
(Washington) Der Oberste Gerichtshof der USA entschied zugunsten des Konditors, der sich aus religiösen Gründen geweigert hatte, die Hochzeitstorte für eine „Homo-Ehe“ zu liefern und setzt damit den Versuchen, ein Homo-Diktat aufzurichten, deutliche Grenzen.Der Fall geht bereits auf das Jahr 2012 zurück. Der US-Konditor Jack Phillips, ein bekennender Christ, lehnte den Auftrag ab, für die „Homo-Ehe“ der beiden schwulen Männer David Mullins und Charlie Craig eine Hochzeitstorte zu liefern. Er begründete die Ablehnung mit seinem Gewissen. Da er die „Homo-Ehe“ als offene Auflehnung gegen Gottes Ordnung ansieht, würde er sich durch eine Beteiligung selbst daran schuldig machen. Das könne er mit seinem Gewissen nicht vereinbaren.
Die Homosexuellen sahen das anders und klagten auf Diskriminierung. Eine andere Meinung wollten sie nicht gelten lassen. Aus dem Vorfall wurde ein Präzedenzfall zur Durchsetzung eines Homo-Diktats und zur Unterminierung der Meinungs- und Religionsfreiheit.
Mit sieben gegen zwei Stimmen stellte nun der Oberste Gerichtshof der USA fest, daß der Erste Zusatzartikel die Meinungs- und Religionsfreiheit von Konditor Jack Philipps garantiert. Wie nach geltendem US-Recht die beiden Homosexuellen eine „Homo-Ehe“ eingehen konnten, so habe der Konditor das Recht, aufgrund seiner Überzeugung eine „Homo-Ehe“ abzulehnen und auch eine Beteiligung daran abzulehnen.
Damit widersprach der Oberste Gerichtshof der Entscheidung der Bürgerrechtskommission des Staates Colorado und des Berufungsgerichtes. Sie hatten den Konditor verurteilt und wollten einen Präzedenzfall schaffen, mit dem die Religionsfreiheit gegenüber dem Willen von Homosexuellen als zweitrangig zurückgestuft werden sollte. Die Klage der Homosexuellen sollte ein regelrechtes Homo-Diktat installieren.
Der Oberste Gerichtshof verwarf die Entscheidungen der untergeordneten Gremien. Deren Urteil, so die Höchstrichter, war verfassungswidrig, da es eine „Feindseligkeit gegenüber der Religion“ zeigte, mit der die Neutralität des Staates verletzt wurde.
Die Höchstrichter mißbilligen in ihrem Urteil mit deutlichen Worten die ideologisch gefärbte Entscheidung der Bürgerrechtskommission des Staates Colorado. Die Kommission habe eine „offen feindselige und unzulässige“ Haltung gegen das „ehrliche, religiöse Bekenntnis“ gezeigt, das „Grund für die Verweigerung“ des Konditors war.
Das Höchsturteil geht nicht direkt auf die Frage der Gewerbeausübung ein und behandelt die Frage nicht, ob ein Gewerbetreibender als solcher bereits einen Auftrag ablehnen könne. Das Urteil konzentriert sich ganz konkret auf die restriktive Auslegung von Religionsfreiheit durch die Bürgerrechtskommission von Colorado, die von den Höchstrichtern verworfen wurde.
Bischof James D. Conley von Lincoln, der Vorsitzende der Unterkommission der US-Bischofskonferenz zur Förderung und zum Schutz der Ehe begrüßte das Höchsturteil:
„Die heutige Entscheidung bestätigt, daß gläubige Menschen wegen ihrer tief verwurzelten, religiösen Überzeugungen keine Diskriminierung erleiden dürfen, sondern diese durch die Regierungsvertreter zu respektieren sind. Das gilt auch in der Berufsausübung für Menschen wie Jack Philipps, die dem Herrn in allen Aspekten des täglichen Lebens dienen wollen.“
Das Urteil ist ein Präzedenzurteil für ähnliche Fälle. Das gilt besonders für den Fall des Konditorenehepaars Aaron und Melissa Klein im US-Bundesstaat Oregon, die 2013 wegen der gleichen Weigerung wie Jack Philipps angeklagt wurden.
In den USA fand während der Präsidentschaft von Barack Obama ein harter Kulturkampf zur Einführung der „Homo-Ehe“ statt. Vorangetrieben wurde sie von Homo-Verbänden, die von linksliberalen Gruppen und Medien, etlichen Milliardärsstiftungen und Konzernen und allen voran Obama selbst unterstützt wurden. Der Oberste Gerichtshof in seiner damaligen Besetzung zwang im Juni 2013 allen US-Staaten die „Homo-Ehe“ auf, obwohl es zuvor in 32 Staaten Volksabstimmungen gegeben hatte, in denen sich das Wahlvolk 32-Mal gegen die „Homo-Ehe“ und für die traditionelle Definition der Ehe als Verbindung zwischen einem Mann und einer Frau ausgesprochen hatte.
Das neue Urteil ist ein Meilenstein für die Meinungs- und Religionsfreiheit und setzt dem Homo-Diktat klare Grenzen. Die Richter setzen damit den Weg zur Stärkung der Meinugs- und Religionsfreiheit fort, den sie bereits vor einem in einem anderen Urteil beschritten haben.
Gleich in den ersten Tagen seiner Amtszeit als US-Präsident unterzeichnete Donald Trump die Durchführungsbestimmung Promoting Free Speech and Religious Liberty zur Stärkung der Religionsfreiheit. Der amtierenden US-Präsident sagte damals:
„Meine Regierung wird alles in ihrer Macht stehende tun, um die Religionsfreiheit in unserem Land zu verteidigen und zu schützen. Ich bringe die Dinge wieder in Ordnung“.
Die Höchstrichter haben nun ihrerseits einen kräftigen Schritt gesetzt, um „die Dinge wieder in Ordnung zu bringen“.
Text: Giuseppe Nardi
Bild: Il Timone (Screenshot)