(Washington) Im vergangenen Juli zelebrierte Kardinal Gerhard Müller in der Benediktinerabtei Le Barroux im überlieferten Ritus und weihte einen Neupriester. Anfang November zelebrierte er erneut im überlieferten Ritus, dieses Mal in der Benediktinerabtei Clear Creek in den USA.
Wenige Tage nach dem Besuch von Kardinal Müller, dem ehemaligen, von Papst Benedikt XVI. ernannten und von Franziskus entlassenen Präfekten der römischen Glaubenskongregation, in Le Barroux, wurde in Rom das Motu proprio Traditionis custodes veröffentlicht. Kardinal Müller hatte für die altrituelle Benediktinerabtei Sainte-Madeleine du Barroux in Vaucluse einen Mönch zum Priester geweiht.
Am 7. November zelebrierte der ehemalige Glaubenspräfekt ein Pontifikalamt im überlieferten Ritus in der Benediktinerabtei von Clear Creek im Staat Oklahoma (USA). Wiederum nur kurz darauf wurde das Dekret von Kardinalvikar Angelo De Donatis öffentlich bekannt, mit dem Papst Franziskus Traditionis custodes in seiner Diözese Rom auf radikale Weise durchsetzen läßt.
Laut dem Dekret vom 7. Oktober, das aber erst einen Monat später publik wurde, dürfen Priesterweihen nicht mehr im überlieferten Ritus stattfinden. Franziskus will nur mehr einen Klerus, der im Novus Ordo geweiht ist.
Kardinal Müller hielt den Mönchen der Abtei Unserer Lieben Frau von Clear Creek Exerzitien, die vom 3. bis 9. November dauerten. Die Abtei, die 1999 als Tochtergründung der französischen Abtei Notre-Dame de Fontgombault entstand, veröffentlichte eine kurze Mitteilung und mehrere Bilder dazu auf ihrer Internetseite.
Während einige Kardinäle den überlieferten Ritus unter Berufung auf Traditionis custodes verbieten, unterstützen andere ihn gerade deshalb.
Text: Giuseppe Nardi
Bild: clearcreekmonks.org