
Von Pater Paolo M. Siano*
1. Der Dialog nach einem Text für Freimaurermeister (1976)
Im Jahr 1976, als seit zwei Jahren ein offizieller Dialog zwischen einer Kommission der Vereinigten Großlogen von Deutschland und einer Kommission der Deutschen Bischofskonferenz im Gange war, veröffentlichte der Hamburger Bauhütten-Verlag eine „Handschrift für Brüder Meister“ im Umfang von 89 Seiten mit dem Titel „Die Verhandlungen mit der Katholischen Kirche 1968–1972 (Berichte – Dokumente)“. Quellenkundliche Arbeit Nr. 9 der Freimaurerischen Forschungsgesellschaft Quatuor Coronati e. V., Bayreuth, herausgegeben von einer Gruppe von Freimaurern der Vereinigten Großlogen von Deutschland (VGLvD): Rolf Appel, Karl Hoede, Theodor Vogel, Ernst Walter. Die Broschüre veranschaulicht den sehr vertraulichen Dialog, der zwischen 1968 und 1972 zwischen Vertretern der deutschsprachigen regulären Freimaurerei (Deutschland, Österreich und Schweiz) und bestimmten Kirchenvertretern stattfand.
Schauen wir uns diesen Text an.
Auf Seite 5 befindet sich das Vorwort von Baron Ludwig-Peter von Pölnitz (1925–1972), dem damaligen Meister der freimaurerischen Forschungsloge Quatuor Coronati Nr. 808 zu Bayreuth (VGLvD).
Der Dialog der Freimaurer mit der katholischen Kirche beginnt 1961 und endet 1972 mit einem guten Ergebnis für die Freimaurer (vgl. S. 8).
Nach 1945 setzten hier und da in Deutschland Dialoge zwischen Pfarrern, Ordenspriestern und Freimaurern ein unter dem Banner der Freundschaft und des Friedens… „Das erste Gespräch“ fand zwischen dem damaligen Großmeister der Vereinigten Großlogen von Deutschland, Friedrich August Pinkerneil (1890–1967; Großmeister 1959–1960 und 1962–1963) und dem Jesuiten Augustin Kardinal Bea (1881–1968) statt. Das Treffen kam dank der Vermittlung des Malteserritters Graf Kerssenbrock zustande, der davon überzeugt war, daß Freimaurerei und Kirche einander viel zu sagen hätten… Ein weiterer sehr vertraulicher Dialog fand in Österreich zwischen Kardinal Franz König und dem Freimaurer Kurt Baresch (vgl. S. 10f) statt, über den ich bereits geschrieben habe.
Einer der kirchlichen Förderer des Dialogs zwischen der Kirche und der Freimaurerei in den Jahren 1968–1972 ist der Ungar Msgr. Johannes B. de Toth. Er studierte an der Päpstlichen Universität Gregoriana. Im Jahr 1933 wurde er zum Priester geweiht. Er erwarb einen Doktortitel in Philosophie und Theologie. Er kehrte in die Erzdiözese Esztergom zurück, wo er verschiedene Ämter bekleidete, unter anderem als Archivar und Sekretär des Erzbischofprimas von Ungarn. Mit dem Aufkommen des Kommunismus verließ Msgr. de Toth Ungarn und zog nach Österreich. Er war überzeugt, daß Freimaurerei und Kirche einander nähergebracht werden sollten, insbesondere nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil (vgl. S. 12).
In Rom wird Msgr. de Toth Archivar am Petersdom und Kanoniker an der Lateranbasilika (vgl. S. 12f). Er studierte die deutsche Freimaurerei, insbesondere die Schriften des Altgroßmeisters Theodor Vogel (1901–1977), den er in Schweinfurt kennenlernte. Monsignore de Toth wurde Consultor des Sekretariats für die Nichtglaubenden unter dem Vorsitz von Kardinal Franz König. De Toth wollte einen Dialog zwischen der Kirche und der Freimaurerei und wandte sich daher an den Erzbischof von Wien und an Kardinal Šeper, den damaligen Präfekten der Kongregation für die Glaubenslehre. Monsignore de Toth durfte den Kontakt zu den Freimaurern aufrechterhalten. Unter der Leitung der Kardinäle König und Šeper bildete Msgr. de Toth eine Kommission von Katholiken und Freimaurern für den Dialog zwischen der Kirche und der Freimaurerei (vgl. S. 13).
In einem Brief vom 21. Oktober 1967 schrieb Msgr. de Toth an den ehemaligen Großmeister Theodor Vogel, daß die erste antifreimaurerische Papstbulle „In eminenti“ (1738) mehr auf politischen als auf religiösen Gründen beruhte (vgl. S. 14).
De Toth initiierte auch Kontakte zur Freimaurerei in den USA und Großbritannien (vgl. S. 14f).
Der ungarische Prälat teilt die Positionen des Artikels über die Freimaurerei, der im „Theologischen Lexikon“, Verlag Herder, Freiburg 1960, veröffentlicht wurde [vielleicht ist das genaue Druckjahr nicht 1960]. Das „Lexikon“ unterscheidet zwischen regulärer und irregulärer Freimaurerei, ist der Ansicht, daß in den antifreimaurerischen päpstlichen Bullen „In eminenti“ (1738) und „Providas“ (1751) die Freimaurerei nicht als häretisch, sondern wegen ihrer Geheimhaltung, also eher aus politischen Gründen, verurteilt wird (vgl. Die Verhandlungen, a. a. O., S. 16f). Das „Lexikon“ stellt klar, daß Katholiken, die Mitglieder „regulärer“ Freimaurereien sind (z. B. der Nationalen Großloge von Frankreich, des Großorients von Haiti, der Vereinigten Großloge von England, der Vereinigten Großlogen von Deutschland usw.), nicht der antifreimaurerischen Exkommunikation des Canons 2335 unterliegen, da sie nicht antiklerikal sind und sich nicht gegen die legitimen bürgerlichen Gewalten verschwören (vgl. S. 18).
Auf Vermittlung von Msgr. de Toth findet am 14. Oktober 1968 in Wien ein Gespräch zwischen dem ehemaligen Großmeister Theodor Vogel und Kardinal König, Erzbischof von Wien und Vorsitzender des Sekretariats für die Nichtglaubenden, statt (vgl. S. 18). Auch Kardinal König wünscht sich einen Dialog zwischen der katholischen Kirche und der Freimaurerei und deshalb eine Kommission, die sich aus Vertretern beider Seiten zusammensetzt. Vogel bevorzugt eine freimaurerische Vertretung des deutschen Sprachraums: Deutschland, Österreich, Schweiz und eventuell Holland (vgl. S. 22). Spätestens seit 1958, dem Gründungsjahr der Vereinigten Großlogen von Deutschland, wünscht sich Großmeister Vogel ein Ende der Feindschaft der Kirche gegenüber der Freimaurerei und damit die Aufhebung des Canons 2335 (vgl. S. 25f).
Am 27./28. Dezember 1968 treffen sich Monsignore de Toth und die Freimaurer Theodor Vogel (VGLvD), Karl Hoede (VGLvD), Rolf Appel (VGLvD), Kurt Baresch (Großloge von Österreich: GLvÖ), Alfred Rösli (Schweizerische Großloge Alpina: SGLA) und Ferdinand Cap (GLvÖ) in Innsbruck. Die Versammlung beginnt mit dem Anzünden von 3 Kerzen durch Monsignore de Toth, der für jede Kerze ein Wort spricht: „Weisheit“, „Stärke“, „Schönheit“ (d. h. die Namen der 3 freimaurerischen Säulen oder Lichter!), dann öffnet er die Bibel beim ersten Kapitel des Johannesevangeliums (vgl. S. 29). So ahmte Monsignore de Toth das freimaurerische Eröffnungsritual der Loge nach!
Die anwesenden Freimaurer sind sich einig, daß der Große Baumeister des Universums nicht konfessionell oder religiös konnotiert sein darf, sonst wäre die Freimaurerei in ihrer Fähigkeit als „Brückenbauer“ eingeschränkt, … „Freimaurer als Mysterienbund“ (vgl. S. 29f).

Zu den programmatischen Punkten, die auf dem Treffen in Innsbruck festgelegt wurden, gehören:
Alle Angriffe, die von beiden Seiten in der Presse und in Schriften erscheinen, zu sammeln und auszutauschen; Mißverständnisse zu klären und der Wahrheit zu dienen.
Geeignete Literatur zur Verfügung zu stellen, insbesondere das Buch des Jesuiten P. Michel Dierickx, um den Freimaurern eine freundliche Darstellung der Freimaurerei durch die katholische Kirche zu geben (vgl. S. 31).
Am 6. März 1969 schreibt Msgr. de Toth an den ehemaligen Großmeister Vogel, daß es viele falsche Vorstellungen über die Freimaurerei gebe, vor allem unter dem italienischen Klerus und in der Römischen Kurie, und daß es daher notwendig sei, sich direkt an den Papst zu wenden, um einen Dialog zwischen der Kirche und der Freimaurerei zu beginnen. Kardinal König beschließt, in Übereinstimmung mit Kardinal Šeper, sich direkt an Papst Paul VI. zu wenden, der ein Memorandum zum Thema Freimaurerei brauchen werde. Msgr. de Toth ersucht Vogel im Namen von Kardinal König, in dem Memorandum darauf hinzuweisen, daß die Vereinigten Großlogen von Deutschland (vertreten durch Vogel) eine von der Muttergroßloge von London anerkannte reguläre Freimaurerei sind und daß die Freimaurerei keine Religion, sondern eine Lebensstil ist und das humanitäre Ideal der Menschenrechte und der Gewissensfreiheit fördert (vgl. S. 32f).
Am 28. März 1969 teilt Kardinal König Vogel mit, aus Rom zurückgekehrt zu sein, wo er ein positives Gespräch mit Kardinal Šeper geführt habe. Die Römische Kurie befürworte die Kommission für den Dialog zwischen Kirchenmännern und Freimaurern des deutschen Sprachraums (vgl. S. 36).
Am 10. und 11. Mai 1969 findet in Augsburg ein Treffen der katholisch-freimaurerischen Kommission statt. Anwesend sind Msgr. de Toth (der einzige Geistliche) und die Freimaurer Kurt Baresch, Alfred Rösli, Ferdinand Cap, Karl Hoede, Ernst Walter und Theodor Vogel.
Msgr. de Toth überbringt den Anwesenden Grüße von Kardinal Šeper, der dem Dialog einen guten Verlauf wünschte, und auch die Grüße des Bischofs von Augsburg, Msgr Josef Stimpfle (vgl. S. 39f). Aus dem „Protokoll“ des Treffens in Augsburg geht hervor, daß zu den Ansprechpartnern von Msgr. de Toth auch der damalige Herausgeber der deutschen Freimaurerzeitschrift „Weiße Lilie“ gehörte (vgl. S. 40).
Ein weiteres Treffen erfolgt am 5. und 6. Juli 1969 in der Abtei Einsiedeln in der Schweiz. „Vertreter der Kirche“: Msgr. de Toth, Prof. Josef Wodka (Kirchenhistoriker, St. Pölten), Prof. Engelbert Schwarzbauer (Kirchenrechtler, Linz), Prof. Herbert Vorgrimler (aus Freiburg, Professor für Dogmatische Theologie an der Universität Luzern, Schüler von Karl Rahner, ehemaliger Sekretär der dritten Abteilung „Pro non-credentibus“). Vertreter der deutschsprachigen Freimaurerei: Vogel, Appel, Walter, Hoede (für den VGLvD); Baresch und Cap (für die GLvÖ); Kurt Rösli (für die SGLA). Der damalige Großmeister des Großorients von Italien, Giordano Gamberini, ist als Gast anwesend (vgl. S. 43–53).
Am 21. Februar 1970 treffen sich die Freimaurer der Kommission in Nürnberg: Appel, Hoede, Vogel, Walter, Fumagalli, Rösli, Baresch (vgl. S. 59–61).
Am 17. April 1970 treffen die Freimaurer Vogel und Alfred Rösli (ehemaliger Großsekretär der SGLA) in London am Sitz der Vereinigten Großloge von England (UGLE) mit den Freimaurern Frere und Sir James Stubbs [Großsekretär der UGLE] zusammen, um sie über den laufenden Dialog mit der katholischen Kirche zu informieren. Das Ergebnis dieses katholisch-freimaurerischen Dialogs: Die antifreimaurerischen päpstlichen Enzykliken sind bedeutungslos geworden, weshalb die Revision des Codex des kanonischen Rechts keine Verurteilung der Freimaurerei mehr enthalten wird.
Frere und Stubbs halten den Dialog mit der Kirche für nützlich. Sie geben an, daß die UGLE nicht beabsichtigt, sich offiziell zu beteiligen, daß sie aber bereit ist, über Frere und Stubbs den deutschsprachigen „Brüdern“ bei dem Dialog zu helfen. Kontakte dieser Art mit den beiden englischen Freimaurern müssen privat bleiben. Frere und Stubbs sind bereit zu helfen, vor allem, wenn der Moment gekommen ist, Entscheidung durch die katholische Kirche zu formulieren (vgl. S. 64–65).
Der Höhepunkt des Dialogs findet auf Schloß Lichtenau in Oberösterreich statt. Das Treffen erfolgt vom 3. bis 5. Juli 1970. Das Ergebnis ist die „Lichtenauer Erklärung“. Kardinal König begrüßt die „Erklärung“ und teilt den Freimaurern der Kommission mit, daß im neuen Codex des kanonischen Rechts die Mitgliedschaft in der Freimaurerei sicher nicht mehr verurteilt werden würde (vgl. S. 69–71).
Laut der „Lichtenauer Erklärung“ sind die antifreimaurerischen Bullen der Päpste nicht mehr gültig, daher sei die Ablehnung der Freimaurerei für eine Kirche, die lehrt, den Bruder zu lieben, nicht mehr zu rechtfertigen (vgl. S. 76).
Hier ist die Liste der Unterzeichner auf freimaurerischer und katholischer Seite (S. 77):
Die freimaurerischen Dialogteilnehmer:
Deutschland: Für die Vereinigten Großlogen von Deutschland
- Dr. Ing. Theodor Vogel, Altgroßmeister
- Rolf Appel, Mitglied des Senats
- Ernst Walter, Mitglied des Senats
- Dr. Karl Hoede, Univ.-Prof. em., Altgroßredner
Schweiz: Für die Schweizerische Großloge ALPINA
- Dr. Alfred Roesli, Altgroßsekretär
- Franco Fumagalli, Meister vom Stuhl
Österreich: Für die Großloge von Österreich
- Kurt Baresch, Abg. Großmeister
- Dr. Ferdinand Cap, Univ.-Prof., Altstuhlmeister
- Rüdiger Vonwiller, Altstuhlmeister
Die Dialogteilnehmer der theolog. Kommission der kath. Kirche
- Dr. Johannes B. de Tóth, Apostolischer Protonotar, Domherr vom Lateran, Rom
- Dr. Engelbert Schwarzbauer, Päpstlicher Hausprälat, Theologieprofessor, Linz/Donau
- Dr. Herbert Vorgrimler, Univ.-Prof., Luzern-Freiburg
Kurz nach der „Erklärung von Lichtenau“, im September 1970, war sich die Großloge von Österreich sicher, daß die Kirche die Position des Kirchenrechts gegenüber der Freimaurerei korrigieren würde (vgl. S. 82).
Im Oktober 1970 bekräftigte der ehemalige Großmeister Vogel in einer Konferenz vor dem damaligen Bundespräsidenten Gustav Heinemann, daß Rom (d. h. der Heilige Stuhl) den Freimaurern versprochen habe, daß in der neuen Ausgabe des Codex des kanonischen Rechts die Freimaurerei nicht mehr verurteilt werde (vgl. S. 83).
Die deutschen Freimaurer der Dialogkommission mit der Kirche trafen sich am 2. Januar 1972 und gaben ein Kommuniqué an den Heiligen Stuhl heraus, in dem sie erklären, daß sie ihre Arbeit unabhängig von den österreichischen und schweizerischen Freimaurern der gleichen Kommission fortsetzen wollen (vgl. S. 84).
Am 13. Januar 1972 teilte der Korrespondent der deutschen Loge Quatuor Coronati in Bayreuth von Wien aus dieser mit, daß im neuen Codex des kanonischen Rechts der Canon 2335, der die Exkommunikation von Katholiken vorsieht, die der Freimaurerei angehören, nicht mehr aufscheinen werde. Es werde nur einen Passus geben, der besagt, daß Katholiken keiner Vereinigung angehören dürfen, welche die Kirche bekämpft und auf ihre Zerstörung hinarbeitet. Diese Passage habe jedoch nichts mit Canon 2335 zu tun (vgl. S. 87).
Die Loge Quatuor Coronati Nr. 808 zu Bayreuth erklärt, daß Kardinal Šeper den Freimaurern wiederholt versicherte, daß sie zufrieden sein könnten (vgl. S. 87f).
In einem Brief vom 23. November 1973 teilt Graf Kerssenbrock (der bereits Vermittler zwischen Kardinal Bea und Großmeister Pinkerneil war) dem ehemaligen Großmeister Vogel mit, was ihm Msgr. de Toth in Rom mitgeteilt hatte: Für die neue Ausgabe des Codex des kanonischen Rechts gelte, daß die freimaurerfeindlichen Canones „ganz fortgefallen sind“. Darüber hinaus ist Msgr. de Toth der Meinung, daß die Streichung der freimaurerfeindlichen Passagen aus dem neuen Codex des kanonischen Rechts nicht sofort, sondern erst nach und nach bekanntgegeben werden sollte… Kerssenbrock stellt fest, daß dies ein großer Erfolg ist (vgl. S. 88).
So wußten hohe Vertreter der Freimaurerei bereits 13 Jahre vor der Verkündung des neuen Codex des kanonischen Rechts (1983), daß die freimaurerfeindlichen Canones des 1917 verkündeten Codex, die in jenen nachkonziliaren Jahren noch in Kraft waren, aufgehoben werden.
1973 berichtet die Kirchenzeitung des Erzbistums Köln über die jüngsten Äußerungen des Jesuitenpaters Giovanni Caprile von der römischen Jesuitenzeitschrift La Civiltà Cattolica zum Dialog zwischen Kirche und Freimaurerei: Pater Caprile bekräftigte, daß sich heute ein Katholik der Freimaurerei anschließen könne, daß sich das Klima zwischen Kirche und Freimaurerei verändere und daß keine sterile und nutzlose Polemik mehr nötig sei, sondern konstruktiver guter Wille (vgl. S. 88f).
Am Ende der Publikation verweist die Bayreuther Loge Quatuor Coronati Nr. 808 auf den 1974 begonnenen Dialog zwischen den Vereinigten Großlogen von Deutschland und der Deutschen Bischofskonferenz (vgl. S. 89). Doch im Gegensatz zu dem sehr vertraulichen (oder sehr geheimen) katholisch-freimaurerischen Dialog von 1968–1972 wird der von den deutschen Freimaurern so sehr gewünschte Dialog von 1974–1980 für die Freimaurer ein ungünstiges Ergebnis haben, denn am Ende dieses Dialogs wird die Bekräftigung der Unvereinbarkeit zwischen Kirche und Freimaurerei stehen. Siehe dazu: Das Freimaurer-Lexikon von Eugen Lennhoff 33. und Oskar Posner und der Dialog zwischen Kirche und Freimaurerei 1974–1980.
(Fortsetzung folgt)
*Pater Paolo Maria Siano gehört dem Orden der Franziskaner der Immakulata (FFI) an; der promovierte Kirchenhistoriker gilt als einer der besten katholischen Kenner der Freimaurerei, der er mehrere Standardwerke und zahlreiche Aufsätze gewidmet hat.
Übersetzung: Giuseppe Nardi
Bild: Wikicommons/Corrispondenza Romana