Eid verlangt ferner die Anerkennung der Gültigkeit der Messe und der Sakramente, die mit der Absicht gefeiert werden, das zu tun, was die Kirche tut, und nach den lateinischen Editiones typicae der erneuerten Riten, sowie das Versprechen, sich an die gemeinsame Disziplin der Kirche und ihre Gesetze zu halten. Das ist durchaus verständlich, auch wenn es dazu viel zu sagen gäbe.
Doch verlangt er auch, daß der Kleriker sich verpflichtet, bei der Auslegung bestimmter Lehren des Zweiten Vatikanischen Konzils oder späterer Reformen der Liturgie oder des Kirchenrechts eine positive Linie unter der Leitung des Lehramtes einzuhalten – auch dann, wenn manche diese mit früheren Lehräußerungen des Lehramtes schwer vereinbaren können. Dies ließe sich als eine Art „Maulkorb“ lesen, der kritische Kommentare, Diskussionen oder sogar wissenschaftliche Forschung unterdrückt – ein Versprechen, das keine Autorität verlangen dürfte –, um „das“ Konzil und all seine Werke vor Kritik zu schützen. Vermutlich haben viele Kleriker, die diesen Eid im Laufe der Jahre unterschrieben haben, dabei einfach gelächelt.
Denn es muß noch einmal gesagt werden, besonders gegenüber römischen Kurienbeamten: Das Zweite Vatikanische Konzil und seine Meinungen, Orientierungen und Lehren stellen kein „Superdogma“ dar, dem man zustimmen muß, um katholisch zu sein. Im Gegenteil: Aufgrund seines pastoralen Charakters sind wir durchaus berechtigt, seine Maßnahmen und Lehren kritisch zu analysieren. Es könnte sogar sein, daß einige von ihnen ihr Verfallsdatum erreicht haben und heute neue Ansätze erforderlich sind. Die Realität des fruchtbaren Wirkens der Priesterbruderschaft St. Pius X. in unserer postchristlichen Welt könnte selbst einen wichtigen Beitrag zu einer solchen Diskussion leisten. Wenn wir dem letzten Konzil und seinen pastoralen Bemühungen respektvoll ihren richtigen Platz geben – in Kontinuität mit der Tradition der Kirche –, können wir voranschreiten.
Ebenso kann die Sackgasse überwunden werden, wenn wir die wahre Natur kirchlicher Autorität und des Gehorsams verstehen. Wie ein jüngerer Papst zu Beginn seines Pontifikates lehrte:
„Die von Christus dem Petrus und seinen Nachfolgern übertragene Macht ist, absolut verstanden, ein Auftrag zum Dienen. Die Lehrvollmacht in der Kirche schließt eine Verpflichtung zum Dienst am Glaubensgehorsam ein. Der Papst ist kein absoluter Herrscher, dessen Denken und Willen Gesetz sind. Im Gegenteil: Sein Dienst garantiert Gehorsam gegenüber Christus und seinem Wort. Er darf nicht seine eigenen Ideen verkünden, sondern muß – entgegen allen Versuchen von Anpassung und Verwässerung sowie jeder Form von Opportunismus – sich und die Kirche immer zum Gehorsam gegenüber dem Wort Gottes verpflichten. […]
Der Papst ist sich bewußt, daß er in seinen wichtigen Entscheidungen an die große Gemeinschaft des Glaubens aller Zeiten, an die verpflichtenden, auf dem Pilgerweg der Kirche entstandenen Interpretationen gebunden ist. So steht seine Macht nicht über dem Wort Gottes, sondern in dessen Dienst; und ihm obliegt die Verantwortung dafür, daß dieses Wort in seiner Größe erhalten bleibt und in seiner Reinheit erklingt, auf daß es nicht von den ständig wechselnden Moden zerrissen werde.“
(Benedikt XVI., Predigt anläßlich der feierlichen Inbesitznahme der Kathedra des Bischofs von Rom, Lateranbasilika, 7. Mai 2005)
Diese Grundsätze gelten mutatis mutandis für jeden kirchlichen Oberen: Sie sind Verwalter, nicht persönliche Eigentümer der Güter – geistlicher oder materieller Art –, die ihnen anvertraut wurden, oder der Menschen, denen sie dienen sollen. Daraus folgt, daß der Gehorsam, den sie verlangen, Gehorsam gegenüber Christus und seinen Lehren ist. Ein Papst, Priester oder Prälat, der willentlich davon abweicht und entgegen dem in der Tradition überlieferten Glaubensgut seine eigenen Gedanken oder Wünsche durchsetzt, darf rechtmäßig nicht beachtet werden. In einem solchen Fall ist in Wahrheit er der Ungehorsame.
Gehorsam schuldet man nicht den positivistischen Launen von Diktatoren – seien sie priesterlicher, päpstlicher oder bischöflicher Art –, sondern der Wahrheit, wie sie von ihren dienenden Verwaltern treu gelehrt wird. Kirchlicher Gehorsam bedeutet, sich zum Dienst verfügbar zu machen: zum Dienst an den Forderungen der Wahrheit, die uns zur Umkehr unseres Lebens ruft, und zum Dienst an der Sendung der Kirche durch die Unterscheidung des Willens Gottes durch unsere legitimen Oberen. Er ist keine Sklaverei gegenüber der Laune, der Vorliebe, dem politischen Programm, der Meinung oder Ideologie eines anderen – gleich welchen Ranges.
Wenn wir das verstehen, können wir beginnen zu erkennen, warum die Priesterbruderschaft St. Pius X. (und andere) in einer Epoche doktrineller, moralischer und liturgischer Verwirrung und Skandale sowie eines weitverbreiteten Rückgangs der Glaubenspraxis bestimmte Reformen als ungerechtfertigte, von Autorität auferlegte Neuerungen ansehen und sich stattdessen treu an das halten, was in der Tradition überliefert wurde und sich über Jahrhunderte bewährt hat (und weiterhin Frucht bringt). Ein solcher materieller Ungehorsam gegenüber den neuen Wegen der Autorität ist motiviert von der Liebe zu Christus, von der Treue zum Glaubensgut und vom Wunsch, Seelen zu retten. Deshalb fällt es schwer, darin jenen formalen Ungehorsam zu sehen, der seinem Wesen nach eine Ablehnung Christi, seiner Kirche und des Glaubens selbst beinhaltet.
Ebenso läßt sich verstehen, warum die Bruderschaft 1988 entschied, Bischofsweihen vorzunehmen. Über die Umstände dieses Ereignisses ließe sich vieles sagen; mehr Vertrauen auf allen Seiten wäre damals eine große Gnade gewesen. Doch kann man wohl sagen, daß die Motivation für den materiellen Ungehorsam die wahrgenommene dringende Notwendigkeit war, das sakramentale Leben und den Dienst der Bruderschaft angesichts der Möglichkeit ihres Verschwindens zu sichern. Heute wissen wir, daß die Befürchtung, der Heilige Stuhl hätte seinen Teil der Vereinbarung nicht eingehalten, höchstwahrscheinlich unbegründet war – doch im aufgeheizten Klima jener Zeit war dies keineswegs für alle klar.
Auch heute läßt sich verstehen, warum die Bruderschaft neue Bischöfe weihen würde, selbst ohne die Erlaubnis des Heiligen Stuhls. Sie hat Seelen zu nähren; und wie wir als Kinder lernten, ist es erlaubt, genügend Nahrung zu stehlen, um den Hungertod abzuwenden, wenn dies wirklich notwendig ist. Ein Vater muß seine Kinder ernähren können. Niemand ist verpflichtet – oder kann unter Gehorsam dazu verpflichtet werden –, an Hunger zu sterben, sei es materiell oder sakramental. Vorgesetzte dürfen keinen Selbstmord befehlen.
Viele stellen die Entschlossenheit der Bruderschaft in Frage, unerlaubt Bischöfe zu weihen. Doch wenn die unmittelbare Antwort des Heiligen Stuhls auf ihre Ankündigung darin besteht, die Weihen zu verbieten und erneut zu einem unbestimmten „Dialog“ aufzurufen (mit Autoritäten, die von einem Papst ernannt wurden, dessen doktrinelle Treue schwer in Frage gestellt wurde), kann man ihr mangelndes Vertrauen verstehen.
Man hätte gehofft, daß äußerst bedauerliche, wenn nicht skandalöse päpstliche Handlungen – etwa das Küssen des Korans oder synkretistische Treffen in Assisi – der Vergangenheit angehören. Doch das Papstamt wurde jüngst erneut belastet durch umstrittene, vielleicht sogar götzendienerische Zeremonien mit der Pachamama im Vatikan selbst, durch eine Abkehr von der klaren Lehre über die Unmöglichkeit, daß wiederverheiratete Geschiedene ohne entsprechende Disposition die heilige Kommunion empfangen, durch eine doktrinelle Kehrtwende in bezug auf die Legitimität der Todesstrafe, durch die scheinbar absichtlich zweideutige Erlaubnis sogenannter „spontaner“ Segnungen von Menschen in gleichgeschlechtlichen Beziehungen und durch die Behauptung, die Vielfalt der Religionen sei von Gott gewollt – zusammen mit der Aussage: „Alle Religionen sind Wege zu Gott … wie verschiedene Sprachen.“ Diese Punkte stünden gewiß auch auf der Liste der Themen, über die die Bruderschaft selbst gern „dialogisieren“ würde. Auch die Konzilsväter des Zweiten Vatikanischen Konzils sowie mehrere Heilige hätten dazu wohl einiges zu sagen.
Zum Glück scheint Papst Leo nicht dazu zu neigen, Korane zu küssen oder Götzendienst, Apostasie oder Häresie zu begehen. Er hat sogar darauf verzichtet, während eines Moscheebesuchs zu beten. Deo gratias. Seine Kritiker werden jedoch einwenden, daß er eine Reihe fragwürdiger Bischofsernennungen bestätigt hat und zu schweigsam geblieben ist, wenn unter seinem Fenster sozusagen inakzeptable Ereignisse stattgefunden haben. Papst zu sein ist gewiß nicht leicht. Allerdings hat er den Generaloberen der Bruderschaft noch nicht zu einer Privataudienz empfangen – ein Ereignis, das viel dazu beitragen könnte, Vertrauen und gegenseitiges Verständnis aufzubauen.
Zu Beginn seines Pontifikats ist der Heilige Vater in einzigartiger Weise in der Lage, diese Sackgasse in eine Chance für einen neuen und fruchtbaren Anfang zu verwandeln und die Einheit zum Wohl der ganzen Kirche zu fördern. Das wird Entschlossenheit erfordern, bisweilen auch gegen den Widerstand einiger Mitarbeiter und das Brüllen der Drachen. Doch mit klarem Denken und wahrhaft pastoraler Liebe ist es möglich.
Es wird auch von der Bruderschaft verlangen, dem Nachfolger Petri zu vertrauen – etwas, das ihr in den letzten Jahrzehnten schwergefallen ist und manchmal nicht ohne Grund. Doch immerhin hat sie stets für den jeweiligen Papst gebetet und ist nicht in den kirchlichen Treibsand des Sedisvakantismus geraten.
Wenn es je eine gute Intention für unsere Fastenopfer gab, dann diese: daß dem Heiligen Vater persönlich die Gnade, Weisheit, Einsicht und der Wille geschenkt werden, für die Regularisierung der Bruderschaft zu arbeiten. In diesem Stadium kann nur er dies tun – vielleicht, indem er Schlüsselpersonen beauftragt und bevollmächtigt, diese Angelegenheit in seinem Namen zu einem erfolgreichen Abschluß zu führen.
Papst Leo und in der Tat wir alle, besonders jene, die aus welchem Grund auch immer gegen die Bruderschaft eingestellt sind, täten gut daran, die Motivation eines Papstes zu bedenken, der selbst sein Bestes tat, um Spaltungen zu heilen und die Einheit der Kirche aufzubauen:
„In der Rückschau auf die Spaltungen, die den Leib Christi im Lauf der Jahrhunderte verwundet haben, entsteht immer wieder der Eindruck, daß in den kritischen Momenten, in denen sich die Spaltung anbahnte, von seiten der Verantwortlichen in der Kirche nicht genug getan worden ist, um Versöhnung und Einheit zu erhalten oder neu zu gewinnen; daß Versäumnisse in der Kirche mit schuld daran sind, daß Spaltungen sich verfestigen konnten. Diese Rückschau legt uns heute eine Verpflichtung auf, alle Anstrengungen zu unternehmen, um all denen das Verbleiben in der Einheit oder das neue Finden zu ihr zu ermöglichen, die wirklich Sehnsucht nach Einheit tragen. Mir kommt da ein Wort aus dem zweiten Korintherbrief in den Sinn, wo Paulus den Korinthern sagt: „Unser Mund hat sich für euch aufgetan, Korinther, unser Herz ist weit geworden. In uns ist es nicht zu eng für euch; eng ist es in eurem Herzen. Laßt doch als Antwort darauf … auch euer Herz weit aufgehen!“ (2 Kor 6, 11–13). Paulus sagt das in anderem Zusammenhang, aber sein Anruf kann und soll uns gerade auch in dieser Sache berühren. Machen wir unser Herz weit auf, und lassen wir all dem Raum, wozu der Glaube selbst Raum bietet.“
(Benedikt XVI., Brief an die Bischöfe anläßlich der Publikation des Apostolischen Schreibens Motu proprio Summorum Pontificum, 7. Juli 2007)
*Dom Alcuin Reid, Prior des Monastère Saint-Benoît in Brignoles (Frankreich) und international renommierter Liturgiewissenschaftler. Sein Hauptwerk The Organic Development of the Liturgy enthält ein Vorwort von Joseph Kardinal Ratzinger. Diese Stellungnahme wurde am 10. März 2026 von The Catholic Herald veröffentlicht.
Übersetzung/Fußnote: Giuseppe Nardi
Bild: MiL
- Die Kirche kennt seit der Glaubenskrise der Reformation und dem Konzil von Trient Formen des Glaubensbekenntnisses samt Treueerklärung (professio fidei bzw. iusiurandum fidelitatis) für Amtsträger. Seither wurde der Inhalt solcher Treuebekenntnisse mehrfach erweitert.
Kanonisch vorgesehen ist die Treueverpflichtung gegenüber dem Papst seit dem Codex Iuris Canonici von 1917.
Die Lehraussage, daß die Gläubigen dem authentischen Lehramt des Papstes und der Bischöfe „religiösen Gehorsam des Willens und des Verstandes“ schulden, auch wenn diese Aussagen nicht als ex cathedra definiert sind, wurde mit der Dogmatischen Konstitution Lumen gentium durch das Zweite Vatikanische Konzil am 21. November 1964 eingeführt.
Eine konkrete Verpflichtung, diese Zustimmung schriftlich abzulegen, wurde erst mit der Professio fidei durch die Glaubenskongregation am 9. Januar 1989 erlassen. Diese enthält nicht wie bisher nur das traditionelle Glaubensbekenntnis, sondern auch abgestufte Zusätze, in denen ausdrücklich auch die Zustimmung zu Lehren des authentischen Lehramtes, einschließlich Konzilsdokumenten wie Lumen gentium Nr. 25, eingefordert wird.
Noch einmal verstärkt wurde dieser Schritt durch Johannes Paul II. mit dem Motu proprio Ad tuendam fidem vom 18. Mai 1998, das den Codex Iuris Canonici von 1983 so ergänzt, daß verbindlicher Glaube und Treu auch zu bestimmten Lehraussagen des Lehramts rechtlich normiert sind, einschließlich der Unterscheidung unterschiedlicher Grade der Zustimmungspflicht.
Das bedeutet, daß die Verschärfung auf das Zweite Vatikanische Konzil (1964) zurückgeht und ab 1989 und verstärkt 1998 klar und verbindlich vorgeschrieben ist, daß Personen, insbesondere Amtsträger der Kirche, zusätzlich zur klassischen Glaubensformel schriftlich einen erweiterten Treueeid ablegen müssen, der auch die Zustimmung zu Aussagen wie in Lumen gentium Nr. 25 impliziert. ↩︎
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