(Rom) Zum 100. Jahrestag der Marienerscheinungen von Fatima gewährte die Päpstliche Kommission Ecclesia Dei die Möglichkeit, am 13. Mai 2017 eine Votivmesse zum Unbefleckten Herzen der allerseligsten Jungfrau Maria zu Ehren Unserer Lieben Frau von Fatima in der überlieferten Form des Römischen Ritus zu zelebrieren.
Das entsprechende Dekret wurde am 5. April vom Kardinalpräfekten Gerhard Müller in seiner Funktion als Vorsitzender des Päpstlichen Rates Ecclesia Dei unterzeichnet. Mitunterzeichner ist auch Kurienerzbischof Guido Pozzo, seines Zeichen Sekretär der Kommission.
Entsprechend dem 22. August handelt es sich dabei um eine Heilige Messe Zweiter Klasse.
Jedem Priester des lateinischen Ritus, ob Welt- oder Ordenspriester, gewährt das Dekret das Recht, unter Beachtung aller anderen Rubriken und zur Förderung der Verehrung Unserer Lieben Frau von Fatima unter den Gläubigen, zum 100. Jahrestag ihrer ersten Erscheinung diese Votivmesse zu zelebrieren.
Text: Giuseppe Nardi
Bild: MiL
Frage mich, wozu es dieses Dekrets bedarf. Der hl. Robert Bellarmin ist doch sowieso III. Klasse, und an Tagen III. u. IV. Klasse kann mW doch jedes Messformular aus den Heiligenmessen und pro aliquibus locis als Votivmesse genommen werden (deswegen ist ja auch immer ein Tractus angeben. Also kann man sowieso am 13. Mai die Messe vom 22. August als Votivmesse nehmen.
Vor allem stellt sich diese Frage, weil das Dekret ja nicht vorschreibt, dass man diese Votivmesse feiern muss. Es gestatet also anscheinend etwas, was ohnehin erlaubt ist.
Eine Votivmesse ist in der Regel an festfreien Tagen gestattet. Die Votivmesse „Jesus Christus ewiger Hoherpriester“ zusätzlich am Priesterdonnerstag (1. Do. im Monat), die Messe vom Herz-Jesu-Fest am Herz-Jesu-Freitag und die Messe vom Unbefleckten Herzen Mariä (22.08.) am Herz-Mariä-Sühnesamstag (insofern diese Tag nicht durch ein höheres Fest belegt sind). Aber „einfach so“ eine Votivmesse lesen ist nicht gestattet und auch nicht sinnvoll, da ja sonst die Struktur des Kirchenjahres und des Heiligenkalenders zusammenbricht.
Ich freue mich über dieses Dekret, da jetzt tatsächlich am 13.05. die Votivmesse vom 22.08. den hl. Robert Bellarmin verdrängen darf. Trotzdem verstehe ich nicht, warum generell das Fest der Marienerscheinungen in Fatima kein eigenes Messformular hat. Im Novus Ordo ist dies nämlich beschämenderweise der Fall.
Man kann Votivmessen an Tagen III. u. IV. Klasse feiern. Deswegen gibt es ja die den Wochentagen zugeordneten Votivmessen. Jedes Messformular, ich wiederhole mich, das in den Heiligenmessen oder in den Messen für bestimmte Orte vorkommt, kann an diesen Tagen frei gewählt werden. Sehr gut, vielleicht sogar noch besser passen würde am 13. Mai auch eine Votivmesse mit dem Formular vom Fest der wunderbaren Medaille, 27. November p a l.
Sinnvoll wäre gewesen, wenn das Dekret vorgeschrieben hätte, die Eigenoration des Fatimafestes im NOM im Vetus Ordo am 13. Mai zu nehmen.
Sie entspricht in ihrer lat Fassung in Aussage und Aufbau völlig der klassischen Oration und wäre also mit dem Vetus Ordo vollkommen kompatibel.
1) Sie schreiben: „Man kann Votivmessen an Tagen III. u. IV. Klasse feiern. Deswegen gibt es ja die den Wochentagen zugeordneten Votivmessen. Jedes Messformular, ich wiederhole mich, das in den Heiligenmessen oder in den Messen für bestimmte Orte vorkommt, kann an diesen Tagen frei gewählt werden.“
Nein, das ist eben nicht so, Sie dürfen mir das glauben bzw. es in den Rubriken nachlesen.
2) Tradidi hat recht, er meint damit die „Privilegierten Votivmessen“. Und die für bestimmte Tage vorgesehenen Messen (Mo: Trinitas, Di: Engel, etc.) dürfen nur an Ferialtagen (Tagen IV. Klasse) verwendet werden!
3) Das Problem ist, daß mit Lourdesfest (Vetus und NOM) und Fatimafest (nur NOM) „Ereignisse“ liturgische und insofern kirchenamtlich gefeiert werden, die andererseits kein Katholik glauben muß. Das ist schon ein Kuriosum, hat aber immerhin liturgiehistorisch diverse Vorbilder.
Zu 3. möchte ich ausdrücklich zustimmen. Auch das Lourdesfest ist aus meiner Sicht an sich überflüssig.
Mit Verlaub, die Selbstbezeichnung als „Tridentinus“ hat Ihre Kenntnis der Rubriken des sogenannten „Tridentinischen“ Ritus offenbar nicht unterstützt. Während die Herren im Vatikan ihr Handwerk erkennbar beherrschen. Denn Feste III. Klasse sind vorgeschrieben, m.a.W.: Der Zelebrant kann sie nicht aus eigenem Antrieb ersetzen. Anders ist es bei Tagen IV. Klasse. Gesegnete Fasten!
Mir ist bisher tatsächlich nicht bewusst gewesen, dass Tage III. Klasse keine Votivmesse zulassen sollen. Bitte nennen Sie die entsprechenden Vorschrift(en) im Ritus Servandus bzw Codex Rubricarum 1960.