Wiener Tradition – Die Kirche und die Freimaurer

Die Unverereinbarkeit von Kirche und Loge


Festakt der österreichischen Freimaurer 2017 im Großen Festsaal der Wiener Hofburg.
Mit einem Festakt gedachten 2017 Österreichs Freimaurer im Großen Festsaal der Wiener Hofburg der Gründung der ersten Großloge in London vor 300 Jahren. Auf der Bühnenleinwand ist nicht das Allerheiligste Altarsakrament dargestellt, nicht der Logos, das Wort Gottes, sprich Jesus Christus, sondern das „Licht der Erkenntnis“ und der „Erleuchtung“, sprich der Morgenstern, Luzifer, der Lichtträger – kein Scherz.

(Wien) Was bewegt einen ehe­ma­li­gen öster­rei­chi­schen Diplo­ma­ten und nun­meh­ri­gen katho­li­schen Prie­ster, der vor zehn Jah­ren geweiht wur­de, sei­ne Dis­ser­ta­ti­on an der Päpst­li­chen Uni­ver­si­tät Gre­go­ria­na für das The­ma zu ver­wen­den, einen Nach­weis erbrin­gen zu wol­len, daß es doch ver­ein­bar sei, Katho­lik und Frei­mau­rer zu sein? Micha­el Hein­rich Wenin­ger, so der Name die­ses Prie­sters, der der­zeit für Auf­se­hen sorgt, ist dabei kein Einzelfall. 

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Vor eini­gen Jah­ren tat sich Wiens Dom­pfar­rer Toni Faber im sel­ben Anlie­gen her­vor. In einem Fern­seh­ge­spräch auf TW1, heu­te ORF III, mit Micha­el Kraus, dem ehe­ma­li­gen Groß­mei­ster der Groß­lo­ge von Öster­reich, und dem eben­falls frei­mau­re­ri­schen Mode­ra­tor Heinz Sichrov­sky war er bemüht, die von der Kir­che seit mehr als 280 Jah­ren ver­tre­te­ne Unver­ein­bar­keit zwi­schen Kir­che und Loge kleinzureden. 

Mehr noch: Ganz im Sin­ne der Frei­mau­re­rei tat er sie als eine Art Relikt einer angeb­lich dunk­len, eben „unwis­sen­den“ Ver­gan­gen­heit der Kir­che ab. Nicht die Loge und ihre Zie­le sei­en obskur, im Umkehr­schluß müs­se wohl sie „wis­send“ sein. 

Sichrov­sky ist Jude, doch Kraus bezeich­net sich als „prak­ti­zie­ren­der Katho­lik“, und Faber und Wenin­ger sind Prie­ster. Das wirft Fra­gen auf.

Wien hat eine Tra­di­ti­on, was die Annä­he­rungs­be­mü­hun­gen zwi­schen Kir­che und Loge betrifft, und das hat­te nicht mit dem Kai­ser­haus zu tun, von dem nur der ange­hei­ra­te­te Loth­rin­ger Franz I. Ste­phan Logen­mit­glied war. Trotz sei­ner for­ma­len Stel­lung als römisch-deut­scher Kai­ser hat­te er fak­tisch nur die Rol­le inne, die heu­te in Groß­bri­tan­ni­en Prinz­ge­mahl Phil­ip als Mann von Köni­gin Eli­sa­beth II. ein­nimmt. Die Regie­rungs­ge­schäf­te führ­te Kai­se­rin Maria The­re­sia. Ihr war durch ihren Vater, Kai­ser Karl VI., ja auch die Kai­ser­wür­de zu verdanken. 

Die Wie­ner Tra­di­ti­on hat mehr mit der Kir­che selbst zu tun. Die Grund­rich­tung erin­nert in gewis­ser Wei­se an den öku­me­ni­schen Dia­log mit den pro­te­stan­ti­schen Lan­des­kir­chen. Es wird a prio­ri eine Bring­schuld der Kir­che behaup­tet. Sowohl die pro­te­stan­ti­schen Lan­des­kir­chen als auch die Frei­mau­re­rei leh­nen die katho­li­sche Kir­che und deren Glau­bens­leh­re zwar ab, begeh­ren aber von ihr aner­kannt zu wer­den. In Wirk­lich­keit ist eine Aner­ken­nung ohne Annä­he­rung gemeint. Wenn schon, habe sich die katho­li­sche Kir­che anzunähern. 

Um die Umset­zung bemüh­te sich beson­ders inten­siv Kar­di­nal Franz König (1905–2004), der von 1956–1985 Erz­bi­schof von Wien war. Durch den „Moder­ni­sie­rungs­pro­zeß“, den die Kir­che durch das Zwei­te Vati­ka­ni­sche Kon­zil erleb­te, wur­de die Chan­ce gese­hen, die Ver­ur­tei­lung der Loge, wie sie durch meh­re­re päpst­li­che Bul­len seit 1738 erfolgt war, auf­zu­he­ben. Die erste Bul­le war In emi­nen­ti apo­sto­la­tus spe­cu­la von Papst Cle­mens XII. Im Codex Iuris Cano­ni­ci (CIC) von 1917, das ist das Gesetz­buch des Kir­chen­rechts, wur­de die auto­ma­ti­sche Exkom­mu­ni­ka­ti­on fest­ge­schrie­ben, die jeden Katho­li­ken trifft, der einer Loge beitritt. 

Der Anstoß zur versuchten Wende

Nach dem Kon­zil trat Kar­di­nal König an die Groß­lo­ge von Öster­reich her­an, angeb­lich mit Wis­sen und Bil­li­gung des dama­li­gen Prä­fek­ten der römi­schen Glau­bens­kon­gre­ga­ti­on, Fran­jo Kar­di­nal Šeper. Das ver­langt eine kur­ze Hintergrundinformation.

Šeper ent­stamm­te einer donau­schwä­bi­schen Fami­lie, wes­halb sich auch die deut­sche Schreib­wei­se Franz Sche­per fin­det. Er wur­de 1954 zum Erz­bi­schof­ko­ad­ju­tor von Zagreb ernannt. Der amtie­ren­de Erz­bi­schof Alo­j­zi­je Ste­pinac war bereits 1945 von den Kom­mu­ni­sten ver­haf­tet und in einem Schau­pro­zeß zu 16 Jah­ren Gefäng­nis ver­ur­teilt wor­den. Nach sechs Jah­ren Haft erreich­te Papst Pius XII. mit sei­ner Erhe­bung zum Kar­di­nal zumin­dest sei­ne Über­stel­lung in den Haus­ar­rest. Dort muß­te er aller­dings bis zu sei­nem Tod 1960 blei­ben, ohne sein Amt als Erz­bi­schof und als Kar­di­nal aus­üben zu kön­nen. 1998 wur­de er von Johan­nes Paul II. seliggesprochen. 

Mit dem Tod Ste­pinacs trat Šeper auch offi­zi­ell sei­ne Nach­fol­ge an und nahm am Zwei­ten Vati­ka­ni­schen Kon­zil teil. Als ihn 1968 Paul VI. als Glau­bens­prä­fekt nach Rom berief, wur­de das von pro­gres­si­ven Kir­chen­krei­sen als Sieg gefei­ert. Šeper galt als einer der ihren, und vor allem war die Genug­tu­ung groß, den ihnen ver­haß­ten Kar­di­nal Alfre­do Otta­via­ni los­ge­wor­den zu sein. Die Eupho­rie zeigt sich auch im schnel­len Tem­po Königs, der sich mit Šeper ver­stand. Der neue Glau­bens­prä­fekt war bekannt für sei­ne offe­ne Dia­log­be­reit­schaft mit dem Athe­is­mus und ande­ren aka­tho­li­schen Kreisen.

Michael Heinrich Weninger
Micha­el Hein­rich Weninger

Laut den Auf­zeich­nun­gen des Groß­mei­sters der Frei­mau­rer Kurt Baresch war es Šeper, der König zum Han­deln ver­an­laß­te. Er for­der­te mit einem Rund­schrei­ben an die Vor­sit­zen­den der Bischofs­kon­fe­ren­zen auf, zur Frei­mau­re­rei Stel­lung zu neh­men. Das Anlie­gen muß ihm sehr wich­tig gewe­sen sein, denn es ist eine sei­ner ersten Amts­hand­lun­gen. Am 8. Janu­ar 1968 löste Paul VI. Kar­di­nal Otta­via­ni an der Spit­ze der Glau­bens­kon­gre­ga­ti­on durch Šeper ab. Offi­zi­ell wur­de die­ser Pro-Prä­fekt, am 1. März dann Prä­fekt der Kon­gre­ga­ti­on. Sein Rund­schrei­ben in Sachen Frei­mau­re­rei datiert vom 26. Febru­ar. Bereits am 23. März wand­te sich Kar­di­nal König an die Groß­lo­ge von Öster­reich, die Baresch als Ansprech­part­ner Königs nominierte. 

Der Lin­zer Kurt Baresch (1921–2004) absol­vier­te die SS-Jun­ker­schu­le Bad Tölz und war im Zwei­ten Welt­krieg Offi­zier der Waf­fen-SS, stu­dier­te nach dem Krieg Psy­cho­lo­gie und wur­de 1961 in die Loge initi­iert. Noch im sel­ben Jahr 1968, in dem Šeper Glau­bens­prä­fekt wur­de, bil­de­te König mit Baresch einen „Dia­log­kreis“, dem vier Kir­chen­ver­tre­ter, aber zehn Frei­mau­rer ange­hör­ten, die aus der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land, der Schweiz und Öster­reich stamm­ten. Der Dia­log betraf den gan­zen deut­schen Sprach­raum. Der katho­li­sche öster­rei­chi­sche Jour­na­list Fried­rich Engel­mann schrieb im Juli 2006:

„König beschäf­tig­te sich ab die­sem Datum jeden­falls inten­siv damit, dem Hei­li­gen Vater sei­ne Logen­freun­de in einem guten Licht zu zeigen.“

„Tat­säch­lich“, so Engel­mann, „die Wie­ner Kir­che ver­fügt über enge Bin­dun­gen, Quer­ver­wei­se, Dop­pel­mit­glied­schaf­ten zu (den) und in die Logen.“

Von Anfang an schien auf bei­den Sei­ten fest­zu­ste­hen, daß sich die Kir­che zu bewe­gen habe. Die­se ein­sei­ti­ge For­de­rungs­hal­tung ver­blüfft und legt nahe, daß Kar­di­nal König die von ihm ernann­ten Kir­chen­ver­tre­ter nach bestimm­ten Kri­te­ri­en aus­ge­wählt hatte. 

Baresch ver­trat die Posi­ti­on, die Frei­mau­rer hät­ten nichts gegen die Kir­che, die Kir­che sei es viel­mehr, die etwas gegen die Frei­mau­rer habe. Dar­um lie­ge es an ihr, ent­ge­gen­kom­mend zu han­deln. Ziel war es, die „seit jeher unsin­ni­ge und jeden­falls anti­quier­te Ver­dam­mung der Frei­mau­re­rei zu revi­die­ren“, so Baresch.

Franz Kardinal König mit Großmeister Kurt Baresch in Königs Wohnung
Franz Kar­di­nal König mit Groß­mei­ster Kurt Baresch in Königs Wohnung

Die Lichtenauer Erklärung

Der Dia­log­kreis mün­de­te nach ins­ge­samt sechs Begeg­nun­gen 1970 in der „Lich­ten­au­er Erklä­rung“, die von allen Teil­neh­mern unter­schrie­ben wur­de, auch den Kir­chen­ver­tre­tern: Das waren der Apo­sto­li­sche Pro­to­no­tar Johan­nes de Toth, der Päpst­li­che Haus­prä­lat Engel­bert Schwarz­bau­er und der Dog­ma­ti­ker und Rah­ner-Schü­ler Her­bert Vor­grim­ler. Die Erklä­rung ent­hielt drei zen­tra­le Punk­te, zwei Erklä­run­gen und die Schlußfolgerung:

  • Die Frei­mau­rer erklär­ten lapi­dar, sie hät­ten kei­ne gemein­sa­me Got­tes­vor­stel­lung, wes­halb sie weder eine Reli­gi­on sei­en noch eine Reli­gi­on leh­ren würden. 
  • Das höch­ste gemein­sa­me Bekennt­nis der Frei­mau­rer sei der Grund­satz der Gewissens‑, Glau­bens- und Gei­stes­frei­heit, wes­halb sie jeden Zwang ableh­nen, der die Frei­heit bedroht, und jedes auf­rich­ti­ge Bekennt­nis und jede ehr­li­che Über­zeu­gung ach­ten und jede Dis­kri­mi­nie­rung Anders­den­ken­der verwerfen.
  • Dar­aus folg­te die Schluß­fol­ge­rung, daß alle Unter­zeich­ner mit ihrer Unter­schrift erklär­ten, daß die päpst­li­chen Bul­len, mit denen die Frei­mau­re­rei ver­ur­teilt wur­de, nur noch geschicht­li­che Bedeu­tung hät­ten, aber für die Jetzt­zeit irrele­vant sei­en. Daher, so die kla­re Aus­sa­ge, sei der Frei­mau­er­pa­ra­graph aus dem CIC zu strei­chen, da sich eine Ver­dam­mung der Loge durch die Kir­che „nicht recht­fer­ti­gen“ las­se, denn sie leh­re ja als Gött­li­ches Gebot, „den Bru­der zu lieben“.

Die „Bru­der­lie­be“, wie Baresch in sei­nen Auf­zeich­nun­gen beton­te, war das gemein­sa­me Bekennt­nis, in dem sich Kir­chen- und Logen­ver­tre­ter einig waren. Mit beson­de­rem Nach­druck dräng­ten dar­auf de Toth und Theo­dor Vogel, der Groß­mei­ster der Ver­ei­nig­ten Groß­lo­ge von Deutsch­land.

Unterzeichnet wurde die „Lichtenauer Erklärung“ auf Schloß Lichtenau in Oberösterreich dem Wohnsitz des damaligen Altstuhlmeisters der Großloge von Österreich, Rüdiger Vonwiller
Unter­zeich­net wur­de die „Lich­ten­au­er Erklä­rung“ auf Schloß Lich­ten­au in Ober­öster­reich, dem Wohn­sitz des dama­li­gen Alt­stuhl­mei­sters der Groß­lo­ge von Öster­reich, Rüdi­ger Von­wil­ler, eines der Frei­mau­rer­ver­tre­ter im „Dia­log­kreis“

Obwohl sich die von Kar­di­nal König ange­sto­ße­nen Gesprä­che nur auf die „regu­lä­re“, also eng­li­sche Frei­mau­re­rei bezo­gen, was noch heu­te aus­drück­lich betont wird, äußer­te die „irre­gu­lä­re“, also fran­zö­si­sche Frei­mau­re­rei fast auf den Wort­laut genau den­sel­ben Inhalt, als sol­che Gesprä­che kurz­zei­tig auch mit dem Groß­ori­ent von Ita­li­en stattfanden.

Baresch gab auch zu ver­ste­hen, daß schon Jah­re vor der Ver­öf­fent­li­chung des neu­en Codex Iuris Cano­ni­ci von 1983 „intern klar war“, daß das neue Kir­chen­ge­setz­buch „kei­nen Frei­mau­rer­pa­ra­gra­phen mehr ent­hal­ten“ wer­de. Ent­spre­chen­de Zusa­gen habe Kar­di­nal König in Rom bereits vor der Unter­zeich­nung der Lich­ten­au­er Erklä­rung erhal­ten. Von wem, wird nicht gesagt. Als ihm die Erklä­rung über­ge­ben wur­de, damit er sie nach Rom wei­ter­lei­ten konn­te, ver­si­cher­te König sei­nen frei­mau­re­ri­schen Gesprächs­part­nern, ihm sei „von höch­ster Stel­le zu ver­ste­hen gege­ben wor­den, dass im Canon der Kir­che die Ver­dam­mung der Frei­mau­re­rei nicht mehr ent­hal­ten sein wer­de“. So schreibt es Harald Schref­ler in sei­ner Publi­ka­ti­on „Der Papst und die Frei­mau­rer“, mit der er 2009 an der Uni­ver­si­tät Wien pro­mo­vier­te, und die mit frei­mau­re­ri­scher Unter­stüt­zung 2010 als Buch ver­öf­fent­licht wurde.

„Tiefe Freundschaft in der Sache und in den Herzen“

Baresch beton­te, daß zwi­schen ihm und Kar­di­nal König eine „tie­fe Freund­schaft in der Sache und in den Her­zen“ herrsch­te. Engel­mann schrieb dazu:

„Aus dem Buch kann man, ohne Über­trei­bung, eine wirk­lich tie­fe Freund­schaft zwi­schen Kar­di­nal König und dem Groß­mei­ster der öster­rei­chi­schen Logen ent­neh­men – mehr noch, ein wirk­lich tie­fes Ver­trau­ens­ver­hält­nis, das über blo­ße Freund­schaft hin­aus­geht. Wie die­se wirk­lich enge Freund­schaft und das tie­fe Ver­trau­en zustan­de kam, ver­schweigt das Buch frei­lich – das Ereig­nis muß aber um das Jahr 1965 statt­ge­fun­den haben.“ 

Auf das erwähn­te Buch soll noch zurück­ge­kom­men wer­den, denn es kam dann alles anders als geplant. Öster­reichs Frei­mau­rer bekla­gen seit mehr als 35 Jah­ren, daß die Unge­duld ihrer „Brü­der“ in der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land zum letzt­li­chen Schei­tern der lang­jäh­ri­gen Bemü­hun­gen führ­te. Als die Sache kon­kre­ter wur­de, war aus Rom ein „sich voll­zie­hen­der Gesin­nungs­wan­del bezüg­lich der Beur­tei­lung der Frei­mau­re­rei durch­ge­sickert“, so Baresch. Kar­di­nal König und er kamen zum Schluß, daß eine „Gesprächs­pau­se zweck­mä­ßig“ sei, um die Sache nicht zu gefährden.

Tat­säch­lich waren erst jetzt, da Ent­schei­dun­gen zu tref­fen waren, wei­te­re  Krei­se der Kir­chen­füh­rung über die Gesprä­che und ihren Inhalt infor­miert wor­den und tra­ten auf die Brem­se. Bis dahin hat­te König, der für den „Dia­log­kreis“ den Kon­takt zu Rom hielt, offen­bar ledig­lich jene als Ansprech­part­ner, die eine Kurs­än­de­rung in der Frei­mau­rer­fra­ge anstrebten.

Damit trat ein Still­stand ein, bis Logen­ver­tre­ter in der Bun­des­re­pu­blik im Allein­gang die Wie­der­auf­nah­me der Gesprä­che errei­chen woll­ten. Das Sekre­ta­ri­at der Deut­schen Bischofs­kon­fe­renz reagier­te dar­auf 1980 mit einer öffent­li­chen Stel­lung­nah­me. Dar­in wur­de klar­ge­stellt, daß die Lich­ten­au­er Erklä­rung kein kirch­li­ches Doku­ment ist, weil ihr jede kirch­li­che Auto­ri­sie­rung fehlt. 

Den­noch gelang es frei­mau­rer­freund­li­chen Amts­trä­gern an der Römi­schen Kurie, daß der neue Codex Iuris Cano­ni­ci 1983 ohne eine aus­drück­li­che Nen­nung der Frei­mau­re­rei appro­biert und ver­öf­fent­licht wur­de. War man still und lei­se doch ans Ziel gelangt? 

„Da platzte die Erklärung von Kardinal Ratzinger herein“

Baresch schil­dert in sei­nen Auf­zeich­nun­gen die wei­te­re Entwicklung:

„Da platz­te, qua­si als Spät­fol­ge der frei­mau­re­ri­schen Inter­ven­ti­on bei der deut­schen Bischofs­kon­fe­renz, am 26. Novem­ber 1983 die Erklä­rung Kar­di­nal Ratz­in­gers, nun Prä­fekt der Glau­bens­kon­gre­ga­ti­on, über die nach wie vor exi­sten­te ‚Sünd­haf­tig­keit‘ der Frei­mau­re­rei [her­ein]. Der Vor­stoß war unver­ständ­lich, er des­avou­ier­te Kar­di­nal König und mach­te die am Fol­ge­tag in Rechts­kraft getre­te­ne Neu­fas­sung des Cor­pus Iuris Cano­ni­ci (CIC) frag­wür­dig, in dem die Ver­ur­tei­lung der Frei­mau­re­rei und die Exkom­mu­ni­ka­ti­on der Frei­mau­rer nicht mehr ent­hal­ten sind.“

Das Vor­ge­hen des dama­li­gen Glau­bens­prä­fek­ten Ratz­in­ger und spä­te­ren Pap­stes Bene­dikt XVI. legt nahe, daß er über die betref­fen­de Ände­rung des CIC nicht infor­miert war, und sobald er Kennt­nis davon erhielt, noch am Tag vor des­sen Inkraft­tre­ten han­del­te: Mit der Stel­lung­nah­me der Glau­bens­kon­gre­ga­ti­on, die er mit päpst­li­cher Appro­ba­ti­on abgab, wur­de klar­ge­stellt, daß auch ohne aus­drück­li­che Erwäh­nung im CIC sich Frei­mau­rer unver­än­dert im Stand der schwe­ren Sün­de befin­den und exkom­mu­ni­ziert sind. Dar­an hat sich bis heu­te nichts geän­dert: Die Exkom­mu­ni­ka­ti­on der Frei­mau­rer hat unver­än­der­te Gültigkeit.

Wie über­ra­schend für Kar­di­nal König und die Frei­mau­rer die Inter­ven­ti­on von Kar­di­nal Ratz­in­ger und Papst Johan­nes Paul II. war, zeigt die Her­aus­ga­be des oben erwähn­ten Buches „Katho­li­sche Kir­che und Frei­mau­re­rei“. Her­aus­ge­ber war Kurt Baresch. Dar­in wur­de auf 160 Sei­ten das enge und vor allem ver­trau­ens­vol­le Ver­hält­nis zwi­schen Kar­di­nal König und den Logen­brü­dern doku­men­tiert. Die Ver­öf­fent­li­chung erfolg­te mit offen­sicht­li­cher Zustim­mung Königs, wie sei­ne Reak­tio­nen zei­gen soll­ten. Offen­sicht­lich waren sich bei­de Sei­ten einig, am Ziel ange­langt zu sein, wes­halb die Kar­ten auf den Tisch gelegt wer­den könn­ten. Das Buch wur­de publi­ziert, wenn­gleich es, durch einen ver­gleichs­wei­se hohen Preis, nur für ein bestimm­tes Publi­kum gedacht war, doch dann „platz­te“ die Erklä­rung von Kar­di­nal Ratz­in­ger herein.

Obwohl die römi­sche Erklä­rung die Sach­la­ge zwei­fel­los rich­tig­stell­te, tre­ten seit­her wie­der­holt Kir­chen­ver­tre­ter auf, die das Gegen­teil behaup­ten – und bewei­sen wol­len. Das gilt beson­ders auf­fäl­lig für Öster­reich, wo von einer „Tra­di­ti­on Franz König“ gespro­chen wer­den kann. Auch von allen an bun­des­deut­schen und öster­rei­chi­schen Uni­ver­si­tä­ten zum The­ma Frei­mau­re­rei ein­ge­reich­ten Diplom­ar­bei­ten, Dis­ser­ta­tio­nen und Habi­li­ta­tio­nen wur­den mehr als die Hälf­te an öster­rei­chi­schen Uni­ver­si­tä­ten vor­ge­legt, obwohl das Grö­ßen­ver­hält­nis zur Bun­des­re­pu­blik 1:10 beträgt. In die­sem Kon­text sind auch die Vor­stö­ße von Dom­pfar­rer Toni Faber und dem ehe­ma­li­gen Diplo­ma­ten und nun­meh­ri­gen Prie­ster Micha­el Hein­rich Wenin­ger zu sehen. Am 11. Febru­ar stell­te Wenin­ger in Wien sei­ne Dis­ser­ta­ti­on in Buch­form vor. Sei­ne Ver­öf­fent­li­chung trägt den Titel „Loge und Altar – über die Aus­söh­nung von katho­li­scher Kir­che und regu­lä­rer Frei­mau­re­rei“. Die Prä­sen­ta­ti­on erfolg­te gemein­sam mit Georg Sem­ler, dem amtie­ren­den Groß­mei­ster der Groß­lo­ge von Österreich. 

Was aber treibt Prie­ster zu einem sol­chen Ver­hal­ten? Die bereits ein­gangs gestell­te Fra­ge läßt sich nur mit einer Ver­mu­tung beant­wor­ten, die aller­dings nahe­lie­gend erscheint. Es darf eine per­sön­li­che Logen­nä­he ver­mu­tet wer­den – in wel­cher Form auch immer.

Text: Giu­sep­pe Nar­di
Bild: Frei­mau­rer-Wiki/­Wi­ki­com­mons (Scree­en­shots)


Zur Bild­be­schrif­tung und dem Hin­weis auf Luzi­fer, den Licht­trä­ger und gefal­le­nen Engel, siehe:

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4 Kommentare

    • Abso­lut! Die­ser „Prie­ster“ IST Frei­mau­rer, er ist Chap­lin, d. h., er ist Mei­ster des Tem­pels und damit ver­ant­wort­lich für die Erhal­tung der Logen­ge­bäu­de! Wo bleibt die Exkom­mu­ni­ka­ti­on latae sententiae???

      • Natür­lich hat er sich längst selbst exkommuniziert.
        Offi­zi­ell wird sie aber nicht kom­men, da mache ich jede Wette.
        Er ist nicht umsonst aus der Deckung gekommen.

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