Parteiisch-einseitige Medien zulasten der Kirche: Totschweigen und Skandalisieren

Ein Tabu schützt die übergriffigen homosexuellen Täter


Mit einem großen Tabu wird vertuscht und abgelenkt: der homosexuelle Mißbrauchsskandal
Mit einem großen Tabu wird vertuscht und abgelenkt: der homosexuelle Mißbrauchsskandal

Ein Gast­kom­men­tar von Hubert Hecker

Anzei­ge

Die Miss­brauchs­be­auf­trag­te der Bun­des­re­gie­rung, Ker­stin Claus, hat im Gespräch mit der Rhei­ni­schen Post am 1. August 2023 den Umgang der evan­ge­li­schen Kir­che mit sexua­li­sier­ter Gewalt als unzu­rei­chend kri­ti­siert. Frau Claus ist eine betrof­fe­ne evan­ge­li­sche Chri­stin. Sie wur­de in ihrer Kon­fir­man­den­zeit von einem evan­ge­li­schen Pfar­rer miss­braucht, den die Kir­chen­lei­tung anschlie­ßend in einen ande­ren Ort versetzte.

Missbrauchsbeauftragte lobt die Aufarbeitung der katholischen Kirche als vorbildlich

Nach den Wor­ten von Ker­stin Claus könn­ten die Pro­te­stan­ten „eini­ges von der katho­li­schen Kir­che ler­nen“, die ein ein­heit­li­ches System der Aner­ken­nungs­lei­stun­gen ent­wickelt habe. Dage­gen gin­gen die evan­ge­li­schen Lan­des­kir­chen unter­schied­lich vor. „Noch immer gebe es dort regio­na­le Rege­lun­gen, wonach Betrof­fe­ne für Aner­ken­nungs­zah­lun­gen nicht nur die Taten plau­si­bel machen, son­dern auch das insti­tu­tio­nel­le Ver­sa­gen nach­wei­sen sol­len“ (FAZ 1. 8. 2023). In bestimm­ten Lan­des­kir­chen sei der Höchst­be­trag von Aner­ken­nungs­zah­lun­gen noch immer bei 5.000 Euro geblie­ben. Laut Muster­sat­zung der EKD ist der Höchst­be­trag auf 50.000 Euro gedeckelt, wäh­rend in der katho­li­schen Kir­che an ein­zel­ne Betrof­fe­ne bis zu 140.000 Euro zur Aner­ken­nung des Leids aus­ge­zahlt wer­den. Der­zeit gebe es kei­ne ande­re insti­tu­tio­nel­le Struk­tur, die das erreicht habe, „was für Betrof­fe­ne in der katho­li­schen Kir­che mög­lich wur­de“, ergänz­te Frau Claus.

Zur Miss­brauchs­auf­klä­rung im Erz­bis­tum Köln stell­te sie die kri­ti­sche Fra­ge: „Will es eine Insti­tu­ti­on wirk­lich wis­sen, will sie Taten wirk­lich auf­klä­ren und in die Auf­ar­bei­tung gehen?“

(Auf die­se Fra­ge hat der Visi­ta­ti­ons­be­richt von zwei päpst­li­chen Gesand­ten im Herbst 2021 fol­gen­de Ant­wort gege­ben: „Die Ent­schlos­sen­heit von Erz­bi­schof Rai­ner Woel­ki, die Ver­bre­chen des Miss­brauchs in der Kir­che auf­zu­ar­bei­ten, sich den Betrof­fe­nen zuzu­wen­den und Prä­ven­ti­on zu för­dern, zeigt sich nicht zuletzt in der Umset­zung der Emp­feh­lun­gen der zwei­ten Stu­die, mit der er bereits begon­nen hat.“)

… worauf die Medien mit Totschweigen reagieren

Von den gro­ßen Zei­tungs­häu­sern und Medi­en­an­stal­ten hat allein die Frank­fur­ter All­ge­mei­ne einen ange­mes­se­nen Bericht zu den kri­ti­schen Wor­ten der Miss­brauchs­be­auf­trag­ten gege­ben. Redak­ti­ons­netz Deutsch­land und Deutsch­land­funk brach­ten dazu kur­ze Mel­dun­gen, teils mit ver­fäl­schen­den Schluss­fol­ge­run­gen. Anson­sten gin­gen nur klei­ne­re evan­ge­li­sche und katho­li­sche Medi­en auf das The­ma ein.

Wo waren die gro­ßen Medi­en­un­ter­neh­men wie stern, bild, Spie­gel, Süd­deut­sche und Tages­spie­gel, die Miss­brauch- und Ver­tu­schungs­hand­lung in der katho­li­schen Kir­che stets anpran­gern und skan­da­li­sie­ren? Die Zei­tun­gen der Funk-Grup­pe und WAZ, der Köl­ner Stadt­an­zei­ger und die öffent­lich-recht­li­chen Medi­en haben in der Ver­gan­gen­heit regel­mä­ßig die kirch­li­chen Aner­ken­nungs­zah­lun­gen an die Betrof­fe­nen von 50.000 Euro und mehr als viel zu nied­rig abge­mahnt. In die­sem Fall hät­ten sie die Skan­dal­mel­dung brin­gen kön­nen, dass in evan­ge­li­schen Lan­des­kir­chen die Aus­zah­lun­gen für das Leid der Miss­brauch­ten auf 5000 Euro gedeckelt ist. Wenn das in einem katho­li­schen Bis­tum pas­siert wäre, wür­de der Medi­en­auf­schrei gewal­tig sein.

Aber Skan­da­le bei den Pro­te­stan­ten decken die Medi­en mit Tot­schwei­gen zu. Sie blen­den den Miss­brauchs­kom­plex in der evan­ge­li­schen Kir­che weit­ge­hend aus, den sie in der katho­li­schen Kir­che grell aus­leuch­ten und anpran­gern. Eine sol­che Publi­ka­ti­ons­stra­te­gie ist weder eine wahr­heits­ge­mä­ße und objek­ti­ve Infor­ma­ti­on der Öffent­lich­keit noch aus­ge­wo­gen und unpar­tei­isch, wie es die berufs­ethi­schen Grund­sät­ze fordern.

Was sind die Gründe für die parteiische Einseitigkeit der Medien zugunsten der Protestanten und zulasten der Kirche?

Die mei­sten Medi­en sind links-libe­ral ori­en­tiert. Mehr als 40 Pro­zent der Jour­na­li­sten bekann­ten bei einer Befra­gung aus­drück­lich ihre res­sen­ti­ment­haf­te Abnei­gung gegen die katho­li­sche Kir­che. Aus die­ser anti­kirch­li­chen Ein­stel­lung ist ihr jour­na­li­sti­scher Sucher vor­wie­gend auf nega­ti­ve Mel­dun­gen aus dem Bereich Kir­che fokussiert.

In dem Claus-Inter­view wur­de aber die katho­li­sche Kir­che in zwei Berei­chen als vor­bild­lich und bes­ser aus­ge­wie­sen als die pro­te­stan­ti­schen Lan­des­kir­chen: ein­mal durch das ein­heit­li­che System von rela­tiv hohen Aner­ken­nungs­zah­lun­gen und zum andern die nie­der­schwel­li­ge ent­ge­gen­kom­men­de Akzep­tanz von Berich­ten Betrof­fe­ner. Auch die ande­ren gesell­schaft­li­chen Insti­tu­tio­nen (wie Sport, Schu­le, Hei­me etc.) hät­ten „nicht in Ansät­zen das erreicht, was für Betrof­fe­ne in der katho­li­schen Kir­che mög­lich wurde“:

Ein höch­stes Lob von beru­fe­ner Stel­le für die Kir­che als Vor­bild für alle gesell­schaft­li­chen Bereiche!

Doch die­se Aus­sa­gen der Miss­brauchs­be­auf­trag­ten lie­gen völ­lig kon­trär zu den gepfleg­ten anti­kirch­li­chen Vor­ur­tei­len der mei­sten Jour­na­li­sten. Sie wol­len die vor­bild­li­chen Sei­ten der katho­li­schen Kir­che ein­fach nicht wahr­ha­ben. In die­ser Ein­stel­lungs­dis­so­nanz ent­schei­den sie sich regel­mä­ßig dafür, posi­ti­ve Mel­dun­gen über die Kir­che tot­zu­schwei­gen und damit der Öffent­lich­keit vorzuenthalten.

Journalistische Grenzüberschreitungen gegen die katholische Kirche

Nach der oben erwähn­ten Befra­gung ist ein Groß­teil der Jour­na­li­sten sogar bereit, jour­na­li­sti­sche Grund­sät­ze und Gren­zen zu über­schrei­ten, wenn sie Reform­stau und Miss­stän­de in der Kir­che zu sehen glau­ben. Dann füh­len sie sich berech­tigt, ein­sei­tig, auf­bau­schend, über­trei­bend, skan­da­li­sie­rend zu berich­ten oder fal­sche Zusam­men­hän­ge zu insinuieren.

Ein Bei­spiel: Die Kir­chen­re­dak­ti­on des Deutsch­land­funks unter der Lei­tung von Dr. Chri­stia­ne Flo­rin berich­te­te am 1. August 2023 von dem Claus-Inter­view in der Ten­denz, bei­den Kir­chen „insti­tu­tio­nel­les Ver­sa­gen“ vor­zu­wer­fen, was so nicht zutrifft. Zum Schluss wird die Fest­stel­lung ange­fügt: „Nach Ein­schät­zung von Exper­ten leben in Deutsch­land heu­te rund sie­ben bis neun Mil­lio­nen Men­schen, die als Kind Miss­brauch erlebt haben.“

Wel­chen Sinn hat die letz­te­re Aus­sa­ge, die ohne jeden Bezug zum Text steht? Offen­sicht­lich soll die redak­tio­nel­le Bemer­kung beim Leser einen Zusam­men­hang mit dem Kir­chen­the­ma sug­ge­rie­ren in die Rich­tung, dass die etwa acht Mil­lio­nen Betrof­fe­nen mehr oder weni­ger im Raum der Kir­che miss­braucht wor­den sei­en – eine gro­tesk fal­sche Unter­stel­lung. Die MHG-Stu­die von 2018 hat­te für die letz­ten 65 Jah­re 3.677 Miss­brauchs­op­fer im Kir­chen­be­reich ermit­telt. Selbst wenn man wegen der Dun­kel­zif­fer das Zehn­fa­che an Opfern annimmt, wären das 0,45 Pro­zent von der Gesamt­sum­me der Missbrauchten.

Die Kirche am medialen Pranger

Ein wei­te­res Bei­spiel für ein­sei­tig-ver­zerr­te Bericht­erstat­tung zula­sten der Kir­che lie­fer­te kürz­lich die All­ge­mei­ne Zei­tung (AZ), ein Regio­nal­blatt im Raum Mainz, Rhein­hes­sen und Lim­burg. Die Tages­zei­tung hat­te wie fast alle ande­ren Medi­en das Claus-Inter­view vom 1. 8. 2023 mit den posi­ti­ven Wer­tun­gen zur katho­li­schen Kir­che im Zusam­men­hang mit Miss­brauch und Aner­ken­nungs­zah­lun­gen als nicht publi­ka­ti­ons­wert bei­sei­te­ge­scho­ben. Denn sie berei­te­te gera­de einen Arti­kel vor, der wie gewöhn­lich ein nega­ti­ves Bild von Kir­che zeich­net. Am 3. 8. eröff­ne­te die Zei­tung mit dem Auf­ma­cher: „Kir­che am Pran­ger“. Der fol­gen­de Bericht befass­te sich mit einem Köl­ner Zivil­ge­richts­ur­teil vom 13. Juni 2023. Dar­in wur­de das Erz­bis­tum Köln zur Zah­lung von 300.000 Euro Schmer­zens­geld ver­ur­teilt, weil es in den 1970er Jah­ren einen Geist­li­chen gewäh­ren ließ, der einen Jugend­li­chen in sie­ben Jah­ren 300 Mal miss­braucht hatte.

Der AZ-Arti­kel ent­hält zwar in Tei­len rich­ti­ge und wich­ti­ge Infor­ma­tio­nen, doch das Framing ein­zel­ner Pas­sa­gen und des Gesamt­be­richts ver­mit­teln einen ver­fäl­schen­den Ein­druck – etwa durch die Schlag­zei­le „Kir­che am Pran­ger“: Wenn heu­te Medi­en gesell­schaft­li­che Insti­tu­tio­nen ‚an den Pran­ger stel­len‘, betrei­ben sie viel­fach media­le Ruf­mord­kam­pa­gnen oder Anlei­tung zum Ver­schrei­en wie am mit­tel­al­ter­li­chen Pran­ger­bock. Das ist Miss­brauch der Medi­en­macht, die sich zu sach­li­cher Infor­ma­ti­on der Öffent­lich­keit im Pres­se­ko­dex selbst­ver­pflich­tet hat.

Bei dem erwähn­ten Gerichts­pro­zess zum sexu­el­len Miss­brauch in den 1970er Jah­ren ging es aber gar nicht um die Kir­che, son­dern um einen ein­zel­nen Kle­ri­ker als über­grif­fi­gen Seri­en­tä­ter. Die etwa 10.000 Geist­li­chen damals blie­ben zu 96 Pro­zent unbe­schol­ten. Auch des­halb ist die Schlag­zei­le „Kir­che am Pran­ger“ völ­lig unangemessen.

Aller­dings hat­ten sich deren bischöf­li­che Vor­ge­setz­te damals all­zu­sehr dem Zeit­geist ange­passt. Zur Erin­ne­rung: Die sozi­al-libe­ra­le Regie­rung Brandt hat­te 1973 Kin­des­miss­brauch gesetz­lich vom schwe­ren Ver­bre­chen zum leich­ten Ver­ge­hen her­ab­ge­stuft. In Tau­sen­den von Gerichts­ur­tei­len und pro­gres­si­ven Schrif­ten wur­de ein­ver­nehm­li­cher Sex mit Kin­dern als fol­gen­los für die Betrof­fe­nen beur­teilt. Regie­rungs­amt­li­che Stu­di­en und spä­ter die Par­tei der Grü­nen stuf­ten pädo­kri­mi­nel­len Sex als harm­los ein und for­der­ten Straf­frei­heit. Im Rah­men die­ses gesell­schaft­li­chen Kon­tex­tes lie­ßen Bischö­fe über­grif­fi­ge Geist­li­che gewäh­ren oder höch­stens ver­set­zen. Sie ver­ga­ßen das bibli­sche Droh­wort vom Mühl­stein gegen Kinderverführer.

Unterstellungen und Falschinformationen

Die zwei­te Schlag­zei­le zu dem Bericht lau­tet: „Rollt eine Kla­ge­wel­le auf die Kir­che zu?“ Im Arti­kel selbst wird die­se Fra­ge von einer Rechts­exper­tin ent­schie­den ver­neint. Sie ver­weist dabei auf das nie­der­schwel­lig-ent­ge­gen­kom­men­de Aner­ken­nungs­ver­fah­ren im Rah­men der katho­li­schen Kir­che, das schon die Miss­brauchs­be­auf­trag­te Claus gelobt hat­te. Denn die­ses erspart den Betrof­fe­nen das bela­sten­de zivil­recht­li­che Beweis­ver­fah­ren. Nach Ein­schät­zung der Fach­frau wür­den die mei­sten Opfer nicht kla­gen. War­um setzt dann die Zei­tung die eher unwahr­schein­li­che The­se einer Kla­ge­wel­le als skan­da­li­sie­ren­de Schlag­zei­le obenan?

In dem Bei­trag wird die Behaup­tung auf­ge­stellt: In einem „von den Bischö­fen beschlos­se­nen Ent­schä­di­gungs­ver­fah­ren wer­den höch­stens 50.000 Euro aus­ge­zahlt“. Die­se The­se ist in zwei­fa­cher Hin­sicht nicht zutreffend:

Die Höhe von Ent­schä­di­gun­gen für Betrof­fe­ne wer­den von einer „Unab­hän­gi­gen Kom­mis­si­on für Aner­ken­nungs­lei­stun­gen“ (UAK) fest­ge­legt, also nicht beein­flusst von der Kir­che oder abhän­gig von den Bischö­fen, wie die Zei­tungs­aus­sa­ge sug­ge­riert. Außer­dem gilt die Zahl von 50.000 Euro als Höchst­be­trag für Ent­schä­di­gung nur für die evan­ge­li­sche Kir­che. Die UAK dage­gen hat für Miss­brauchs­leid durch katho­li­sche Kle­ri­ker in 143 Fäl­len jeweils mehr als 50.000 Euro zuer­kannt. In 24 Fäl­len von Mehr­fach­miss­brauch betrug die Ent­schä­di­gungs­sum­me mehr als 100.000 Euro. Das aktu­el­le Urteil mit der außer­ge­wöhn­lich hohen Schmer­zens­geld­zah­lung von 300.000 Euro liegt gleich­wohl in der Logik der bis­he­ri­gen Ver­fah­ren, da es eben die außer­ge­wöhn­li­che Zahl von 300 Miss­brauchs­hand­lun­gen widerspiegelt.

Die AZ folgt dem kirchlichen Poltergeist Thomas Schüller

Doch die All­ge­mei­ne Zei­tung ver­folgt nicht den Pfad sol­cher ratio­na­len Über­le­gun­gen, son­dern schließt sich dem Skan­dal­ge­schrei von Tho­mas Schül­ler an. Der Mün­ste­ra­ner Kir­chen­recht­ler ist bekannt als noto­ri­scher Kra­kee­ler in kir­chen­po­li­ti­schen Fra­gen. In die­sem Fall schlägt er auf die Unab­hän­gi­ge Kom­mis­si­on für Aner­ken­nungs­lei­stun­gen ein. Die Zei­tung zitiert ihn mit den Wor­ten: Ange­sichts des aktu­el­len Gerichts­ur­teils sei das bischöf­li­che Ent­schä­di­gungs­sy­stem als „Armen­spei­sung kra­chend geschei­tert“. Denn ein „Hohn“ sei­en die bis­her gelei­ste­ten Ent­schä­di­gungs­lei­stun­gen (von viel­fach mehr als 100.000 Euro – sie­he oben). Was Schül­ler als Armen­spei­sung abkan­zelt, ist das Ver­fah­ren der UAK, das die Miss­brauchs­be­auf­trag­te der Bun­des­re­gie­rung kürz­lich als höchst lobens­wert und vor­bild­lich für alle gesell­schaft­li­chen Insti­tu­tio­nen dar­ge­stellt hat.

Der Skan­da­li­sie­rungs­theo­lo­ge Schül­ler hat sich als kirch­li­cher Pol­ter­geist selbst dis­qua­li­fi­ziert. Er dürf­te damit für seriö­se Zei­tun­gen nicht mehr zitier­bar sein.

Ein Tabu schützt die übergriffigen homosexuellen Täter

Die UAK bewil­lig­te in den bei­den letz­ten Jah­ren Lei­stun­gen für 1.809 Per­so­nen, davon zu 80 Pro­zent an Män­ner. Auch nach der MHG-Stu­die waren zu 80 Pro­zent min­der­jäh­ri­ge Jun­gen Miss­brauchs­op­fer, die mei­sten im Alter von Puber­tät und Geschlechts­rei­fe. Aus die­sen Zah­len ergibt sich die unab­weis­ba­re Fol­ge­rung, dass die Mehr­heit der Täter homo­se­xu­el­le Geist­li­che waren. Aber die­se Wahr­heit wird sowohl von den säku­la­ren Medi­en als auch den kirch­li­chen Stel­len tabui­siert. Jeder weiß es, aber kein Jour­na­list darf es schrei­ben, sonst zen­siert ihn der Chef­re­dak­teur. Das Tot­schwei­gen kommt auch durch den Druck der ein­fluss­rei­chen Homo-Lob­by zustan­de. Die prä­sen­tiert die Grup­pe der Homo­se­xu­el­len als Opfer von gesell­schaft­li­chen Dis­kri­mi­nie­run­gen. Für die­se Selbst­dar­stel­lung wäre es äußerst stö­rend, wenn die Wahr­heit ver­brei­tet wür­de, dass homo­se­xu­el­le Kle­ri­ker über­durch­schnitt­lich oft als Täter von sexua­li­sier­ter Gewalt gegen Min­der­jäh­ri­ge und viel­fach als Seri­en­tä­ter in Erschei­nung tre­ten. Indem die Medi­en den Miss­brauchs­skan­dal mit vol­ler Wucht „der Kir­che“ zuschla­gen, wird zusätz­lich von der Risi­ko­grup­pe homo­se­xu­el­ler Kle­ri­ker abgelenkt.

Der Geist­li­che im oben erwähn­ten Zivil­ge­richts­pro­zess war eben­falls ein homo­se­xu­el­ler Miss­brauchs­tä­ter. Sein Opfer war beim ersten Über­griff ein 13 Jah­re alter Jun­ge, also voll in der Puber­tät. Über sie­ben Jah­re voll­zog der Kle­ri­ker 300 Miss­brauchs­hand­lun­gen an dem Her­an­wach­sen­den und spä­ter jun­gen Erwach­se­nen von 20 Jah­ren. Auch die­se Tat­um­stän­de zu einem homo­se­xu­el­len Seri­en­tä­ter wer­den in dem Bericht der All­ge­mei­nen Zei­tung totgeschwiegen.

Bild: MiL

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