Von Roberto de Mattei*
Nachdem sich die in der ersten Erregung entstandenen Kontroversen etwas gelegt haben, wollen wir versuchen, einige unvoreingenommene Betrachtungen, sine ira et studio, wie die alten Römer sagten, über die XV. Peregrinatio ad Petri sedem anzustellen, die vom 23. bis zum 25. Oktober 2026 in Rom stattgefunden hat.
Die römische Wallfahrt wird vom Coetus Internationalis Summorum Pontificum veranstaltet, dessen Vorsitzender Christian Marquant ist. Sie findet alljährlich Ende Oktober statt und endet am Christkönigsfest, dem letzten Sonntag des Kirchenjahres nach dem überlieferten liturgischen Kalender. Der Freitag ist der Tag der Tagung von Paix Liturgique und der feierlichen Vesper; der Samstag bildet den Höhepunkt der Zusammenkunft mit der Prozession und dem Gebet im Petersdom. Bei mehreren früheren Wallfahrten, so auch im Jahre 2025, konnte das Programm außerdem die Zelebration der heiligen Messe in der Vatikanbasilika umfassen.
In diesem Jahr hingegen wurde die Meßfeier im Petersdom nicht genehmigt. Sie fand stattdessen in stiller Form in der Basilika Santa Maria Maggiore statt. Zu dieser ersten Verweigerung kam noch die Ablehnung hinzu, der Prozession den Einzug in die vatikanische Basilika zu gestatten – zum ersten Mal in fünfzehn Jahren.
Die Vatikanistin Diane Montagna und der Blog Messa in Latino haben den Schriftwechsel veröffentlicht, der in den Monaten vor der Veranstaltung zwischen den Organisatoren der Wallfahrt und dem Heiligen Stuhl geführt worden war. Es handelt sich um zwei Schreiben, die am 7. August und am 30. September 2026 von Erzbischof Paolo Rudelli, dem Substituten für die Allgemeinen Angelegenheiten des Staatssekretariats, an Abbé Claude Barthe, den Kaplan der Wallfahrt, gerichtet wurden. Die Schreiben enthalten die Antworten auf die Gesuche, die der französische Priester am 12. Juni 2026 an Papst Leo XIV. und am 8. September desselben Jahres an Erzbischof Rudelli selbst gerichtet hatte. Darin hatte er um die Erlaubnis gebeten, die heilige Messe in der Vatikanbasilika feiern zu dürfen oder zumindest gemeinsam mit den Wallfahrtsteilnehmern in den Petersdom einziehen zu können, um am Grab des Apostelfürsten zu beten.
Auch Bischof Athanasius Schneider ORC, Weihbischof des Erzbistums der Allerheiligsten Jungfrau Maria zu Astana, erklärte, er habe Papst Leo XIV. während der Privataudienz, die ihm der Heilige Vater am 18. Dezember 2025 gewährt hatte, persönlich um die Erlaubnis ersucht, im Petersdom ein Pontifikalamt zelebrieren zu dürfen.
Der Schriftwechsel mit dem Heiligen Stuhl hat also tatsächlich stattgefunden; die Gesuche der Wallfahrtsorganisatoren wurden jedoch abschlägig beschieden. Dies hat Bitterkeit hervorgerufen und zahlreiche Diskussionen über die Verantwortlichkeit für diese Einschränkungen ausgelöst.
Die maßgeblich für das Verbot der verschiedenen Wallfahrtsveranstaltungen verantwortliche Stelle war zweifellos das vatikanische Staatssekretariat, vertreten durch den Substituten des Staatssekretärs. Es erscheint jedoch schwer vorstellbar, daß dieses Verbot nicht die Zustimmung des Kardinalstaatssekretärs Pietro Parolin und Papst Leos XIV. gefunden haben sollte, handelte es sich doch um eine Angelegenheit, die zwangsläufig zu Kontroversen führen mußte. Die Auffassung, die vatikanischen Behörden hätten damit ihre Bereitschaft bewiesen, allen die Tore zu öffnen, mit Ausnahme der Verteidiger der Tradition, erscheint im vorliegenden Fall jedenfalls nicht zutreffend. Denn der Höhepunkt der letztjährigen Wallfahrt Ad Petri sedem war das feierliche Pontifikalamt gewesen, das Kardinal Raymond Burke am 25. Oktober 2025 am Kathedraaltar des heiligen Petrus zelebriert hatte. Damals waren sowohl der Papst als auch der Staatssekretär dieselben wie heute. Was also hat sich geändert?
Die naheliegendste Erklärung verweist auf ein Ereignis, das sich zwischen Oktober 2025 und Oktober dieses Jahres zugetragen hat: die am 1. Juli 2026 in Écône ohne päpstliches Mandat vorgenommenen Bischofsweihen der Priesterbruderschaft St. Pius X. mit der daraus folgenden Exkommunikation der an diesem schismatischen Akt Beteiligten. Was geschehen ist, darf nicht unterschätzt werden, denn es hat eine Spaltung hervorgerufen, und zwar nicht nur innerhalb des kirchlichen Leibes, sondern auch innerhalb dessen, was man gemeinhin als die Welt der Tradition bezeichnet.
Luigi Casalini hat die Ablehnung durch das Staatssekretariat als eine Steilvorlage bezeichnet, die der Priesterbruderschaft St. Pius X. objektiv zugespielt worden sei. Gemeint ist damit eine Entscheidung, die letztlich die Position jener stärken dürfte, die einen Dialog zwischen den der überlieferten Liturgie verbundenen Gläubigen und dem Heiligen Stuhl für zwecklos halten. Diese Beobachtung trifft ein tatsächliches Problem. Wenn eine Wallfahrt, die ihre Verbundenheit mit dem Stuhl Petri bekunden möchte, auf derartige Hindernisse stößt, ist es nicht leicht, den Teilnehmern die Gründe für das Vertrauen zu erklären, das sie den kirchlichen Autoritäten weiterhin entgegenbringen sollen. Kardinal Parolin und seine Mitarbeiter sollten über den möglichen Bumerangeffekt ihrer Entscheidungen nachdenken – und zwar zu einem Zeitpunkt, da die Zahl der Priester und Gläubigen, die sich der Priesterbruderschaft St. Pius X. zuwenden, zunimmt und nicht etwa abnimmt.
Andererseits hat die zentrale Stellung, die der Coetus Internationalis Bischof Athanasius Schneider eingeräumt hat, der als Hauptzelebrant der Wallfahrt bestätigt worden war, dem Staatssekretariat zweifellos einen Anlaß geboten, seine Haltung zu verhärten. Die öffentlichen Stellungnahmen des Weihbischofs zugunsten der Priesterbruderschaft St. Pius X. verliehen seiner Anwesenheit nämlich eine Bedeutung, die weit über seine liturgische Funktion hinausging.
Bischof Schneider hat sich am 9. März und am 4. Juni 2026 sowie nach dem Ereignis erneut am 17. August zu den Bischofsweihen von Écône geäußert. In allen drei Stellungnahmen vertrat er eine konsequente Haltung, indem er stets die Beweggründe der Priesterbruderschaft gegen die Fehlentscheidungen des Vatikans verteidigte.
Am 9. März bat er den Papst, die Bischofsweihen auch schon vor einer Beilegung der Lehrstreitigkeiten zu genehmigen. Zugleich erklärte er, daß das Fehlen des päpstlichen Mandats die Weihen nicht zu einem schismatischen Akt machen würde.
Am 4. Juni stellte er die Priesterbruderschaft als eine providentielle Hilfe für die Kirche dar und bezeichnete eine etwaige Exkommunikation als einen schwerwiegenden pastoralen Fehler.
Am 17. August schließlich wollte er eine theologische und moralische Rechtfertigung des vollzogenen Aktes vorlegen und berief sich dabei auf den Vorrang des göttlichen Gesetzes vor den kirchlichen Vorschriften.
In einem späteren Interview vom 13. Oktober, zehn Tage vor Beginn der Wallfahrt, bekräftigte der Bischof erneut: „Im Laufe der Geschichte wird der Beitrag Msgr. Lefebvres und der Priesterbruderschaft St. Pius X. später als segensreich für die gesamte Kirche anerkannt werden.“ Seine Haltung läßt keinen Raum für Mißverständnisse.
Die Organisatoren haben ausdrücklich darauf hingewiesen, daß die in Rom versammelten Gläubigen keine „Lefebvrianer“ seien. Das bischöfliche Gesicht der Wallfahrt war jedoch das eines Bischofs, der die Priesterbruderschaft St. Pius X. in ihrer Auseinandersetzung mit Rom unterstützt.
Es trifft zu, daß Bischof Schneider bereits viele Monate vor den Bischofsweihen des Jahres 2026 als Zelebrant vorgesehen worden war. Seine späteren Stellungnahmen hätten die Organisatoren jedoch dazu veranlassen müssen, über die Zweckmäßigkeit einer Bestätigung dieses Auftrags nachzudenken. Auch Msgr. Schneider selbst hätte erwägen können, einen Schritt zurückzutreten und einem anderen Bischof die Leitung der Wallfahrt zu überlassen, anstatt während der drei römischen Tage die Rolle des geistlichen Führers des Populus Summorum Pontificum zu übernehmen.
Das herrschende Chaos hebt das Kausalitätsprinzip nicht auf, demzufolge jede Handlung ihre Folgen hat. Bischof Schneider hat selbstverständlich das Recht, seine persönlichen Einschätzungen darzulegen. Die Organisatoren ihrerseits tragen jedoch die Verantwortung, sich zu fragen, ob diese Einschätzungen mit der repräsentativen Funktion vereinbar sind, die er ausüben soll.
Tatsächlich hat die Leitung durch Bischof Schneider den vatikanischen Behörden die Möglichkeit eröffnet, die Wallfahrt als eine zumindest mittelbare Bekundung der Unterstützung für die Linie der Priesterbruderschaft zu deuten. Das bedeutet weder, daß diese Deutung begründet war, noch, daß sie Einschränkungen rechtfertigen konnte, die unterschiedslos alle Wallfahrtsteilnehmer trafen. Es bedeutet jedoch, daß die Klugheit gebietet, die Tragweite und Empfindlichkeit bestimmter Entscheidungen zu bedenken – insbesondere in einem von Mißtrauen und Kontroversen geprägten Umfeld, wie es die mit der Tradition verbundene Welt gegenwärtig kennzeichnet.
*Roberto de Mattei, Historiker, Vater von fünf Kindern, Professor für Neuere Geschichte und Geschichte des Christentums an der Europäischen Universität Rom, Vorsitzender der Stiftung Lepanto, Autor zahlreicher Bücher, zuletzt in deutscher Übersetzung: Verteidigung der Tradition: Die unüberwindbare Wahrheit Christi, mit einem Vorwort von Martin Mosebach, Altötting 2017, und Das Zweite Vatikanische Konzil. Eine bislang ungeschriebene Geschichte, 2. erw. Ausgabe, Bobingen 2011.
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Übersetzung: Giuseppe Nardi
Bild: Corrispondenza Romana
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