Die Blockade zwischen Rom und der Piusbruderschaft überwinden

Spaltungen heilen und die Einheit der Kirche aufbauen


Von Dom Alcuin Reid*

Es scheint, daß wir – etwas mehr als einen Monat nach­dem die Prie­ster­bru­der­schaft St. Pius X. ihre Ent­schei­dung bekannt­ge­ge­ben hat, mit der Wei­he neu­er Bischö­fe fort­zu­fah­ren, die sie nach eige­nem Urteil benö­tigt, um ihr Apo­sto­lat auf­recht­zu­er­hal­ten, und nur weni­ge Wochen nach einem hastig ein­be­ru­fe­nen Tref­fen zwi­schen ihrem Gene­ral­obe­ren und dem Prä­fek­ten des Dik­aste­ri­ums für die Glau­bens­leh­re sowie den anschlie­ßen­den Kom­mu­ni­qués und der Ant­wort der Bru­der­schaft – in eine Sack­gas­se gera­ten sind. Die Bru­der­schaft wird die für den 1. Juli ange­kün­dig­ten Bischofs­wei­hen nicht ver­schie­ben, und das Glau­bens­dik­aste­ri­um wird sich nicht auf einen „Dia­log“ ein­las­sen (was immer das kon­kret hei­ßen mag – all­ge­mein oder spe­zi­ell in die­sem Fall), solan­ge dies nicht geschieht.

Die­se Patt­si­tua­ti­on ist bei­na­he in Rekord­zeit ent­stan­den, ange­heizt durch hef­ti­ge und ver­bit­ter­te Kom­men­ta­re aus viel zu vie­len Rich­tun­gen. Ultra­mon­ta­ne Dra­chen sind aus ihrem Schlum­mer erwacht, um unkri­tisch zu brül­len und die Aus­sicht auf Exkom­mu­ni­ka­tio­nen und eine end­gül­ti­ge Abtren­nung der Bru­der­schaft zu genie­ßen. Doch darf man einem Schis­ma mit offen­kun­di­ger Genug­tu­ung ent­ge­gen­se­hen? Ande­re wie­der­um mei­nen, die Bru­der­schaft sol­le end­gül­tig mit dem „moder­ni­sti­schen“ Rom bre­chen und ein­fach ihren Weg gehen, ohne über­haupt noch den Hei­li­gen Stuhl zu kon­sul­tie­ren. Aber wie kann man in irgend­ei­nem Sinn katho­lisch sein, ohne wenig­stens eine gewis­se Gemein­schaft mit dem Nach­fol­ger Petri zu haben – selbst in Zei­ten, in denen die Aus­übung des Petrus­am­tes schwe­ren Anstoß gege­ben hat?

Mög­li­cher­wei­se hat die­se Kri­se weit mehr offen­bart als nur die Exi­stenz jenes Ultra­mon­ta­nis­mus, der sei­ne Anhän­ger mit jedem neu­en Pon­ti­fi­kat gewis­ser­ma­ßen die Haut­far­be wech­seln läßt. Wir haben auch das Auf­tre­ten eines radi­ka­len Extre­mis­mus erlebt, der jede Ver­wen­dung älte­rer For­men lit­ur­gi­scher Ver­eh­rung, Spi­ri­tua­li­tät und Leh­re als völ­lig unak­zep­ta­bel betrach­tet. Sein Man­tra lie­ße sich so zusam­men­fas­sen: „Das Zwei­te Vati­ka­ni­sche Kon­zil hat das alles end­gül­tig ver­än­dert, und es gibt abso­lut kein Zurück mehr.“ Dem steht eine ande­re eben­so extre­me Posi­ti­on gegen­über, die seit Jahr­zehn­ten die Legi­ti­mi­tät des amtie­ren­den Pap­stes und die Aus­übung des Papst­am­tes zurück­weist – gemein­hin als „Sedis­va­kan­tis­mus“ bekannt –, indem sie impli­zit oder aus­drück­lich behaup­tet, seit ihrem jeweils letz­ten Lieb­lings­papst habe es kei­nen gül­ti­gen Papst mehr gegeben.

Erste­res haben wir gewiß in der gera­de­zu sta­li­ni­sti­schen Ver­fol­gung der älte­ren lit­ur­gi­schen Riten erlebt, die im vor­he­ri­gen Pon­ti­fi­kat betrie­ben wur­de; und der Sedis­va­kan­tis­mus ist im Inter­net und in eini­gen klei­nen, aber laut­star­ken Gemein­schaf­ten weit ver­brei­tet. Bezeich­nen­der­wei­se jedoch ist letz­te­res etwas, das die Prie­ster­bru­der­schaft St. Pius X. nicht toleriert.

Wohin gehen wir also von hier aus? Sol­len Ultra­mon­ta­ni­sten, Fun­da­men­ta­li­sten des Zwei­ten Vati­ka­ni­schen Kon­zils und Sedis­va­kan­ti­sten am 1. Juli jeweils aus ihrer ver­zerr­ten Per­spek­ti­ve eine angeb­li­ches Schis­ma fei­ern? Oder kön­nen wir die­se Sack­gas­se viel­leicht doch noch über­win­den – durch kla­res Den­ken und durch viel Näch­sten­lie­be auf allen Sei­ten, bevor es zu spät ist?

Begin­nen wir mit einer Fest­stel­lung, die von man­chen gewiß wohl­wol­len­de Gesin­nung erfor­dern wird: daß die Prie­ster­bru­der­schaft St. Pius X. in gutem Glau­ben han­delt. Gewiß hat sie pro­ble­ma­ti­sche Kle­ri­ker gehabt, doch damit steht sie kei­nes­wegs allein. Tat­sa­che ist jedoch, daß die gro­ße Mehr­heit ihrer Prie­ster, Bischö­fe und Ordens­leu­te uner­müd­lich für das Heil der See­len arbei­tet – so wie es Kle­ri­ker und Ordens­leu­te seit Jahr­hun­der­ten getan haben. Und sie wächst beträcht­lich (was man­che bereits als Pro­blem anse­hen). In die­sem Zusam­men­hang braucht sie neue Bischö­fe, um die Sakra­men­te spen­den zu kön­nen: Ihre bei­den ver­blei­ben­den Bischö­fe sind nicht mehr jung, und ihre Arbeits­last ist schlicht zu groß. Nach ihren eige­nen Aus­sa­gen bemüht sie sich seit eini­ger Zeit um die Zustim­mung des Hei­li­gen Stuhls zu neu­en Wei­hen, hat jedoch Ant­wor­ten erhal­ten, die kei­nen kla­ren Weg nach vorn eröff­nen und offen­bar die Ver­zö­ge­rungs- und Ver­schleie­rungs­tak­ti­ken wie­der­ho­len, die sie unter ähn­li­chen Umstän­den im Jahr 1988 wahr­ge­nom­men zu haben glaubte.

Natür­lich braucht die Bru­der­schaft den Hei­li­gen Stuhl nicht, um Bischö­fe zu wei­hen: Sie hat selbst Bischö­fe, die dies tun kön­nen. Sie hät­te also gar nicht um Erlaub­nis bit­ten müs­sen. Doch als Katho­li­ken wol­len sie die Gemein­schaft mit dem Nach­fol­ger des hei­li­gen Petrus bewah­ren – und des­halb haben sie um die Zustim­mung des Pap­stes gebe­ten. Das ist gewiß ein Zei­chen ihres guten Glau­bens. Die­se Bit­te hat zwar die Dra­chen geweckt, doch aus Sicht der Bru­der­schaft viel­leicht gera­de in der Hoff­nung, ihr Brül­len ein für alle­mal zum Ver­stum­men zu bringen.

Die­ses Brül­len rich­tet sich oft gegen die angeb­li­che man­geln­de Akzep­tanz des Zwei­ten Vati­ka­ni­schen Kon­zils durch die Bru­der­schaft. Tat­säch­lich soll­te der vom Hei­li­gen Stuhl vor­ge­schla­ge­ne „Dia­log“ auch Klä­run­gen umfas­sen über „den Unter­schied zwi­schen einem Akt des Glau­bens und der ‚reli­giö­sen Unter­wer­fung von Ver­stand und Wil­len‘ sowie über die unter­schied­li­chen Gra­de der Zustim­mung, die ver­schie­de­ne Tex­te des Zwei­ten Vati­ka­ni­schen Öku­me­ni­schen Kon­zils und ihre Aus­le­gung ver­lan­gen“, um so „die Min­dest­an­for­de­run­gen für die vol­le Gemein­schaft mit der katho­li­schen Kir­che“ festzulegen.

Mit allem gebo­te­nen Respekt gegen­über dem Prä­fek­ten und den ande­ren Ver­ant­wort­li­chen des Glau­bens­dik­aste­ri­ums: Der Auf­nah­me­ri­tus in die vol­le Gemein­schaft mit der katho­li­schen Kir­che macht die­se Min­dest­an­for­de­run­gen klar. Er ver­langt die Fähig­keit, das Nizä­ni­sche Cre­do zu beken­nen und hin­zu­zu­fü­gen: „Ich glau­be und beken­ne alles, was die hei­li­ge katho­li­sche Kir­che glaubt, lehrt und als von Gott geof­fen­bart ver­kün­det“. Dazu gehö­ren jedoch nicht die pasto­ra­len Stra­te­gien oder theo­lo­gi­schen Mei­nun­gen, die auf dem Zwei­ten Vati­ka­ni­schen Kon­zil ver­tre­ten wur­den; denn die­se sind – unge­ach­tet ihrer mög­li­chen Vor­zü­ge – kei­ne gött­li­chen Offen­ba­run­gen, die zum Glau­bens­gut gehö­ren: zu jenem Schatz des Glau­bens, der in der Per­son des Soh­nes Got­tes geof­fen­bart, den Apo­steln anver­traut und in der Tra­di­ti­on der Kir­che treu wei­ter­ge­ge­ben wur­de (mit der Mög­lich­keit von Ent­wick­lung und Anwen­dung auf ver­än­der­te Umstän­de, gewiß, aber nicht eines Bruchs).

Was die Leh­ren des letz­ten Kon­zils betrifft, so hat – wie kürz­lich erin­nert wur­de – Papst Paul VI. selbst betont: „Ange­sichts des pasto­ra­len Cha­rak­ters des Kon­zils hat es dar­auf ver­zich­tet, in außer­or­dent­li­cher Wei­se Dog­men zu defi­nie­ren, die mit dem Merk­mal der Unfehl­bar­keit aus­ge­stat­tet sind; den­noch hat es sei­ne Leh­ren mit der Auto­ri­tät des höch­sten ordent­li­chen Lehr­am­tes ver­se­hen“ (Gene­ral­au­di­enz, 12. Janu­ar 1966). Der Kate­chis­mus der katho­li­schen Kir­che erklärt letz­te­res: „Das ordent­li­che und uni­ver­sa­le Lehr­amt des Pap­stes und der mit ihm in Gemein­schaft ste­hen­den Bischö­fe lehrt die Gläu­bi­gen die Wahr­heit, die zu glau­ben ist, die Lie­be, die zu üben ist, und die Selig­keit, die zu erhof­fen ist“ (Nr. 2034). Die Aus­übung des ordent­li­chen Lehr­am­tes ist daher dem Glau­bens­gut untergeordnet.

Dies soll­te eigent­lich aus­rei­chen, um die Blocka­de auf­zu­he­ben. Doch die Ver­ant­wort­li­chen des Dik­aste­ri­ums wür­den zwei­fel­los dar­auf hin­wei­sen, daß von Kle­ri­kern der Bru­der­schaft (und ande­ren), die eine kano­ni­sche Regu­la­ri­sie­rung anstre­ben, seit lan­gem ein Treue­eid ver­langt wird. Die­ser ver­spricht Treue zur Kir­che und zum Papst sowie die Annah­me der Leh­re von Nr. 25 der dog­ma­ti­schen Kon­sti­tu­ti­on Lumen gen­ti­um über das Lehr­amt der Kir­che und die ihm geschul­de­te Zustim­mung.1 Hier taucht die Fra­ge der „reli­giö­sen Unter­wer­fung von Ver­stand und Wil­len“ auf. Man könn­te jedoch erstens bemer­ken, daß, wenn dies Gegen­stand eines „Dia­logs“ sein kann, sei­ne Bedeu­tung offen­bar eine gewis­se Ela­sti­zi­tät besitzt; und zwei­tens, daß es kein Pro­blem mit die­ser reli­giö­sen Unter­wer­fung geben soll­te, wenn das ordent­li­che Lehr­amt so aus­ge­übt wird, wie es der Kate­chis­mus beschreibt.

Der Eid ver­langt fer­ner die Aner­ken­nung der Gül­tig­keit der Mes­se und der Sakra­men­te, die mit der Absicht gefei­ert wer­den, das zu tun, was die Kir­che tut, und nach den latei­ni­schen Edi­tio­nes typi­cae der erneu­er­ten Riten, sowie das Ver­spre­chen, sich an die gemein­sa­me Dis­zi­plin der Kir­che und ihre Geset­ze zu hal­ten. Das ist durch­aus ver­ständ­lich, auch wenn es dazu viel zu sagen gäbe.

Doch ver­langt er auch, daß der Kle­ri­ker sich ver­pflich­tet, bei der Aus­le­gung bestimm­ter Leh­ren des Zwei­ten Vati­ka­ni­schen Kon­zils oder spä­te­rer Refor­men der Lit­ur­gie oder des Kir­chen­rechts eine posi­ti­ve Linie unter der Lei­tung des Lehr­am­tes ein­zu­hal­ten – auch dann, wenn man­che die­se mit frü­he­ren Leh­r­äu­ße­run­gen des Lehr­am­tes schwer ver­ein­ba­ren kön­nen. Dies lie­ße sich als eine Art „Maul­korb“ lesen, der kri­ti­sche Kom­men­ta­re, Dis­kus­sio­nen oder sogar wis­sen­schaft­li­che For­schung unter­drückt – ein Ver­spre­chen, das kei­ne Auto­ri­tät ver­lan­gen dürf­te –, um „das“ Kon­zil und all sei­ne Wer­ke vor Kri­tik zu schüt­zen. Ver­mut­lich haben vie­le Kle­ri­ker, die die­sen Eid im Lau­fe der Jah­re unter­schrie­ben haben, dabei ein­fach gelächelt.

Denn es muß noch ein­mal gesagt wer­den, beson­ders gegen­über römi­schen Kuri­en­be­am­ten: Das Zwei­te Vati­ka­ni­sche Kon­zil und sei­ne Mei­nun­gen, Ori­en­tie­run­gen und Leh­ren stel­len kein „Super­dog­ma“ dar, dem man zustim­men muß, um katho­lisch zu sein. Im Gegen­teil: Auf­grund sei­nes pasto­ra­len Cha­rak­ters sind wir durch­aus berech­tigt, sei­ne Maß­nah­men und Leh­ren kri­tisch zu ana­ly­sie­ren. Es könn­te sogar sein, daß eini­ge von ihnen ihr Ver­falls­da­tum erreicht haben und heu­te neue Ansät­ze erfor­der­lich sind. Die Rea­li­tät des frucht­ba­ren Wir­kens der Prie­ster­bru­der­schaft St. Pius X. in unse­rer post­christ­li­chen Welt könn­te selbst einen wich­ti­gen Bei­trag zu einer sol­chen Dis­kus­si­on lei­sten. Wenn wir dem letz­ten Kon­zil und sei­nen pasto­ra­len Bemü­hun­gen respekt­voll ihren rich­ti­gen Platz geben – in Kon­ti­nui­tät mit der Tra­di­ti­on der Kir­che –, kön­nen wir voranschreiten.

Eben­so kann die Sack­gas­se über­wun­den wer­den, wenn wir die wah­re Natur kirch­li­cher Auto­ri­tät und des Gehor­sams ver­ste­hen. Wie ein jün­ge­rer Papst zu Beginn sei­nes Pon­ti­fi­ka­tes lehrte:

„Die von Chri­stus dem Petrus und sei­nen Nach­fol­gern über­tra­ge­ne Macht ist, abso­lut ver­stan­den, ein Auf­trag zum Die­nen. Die Lehr­voll­macht in der Kir­che schließt eine Ver­pflich­tung zum Dienst am Glau­bens­ge­hor­sam ein. Der Papst ist kein abso­lu­ter Herr­scher, des­sen Den­ken und Wil­len Gesetz sind. Im Gegen­teil: Sein Dienst garan­tiert Gehor­sam gegen­über Chri­stus und sei­nem Wort. Er darf nicht sei­ne eige­nen Ideen ver­kün­den, son­dern muß – ent­ge­gen allen Ver­su­chen von Anpas­sung und Ver­wäs­se­rung sowie jeder Form von Oppor­tu­nis­mus – sich und die Kir­che immer zum Gehor­sam gegen­über dem Wort Got­tes verpflichten. […]

Der Papst ist sich bewußt, daß er in sei­nen wich­ti­gen Ent­schei­dun­gen an die gro­ße Gemein­schaft des Glau­bens aller Zei­ten, an die ver­pflich­ten­den, auf dem Pil­ger­weg der Kir­che ent­stan­de­nen Inter­pre­ta­tio­nen gebun­den ist. So steht sei­ne Macht nicht über dem Wort Got­tes, son­dern in des­sen Dienst; und ihm obliegt die Ver­ant­wor­tung dafür, daß die­ses Wort in sei­ner Grö­ße erhal­ten bleibt und in sei­ner Rein­heit erklingt, auf daß es nicht von den stän­dig wech­seln­den Moden zer­ris­sen werde.“

(Bene­dikt XVI., Pre­digt anläß­lich der fei­er­li­chen Inbe­sitz­nah­me der Kathe­dra des Bischofs von Rom, Late­ran­ba­si­li­ka, 7. Mai 2005)

Die­se Grund­sät­ze gel­ten muta­tis mut­an­dis für jeden kirch­li­chen Obe­ren: Sie sind Ver­wal­ter, nicht per­sön­li­che Eigen­tü­mer der Güter – geist­li­cher oder mate­ri­el­ler Art –, die ihnen anver­traut wur­den, oder der Men­schen, denen sie die­nen sol­len. Dar­aus folgt, daß der Gehor­sam, den sie ver­lan­gen, Gehor­sam gegen­über Chri­stus und sei­nen Leh­ren ist. Ein Papst, Prie­ster oder Prä­lat, der wil­lent­lich davon abweicht und ent­ge­gen dem in der Tra­di­ti­on über­lie­fer­ten Glau­bens­gut sei­ne eige­nen Gedan­ken oder Wün­sche durch­setzt, darf recht­mä­ßig nicht beach­tet wer­den. In einem sol­chen Fall ist in Wahr­heit er der Ungehorsame.

Gehor­sam schul­det man nicht den posi­ti­vi­sti­schen Lau­nen von Dik­ta­to­ren – sei­en sie prie­ster­li­cher, päpst­li­cher oder bischöf­li­cher Art –, son­dern der Wahr­heit, wie sie von ihren die­nen­den Ver­wal­tern treu gelehrt wird. Kirch­li­cher Gehor­sam bedeu­tet, sich zum Dienst ver­füg­bar zu machen: zum Dienst an den For­de­run­gen der Wahr­heit, die uns zur Umkehr unse­res Lebens ruft, und zum Dienst an der Sen­dung der Kir­che durch die Unter­schei­dung des Wil­lens Got­tes durch unse­re legi­ti­men Obe­ren. Er ist kei­ne Skla­ve­rei gegen­über der Lau­ne, der Vor­lie­be, dem poli­ti­schen Pro­gramm, der Mei­nung oder Ideo­lo­gie eines ande­ren – gleich wel­chen Ranges.

Wenn wir das ver­ste­hen, kön­nen wir begin­nen zu erken­nen, war­um die Prie­ster­bru­der­schaft St. Pius X. (und ande­re) in einer Epo­che dok­tri­nel­ler, mora­li­scher und lit­ur­gi­scher Ver­wir­rung und Skan­da­le sowie eines weit­ver­brei­te­ten Rück­gangs der Glau­bens­pra­xis bestimm­te Refor­men als unge­recht­fer­tig­te, von Auto­ri­tät auf­er­leg­te Neue­run­gen anse­hen und sich statt­des­sen treu an das hal­ten, was in der Tra­di­ti­on über­lie­fert wur­de und sich über Jahr­hun­der­te bewährt hat (und wei­ter­hin Frucht bringt). Ein sol­cher mate­ri­el­ler Unge­hor­sam gegen­über den neu­en Wegen der Auto­ri­tät ist moti­viert von der Lie­be zu Chri­stus, von der Treue zum Glau­bens­gut und vom Wunsch, See­len zu ret­ten. Des­halb fällt es schwer, dar­in jenen for­ma­len Unge­hor­sam zu sehen, der sei­nem Wesen nach eine Ableh­nung Chri­sti, sei­ner Kir­che und des Glau­bens selbst beinhaltet.

Eben­so läßt sich ver­ste­hen, war­um die Bru­der­schaft 1988 ent­schied, Bischofs­wei­hen vor­zu­neh­men. Über die Umstän­de die­ses Ereig­nis­ses lie­ße sich vie­les sagen; mehr Ver­trau­en auf allen Sei­ten wäre damals eine gro­ße Gna­de gewe­sen. Doch kann man wohl sagen, daß die Moti­va­ti­on für den mate­ri­el­len Unge­hor­sam die wahr­ge­nom­me­ne drin­gen­de Not­wen­dig­keit war, das sakra­men­ta­le Leben und den Dienst der Bru­der­schaft ange­sichts der Mög­lich­keit ihres Ver­schwin­dens zu sichern. Heu­te wis­sen wir, daß die Befürch­tung, der Hei­li­ge Stuhl hät­te sei­nen Teil der Ver­ein­ba­rung nicht ein­ge­hal­ten, höchst­wahr­schein­lich unbe­grün­det war – doch im auf­ge­heiz­ten Kli­ma jener Zeit war dies kei­nes­wegs für alle klar.

Auch heu­te läßt sich ver­ste­hen, war­um die Bru­der­schaft neue Bischö­fe wei­hen wür­de, selbst ohne die Erlaub­nis des Hei­li­gen Stuhls. Sie hat See­len zu näh­ren; und wie wir als Kin­der lern­ten, ist es erlaubt, genü­gend Nah­rung zu steh­len, um den Hun­ger­tod abzu­wen­den, wenn dies wirk­lich not­wen­dig ist. Ein Vater muß sei­ne Kin­der ernäh­ren kön­nen. Nie­mand ist ver­pflich­tet – oder kann unter Gehor­sam dazu ver­pflich­tet wer­den –, an Hun­ger zu ster­ben, sei es mate­ri­ell oder sakra­men­tal. Vor­ge­setz­te dür­fen kei­nen Selbst­mord befehlen.

Vie­le stel­len die Ent­schlos­sen­heit der Bru­der­schaft in Fra­ge, uner­laubt Bischö­fe zu wei­hen. Doch wenn die unmit­tel­ba­re Ant­wort des Hei­li­gen Stuhls auf ihre Ankün­di­gung dar­in besteht, die Wei­hen zu ver­bie­ten und erneut zu einem unbe­stimm­ten „Dia­log“ auf­zu­ru­fen (mit Auto­ri­tä­ten, die von einem Papst ernannt wur­den, des­sen dok­tri­nel­le Treue schwer in Fra­ge gestellt wur­de), kann man ihr man­geln­des Ver­trau­en verstehen.

Man hät­te gehofft, daß äußerst bedau­er­li­che, wenn nicht skan­da­lö­se päpst­li­che Hand­lun­gen – etwa das Küs­sen des Korans oder syn­kre­ti­sti­sche Tref­fen in Assi­si – der Ver­gan­gen­heit ange­hö­ren. Doch das Papst­amt wur­de jüngst erneut bela­stet durch umstrit­te­ne, viel­leicht sogar göt­zen­die­ne­ri­sche Zere­mo­nien mit der Pacha­ma­ma im Vati­kan selbst, durch eine Abkehr von der kla­ren Leh­re über die Unmög­lich­keit, daß wie­der­ver­hei­ra­te­te Geschie­de­ne ohne ent­spre­chen­de Dis­po­si­ti­on die hei­li­ge Kom­mu­ni­on emp­fan­gen, durch eine dok­tri­nel­le Kehrt­wen­de in bezug auf die Legi­ti­mi­tät der Todes­stra­fe, durch die schein­bar absicht­lich zwei­deu­ti­ge Erlaub­nis soge­nann­ter „spon­ta­ner“ Seg­nun­gen von Men­schen in gleich­ge­schlecht­li­chen Bezie­hun­gen und durch die Behaup­tung, die Viel­falt der Reli­gio­nen sei von Gott gewollt – zusam­men mit der Aus­sa­ge: „Alle Reli­gio­nen sind Wege zu Gott … wie ver­schie­de­ne Spra­chen.“ Die­se Punk­te stün­den gewiß auch auf der Liste der The­men, über die die Bru­der­schaft selbst gern „dia­lo­gi­sie­ren“ wür­de. Auch die Kon­zils­vä­ter des Zwei­ten Vati­ka­ni­schen Kon­zils sowie meh­re­re Hei­li­ge hät­ten dazu wohl eini­ges zu sagen.

Zum Glück scheint Papst Leo nicht dazu zu nei­gen, Kora­ne zu küs­sen oder Göt­zen­dienst, Apo­sta­sie oder Häre­sie zu bege­hen. Er hat sogar dar­auf ver­zich­tet, wäh­rend eines Moschee­be­suchs zu beten. Deo gra­ti­as. Sei­ne Kri­ti­ker wer­den jedoch ein­wen­den, daß er eine Rei­he frag­wür­di­ger Bischofs­er­nen­nun­gen bestä­tigt hat und zu schweig­sam geblie­ben ist, wenn unter sei­nem Fen­ster sozu­sa­gen inak­zep­ta­ble Ereig­nis­se statt­ge­fun­den haben. Papst zu sein ist gewiß nicht leicht. Aller­dings hat er den Gene­ral­obe­ren der Bru­der­schaft noch nicht zu einer Pri­vat­au­di­enz emp­fan­gen – ein Ereig­nis, das viel dazu bei­tra­gen könn­te, Ver­trau­en und gegen­sei­ti­ges Ver­ständ­nis aufzubauen.

Zu Beginn sei­nes Pon­ti­fi­kats ist der Hei­li­ge Vater in ein­zig­ar­ti­ger Wei­se in der Lage, die­se Sack­gas­se in eine Chan­ce für einen neu­en und frucht­ba­ren Anfang zu ver­wan­deln und die Ein­heit zum Wohl der gan­zen Kir­che zu för­dern. Das wird Ent­schlos­sen­heit erfor­dern, bis­wei­len auch gegen den Wider­stand eini­ger Mit­ar­bei­ter und das Brül­len der Dra­chen. Doch mit kla­rem Den­ken und wahr­haft pasto­ra­ler Lie­be ist es möglich.

Es wird auch von der Bru­der­schaft ver­lan­gen, dem Nach­fol­ger Petri zu ver­trau­en – etwas, das ihr in den letz­ten Jahr­zehn­ten schwer­ge­fal­len ist und manch­mal nicht ohne Grund. Doch immer­hin hat sie stets für den jewei­li­gen Papst gebe­tet und ist nicht in den kirch­li­chen Treib­sand des Sedis­va­kan­tis­mus geraten.

Wenn es je eine gute Inten­ti­on für unse­re Fasten­op­fer gab, dann die­se: daß dem Hei­li­gen Vater per­sön­lich die Gna­de, Weis­heit, Ein­sicht und der Wil­le geschenkt wer­den, für die Regu­la­ri­sie­rung der Bru­der­schaft zu arbei­ten. In die­sem Sta­di­um kann nur er dies tun – viel­leicht, indem er Schlüs­sel­per­so­nen beauf­tragt und bevoll­mäch­tigt, die­se Ange­le­gen­heit in sei­nem Namen zu einem erfolg­rei­chen Abschluß zu führen.

Papst Leo und in der Tat wir alle, beson­ders jene, die aus wel­chem Grund auch immer gegen die Bru­der­schaft ein­ge­stellt sind, täten gut dar­an, die Moti­va­ti­on eines Pap­stes zu beden­ken, der selbst sein Bestes tat, um Spal­tun­gen zu hei­len und die Ein­heit der Kir­che aufzubauen:

„In der Rück­schau auf die Spal­tun­gen, die den Leib Chri­sti im Lauf der Jahr­hun­der­te ver­wun­det haben, ent­steht immer wie­der der Ein­druck, daß in den kri­ti­schen Momen­ten, in denen sich die Spal­tung anbahn­te, von sei­ten der Ver­ant­wort­li­chen in der Kir­che nicht genug getan wor­den ist, um Ver­söh­nung und Ein­heit zu erhal­ten oder neu zu gewin­nen; daß Ver­säum­nis­se in der Kir­che mit schuld dar­an sind, daß Spal­tun­gen sich ver­fe­sti­gen konn­ten. Die­se Rück­schau legt uns heu­te eine Ver­pflich­tung auf, alle Anstren­gun­gen zu unter­neh­men, um all denen das Ver­blei­ben in der Ein­heit oder das neue Fin­den zu ihr zu ermög­li­chen, die wirk­lich Sehn­sucht nach Ein­heit tra­gen. Mir kommt da ein Wort aus dem zwei­ten Korin­ther­brief in den Sinn, wo Pau­lus den Korin­thern sagt: „Unser Mund hat sich für euch auf­ge­tan, Korin­ther, unser Herz ist weit gewor­den. In uns ist es nicht zu eng für euch; eng ist es in eurem Her­zen. Laßt doch als Ant­wort dar­auf … auch euer Herz weit auf­ge­hen!“ (2 Kor 6, 11–13). Pau­lus sagt das in ande­rem Zusam­men­hang, aber sein Anruf kann und soll uns gera­de auch in die­ser Sache berüh­ren. Machen wir unser Herz weit auf, und las­sen wir all dem Raum, wozu der Glau­be selbst Raum bietet.“

(Bene­dikt XVI., Brief an die Bischö­fe anläß­lich der Publi­ka­ti­on des Apo­sto­li­schen Schrei­bens Motu pro­prio Sum­morum Pon­ti­fi­cum, 7. Juli 2007)

*Dom Alcuin Reid, Pri­or des Monastère Saint-Benoît in Bri­gno­les (Frank­reich) und inter­na­tio­nal renom­mier­ter Lit­ur­gie­wis­sen­schaft­ler. Sein Haupt­werk The Orga­nic Deve­lo­p­ment of the Lit­ur­gy ent­hält ein Vor­wort von Joseph Kar­di­nal Ratz­in­ger. Die­se Stel­lung­nah­me wur­de am 10. März 2026 von The Catho­lic Herald veröffentlicht.

Übersetzung/​Fußnote: Giu­sep­pe Nar­di
Bild: MiL


  1. Die Kir­che kennt seit der Glau­bens­kri­se der Refor­ma­ti­on und dem Kon­zil von Tri­ent For­men des Glau­bens­be­kennt­nis­ses samt Treue­er­klä­rung (pro­fes­sio fidei bzw. iusi­uran­dum fide­li­ta­tis) für Amts­trä­ger. Seit­her wur­de der Inhalt sol­cher Treue­be­kennt­nis­se mehr­fach erwei­tert.
    Kano­nisch vor­ge­se­hen ist die Treue­ver­pflich­tung gegen­über dem Papst seit dem Codex Iuris Cano­ni­ci von 1917.
    Die Lehr­aus­sa­ge, daß die Gläu­bi­gen dem authen­ti­schen Lehr­amt des Pap­stes und der Bischö­fe „reli­giö­sen Gehor­sam des Wil­lens und des Ver­stan­des“ schul­den, auch wenn die­se Aus­sa­gen nicht als ex cathe­dra defi­niert sind, wur­de mit der Dog­ma­ti­schen Kon­sti­tu­ti­on Lumen gen­ti­um durch das Zwei­te Vati­ka­ni­sche Kon­zil am 21. Novem­ber 1964 ein­ge­führt.
    Eine kon­kre­te Ver­pflich­tung, die­se Zustim­mung schrift­lich abzu­le­gen, wur­de erst mit der Pro­fes­sio fidei durch die Glau­bens­kon­gre­ga­ti­on am 9. Janu­ar 1989 erlas­sen. Die­se ent­hält nicht wie bis­her nur das tra­di­tio­nel­le Glau­bens­be­kennt­nis, son­dern auch abge­stuf­te Zusät­ze, in denen aus­drück­lich auch die Zustim­mung zu Leh­ren des authen­ti­schen Lehr­am­tes, ein­schließ­lich Kon­zils­do­ku­men­ten wie Lumen gen­ti­um Nr. 25, ein­ge­for­dert wird.
    Noch ein­mal ver­stärkt wur­de die­ser Schritt durch Johan­nes Paul II. mit dem Motu pro­prio Ad tuen­dam fidem vom 18. Mai 1998, das den Codex Iuris Cano­ni­ci von 1983 so ergänzt, daß ver­bind­li­cher Glau­be und Treu auch zu bestimm­ten Lehr­aus­sa­gen des Lehr­amts recht­lich nor­miert sind, ein­schließ­lich der Unter­schei­dung unter­schied­li­cher Gra­de der Zustim­mungs­pflicht.
    Das bedeu­tet, daß die Ver­schär­fung auf das Zwei­te Vati­ka­ni­sche Kon­zil (1964) zurück­geht und ab 1989 und ver­stärkt 1998 klar und ver­bind­lich vor­ge­schrie­ben ist, daß Per­so­nen, ins­be­son­de­re Amts­trä­ger der Kir­che, zusätz­lich zur klas­si­schen Glau­bens­for­mel schrift­lich einen erwei­ter­ten Treue­eid able­gen müs­sen, der auch die Zustim­mung zu Aus­sa­gen wie in Lumen gen­ti­um Nr. 25 impli­ziert. ↩︎

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