Zwei namhafte Kardinäle spendeten in diesen Monaten die Priesterweihe im überlieferten Ritus. Kardinal George Pell weihte zwei Benediktiner von Nursia und Kardinal Gerhard Müller einen Benediktiner von Le Barroux. Beide Weihen sind ein Signal, den überlieferten Ritus und die mit ihm verbundenen Gemeinschaften gegen das Motu proprio Traditionis custodes verteidigen zu wollen. Eine neue Internetseite berichtet zudem aktuell, welche Auswirkungen Traditionis custodes in den Diözesen hat. Eine erste Bilanz kann gezogen werden.
Kardinal George Pell, der dreizehn Monate unschuldig in einem australischen Gefängnis eingesperrt war, weihte im September Dom Augustine Wilmeth aus Süd-Carolina und Dom Bernard Baca aus Lousiana zu Priestern. Beide gehören dem 2000 gegründeten altrituellen Benediktinerkloster von Nursia in Italien an.
Kardinal Gerhard Müller, emeritierter Bischof von Regensburg und 2017 von Papst Franziskus „in einer Minute“ entlassener Präfekt der römischen Glaubenskongregation, weihte im Juli einen Mönch der 1978 von Dom Gérard Calvet gegründeten altrituellen Benediktinerabtei Sainte-Madeleine du Barroux in Vaucluse in Frankreich. Die Abtei wird derzeit von Dom Louis-Marie de Geyer d’Orth geleitet.
Die Weihe erfolgte wenige Tage vor der Veröffentlichung von Traditionis custodes. Kardinal Müller kritisierte das Motu proprio drei Tage nach seinem Erscheinen in einem Kommentar für die US-Publikation The Catholic Thing unverblümt:
„Ohne das geringste Einfühlungsvermögen geht man hinweg über die religiösen Empfindungen der – oft auch jugendlichen Teilnehmer – an den Messen nach dem Missale Johannes‘ XXIII. (1962). Statt den Geruch der Schafe anzunehmen, schlägt hier der Hirte mit seinem Stab kräftig auf sie ein. Es erscheint auch schlichtweg ungerecht, die Zelebrationen des ‚alten‘ Ritus abzuschaffen, nur weil er einige problematische Menschen anzieht: abusus non tollit usum.“
Der Kardinal ging noch weiter und widersprach der päpstlichen Auslegung des Axioms lex orandi – lex credendi (Regel des Gebets – Regel des Glaubens) als Uniformität des liturgischen Ritus. Der Kirche sei es bei diesem Axiom um die Substanz der Sakramente, nicht aber den liturgischen Ritus gegangen, von dem es zur Zeit der Kirchenväter mehrere gab.
Vor allem sei das Verhalten von Franziskus gegenüber den „Traditionalisten“, die das Missale von Paul VI. ablehnen, mit seiner Entschlossenheit zu messen, den zahllosen „progressiven“ liturgischen Mißbräuchen, die oft einer Blasphemie gleichkommen, ein Ende zu setzen. Der deutsche Kardinal nannte dabei ausdrücklich die „Paganisierung der katholischen Liturgie“. Eine „Mythologisierung der Natur, die Vergötterung der Umwelt und des Klimas sowie das Spektakel der Pachamama“ seien da wohl „eher kontraproduktiv für die Wiederherstellung und Erneuerung einer würdigen und rechtgläubigen Liturgie, die die Fülle des katholischen Glaubens widerspiegelt.“
Die Priesterweihen der beiden Kardinäle Pell und Müller im überlieferten Ritus können als starkes Zeichen zur Verteidigung des überlieferten Ritus und der damit verbundenen Gemeinschaften gesehen werden.
Die Bilanz der ersten drei Monate seit dem Inkrafttreten von Traditionis custodes ist dennoch ernüchternd. In den Ländern, in denen der überlieferte Ritus am stärksten verankert ist, haben sich die Bischöfe weitgehend ruhig verhalten. Dem ist nicht überall so. In 25 Diözesen wurde der überlieferte Ritus verboten und in weiteren 33 Diözesen teilweise verboten bzw. eingeschränkt.
Eine eigens eingerichtete Internetseite Traditioniscustodes.info veröffentlicht mit Quellenangabe die jeweiligen Entscheidungen in den Diözesen, soweit es sie gibt. Bisher liegen solche aus 238 Diözesen vor. Demnach hat sich durch Traditionis custodes die Situation in jeder vierten Diözese verschlechtert.
Text: Giuseppe Nardi
Bild: InfoVaticana
Drei Priester – was ist das für so viele.
aber der Herr hat mit drei Fischen und fünf Broten alle gespeist und es blieb noch übrig.
Halten wir an der Hoffnung fest.