Vor einigen Wochen hatte ich in meinem Artikel zu Charlie Hebdo auch Erörterungen zum Blasphemiegesetz aufgeführt. Diese Überlegungen sind in Teilen von Lesern kritisiert worden. Hier nun eine Überarbeitung meines Beitrags.
Von Hubert Hecker
Das Verbot von Gotteslästerung (Blasphemie-Verbot) beruht für unseren Kulturkreis auf dem 2. Gebot des Dekalogs: Du sollst den Namen Gottes nicht missbrauchen, verunehren, schänden. Dieses Verbot war und ist an jeden einzelnen Gläubigen gerichtet. In der ersten Vaterunser-Bitte ist entsprechend positive Gebot ausgesprochen: „Geheiligt werde Dein Name.“
Unter Mose und später im Königreich Israel war der Dekalog das ‚Grundgesetz’ einer theokratischen Herrschaft. In diesem Kontext wurde das Blasphemie-Verbot auch mit den Rechts- und Gewaltmitteln der Gottesherrschaft durchgesetzt.
Gesetzliches Verbot von Gotteslästerung bei Staatsreligionen
Als am Ende des 4. Jahrhunderts die weströmischen Kaiser das Christentum zur Staatsreligion erklärten, nahm man das religiöse Verbot der Gotteslästerung in den staatlichen Gesetzeskanon auf. Ähnliches gilt für Ostrom im 6. Jahrhundert. Nachdem die Karolinger das Mandat zu Schutzherren der Kirche zugesprochen bekamen – das war Ende des 8. Jahrhunderts -, gehörte die Blasphemie-Verfolgung zu ihren Pflichten. Die nachfolgenden Könige und Fürsten im christlichen Europa folgten dieser Regelung.
Auch die protestantischen Fürsten der Neuzeit sahen es als ihre gottverliehenen Pflichten an, jegliche Blasphemie staatsgesetzlich zu ahnden. Fortan wurde die Verletzung der göttlichen Ehre in analoger Weise bestraft wie eine irdische Majestätsbeleidigung. Noch das deutsche Blasphemiegesetz von 1871, also zu Beginn des zweiten deutschen Kaiserreichs unter der Herrschaft der calvinistischen Hohenzollern verabschiedet, stand unter dieser Interpretation.
Das Selbstverständnis der protestantischen Obrigkeiten, in Gottes Auftrag und Gnadentum über die Untertanen zu herrschen, leitete sich von Luthers Zwei-Reiche-Lehre ab. Die wiederum beruhte auf der falschen Auslegung von Römer 13, wonach jede obrigkeitliche Gewalt unmittelbar von Gott verliehen würde. Nach katholischer Lehre jedoch ist der Staat und damit auch die staatliche Gesetzes- und Vollzugsgewalt an das Naturrecht gebunden (und insofern mittelbar von Gott).
Aber auch für die katholischen Staaten Europas setzte sich in der Neuzeit die Auffassung durch, dass die Obrigkeit die Gesetze Gottes in Gestalt der kirchlichen Lehren durchsetzen müsse. Minderheiten von Konfessionen und Religionen waren allenfalls aus praktischen Erwägungen geduldet, jedenfalls ohne einen Rechtsanspruch auf eigene Religionsausübung.
Der säkulare, religionsneutrale Staat schützt die Religionsfreiheit …
Mit der Gründung der USA hatte sich zum ersten Mal ein konfessionsneutraler Staat konstituiert. Damit war ein von Religion getrennter Staat eingerichtet worden, mit keiner bestimmten Glaubensgemeinschaft verbunden, zugleich aber allen Konfessionen und Religionen Entfaltungsfreiheit gewährleistend – im Rahmen der Gesetze natürlich. Dieser säkulare Staat ist zu unterscheiden von der Ideologie des religionsfeindlichen Laizismus, der Religion aus Staat und Öffentlichkeit verbannen will.
Die beiden epochalen Tendenzen: Trennung von Staat und Religion sowie Gewährleistung von Religionsfreiheit setzten sich im 19. und 20 Jahrhundert in unterschiedlichen Graden in den meisten Staaten der westlichen Welt durch. Auch das 2. Vatikanische Konzil bestätigte diese Prinzipien politisch-staatlicher Gestaltung. Papst Benedikt XVI. erläuterte in seiner Weihnachtsansprache 2005 an diesem Beispiel die „Konzils-Hermeneutik der Reform“: Die Trennung von Staat und Kirche etwa kann sich auf die Lehre der Kirchenväter und das Jesuswort berufen: „Gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist, und Gott, was Gottes ist.“
… und die religiösen Bekenntnisse vor Beschimpfungen
Das Konzept des religionsneutralen Staats hat Konsequenzen für die Ausgestaltung des Blasphemiegesetzes. In Deutschland etwa ist nicht mehr die Gotteslästerung selbst strafbar, sondern die ‚Beschimpfung von religiösen Bekenntnissen’. Ebenso wird nach Paragraph 166 bestraft, wer die ‚bestehenden Kirchen, andere Religionsgemeinschaften oder Weltanschauungsvereinigungen, ihre Einrichtungen und Gebräuche beschimpft’. Es entspricht rechtsstaatlicher Logik, aber auch der praktischen Vernunft, dass ein Staat in einer pluralistischen Weltanschauungsgesellschaft nicht auf die unterschiedlichen Gottesvorstellungen eingehen und sich zum Richter über die jeweils behaupteten Gotteslästerungen machen sollte.
In diesem Sinne ist auch den Thesen von Robert Spaemann zuzustimmen. Der Philosoph stellt in einem FAZ-Artikel von 2012 fest, dass der säkulare Staat für den Schutz der Ehre Gottes weder kompetent noch zuständig sei. In einer pluralistischen Gesellschaft mit verschiedenen Religionsgemeinschaften könne der Staat gar nicht als Anwalt der jeweiligen Gottesehre fungieren.
Der Schutz religiöser Gefühle ist nicht justiziabel
Als Resümee plädiert Spaemann dafür, dass die Gefühle der Gläubigen rechtlich geschützt werden sollten, nicht der Gegenstand der Gefühle, also Gott und die Religion.
Eine Reduzierung des Blasphemie-Verbotes auf den Schutz der religiösen Gefühle der Gläubigen stößt aber auf die Schwierigkeit, dass subjektive Gefühle, Empfindungen und Betroffenheit kaum objektiv und damit justiziabel zu machen sind. „Religiöse Gefühle sind keine verallgemeinerungsfähige Größe“, meint der katholische Staatsrechtler Wolfgang Isensee von der Universität Bonn.
Man könnte nun die Hilfsbehauptung heranziehen: Verletzung der Gefühle der Gläubigen durch Beleidigung seiner Religion. Es gibt nach deutschem Strafrecht im Paragraph 185 den Tatbestand der Beleidigung. Aber auch der ist nicht auf subjektive Gefühle der Betroffenen gestützt, sondern auf überprüfbare Definitionen wie „ehrverletzende Tatsachenbehauptungen“ oder „beleidigendes Werturteil“ über Betroffene beschränkt.
So oder so führt die Beschränkung des Paragraphen 166 auf die „Gefühle der Gläubigen“ nicht weiter, da sie zu eng gefasst und auch wenig praktikabel ist. Der Straftatbestand der Beschimpfung und Beleidigung von Religionen und Bekenntnissen sollte beibehalten werden.
Einen neuen Ansatz stellt Professor Christian Hillgruber in der FAZ vom 26. 1. 2015 vor. Er macht Vorschläge, wie die aktuelle Form und Handhabung des Paragraphen 166 reformiert werden könnte:
1) Besserer Schutz der Persönlichkeitsrechte von Religionsvertretern
Hillgruber beginnt mit der Klarstellung, dass weder das religiöse Empfinden noch Beleidigtsein oder Betroffenheit in Religionsdingen grundrechtlich geschützte Rechtsgüter seien. „Artikel 4 des Grundgesetzes garantiert den Schutz der Religionsfreiheit, nicht den Schutz der Religion.“ In diesem Zusammenhang habe der Staat den Menschen einer Religionsgemeinschaft den Schutz ihrer Personen-Würde und Ehre zu gewährleisten. Das Titelblatt der ‚Titanic’, das Papst Benedikt XVI. als inkontinent und mit Fäkalien beschmiert darstellte, sei offensichtlich eine entwürdigende Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte.
Dass solche Beleidigungen von Religionsvertretern von Gerichtsseite nicht geahndet werden, führt Hillgruber auf die gegenwärtige Handhabung des Paragraphen 166 zurück, die den Straftatbestand zu praktischer Bedeutungslosigkeit degradiere. Grund dafür seien „überzogene Anforderungen an die tatbestandliche Beschimpfung, bei denen selbst übelste Verunglimpfungen unterschiedlichster Bekenntnisse mit falscher Rücksicht auf die Meinungsfreiheit toleriert“ würden.
2) Streichung des Zusatzes, nach dem Religionsbeschimpfung nur bei akuter Gefährdung des öffentlichen Friedens strafbar ist
Seit 1969 ist das oben zitierte Blasphemieverbot mit einem Zusatz ergänzt und damit schwerwiegend verändert worden. Beschimpfung von Religionen ist nach dieser Fassung nur dann strafbar, wenn sie geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören. Demnach ist allein der öffentliche Frieden das rechtsstaatlich schützenswerte Gut. In dieser Gesetzesform ist der Paragraph nur ein Schutz für den Islam. Denn Christen protestieren gewöhnlich nicht gewalttätig gegen Beschimpfungen ihres Glaubens. Wenn Muslime dagegen mit Gewalt drohen, wird der öffentliche Frieden eher als gefährdet angesehen. In diesem Fall kann ein Blasphemie-Delinquent verurteilt werden. In der jetzigen Form des Paragraphen 166 wird der Schutz vor Religionsdiffamierung von der Aggressionsbereitschaft der Betroffenen abhängig gemacht.
Die Kirche dagegen muss sich gefallen lassen, als „Kinderfickersekte“ beschimpft zu werden – so ein Berliner Amtsgerichtsurteil aus dem Jahre 2012. Auch die Schmähung der Kirche als „Verbrecherorganisation“ ist schon gerichtlich durchgegangen. Und schließlich die vielfach wiederholte Parole Linksradikaler: „Maria, hätt’st du abgetrieben, wär’ uns dies (Lebensschutzdemonstration, Papst, kath. Kirche etc.) erspart geblieben.“ Dieser Hass-Spruch in Stürmer-Manier ist zutiefst religionsverletzend und beleidigend, insofern mit der geforderten Abtreibung des Religionsstifters Jesus Christus die Existenz der Kirche in den Abort gewünscht wird. Um die Dimension der Beleidigung zu verstehen, stelle man sich vor, die linken Schreihälse würden diesen Spruch auf Mohammed beziehen, so dass uns „der Islam erspart geblieben wäre“ oder auf Mose und das Judentum.…
Aus diesen Überlegungen heraus fordert Hillgruber, dass der Zusatz gestrichen werde, Religionsbeschimpfung nur bei akuter Gefährdung des öffentlichen Friedens zu bestrafen. Er nimmt damit eine alte Forderung der CDU auf, die Wolfgang Bosbach, Vorsitzender des Bundestagsinnenausschusses, schon mehrfach in die Öffentlichkeit gebracht hat. Wenn die Friedensschutzklausel gestrichen würde, wären auch Beschimpfungen strafbar, die nicht geeignet sind, den öffentlichen Frieden akut zu stören.
3) Staatliche Gewährleistung des religiösen Friedens
An diese Erörterung knüpft Hillgruber weitere Überlegungen an. Er bezieht sich bei seiner Argumentation auf die zentrale Aufgabe des Staates, den öffentlichen und – als Teil desselben – den religiösen Frieden freiheitlich zu gewährleisten. Unter dem zwingenden Postulat eines friedlichen Zusammenlebens dürfe der Staat ein Mindestmaß an wechselseitigem Respekt bei weltanschaulicher Pluralität erwarten. „Wer das verächtlich macht und böswillig herabwürdigt, was anderen heilig ist, was für andere den Kern ihrer tiefsten Glaubensüberzeugung darstellt, der stört den religiösen Frieden und damit den öffentlichen Frieden der staatlichen Gemeinschaft.“
In diesem Sinne sei bereits jede schwerwiegende Beschimpfung einer Religion als eine Störung des religiösen Friedens aufzufassen. Schon wenn eine staatliche „Gemeinschaft es zulässt, dass Glaubensüberzeugungen öffentlich verächtlich gemacht werden und die Angehörigen befürchten müssen, ihres verachteten Glaubens wegen auch selbst missachtet zu werden“, sei der religiöse Frieden gestört. Das wäre z. B. der Fall, wenn eine Religion als ein „Haufen Sch…“ dargestellt wird, wie das die Redakteure der französischen Satire-Zeitschrift Charlie Hebdo getan haben.
Hillgruber skizziert dann mögliche Formen der Religionsbeleidigung – etwa „eine durch Form und Inhalt besonders verletzende Äußerung der Missachtung“. Zu denken wäre auch an die „Verwendung übler Schimpfworte, aber auch an die sexualisierte Darstellung religiöser Gehalte und kultischer Handlungen.“ Sie sei die „anstößigste Form der Profanisierung des für einen Gläubigen Heiligen und daher regelmäßig Beschimpfung“. Die Satirezeitschrift Charlie Hebdo hatte vor einigen Jahren die Heilige Dreifaltigkeit in schwuler Vereinigung gezeichnet.
Conclusio:
- Das 2. Gebot zum Schutz von Ehre und Namen Gottes ist an die Gläubigen gerichtet und der Kirche aufgegeben.
- Wenn Künstler und Karikaturisten Religionsvertreter ad personam mit üblen Verunglimpfungen überziehen, sollten sie mit bestehenden Strafgesetzen zu Verleumdungen, Beleidigungen und Ehrverletzungen schärfer als bisher in die Schranken gewiesen werden.
- Der säkulare, religionsneutrale Staat ist für das friedliche Zusammenleben von Bürgern unterschiedlicher Weltanschauungen und Religionen zuständig. In diesem Rahmen hat der Staat auch den religiösen Frieden zu gewährleisten.
- Schwerwiegende Beschimpfung und Verächtlichmachung einer Religion sind als akute Störung des religiösen Friedens aufzufassen und entsprechend zu bestrafen.
Text: Giuseppe Nardi
Bild: Charlie Hebdo (Screenshot)
Passt zum Thema: An einem EU-Gesetz, das sich mit dem Thema „Toleranz“ in der EU befaßt, wird offensichtlich eifrig gearbeitet (haarsträubendes 20-Minuten-Video). Ziel dieser Gesetzesvorlage soll es sein, das interreligiöse und interethnische Zusammenleben in Europa zu verbessern.
http://uncut-news.ch/video-news/das-erste-nwo-gesetz-kommt-von-youtube-geloescht/
Hier ist die im Video besprochene Vorlage des ECTR (The European Council on Tolerance and Reconciliation) (leider nur in Englisch):
http://ectr.eu/en-projects-and-initiatives/national-statue-for-the-promotion-of-tolerance
Das ist ein sehr guter Artikel – vernünftig, realistisch und ausgewogen – vielen Dank!
Es würde also für Deutschland genügen, diesen Zusatz aus den 60ern wieder zu streichen, und wir hätten rechtlich alles beisammen, um den öffentlichen Frieden auch bei multireligiösem Zusammenleben in einem Gemeinwesen zu wahren.
Dass jeder Katholik, die Kirche intern, sich tiefere Gedanken machen sollte darüber, dass Gott heilig ist und wir selbst es vor allem sind, die wir IHN doch kennen und auf IHN getauft sind, also in gewisser Weise nach unserer Überzeugung „mehr“ von IHM wissen, die Seinen Heiligen Namen so oft beleidigen, sollten wir m.E. vor allem bedenken.
Mir wird es jedenfalls manchmal bewusst, wie sehr auch die lässlichen Sünden IHN verfehlen, Seine Liebe brüskieren, mich aus Seiner Nähe schleudern aus eigener Schuld.
Und dass diese Aufforderung, den eigenen Schuldigern darum zu vergeben, wirklich tiefernst ist.
Auch um dieser Vaterunserbitte willen erscheint es mir richtig, dem Lästerer, der oft nicht weiß, was er tut, zumindest den Anteil seiner Schuld, die mich beleidigt , ebenso bereitwillig zu vergeben, wie Gott dem täglichen Einerlei meiner Sünden mit herzlicher Vergebungsbereitschaft entgegenkommt.
Auch beim vorigen Artikel sagte ich es: wir sollen Zeugen sein, um den Menschen von den Taten des Heiligen Gottes einen Begriff zu geben.
Segnet, die euch fluchen, tut Gutes denen, die euch hassen, liebt eure Feinde – das ist jedenfalls der „Kurs“ Jesu in der Sache.
Rigide Blasphemiegesetze, die suggerieren, man lebe in einem Gottestaat, obwohl dies nicht der Fall ist, erregen dagegen in den Menschen nur die Selbstgerechtigkeit.
Letzere Problematik kennzeichnet ja auch weitgehend solche islamischen Gemeinschaften: einer stellt sich über den anderen und hält ihn in Schach, als hätte auch nur einer von uns dem anderen als Sünder vor Gott etwas voraus…
„Papst Benedikt XVI. erläuterte in seiner Weihnachtsansprache 2005 an diesem Beispiel die „Konzils-Hermeneutik der Reform“: Die Trennung von Staat und Kirche etwa kann sich auf die Lehre der Kirchenväter und das Jesuswort berufen: „Gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist, und Gott, was Gottes ist.“
Sehr schön diese Hermeneutik. Aber was machen wir dann wenn der Kaiser nicht für Christus ist sonder automatisch gegen ihn. Gehen wir gleich freiwillig in die Arena.
â–ª Schwerwiegende Beschimpfung und Verächtlichmachung einer Religion sind als akute Störung des religiösen Friedens aufzufassen und entsprechend zu bestrafen.“
Hoffentlich sagt uns mal einer Bescheid wenn sie es rausbekommen haben was eine schwerwiegende Beschimpfung und Verächtlichmachung ist. Die Damen von Pussy Riot werden heute noch als große Helden des aufrechten Ganges gefeiert.
â–ª Der säkulare, religionsneutrale Staat ist für das friedliche Zusammenleben von Bürgern unterschiedlicher Weltanschauungen und Religionen zuständig. In diesem Rahmen hat der Staat auch den religiösen Frieden zu gewährleisten.“
Wenn die Kräfte der Finsternis und des Lichtes auf dieser Welt zusammenkrachen wird der säkulare, religionsneutrale Staat der erste sein der fluchtartig das Weite sucht.
Per Mariam ad Christum.
Ein kluger Kommentar von Herrn Hecker und doch befürchte ich, daß hier ein Eigentor unbeabsichtigt geschossen wird! Denn wem würde in der jetzigen Situation ein verschärftes Vorgehen des Staates und der Gerichte gegen Beschimpfungen von Religionen und Vertretern der Religion zu gute kommen? Bremen zeigt es uns, als das Stadtparlament auf Initiative der Partei der Linken die islamkritische Predigt eines evangelikalen Protestanten aufs schärfste verurteilte! Die der Katholischen Kirche notwendig aufgegebene Aufgabe der Unterscheidung von wahrer und falscher Religion würde so-ganz gegen die Intention des Kommentators- zur Störung des Friedens avancieren! In der konstantinischen Epoche stand die Kirche unter dem Schutz des Staates, und dies setzte ein dem Christentum positiv eingestellten Staat voraus. Heuer ist das nicht mehr so, ja wir dürfen und müssen gar in den Zeiten der politischen Korrektheitsideologie davon ausgehen, daß Gesetze zum Schutz der Religion dem Islam zugute und der christlichen Religion zum Nachteil gereichen werden! Konkreter: es ist zu befürchten, daß jeder Verweis auf den Islam als Quelle islamistischen Terrors als den öffentlichen Frieden gefährdend verurteilt und jede Kritik an einer Polemik gegen die christliche Religion als „rassistisch“ und „fremdenfeindlich“ motiviert verteufelt wird! Das wäre ein Eigentor erster Klasse, das Gute wollend das Schlechte bewirkend. Wir Christen müssen uns wohl oder übel damit abfinden, daß die staatlich gewährte Religions-und Meinungsfreiheit den Feinden der Kirche den Kampf und die Polemik wider die Kirche erlaubt-wollen wir das nicht, dann gefährden wir auch unsere Freiheit, die Wahrheit zu verkünden!
Uwe C. Lay /Pro Theol Blogspot
Die Alternative wäre aber dann nur die, die Religionen dem ungebremsten Spott preiszugeben.
Ich habe Herrn Hecker jedoch so verstanden, dass „Beleidigung der persönlichen Ehre“ auch an konkreten Tatbeständen festgemacht werden müsste udn nicht schon alleine durch eine kritische Auseinandersetzung mit der Religion erfüllt wird.
Wenn ich seine Gedankenrichtung richtig verstehe, soll ja das allgemeine „Religion/bzw. Gott beleidigen“ damit ohnehin nicht als Tatbestand angesehen werden, sondern nur die Beleidigung einer Person.
Wichtig ist aber Ihr Hinweis darauf, dass in unserem Staat inzwischen bestimmte kritisch-sachliche Auseinandersetzungen dermaßen tabuisiert werden, dass es eigentlich ein Verstoß gegen die Freiheit der Wissenschaft und Rede ist.
Leider halten sich viele Christen nicht an einen respektvollen Mindeststandard im Umgang miteinander.
Ich habe das selber inzwischen leidvollst erfahren.
Es genügt, dass man mit klaren Worten nicht ihrer Meinung ist, um sich alles zusammenheißen lassen zu müssen. Sie werden sofort persönlich bzw. vermischen persönliche Anmache mit sachlcihen Argumenten.
Ich muss leider bezeugen, dass ich auch in privaten Zuschriften übelst beschimpft werde mit Fäkalwörtern und erniedrigenden Flüchen, Pathologisierung und Frauendiskriminierung – weitgehend aus dem empörten Mund selbstgerechter Frommer.
Argumente haben die nie, kapiert, was ich eigentlich gesagt habe, haben sie auch nie – dazu reicht es nicht – sie sind also ähnlich strukturiert wie entsprechende islamische Mobs, die dann Bibeln verbrennen oder sogar Menschen ermorden. Bislang tun dies so aufgeheizte „Christen“ nur verbal.
Die Tatsache, dass man anders als sie denkt, ist für sie bereits schon eine „persönliche Beleidigung“.
Man müsste daher wissen, was der von Ihnen Erwähnte eigentlich genau gesagt hat, bevor man annimmt, dass er zu unrecht verurteilt wurde. Es ist nicht sinnvoll, Muslime als Muslime zu beleidigen. Dass ein überzeugter Muslim sein Herz für die Religion gibt, sollten wir als Faktum im Blick haben und ihn nicht darin verspotten oder reizen. Argumente sollten klar, aber sachlich sein.
Haben Sie einen Link über diese Predigt?
@zeitschnur
Bin der gleichen Meinung, dass auch Grenzen gesetzt werden müssen. Polemik gegen Religion darf nicht staatlich unterstützt werden. Es erinnert mich auch an die Verspottung Jesu am Kreuz.
Das was Sie über das Mobbing aus den Reihen der sogen. Frommen sagen, ist ja richtig übel. Ich bin auch nicht in allem Ihrer Meinung. Wenn mir aber was net so gefällt, dann sage ich es auf humorvoll-ironische Weise. Allgemein muss es aber so sein, dass man auch unterschiedliche Sichtweisen im Raum stehen lassen können muss. Eigentlich war doch Scheiterhaufen-Inquisition vor-vorgestern, oder ?
@ Jeanne d’Arc
Ja, aber solange Reaktionäre (Selbstbezeichnung!) wie ein Prälat Robert Mäder, der hier ständig zitiert wird, genau den Scheiterhaufen und Gefängnis für Andersdenkende wieder gefordert haben, und dies im 20 Jh, muss man sich nicht wundern, wenn zumindest die Piusklientel (denn dort wird dessen Andenken so hochgehalten) und teilweise deren Sympatisanten unter Konzilskirchentradis dann solche Haudegen in ihren Reihen heranzieht.
Ich habe keine Probleme mit Leuten, die nicht so wie ich denken, solange wir hart in der Sache debattieren.
Wer das nicht aushält ist ohnehin nicht beziehungsfähig.
Ich wäre schon längst geschieden oder hätte meine Mutterpflichten an den Nagel gehängt, wenn ich dazu nicht bereit wäre.
Sicher mache ich dabei nicht alles richtig – aber zumindest scheue ich keine Debatte und benötige weder Claqueure noch „Mitstreiter“.
Ob Sie’s glauben oder nicht – aber mich interessieren die theologischen Fragen am allermeisten, weil letztendlich an ihnen die ganze Misere hängt.
An ihnen hängt aber auch ein angemessenes verständnis dessen, was uns tatsächlich überliefert wurde.
Und nicht zuletzt geht es darum, dass wir zu Jesus passen, wenn Er wiederkommt.
Offenbar fehlt den meisten Menschen – ob das Muslime sind oder Tradis oder sonst wer, ist gleich – die sprichwörtliche „Streitkultur“…
Nicht zuletzt die vom Vaticanum II. erklärte „Religionsfreiheit“ und somit die „zeitgemässe“ Entthronung der Ewigen Wahrheit Jesus Christus hat der Blasphemie gegenüber dem Einzig Wahren Dreieinen Gott Tür und Tor geöffnet. Ein Auszug aus dem „St. Athanasius-Boten“ (Nr. 9 November 2011) über die ang. „Neutralitätspflicht“ des Staates in Sachen Religion.
-
„Der Behauptung der Freigeister innerhalb und ausserhalb der Kirche,
der Staat müsse neutral sein, er sei inkompetent in Sachen Religion,
stellen wir die zwei Aussagen der
hl. Paulus gegenüber:
„Omnia in ipso constant“ ( Kol. 1,17)
alles, auch Regierungen und die öffentliche Ordnung,
hat in Ihm Bestand.
Und die andere:
„Oportet illum regnare“ ( 1 Kor. 15,25 :
Er soll herrschen !
Weil die Regierungen sich nicht mehr der Herrschaft Christi beugen,
fallen sie;
weil eine gottlose Horde schreit:
„Wir wollen nicht , dass Dieser über uns herrsche“ ( Lk 19,14), weil nicht mehr anerkannt wird, dass in keinem anderen Namen Heil ist ( Apg 4,12), deshalb schlittern wir von Krise zu Krise in Politik, Wirtschaft, Erziehungswesen, im Sozialbereich, auf moralischer Ebene, im künstlerischen Schaffen, in der Achtung der Autorität.
JESUS CHRISTUS herrscht nicht mehr.
Er hat allenfalls ein „Mitdaseinsrecht“
neben Buddha, Mohammed und irgendwelchen Sektenführern;
aber
Er ist nicht mehr
der König des Denkens und der König der Herzen.“
-
leider wahr und richtig-auch wenn der allgemeine Mainstream dagegen steht-für uns muss Christus herrschen und regieren.ganz in unserem innersten Leben.Das Lebensprinzip ist uns en to Christo einai-in Christus sein-da ist uns jede Schmähung des Herrn widerwärtig und unakzeptabel.Für mich ist das Gebet für diese fehlgeleiteten Menschen das Wichtigste-dass sie aufhören zu lästern und den Herrn zu beleidigen-dass wir unsererseise gerne alle Beleidigungen und Verunglimpfungen auf uns zu nehmen nach dem Beispiel Jesu. Denken wir oft und viel an Sein heiliges Wort:„Vater vergib ihnen, denn sie wissen nicht was sie tun“ und an das sehr beherzigende Wort der Apostel vor dem Hohen Rat, die sich freuten um Christi willen Schmach zu erleiden.Glauben wir ja nie wir könnten aus eigener Kraft und eigenem Willen den Willen eines Gotteslästerers durch Argumente zu lenken-das kann kein Mensch kein Engel, kein Dämon-ausser Gott wollte es-denn nur Er ist allmächtig und allheilig. Seinen wir also nicht zu wehleidig und buchhalterisch nachtragend-Krokodilstränen sind hier ganz fehl am Platz. ich habe einen heiligen Mönch gekannt, auf die Frage „wie geht es Ihnen“ antwortete er stets „besser als ich verdiene„Gott allein weiss was wir verdienen.Wie gross ist des Herren Erbarmen, wenn ein solcher Lästerer von seinem bösen Weg abkehrt und-wäre es auch in der allerletzten Stunde-wenn der Todesengel kommt die gütige Stimme des Himmels hört“ Heute noch wirst du im Paradise sein“ nicht weil du gelästert hast sondern weil du umgekehrt bist von deinem bösen Weg.Gott gebe uns allen diese grosse unsagbare Gnade.
Den Anfang verstehe ich. Das Christentum ist doch kein „Kulturkreis“ ? Was soll denn das bedeuten ?
Die Strafrechtsnorm des § 166 (StGB) drückt aus, was der Staat zu geben vermag, um den Rechtsfrieden, um diesen geht es nämlich eigentlich, zu schützen. Dass diese Norm in der Praxis wenig Anwendung findet, ist dem Gehorsam zum „Zeitgeist“ zu entnehmen.
Die Einfügung bezüglich der Störung der öffentlichen Ordnung stammt von der sozial-liberalen Koalition, die sich sicher war, daß die Katholiken keinen Aufstand machen. So gelang es, die Verwahrlosung zu fördern.
Man kann den Konflikt nicht lösen.
Und aktuell stellt sich die Frage, ob Christen überhaupt sich an den anti-christlichen Staat, die Justiz oder Parlamente, wenden sollten im Falle eines Falles. Das käme immer darauf an. Letztlich wird aber der dezidiert nicht-christliche Staat die Haltung des Pontius Pilatus einnehmen: trotz manches „Verständnisses“ wirds keine Hilfe geben. Welche sollte es auch geben? Das muß man sich als Christ, als Christ!, doch ernsthaft fragen. Und deswegen braucht man die Justiz auch nicht um Hilfe anzugehen. Man würde dort als Christ auch sowieso in die Mangel genommen werden. Der Christ braucht keine staatlichen Richter (und Anwälte): der Herr Jesus als Anwalt und Richter genügt.
Deshalb würde ich sagen: nie irgendwas anzeigen- keine Kirchenschändung, keine üblen Nachreden und Verleumdungen usw. Durch Anzeigen stärkt man nur die anti-christliche Justiz: es wären Eigentore.
Anders verhält es sich in unserem Staat bekanntlich in Bezug auf den Islam. Moslems, also wirkliche Ausländer noch dazu eigentlich, können und dürfen immer! auf die Hilfe des anti-christlichen Staates zählen. Weil ja der Islam auch anti-christlich (durch und durch) ist.