Priester in Frankreich vor Gericht wegen kirchlicher Lehre zur Homosexualität

Institut du Bon Pasteur


Der traditionsverbundene Abbé Matthieu Raffray bekommt den "toleranten" Arm der "liberalen" französischen Staatsführung zu spüren.
Der traditionsverbundene Abbé Matthieu Raffray bekommt den "toleranten" Arm der "liberalen" französischen Staatsführung zu spüren.

(Paris) Wäh­rend der Vati­kan sogar zur Kar­wo­che Homo-Pro­pa­gan­da betreibt, stellt die fran­zö­si­sche Regie­rung einen Prie­ster vor Gericht, weil er lehrt, daß homo­se­xu­el­le Bezie­hun­gen eine Sün­de sind.

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Frank­reichs Regie­rung, seit dem 9. Janu­ar ange­führt vom Homo­se­xu­el­len Gabri­el Attal, der im Geist des Abso­lu­tis­mus sei­nen frü­he­ren Homo-Gelieb­ten Sté­pha­ne Séjour­né zum Außen­mi­ni­ster mach­te, geht juri­stisch gegen Abbé Mat­thieu Raf­fray, einen katho­li­schen Prie­ster, vor, weil die­ser die kirch­li­che Leh­re zur Homo­se­xua­li­tät verkündet.

Der 44 Jah­re alte Abbé Mat­thieu Raf­fray ist Prie­ster des alt­ri­tu­el­len Insti­tut du Bon Pasteur, er zele­briert den über­lie­fer­ten Ritus und ist unter Frank­reichs Katho­li­ken durch sein Apo­sto­lat in den sozia­len Medi­en bekannt. Die­sen Umstand möch­te man ihm nun zum Ver­häng­nis machen.

Im Zuge der Fasten­zeit ver­öf­fent­lich­te Abbé Raf­fray auf sei­nem Insta­gram-Kanal ein kur­zes Video über Ver­su­chun­gen. Dar­in erklärt er unter ande­rem, daß Homo­se­xua­li­tät zu den Lastern gehört. Der Prie­ster nann­te sie neben ande­ren „Schwä­chen“ und „Cha­rak­ter­schwä­chen“. Auro­re Ber­gé, seit Jah­res­be­ginn Mini­ste­rin für Gleich­stel­lung, Diver­si­tät und Chan­cen­gleich­heit, erklär­te die Aus­sa­ge des Prie­sters für „inak­zep­ta­bel“. Ber­gé, die aus bür­ger­li­chem Haus stammt, aber einen „Marsch nach links“ durch­mach­te, war 2017 vom bür­ger­li­chen UMP zu Macrons Retor­ten­par­tei LREM (heu­te Renais­sance) gewech­selt. Sie selbst bezeich­net sich als „lai­zi­stisch, libe­ral, femi­ni­stisch“, also kir­chen­fern und gottlos.

Auf X gab Ber­gé bekannt, die Délé­ga­ti­on inter­mi­ni­s­té­ri­el­le à la lut­te cont­re le racis­me, l’an­ti­sé­mi­tis­me et la hai­ne anti-LGBT (DILCRAH) ange­wie­sen zu haben, die „homo­pho­ben Äuße­run­gen von Herrn Raf­fray“ der Staats­an­walt­schaft zu mel­den. Die DILCRAH teil­te kurz dar­auf mit, die Staats­an­walt­schaft infor­miert zu haben, wäh­rend sich Auro­re Ber­gé öffent­lich echauf­fier­te, daß es „beschä­mend“ sei, im Zusam­men­hang mit Homo­se­xua­li­tät von „Cha­rak­ter­schwä­che“ zu sprechen.

Das Bei­spiel offen­bart das Pro­blem der ideo­lo­gi­schen Usur­pa­ti­on des Staa­tes und des Straf­rechts. In Frank­reich wur­de per Gesetz das Straf­recht geän­dert, um Mei­nungs­de­lik­te zu schaf­fen und ver­fol­gen zu kön­nen. Zur Durch­set­zung wur­den eige­ne steu­er­geld­fi­nan­zier­te und wei­sungs­ge­bun­de­ne Insti­tu­tio­nen wie die DILCRAH geschaf­fen, die fak­tisch als Spit­zel­dienst über die öffent­li­che Mei­nung wacht und Abwei­chun­gen vom lin­ken Welt­bild öffent­lich bekämpft und die Staats­an­walt­schaft akti­viert. Die­se wie­der­um muß auf­grund des geän­der­ten Straf­rechts aktiv wer­den. Der Staat und sei­ne Macht­fül­le wer­den auf die­se Wei­se zur Durch­set­zung einer ideo­lo­gi­schen Posi­ti­on miß­braucht. Eine Ent­wick­lung, die zu den gefähr­lich­sten Bedro­hun­gen der Grund- und Frei­heits­rech­te gehört.

Die Kon­se­quen­zen sind dra­stisch: Abbé Raf­fray muß sich nun vor Gericht ver­ant­wor­ten, weil lin­ken Ideo­lo­gen schon die Aus­sa­ge, Homo­se­xua­li­tät sei eine „Schwä­che“, uner­träg­lich ist. Dahin­ter steht die ver­dor­be­ne Ent­schlos­sen­heit, die christ­li­che Moral­leh­re abzuwürgen.

Abbé Raf­fray ist den Zeit­geist­rit­tern auch des­halb ein Dorn im Auge, weil er im Herbst 2023 auf Twit­ter schrieb: 

„NIEMALS WIEDER darf unse­re Jugend auf dem Altar der glo­ba­li­sti­schen Ideo­lo­gie geop­fert werden.“

In Abwand­lung von Donald Trumps Wahl­kampf­mot­to ruft er vor allem die Jugend auf: „Make Euro­pe Catho­lic again“

Zudem sprach er sich in der Ver­gan­gen­heit für „Kon­ver­si­ons­the­ra­pien“ aus, die in Frank­reich seit 2022 gesetz­lich ver­bo­ten sind. Die­ses Ver­bot zeigt das Aus­maß der woken Usur­pa­ti­on des Staa­tes. Eine nach­weis­lich pro­ba­te Hil­fe für Men­schen mit einer sexu­el­len Iden­ti­täts­stö­rung wird ihnen von Ideo­lo­gen per Gesetz vor­ent­hal­ten. Das ist die fata­le Fort­set­zung der Erfin­dung von Meinungsdelikten.

Homo-Ver­bän­de und die staat­li­chen Spit­zel­or­ga­ni­sa­tio­nen wachen mit Argus­au­gen und stür­zen sich auf klein­ste Abwei­chun­gen vom oktroy­ier­ten Ein­heits­den­ken. Durch sta­tu­ier­te Exem­pel will man ande­re ein­schüch­tern. Dabei ist es gera­de der von Auro­re Ber­gé gezeig­te Zorn auf Anders­den­ken­de und der Ruf nach dem Staats­an­walt, nach Gerich­ten und Gefäng­nis, der die „Schwä­che“ offen­bar wer­den läßt.

„Es ist die christliche Moral, die angegriffen wird“

Abbé Raf­fray zeig­te sich in einem Inter­view mit der katho­li­schen Wochen­zei­tung Famil­le Chré­ti­en­ne besorgt über die­sen jüng­sten Ver­such, die über­lie­fer­te katho­li­sche Moral­leh­re zu kri­mi­na­li­sie­ren. Der Angriff gel­te nicht so sehr sei­ner Per­son: „Es ist die christ­li­che Moral, die ange­grif­fen wird“, so der Prie­ster, der auf den Para­gra­phen 2357 des Kate­chis­mus der Katho­li­schen Kir­che ver­weist. Die­ser lautet:

„Homo­se­xu­ell sind Bezie­hun­gen von Män­nern oder Frau­en, die sich in geschlecht­li­cher Hin­sicht aus­schließ­lich oder vor­wie­gend zu Men­schen glei­chen Geschlech­tes hin­ge­zo­gen füh­len. Homo­se­xua­li­tät tritt in ver­schie­de­nen Zei­ten und Kul­tu­ren in sehr wech­sel­haf­ten For­men auf. Ihre psy­chi­sche Ent­ste­hung ist noch weit­ge­hend unge­klärt. Gestützt auf die Hei­li­ge Schrift, die sie als schlim­me Abir­rung bezeich­net [Vgl. Gen 19, 1–29; Röm 1,24–27; 1 Kor 6,10; 1 Tim 1,10.], hat die kirch­li­che Über­lie­fe­rung stets erklärt, ‚daß die homo­se­xu­el­len Hand­lun­gen in sich nicht in Ord­nung sind‘ (CDF, Erkl. „Per­so­na huma­na“ 8). Sie ver­sto­ßen gegen das natür­li­che Gesetz, denn die Wei­ter­ga­be des Lebens bleibt beim Geschlechts­akt aus­ge­schlos­sen. Sie ent­sprin­gen nicht einer wah­ren affek­ti­ven und geschlecht­li­chen Ergän­zungs­be­dürf­tig­keit. Sie sind in kei­nem Fall zu billigen.“

Die Angrif­fe gegen die kirch­li­che Leh­re zur Homo­se­xua­li­tät neh­men zu. Im Jahr 2022 fand in Frank­reich ein Pro­zeß gegen den Ver­ein Renais­sance Catho­li­que wegen eines Arti­kels aus dem Jahr 2019 statt, in dem die Homo­se­xua­li­tät als „schwe­re Sün­de“ bezeich­net wur­de. Drei Homo-Ver­bän­de hat­ten Anzei­ge erstat­tet. Das rechts­kräf­ti­ge Urteil stellt jedoch fest, daß die Äuße­run­gen, die die Leh­ren der katho­li­schen Kir­che wider­spie­gel­ten, nicht dis­kri­mi­nie­rend waren. Daher gilt es als unwahr­schein­lich, daß der nun­meh­ri­ge Angriff der Regie­rung gegen Abbé Raf­fray zu einer Ver­ur­tei­lung füh­ren wird.

Aller­dings ist eine Kli­ma­än­de­rung fest­stell­bar. Die Homo-Lob­by stat­tet sich mit Hil­fe der Poli­tik mit immer neu­en Instru­men­ten zur Absi­che­rung ihrer Pri­vi­le­gi­en und zur Bekämp­fung ande­rer Mei­nun­gen aus. Ein Qua­li­täts­un­ter­schied besteht auch dar­in, daß im Ver­fah­ren von 2022 Pri­vat­ver­ei­ne klag­ten, wäh­rend die Initia­ti­ve gegen Abbé Raf­fray von der Regie­rung ausgeht.

Die radi­ka­le und unver­hält­nis­mä­ßi­ge Reak­ti­on von Mini­ste­rin Auro­re Ber­gé zeigt zudem das Aus­maß der Feind­se­lig­keit, das die der­zei­ti­gen fran­zö­si­schen Macht­ha­ber gegen die christ­li­che Moral hegen.

Eine wei­te­re Ver­schär­fung ist unschwer abseh­bar, soll­te kei­ne all­ge­mei­ne Ände­rung ein­tre­ten. Jun­ge, an den Uni­ver­si­tä­ten ideo­lo­gi­sier­te Rich­ter rücken nach und ver­än­dern die Recht­spre­chung. Die zuneh­men­de Unter­wer­fung der Kir­che unter die Homo-Lob­by erleich­tert die uner­bitt­li­che Bekämp­fung jener Kir­chen­män­ner und Katho­li­ken, die sich nicht ein­schüch­tern las­sen und an der über­lie­fer­ten Leh­re festhalten.

Text: Giu­sep­pe Nar­di
Bild: MiL

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