Vier italienische Urteile schreiben die Geschichte der Corona-Impfungen neu. In Italien hatten der Vatikan und die Italienische Bischofskonferenz im Gefolge der Regierung von Ministerpräsident Mario Draghi moralischen Druck auf die Menschen ausgeübt, sich gegen Covid-19 impfen zu lassen. Dabei wurde die Impfung als „Akt der Liebe“ bezeichnet, da man sich selbst und vor allem die Nächsten schützen müsse, und zu einer Pflicht erklärt. Papst Franziskus verpflichtete alle Angestellten des Heiligen Stuhls und des Vatikanstaates zur Impfung. Bei Zuwiderhandlung wurde mit der Suspendierung vom Dienst und im weiteren Fall mit Entlassung gedroht. Gleiches tat die italienische Regierung gegen bestimmte Berufsgruppen wie Polizei, Militär, Ärzte (auch Tierärzte) und anderes medizinisches Personal und auch Lehrer. Vier Urteile erzählen nun eine ganz andere Geschichte. Die vier Urteile in Kurzfassung:
- Die AIFA, Italiens staatliche Arzneimittel-Agentur, sie entspricht in der Sache dem bundesdeutschen Robert-Koch-Institut und der österreichischen AGES, gab vor Gericht zu, über keinerlei Daten über Wirksamkeit und Nutzen der Corona-Impfungen zu verfügen.
- Wer vor der Impfung umfassende Information und Aufklärung verlangte, war im Recht.
- Einer ungeimpften und deshalb vom Dienst suspendierten Krankenschwester muß Schadenersatz gezahlt werden.
- Ungeimpften und deshalb suspendierten Lehrern muß das Gehalt nachgezahlt werden.
Diese Urteile werden sicher demnächst auch den Corona-Untersuchungsausschuß des Italienischen Parlaments beschäftigen.
Alle vier Urteile sind von großer Bedeutung für die Freiheits- und Grundrechte der Bürger, die in der Coronazeit willkürlich beschnitten wurden. Vor allem wurden Präzedenzfälle geschaffen. Drei der vier Urteile sind rechtskräftig.
Urteil 1
In einem Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof von Latium, zuständig für alle Staatsgesetze und italienweiten Bestimmungen, zerbröselten alle behaupteten Impf-Sicherheiten. Drei ungeimpfte Krankenpfleger, die deshalb suspendiert worden waren, hatten gegen die AIFA geklagt, weil sie keine ausreichenden Informationen zu Wirksamkeit und Nutzen der Impfstoffe geliefert habe. Ihre Klage wurde vom Gericht zwar abgewiesen, doch die Begründung hat es in sich: Die Klage muß deshalb abgewiesen werden, so die Richter, weil die AIFA über keine solchen Informationen verfügt und daher auch keine liefern konnte.
Kurzum: Die AIFA gestand vor Gericht ein, daß sie weder zum Zeitpunkt der Zulassung der Corona-Impfpräparate noch heute über Daten zu Wirksamkeit und Nutzen verfügt. Der Grund: Die Europäische Arzneimittel-Agentur EMA gab keine Informationen weiter, bis heute nicht. Damit stehen neue, besorgniserregende Fragen zum Blindflug beim Zulassungsverfahren auf der Ebene der EU-Mitgliedsstaaten im Raum. Dennoch behaupteten AIFA und Italiens Regierung unter Mario Draghi mantrahaft Wirksamkeit und Nutzen der Impfstoffe, vor allem den Schutz vor Übertragung – offensichtlich blindlings –, denn Fakten lagen ihnen keine vor.
Das Urteil stellt fest, daß die AIFA die Impfstoffe mit verbundenen Augen zuließ und sich nicht einmal bemühte, durch eigene Untersuchungen und Datenerhebungen die fatalen Informationslücken zu schließen. Millionen von Menschen wurden zum Impfen geschickt mit der Behauptung, es sei alles getestet, bewiesen und sicher, obwohl in Wirklichkeit weder AIFA noch Regierung irgendetwas in der Hand hatten, was diese Behauptungen belegen konnte.
Urteil 2
Zwei Bürger aus Guardiareale in den Abruzzen wurden in Chieti von Richter Luca De Ninis, der sich im Kampf gegen die Mafia einen Namen machte, vom Vorwurf der Amtsbehinderung freigesprochen. Sie hatten 2021 in einem Impfzentrum vor der Impfung Informationen über Wirksamkeit und Sicherheit der Impfstoffe gefordert, die ihnen der Arzt, um genau zu sein, eine Ärztin, aber nicht gab. Als sie beharrten, daß sie auskunftspflichtig sei, rief sie stattdessen die Polizei und ließ die beiden entfernen. So entledigte man sich damals vielfach lästiger Fragesteller. Die ausgegebene Parole lautete: keine Fragen, sondern gehorchen. Darauf erhielten die beiden Entfernten eine Strafverfügung wegen Amtsbehinderung. Sie legten Berufung ein und erhielten nun Recht. Richter De Ninis attestierte, daß es ihr unverbrüchliches Recht war, Informationen über die Impfstoffe zu verlangen. Wenn schon, war es die Ärztin, die in der Sache falsch gehandelt hatte, weshalb der Richter ihren Fall an die Staatsanwaltschaft weiterleitete. Diese muß nun klären, ob sich die Ärztin eines strafrechtlich relevanten Fehlverhaltens schuldig gemacht hat. In seiner Begründung lieferte Richter De Ninis die bisher „härteste“, das heißt, detaillierteste und solideste Begründung gegen die staatliche Impf-Kampagne. Das Urteil ist rechtskräftig.
Urteil 3
Das dritte Urteil fällte Richterin Susanna Zanda in Florenz zugunsten einer ungeimpften Krankenschwester. Diese war deshalb für ein Jahr vom Dienst suspendiert. Sie hatte dagegen geklagt und Recht bekommen. Das Gericht erkannte an, daß die Frau auf schwerwiegende Weise diskriminiert wurde und verurteilte die zuständige Gesundheitsbehörde die Krankenschwester für jeden Tag ohne Arbeit mit 200 Euro zu entschädigen, insgesamt rund 70.000 Euro.
Ausschlaggebend für die Richterin waren die Berichte der gesetzlichen Unfallversicherung INAIL über die Krankenstände geimpfter Krankenpfleger, die belegen, daß die Impfung nicht vor dem Virus schützte. Das INAIL verzeichnete im Jahr 2022, daß 62 Prozent aller Krankenpfleger sich wegen Covid im Krankenstand befanden. Die Richterin stellte sich deshalb eine klare Frage und zog ihren logischen Schluß. Da das gesamte im Dienst befindliche Krankenhauspersonal geimpft war, wie konnte es dann zu diesen Corona-Krankenständen kommen? Für die Richterin sind die Fakten ein klarer Beleg, daß die Impfung nicht vor Corona schützt. Die inzwischen wieder in den Dienst aufgenommene Krankenschwester, so das Urteil, bekommt daher nicht nur ihr ausstehendes Gehalt nachgezahlt, sondern auch die genannte Entschädigung von rund 70.000 Euro wegen willkürlicher Diskriminierung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Urteil 4
Ein Richter in Viterbo verurteilte das Unterrichtsministerium, das entgangene Gehalt an drei ungeimpfte Lehrer nachzuzahlen, die geklagt hatten. Sie waren vom Dienst suspendiert worden, weil sie sich nicht impfen hatten lassen. Die Begründung geht in diesem Fall nicht auf die eigentliche Frage der Rechtmäßigkeit und Richtigkeit der Corona-Maßnahmen ein, sondern verweist auf unklare Formulierungen im Impf-Gesetz, bleibt also auf der formalrechtlichen Ebene. Da das Urteil jedoch rechtskräftig ist, wurde ein Präzedenzfall geschaffen, der für zahlreiche andere Verfahren eine entscheidende Rolle spielen könnte.
Trotz ihrer Bedeutung werden die Urteile von den Mainstream-Medien weitgehend verschwiegen. Das verwundert nicht allzu sehr, da diese Medien tatkräftig an der Verbreitung irreführender Informationen mitwirkten, mit denen die Menschen in falscher Sicherheit gewiegt wurden. Dafür erhielten die Medien von der Regierung üppige Finanzspritzen. Auch dieses Kapitel der Medienverstrickung harrt noch einer Aufarbeitung.
Im kommenden Januar wird ein gemeinsamer Corona-Untersuchungsausschuß beider Häuser des Italienischen Parlaments seine Arbeit aufnehmen. Dabei dürften die Urteile eine nicht unwesentliche Rolle spielen, um eine korrigierende Pandemie-Skizze zu zeichnen, nämlich das, was alles schiefgelaufen ist. Diesem Untersuchungsausschuß wird eine wichtige Rolle dabei zukommen, das Vertrauen in die staatlichen Organe und auch zwischen den Menschen wiederherzustellen, das durch die Radikalität der Corona-Maßnahmen strapaziert und oft gerissen ist.
Text: Giuseppe Nardi
Bild: MiL