
(Regensburg) „Was für Zufälle“ bei der Untersuchung von Mißbräuchen bei den Regensburger Domspatzen, schrieb der Vatikanist Marco Tosatti nach Bekanntwerden des Abschlußberichtes. An „Zufälle“ glaube er nicht, so Tosatti, schon gar nicht, wenn sie sie sich in einem „so präzisen und über jeden Verdacht erhabenen Land wie Deutschland“ zutragen. Dieser Gedanke befiel den Vatikanisten, als er gestern lesen mußte, daß „endlich“ der Abschlußbericht über Mißbrauchsfälle bei den Regensburger Domspatzen veröffentlicht wurde.
Der ORF und zahlreiche andere Medien titelten gestern „547 Kinder bei Regensburger Domspatzen missbraucht“. Das Verb „mißbrauchen“ läßt zusammenzucken und an sexuellen Mißbrauch von Minderjähriger denken. Ein Schelm wer denkt, beim ORF hätte man nicht genau das beabsichtigt. Ein Blick in den Artikel zeigt dann, daß es sich bei fast 90 Prozent der Fällen um physische Züchtigung handelte, wie sie in dem untersuchten Zeitraum seit Kriegsende zu den gängigen Erziehungsmethoden gehörte. Das Beispiel zeigt, mit welchem Genuß „Qualitätsmedien“, die sich derzeit vehement als Verteidiger des Journalismus gegen Verbreitung von „Fake News“ präsentieren, Ressentiments, in diesem Fall gegen die Kirche, schüren. Noch im Jahr zuvor hatte derselbe ORF im Zusammenhang mit den Regensburger Domspatzen das Verb „mißhandeln“ verwendet, wie es Der Spiegel auch gestern tat. Der „Hund“ liegt in diesem Fall – wie so oft – in den großen Presseagenturen begraben. Sie geben Linie und Wörter vor, die von den anderen Medien übernommen werden. Stutziger macht, und darum geht es Tosatti, der den ORF-Bericht nicht erwähnt, daß dieser – um beim Beispiel zu bleiben – von der Redaktion „Religion“ stammt. Das spätestens läßt erahnen, daß es in der Sache auch um Kirchenpolitik geht.
Der am Montag „endlich“ vorgestellte Abschlußbericht spricht von 547 Fällen im Zeitraum von einem halben Jahrhundert, von denen „zum Glück oder Gott sei Dank, ‚nur‘ 67 sexuellen Mißbrauch betreffen“, so Tosatti. Der Rest betrifft Erziehungsmethoden, die seinerzeit bestenfalls von wenigen Eltern mißbilligt wurden.
Schwerwiegender sind die sexuellen Mißbrauchsfälle. „Die deutsche Kirche hat gut daran getan, sie mit einer Untersuchung durch einen externen Verantwortlichen aufzuarbeiten.“ 48 Opfer wurden ausfindig gemacht. Die beiden Hauptverantwortlichen sind seit etwa 30 Jahren tot, weshalb eine Strafverfolgung unmöglich ist. Sie wäre wegen Verjährung inzwischen ohnehin nicht mehr möglich. Die Opfer erhalten eine Entschädigung von jeweils 20.000 Euro.
Zufall Ratzinger
„An dieser Stelle beginnen die Zufälle“, so Tosatti. Das „Schicksal“ habe es so gewollt, daß der Abschlußbericht Georg Ratzinger, den älteren Bruder von Joseph Ratzinger in die Sache hineinzieht, der von 1964–1994 30 Jahre lang musikalischer Leiter der Regensburger Domspatzen war. Vor sieben Jahren sagte er in einem Interview, in den ersten Jahren seiner damaligen Funktion auch einige Ohrfeigen ausgeteilt zu haben. Wer damals jung war, weiß aus eigener Erfahrung oder zumindest Beobachtung, daß Kopfnüsse und Ohrfeigen in den 50er und frühen 60er Jahren keine Seltenheit waren. „Wenn ich etwas von dem Mißbrauch gewußt hätte, hätte ich etwas unternommen“, sagte Georg Ratzinger damals. Und auch: „Ich entschuldige mich bei den Opfern“. Er tat es auch aus Schmerz darüber, daß der gute Ruf „seiner“ Domspatzen durch die Taten anderer besudelt wurde.
Auf der Pressekonferenz zur Vorstellung des Abschlußberichtes trug der Rechtsanwalt Weber allerdings dick auf. Er gab Georg Ratzinger die Verantwortung, „die Augen verschlossen“ und nichts unternommen zu haben. Ist Georg Ratzinger, dem im Bericht kein Vorwurf gemacht wird, selbst an Mißhandlungen oder sogar an Mißbrauch beteiligt gewesen zu sein, nur der Ersatzangeklagte, weil die wirklichen Täter längst tot sind? Oder wird ihm eine Verantwortung deshalb zugeschrieben, weil er Ratzinger heißt, und weil sein bekannterer Bruder Oberhaupt der katholischen Kirche war und für nicht wenige Katholiken irgendwie noch immer ist? Wurde mit dem Seitenhieb nur um Medienaufmerksamkeit gebuhlt, die prompt gewährt wurde, oder brach einmal mehr jener tiefdeutsche Anti-Ratzinger-Reflex durch?
An keinen „Zufall“ glaubt jedenfalls Tosatti und zwar wegen des zeitlichen Zusammenfallens mit der Botschaft von Benedikt XVI. zum Begräbnis von Kardinal Joachim Meisner. Diese Botschaft wurde als Kritik am Zustand der Kirche und an den Hirten gelesen, die nicht gegen die Diktatur des Zeitgeistes kämpfen, unter der die deutsche Kirche stöhnt.
Zufall Müller
„Dann ist da auch noch Kardinal Gerhard Müller“, so Tosatti, der im Abschlußbericht ebenfalls erwähnt wird. Müller war vor seiner Ernennung zum Glaubenspräfekten Bischof von Regensburg. Der Bericht kritisiert, wie er den „Fall“ der Regensburger Domspatzen gehandhabt habe. Vor allem wird ihm mangelnder Dialog mit den mutmaßlichen Opfern vorgeworfen. Dazu Tosatti:
„Armer Müller! Es genügte nicht der Tritt in den Hintern durch den Papst, und nach den ersten Bauchschmerzen (siehe das Interview mit der Passauer Neuen Presse) so tun zu müssen, als sei nichts gewesen und als wolle ihm der Papst nur Gutes. Nun kam auch noch diese sympathische Kleinigkeit durch sein heimatliches Deutschland dazu, wo er bekanntlich unter seinen Mitbrüdern ja ausgesprochen beliebt ist.“
Wer den Schaden hat, braucht sich um den Spott nicht sorgen, sagt ein deutsches Sprichwort. Im Fall von Kardinal Müller fehlt es offenbar nicht an inner- und außerkirchlichen Landsleuten, die darauf brennen, ihm ihre Mißbilligung kundzutun. Und wer am Boden liegt, auf den tritt es sich besonders leicht. Im konkreten Fall scheinen manche daran interessiert, daß der Kardinal möglichst nicht mehr aufsteht. Diese Genugtuung wird er ihnen nicht geben, weshalb er zumindest nach Kräften geschwächt werden soll.
Zugleich mit der Vorstellung des Berichts wurde in Rom die Ernennung des neuen Sekretärs der Glaubenskongregation bekanntgegeben. Dazu Tosatti:
„Ernannt wurde, nicht wie erwartet, der beigeordnete Sekretär, Kurienerzbischof Agostino DiNoia, sondern der Untersekretär, Msgr. Giacomo Morandi, der Mann, der vor anderthalb Jahren in der Ratzinger- und Müller-Kongregation plaziert wurde. Eine ziemlich schnelle Karriere. Er ist wirklich unter einem guten Stern geboren. Jenem von Beniamino [Stella, zu deutsch Stern], dem Präfekten der Kleruskongregation und großen Kurienregisseur des Papstes. Alles nur Zufälle.“
Text: Giuseppe Nardi
Bild: ORF (Screenshot)
Wer hier irgendwann einmal den Namen Gerhard Ludwig Kardinal Müller ins Gespräch bringt begeht den Straftatbestand nach §187 StGB Verleumdung und nach CIC c.220 den kanonischen Straftatbestand des Angriffs auf den Guten Ruf: „Nemini licet bonam famam, qua quis gaudet, illegitime laedere, nec ius cuiusque personae ad propriam intimitatem tuendam violare.“.
Seit 1991 liegt der Fall der Glaubenskongregation vor und Der damalige Kardinalpräfekt Joseph Kardinal Ratzinger hat diesen Fall aus Befangenheit an das Bistum Regensburg zurückgewiesen, wo von 1982 bis 2002 MANFRED (ich schreibe groß, damit man den Unterschied registriert!) Müller im Amt war. Dieser hat sich tatsächlich durch weitgehende Untätigkeit einen Namen gemacht.
Als Gerhard Ludwig Müller zum Bischof von Regensburg gewählt worden ist, hatte dieser erhebliche Schwierigkeiten mit den verfilzten diözesanen Strukturen, die hauptsächlich durch Laien geprägt waren, die „Barmherzigkeit“ mit Vertuschung verwechselt hatten. Jegliche Anfrage von Müller an den Diözesanrat nach Mißständen blieb bis 2005 unbeantwortet.
Im weiteren Verlauf starb Papst Johannes Paul II und Joseph Kardinal Ratzinger wurde am 19 April 2005 Papst Benedikt. Eine der ersten Amtshandlungen war, daß er den Fall „Passer Ratisboniensis“ an die Glaubenskongregation zurückverwiesen hat, da sobald ein kanonisches Verfahren gegen einen päpstlichen Prälaten eröffnet wird, die Zuständigkeit beim Heiligen Stuhl liegt (vgl c. 1449 CIC), und zwar bei der Glaubenskongregation im falle nach den Fällen von Kindesmißbrauch (Johannes Paul PP. Motu Proprio „Sacramentorum sanctitatis tutela“ von 2001.) Verwiesen sollte hier auf den Artikel von N. Lüdecke „Sexueller Mißbrauch von Kindern und Jugendlichen aus kirchenrechtlicher Sicht – https://mthz.ub.lmu.de/index.php/MThZ/article/viewFile/4605/2964 – von 2011 werden.
Wie sooft: „Die Verleumdung ist wie ein Lüftchen!“
Natürlich soll einmal mehr die konservative katholische Kirche beschädigt werden, indirekt auch Papst Benedikt, über seinen Bruder Georg Ratzinger als ehemaligen Domkapellmeister, der für 547 „Gewaltopfer“ (da haben sie aber genau gezählt!) bei den Regensburger Domspatzen mitantwortlich gemacht werden soll.
Jedes „Opfer“ soll mit „bis zu 20.000 Euro“ entschädigt werden. Da wird man doch gerne mal ein Opfer und kassiert für eine Watschn (für die, die das nicht kennen: das ist eine Ohrfeige), die es wahrscheinlich damals ab und zu gegeben hat, eine ordentliche Summe.
Die meisten Ohrfeigen damals gab es übrigens zu recht. Ich habe auch während meiner Schulzeit mal eine Ohrfeige und einmal den Hintern versohlt bekommen. Ich habe das als gerecht empfunden und klage jetzt nicht gegen meine damaligen Lehrer.
Ich habe übrigens in der Verwandtschaft jemanden, der selbst bei den Regensburger Domspatzen gesungen hat. Die Familie ist stolz darauf. Vorwürfe jedweder Art hat man nicht gehört.
Sie,@churchwatching, unterstellen in Ihrem Beitrag hier also, dass sich ehemalige Domspatzen-Chorknaben wegen winkender finanzieller Entschädigungen seitens des Bistums Regensburg als Opfer melden würden, wobei Sie den Opferstatus offensichtlich anzweifeln und relativieren, indem Sie den Begriff Opfer in Anführungsstriche setzen.
Zudem suggerieren Sie eine zu Unrecht erfolgte Dramatisierung der im Internat stattgefundenen Ereignisse durch den jetzt vorgestellten Abschlussbericht; es seien doch größtenteils nur einfache Ohrfeigen gewesen, die ja oft wie ja auch bei Ihnen selbst wohl auch berechtigt gewesen seien u.s.w.
Das ist echt unterirdisch!
In einer Zeit, in der das Geld solch eine große Rolle spielt, ist es da nicht denkbar, dass moralisch nicht so gefestigte Menschen in Versuchung geraten, sich in die Reihe der wirklich bedauernswerten Opfer einzugliedern, um abzukassieren?
Ein Wort zu den „sogenannten Misshandlungen“. Ohrfeigen und Stockschlaege (gerne auf die Hand ), Rausknien waren in Bayern an Schulen legitime Erziehungsmassnahmen. Ich bin auch in den Genuss von „Datzen„gekommen. Ich habe mich nie als misshandelt betrachtet. Auch in Niedersachsen waren bis Anfang der siebziger Jahre Schläge in pädagogischen Einrichtungen zulässig.
Habe in Niedersachsen bis 1972 manchmal etwas auf die Flosse bekommen, mit dem Lineal.
Hat keinen von uns gestört, es war ja gerecht. Wir wussten ja, was wir ausgefressen hatten.
Seit der Schulreform (ich glaube 1972) sind Schläge als Erziehungsmaßnahme nicht mehr zulässig. Davor wohlgemerkt schon. Man sieht wieder mal, es geht nur gegen die Kirche.
Zurück zur Schule: Seit etwa 45 jahren darf an Schulen nicht mehr körperlich gezüchtigt werden. Was hatten wir damals für Zustände an den Schulen? Was haben wir heute für Zustände an vielen Schulen?
Auch meine Eltern hatten uns gezüchtigt. Wir wussten jedoch immer, warum! wir den Hintern (mit einem Stock) versohlt bekommen haben. Es hat kräftig aber kurz wehgetan und gut wars.
Ironie ein- Falls jetzt einer hier in diesem Forum meint, ich hätte eine allzu kranke Vorstellung einer guten Erziehung, dem sei gesagt: „Ich kann nichts dafür, denn ich bin seit jenen Tagen traumatisiert“ ‑Ironie aus.
1966 habe ich als Mädchen mit 16 Jahren meine letzte leichte Ohrfeige von meinem Vater bekommen; fand ich völlig gerecht. Ich hatte meine eher wenigen leichten Ohrfeigen zu Recht erhalten und habe mich nie mißhandelt gefühlt.
Ich denke, man hat leichte körperliche Strafen verteufelt, weil
1. nicht mehr gewollt ist, dass die Kinder erzogen werden und
2. um die natürliche Authorität der Eltern zu schwächen.
Keine gerechte und leichte Ohrfeige schadet den Kindern, wie die völlig lieblose ohrfeigenlose Vernachlässigung der Kinder in der antiauthoritären „Erziehung“.
Halten wir uns doch einmal an den berichteten Zahlen: Im Untersuchungszeitraum von 1945 – 1995 wurden von den im Bericht festgestellten 547 Missbrauchsfällen 67 (muss wohl heißen 47) der Kategorie „sexueller Missbrauch“ und 500 der Kategorie „Körperlicher Missbrauch“ zugeschrieben. Da sich letztere im öffentlichen Raum des Klassenzimmers zugetragen haben dürften, muss es sich um Kopfnüsse, Haareziehen, Ohrfeigen und dergleichen gehandelt haben, nicht jedoch um „gerichtsmaessige“ Prügel der schlimmeren Sorte. Das sind in 50 Jahren zehn Fälle pro Jahr. Nehmen wir eine Schülerstärke in Grundschule und Gymnasium der Domspatzen von geschätzten 500 Schülern an, konnte ein Schüler mit einer durchschnittlichen Wahrscheinlichkeit von 2% mit einem „körperlichen Missbrauch“ pro Jahr rechnen. Was Münchner Merkur und Bayern5 daraus machen, muss man gelesen und gehört haben.
Was wusste eigentlich Papst Paul VI.?
Und was tat er?
1) Sowohl in der aktuellen SZ als auch in der aktuellen FAZ wird man mit der sensationserheischenden Zahl von 547 Opfern konfrontiert. Unfairerweise werden da einfach die vielen körperlich gezüchtigten Jungen zusammen mit den wenigen sexuell mißbrauchten in einen Topf geworfen, um beim Leser einen ganz bestimmten Eindruck zu erwecken.
2) Nicht in Schutz zu nehmen hingegen sollte man Äußerungen, die die korperlichen Züchtigungen verharmlosen nach dem Motto eine Ohrfeige hat noch keinem geschadet oder mit dem Argument, daß früher halt nun mal körperliche Strafen als berechtigtes Erziehungsmittel angesehen wurden, denn dabei wird unzulässigerweise ausgeblendet:
a) Was den Unterricht in den staatlichen Gymnasien nach 1945 angeht, so wurde hier eben damals schon auf körperliche Strafen verzichte, in den Bildungs-und Erziehungseinrichtungen, die unter kirchlicher Leitung stehen, hätte sich das tausendmal mehr gehört.
b) 1934 wurde Don Bosco heiliggesprochen, und es hätte sicher allen, die nach 1945 an der Erziehung und Bildung der Domspatzen beteiligt waren, gut angestanden, sich an ihm ein Beispiel zu nehmen:
Der hl. Don Bosco: „Körperliche Züchtigungen, welcher Art sie auch seien … sind strengstens verpönt, weil sie die Kinder reizen und den Erzieher selbst erniedrigen.“ (Don Bosco lehnt die vorwiegend strafend-unterdrückende Methode, die Repressiv-Methode, ab und entwickelt seine vorbeugende Methode, die Präventivmethode. In den 1076 Niederlassungen der Salesianer wird mit großem Erfolg nach dieser Methode erzogen.
Untimely! Sie sagen: „Was den Unterricht in den staatlichen Gymnasien nach 1945 angeht, so wurde hier eben damals schon auf körperliche Strafen verzichtet“.
Das kann ich für Bayern nicht bestätigen. Hier erfolgte dieser „Verzicht“ erst 1980, als staatlicherseits die körperliche Züchtigung verboten worden ist. Bis dahin war es nach meiner Erfahrung hier auch möglich, diese Art von Strafe nicht nur gegen Disziplinlosigkeiten einzusetzen, sonder auch bei lichtsinnsbedingten Fehlleistungen im rein Schulischen.
So war es bei einem ansonsten sehr beliebten Lehrer der 3. Grundschulklasse üblich, Diktate nach Herausgabe von der Tafel ins Schönschreibheft zu übertragen. Jeder Fehler, der da noch unterlief, wurde mit einer saftigen „Tatze“ auf die Handfläche geahndet – offensichtlich in einer Adaption der Lehrmethode nach dem Amerikaner Skinner, der nachgewiesen hatte, dass Schmerzerfahrungen den Lernprozess auch bei Menschen nachhaltig beschleunigten. Von einem Knaben wird berichtet, er habe einmal 14 Tatzen zu gewärtigen gehabt, 7 abwechselnd auf jede Innenhandfläche. Da suchte er Rat bei Älteren. Als er als letzter am nächste Tag an der Reihe war, platzten seine beiden Handballen schon nach den ersten zwei Schlägen und die restlichen 12 wurden ihm erlassen. Er hatte sich auf Anraten ehemals Betroffener die Handballen mit dem Saft von Zwiebeln tüchtig eingerieben und so „aufgespannt“. Ab diesem Zeitpunkt soll der Lehrer auf diese „Lehrmethode“ bei allen verzichtet haben.
@Untimely
In der Bundesrepublik Deutschland liegt die Kulturhoheit bei den Bundesländern. Daher ist genau zu prüfen, was in dem jeweiligen Bundesland zu dem Zeitpunkt galt.
Zitat Wikipedia Lemma Köperstrafe:
„Jedoch erklärte noch 1979 das Bayerische Oberste Landesgericht, dass im Gebiet des Freistaates Bayern „ein gewohnheitsrechtliches Züchtigungsrecht“ für Lehrer an Volksschulen bestehe. 1980 wurde die Prügelstrafe an Schulen auch in Bayern abgeschafft.“
Die kirchlichen Internatsschulen in Bayern haben/hatten deshalb einen guten Ruf, weil sie traditionell geführt wurden und als Eliteschulen galten. Und nicht jeden pädagogischen Blödsinn mitmachten, wie zB die Ganzheitsmethode Lesen, die die Grundschulkindern dem Analphabetismus näher brachten als der Lese- und Schreibkompetenz.
Ich habe mehrfach in Unterhaltungen gehört, daß Jahrgänge 1940–1950 berichteten, daß wenn sie in der Schule gezüchtigt worden waren, wenn sie es zuhause berichtet hätten, dort die zweite Tracht Prügel von den Eltern bekommen hätten. Institutionelle Kritik wird aber nur an der Kirche geäußert, was schlicht verlogen ist.
Ich komme aus Hessen, wo die rot-grüne Landesregierung mehrfach die Zwangsgesamtschule einführen wollte (und deswegen 2mal abgewählt wurde). Es ist ein gängiges Wort, daß hochrangige hessische Genossen ihre Kinder auf Internate in Bayern geschickt haben, damit sie eine gescheite Bildung bekommen anstatt die, die die Eltern für die anderen Kindern erzwingen wollen.
Im Zusammenhang mit der Erziehung und Bildung der Domspatzen auf bayerische Gesetze hinzuweisen, die bis 1980 körperliche Strafen erlaubten, ist abwegig, denn:
1) Diese betrafen nur die Volksschulen, in denen Lehrer damals bis zu 60 oder 70 Schüler (oft auch noch verschiedene Jahrgänge in einem Klassenzimmer und „Sonderschüler“) unterrichten mußten. Dennoch gab es auch damals schon Volksschullehrer, denen nie die Hand ausrutschte, weil sie eine natürliche Autorität ausstrahlten. Und es gab ihren Beruf verfehlt habende Sadisten, die mehr prügelten als unterrichteten.
2) In die staatlichen Gymnasien kamen in Bayern damals nur die besten 5% eines Jahrgangs, denn es gab strenge Aufnahmeprüfungen. Gymnasiallehrer hatten es – auch wenn es sich um schwache Persönlichkeiten handelte – gar nicht nötig zu prügeln, denn jeder Schüler wollte ja damals das im Gegensatz zu heute äußerst anspruchsvolle Abitur schaffen.
2) Was nun die unter kirchlicher Leitung stehende Erziehung und Bildung der Domspatzen angeht, so ist es eine Schande, daß das kirchliche Lehrpersonal (das es übrigens ja nur mit begabten Schülern aus christlichen Familien zu tun hatte) sich weder vom weltlichen nichtprügelnden Lehrpersonal der staatlichen Gymnasien beindrucken ließ … noch von der Pädagogik des 1934 heiliggesprochenen Don Bosco:
Kinder zum Schönen, Wahren, Guten, Heiligen, (wie bei einer Zwangstaufe) hinprügeln? Als ob diese Werte, wenn sie überzeugend (!) repräsentiert und präsentiert werden, nicht ganz von selbst einladend und unwiderstehlich auf Kinder wirken würden!
Es war von Anfang an klar, dass es nur darum ging, möglichst viel „Abfindung“ zu erpressen. Ein faire Untersuchung, die den untersuchten Gegenstand in seine Zeit setzt, war zu keinem Zeitpunkt zu erwarten
„Georg Ratzinger, dem im Bericht kein Vorwurf gemacht wird, selbst an Mißhandlungen.…beteiligt gewesen zu sein“. Diese Aussage stimmt nicht! Sie haben offensichtlich nicht den Bericht gelesen oder verschweigen bewusst ungeheuerliche Stellen. S.379 im Bericht! Anbei der link auf den Bericht. Auch S. 212–218 ist zu nennen. http://uw-recht.org/fileadmin/user_upload/Abschlussbericht_Domspatzen.pdf
@ Moskopp
Der Schüler, der auf S.379 berichtet, hatte eine generelle Abneigung gegen Fleisch. Das war wohl allgemein bekannt, sonst hätte Direktor M. nicht geraden ihn beobachtet. Wie der Verlauf der anschließenden Auseinandersetzung wirklich gewesen ist, könnten nur weitere Zeugen ( biblisch mindestens zwei) erhärten.
Der Berichtstext lautet jedenfalls wie folgt:
„Es war ein besonderes Privileg. Die Vorschüler durften zusammen mit dem bereits damals international renommierten Hauptchor eine dreitägige Konzertreise per Sonderzug nach Garmisch-Partenkirchen, ins Kloster Ettal und auf die Zugspitze unternehmen. Wir logierten in der Jugendherberge in Farchant vor Garmisch. In dieser Herberge gab es als Hauptgericht Schweinebraten. Ich stopfte das Fleisch, wie gewohnt, heimlich in die Hosentasche um es später zu entsorgen. Dabei wurde ich von [Direktor] M. beobachtet.
Er sprang auf und kam drohend vom Lehrertisch zu mir her. Dann schleifte er mich an den Haaren zu seinem Esstisch zurück und hob mich an den Haaren hoch, dass ich über dem Boden schwebte. Anschließend schlug er mich wie besessen, wo immer er mich treffen konnte, bis er nach wohl einem Dutzend Schlägen erschöpft aufhörte. Im großen Speisesaal war es totenstill.
R. saß daneben und das Bild hat sich in mein Gehirn eingegraben wie schlecht verheilte Narben in einem jugendlichen Körper. Er lachte. Er hätte die Autorität gehabt, seinem Kollegen Einhalt zu gebieten. Es war mindestens Feigheit, wohl eher bewusstes kumpelhaftes Einvernehmen. Jetzt zu behaupten in der einzigen Filiale der Domspatzen seien über zwei, drei Jahrzehnte Dinge geschehen, die ihm ‚nicht bekannt‘ waren, ist eine Verhöhnung der damaligen Schüler und Opfer“.
Es liegt mir fern, etwas zu beschönigen, dennoch halte ich den Bericht, der aus der Perspektive des erwachsenen Opfers erstellt worden ist, für interessensgeleitet.Er ist nach dem Grundsatz der politischen Rhetorik geschrieben worden: Aufwertung der eigenen Person (Ich-Beristerstatter) – Abwertung des Gegners (Direktor M, besonders Georg Ratzinger) – Gewinnung von Unschlüssigen (Leser des Berichts).
Der Ansatz meines Misstrauens besteht in Folgendem: Ich halte es für unmöglich dass ein Mann einen etwa 25 kg schweren Knaben an den Haaren hochheben kann, dass er über dem „Boden schwebt“. Dazu fehlten dem Herrn Direktor mit höchster Wahrscheinlichkeit Halt und Kraft. Selbst wenn er über beides verfügt hätte, hätte ihn sein Selbstschutzgefühl abgehalten, denn das hätte den Tod des Knaben durch Halswirbelbruch bedeuten können.
Ergänzung: Als Leseempfehlung unter http://www.kath.net/news/60345
die objektivierenden Berichte unter dem 22. Juli und
dem 26. Juli des Domspatzen Kreilinger, der sowohl die
Grundschule in Pielenhofen als auch das 9‑jährige
Domgymnasium besucht hat.