Dieser Teil schließt unmittelbar an den 2. Teil vom 19.08.26 an. –
Von Wolfram Schrems*
Zur Klärung eines allfälligen Mißverständnisses:
Professor Kwasniewski zitierte in seinem Artikel Animadversions on the Canonization of Paul VI (Kritische Anmerkungen zur Heiligsprechung von Paul VI.) im Sammelband Are Canonizations Infallible? einen anonymen Priester, der u. a. geschrieben hatte:
„Vielleicht verdient ein Konzil, das ‚pastoral‘ und nicht dogmatisch war, Heiligsprechungen, die ‚pastoral‘ und nicht dogmatisch sind.“
Es wurde die Frage gestellt: „Wie unterscheidet sich eine pastorale Heiligsprechung von einer dogmatischen?“
Nun, die pointierte Aussage dieses Priesters kann nur bitter-ironisch gemeint sein. Sie nimmt die Selbstbezeichnung des II. Vaticanums als „pastoral“ auf und verwendet sie in verfremdeter Form. Der Ausdruck „pastoral“ erlebte bekanntlich seit den 1960er Jahren einen kometenhaften Aufstieg. Er ist meist ein terminologischer Deckmantel für Verwässerungen des Glaubensgutes, für Verwirrungen und Häresien. Der anonyme Priester meinte offensichtlich, daß eine Kirchenhierarchie, die keine Dogmen mehr verkünden und verteidigen will, unverständlich und selbstwidersprüchlich handelt, wenn sie gleichsam gewalttätig Heiligsprechungen oktroyiert (und vielleicht sogar deren Bezweiflung mit Kirchenstrafen sanktioniert, was m. W. freilich noch nicht vorgekommen ist). –
In diesem letzten Teil soll der Beitrag des 2017 verstorbenen, eminenten Theologen Brunero Gherardini (dessen Das Zweite Vatikanische Konzil – ein ausstehender Diskurs hier bereits im Jahr 2014 vorgestellt wurde) aufbereitet und einige Schlußfolgerungen gezogen werden.
Msgr. Gherardini galt als Repräsentant der sog. römischen Schule der Theologie, mithin als „konservativer“ Scholastiker mit höchsten wissenschaftlichen Ansprüchen. Er war Schüler des – gemäß Robert Lazu Kmita in Msgr. Gherardini on the SSPX auf OnePeterFive – „unvergleichlichen thomistischen Neuplatonikers Cornelio Fabro OP“ (1911–1995). Gherardinis Aussagen haben also Gewicht.
Msgr. Brunero Gherardini, Heiligsprechung und Unfehlbarkeit
Gherardini stellt in seinem Artikel zunächst das Offenkundige fest: Weder der Denzinger noch der CIC von 1983 noch der KKK definierten den Status der Heiligsprechung. Das sei ein evidentes Zeichen, daß sie außerhalb dessen liegt, was die Kirche definitorio modo erklärt und promulgiert. Freilich seien Heiligsprechungen mit theologischen Zensuren versehen, d. h. deren Ablehnung würde etwa die Zensur „temerär“ (von temeritas, Tollkühnheit) und „skandalös“ und „die Heiligen beleidigend und die Häretiker begünstigend“ einbringen. Denn die kirchliche Tradition sieht in Petrus und seinen legitimen Nachfolgern sowie im Kollegium der Apostel und von deren Nachfolgern die höchste Lehrinstanz in der Kirche.
Nach Gherardini sei das kirchliche Lehramt aufgrund göttlicher Hilfe bei der „unreformierbaren Natur jeder authentischen lehramtlichen Intervention in Fragen von Glauben und Moral“ (in rebus fidei et morum) unfehlbar. Der Herr selbst hat sich hier verbürgt: durch Sein Gebet für die indefectibilitas (Unzerstörbarkeit bzw. Unfehlbarkeit) von Petrus und seiner Sendung als allgemeiner Lehrer (Lk 22, 32); durch die Versicherung bis zum Ende der Welt bei der Kirche zu sein (Mt 28, 20); durch die Sendung des Geistes der Wahrheit in die Kirche, daß er sie in alle Wahrheit führe (Joh 16, 13).
Es gehe aber bei der Unfehlbarkeit des Papstes nicht um eine persönliche Erleuchtung von oben noch um eine persönliche Offenbarung, sondern um den Aufbau des Glaubens (ad aedificationem fidei, Eph 4, 29).
Gherardini zitiert die Definition der Unfehlbarkeit des I. Vaticanums (Pastor Aeternus), deren Worte „mit extremer Genauigkeit abgewogen“ seien. Nicht alle päpstlichen Erklärungen seien also unfehlbar: Unfehlbare Aussagen müssen ex cathedra vorgenommen werden und der Papst muß ausdrücklich „omnium Christianorum pastoris et doctoris munere fungens“ sein, also „das Amt des Hirten und Lehrers aller Christen ausüben“, und müsse Inhalte der Offenbarung lehren.
Gherardini kommt dann auf die schwierige Frage des sog. „dogmatischen Faktums“ zu sprechen: Gemäß der Definition des Tridentinums gehören diese Fakten zur Konkretheit der Dinge, zu ihrer faktischen Wirklichkeit und natürlichen Erkennbarkeit, während sie ihre Beziehung zur Welt des Glaubens behalten. Es gibt aber (paradoxerweise) nach Gherardini keine genaue, unzweideutige Definition der „dogmatischen Fakten“. Normalerweise werde damit auf konkrete Situationen oder Ereignisse referenziert: daß beispielsweise Petrus als Bischof in Rom anwesend war oder die Geschichte eines ökumenischen Konzils, der Zusammenstoß seiner internen Strömungen und die Debatten über seine Lehren. Darin sei dogmatische Bedeutung durch die logische und notwendige Verbindung mit Wahrheiten gegeben, die in der Offenbarung enthalten sind.
Nun sind unter den „dogmatischen Fakten“ auch die Heiligsprechungen eingeordnet. Nach Gherardini sei hier die Unfehlbarkeit im strengen Sinn niemals definiert worden. Für ihn ist die Heiligsprechung dieser oder jener Person nicht zwangsläufig auf die Offenbarung zurückführbar.
Gherardini führt dann konkrete Einsprüche gegen die Unfehlbarkeit aus: Die Priesterbruderschaft St. Pius X. zöge sie in Zweifel nur aufgrund kontingenter Gründe: dieser oder jener Heiligsprechungskandidat sei zweifelhaft. Andere Theologen hatten schon zuvor grundsätzliche Zweifel formuliert: Pater De Vooght beklagt das problematische Niveau historischer Verifikation und das Faktum, daß das christliche Volk Heilige verehrte, von denen wir heute wissen, daß sie niemals existierten.1
In jüngerer Zeit äußerte sich Daniel Ols OP zum Thema: „Da eine Heiligsprechung nicht zur Sicherung und Verteidigung des Glaubens notwendig ist, sieht es nicht so aus, daß sie unter die Unfehlbarkeit fällt.“ Andere Theologen hätten sich allerdings, gemeinsam mit der Mehrheit in der Geschichte, zugunsten der Unfehlbarkeit der Heiligsprechungen ausgesprochen, unter ihnen F. Ricossa und E. Piacentini.
Gherardini erinnert, daß man in der Theologie zwischen den primären und sekundären Objekten der Unfehlbarkeit unterscheidet. Klarerweise kann die Heiligsprechung nicht zu den primären Objekten der Unfehlbarkeit gehören, weil sie nicht der direkte und explizite Inhalt der Offenbarung sind. Daher sind sie zu den sekundären Objekten zu rechnen, zu den sogenannten „verbundenen Wahrheiten“. Eine „theologische Konklusion“ würde eine solche Zurechnung legitimieren.
Auf diese Weise wäre die Heiligsprechung vom Charisma der päpstlichen Unfehlbarkeit abgedeckt, wie eben auch die „dogmatischen Tatsachen“ und die kirchliche Gesetzgebung. Denn sie ist mit der Offenbarung durch zwei Wahrheiten des Glaubens „verbunden“: durch den bestehenden cultus und die Gemeinschaft der Heiligen. Da sie auf diese Weise mit der Offenbarung verbunden sei, erhalte sie universelle Kraft, die der Papst selbst während des Ritus wiedergibt: durch die Heiligsprechung eines Seligen stellt er die Vorbildhaftigkeit der gesamten Kirche vor und autorisiert bzw. verlangt die Verehrung des Betreffenden überall.
Dennoch sieht Gherardini kleine Spielräume zum Widerspruch gegen die Unfehlbarkeit, damit bestreitet er auch, daß die Zensuren „temerär und skandalös“ u. a., wie oben erwähnt, bei jedem Widerspruch eintreten müßten. Denn Thomas von Aquin beschränke sich selbst auf die Aussage, daß die päpstliche Unfehlbarkeit bei der Heiligsprechung Gegenstand eines „frommen Glaubens“ (pie creditur) sei, da die Heiligsprechung selbst quaedam professio fidei est … ad gloriam Sanctorum, also „ein gewisses Bekenntnis des Glaubens … an die Herrlichkeit der Heiligen“, sei.
Nach Gherardini sei nichts gegen diese Verbindung von Heiligsprechung und des Bekenntnisses des Glaubens an die Verherrlichung der Heiligen einzuwenden. Freilich sei diese Verbindung nicht dergestalt, daß sie ein päpstliches Urteil über die ungewöhnliche, ja heroische Qualität eines christlichen Zeugen in eine göttlich, wenn auch implizit und indirekt, geoffenbarte Wahrheit verwandelt.
Die entscheidende Rolle des Willens des Papstes bei Selig- und Heiligsprechungen sei gut bekannt: Er beschränkt Seligsprechungen auf Teilkirchen oder genau definierte Gruppen des Gottesvolkes, und er statte Heiligsprechungen mit allgemeiner Wirksamkeit aus. Alle Katholiken würden anerkennen, daß das mit der Vollmacht der Schlüssel (potestas clavium) verbunden ist. Das bedeute aber nicht, daß das Charisma der Unfehlbarkeit damit gegeben sei. Es sei auch nicht erklärlich, warum dieses Charisma im Fall der Heiligsprechung und nicht der Seligsprechung gegeben sein soll.
Gherardini sagt dann, daß es in der Kirchengeschichte, auch in rezenter Zeit, fragwürdige Heilige gebe, die kritisch bewertet werden. Andere hätten nicht einmal existiert. Niemand, nicht einmal der Papst, sei autorisiert, jemanden als Heiligen in die Wirklichkeit der Geschichte einzufügen, der nicht als Heiliger gelebt hat und noch weniger diejenigen, die gar nicht gelebt haben, weil sie nie geboren wurden. Daß das Tridentinum den cultus der Heiligen anerkannte, sei unleugbar. Diese Anerkennung zeige die potestas sanctificandi (Vollmacht der Heiligung). Aber daß das Tridentinum diese Vollmacht als streng unfehlbar betrachtete, müßte erst bewiesen werden. –
Soweit einige akademische und zurückhaltende Gedanken eines großen Theologen der jüngsten Vergangenheit.
In eigener Paraphrase gesagt: Gherardini wollte bestimmt nicht alle historischen Heiligsprechungen neu aufrollen. Sie gehören zur kirchlichen Tradition. Im ganz strengen Sinn gesteht er ihnen aber nicht dieselbe Unfehlbarkeit zu wie den definierten Dogmen und Moralvorschriften. Da er gemäß dem oben verlinkten Artikel auf OnePeterFive die Priesterbruderschaft St. Pius X. und deren Begriff von Tradition gegen das Motuproprio Ecclesia Dei (1988) in Schutz nimmt und gleichzeitig den „Geist von Assisi“ kritisch erwähnt, wird man annehmen dürfen, daß er mit den Entwicklungen nach dem II. Vaticanum, einschließlich der Heiligsprechungen jener Epoche, daher auch der von Paul VI., nicht glücklich gewesen sein kann. Gherardinis romanità hinderte ihn wohl an drastischeren Formulierungen. –
Was klar geworden ist, ist, daß der dogmatische Grad von Heiligsprechungen sogar unter den Bedingungen der ursprünglichen Prozeßordnung (von Papst Benedikt XIV.) nicht ganz außer Diskussion stand – wiewohl das auf das praktische kirchliche Leben wohl keine unmittelbaren Auswirkungen gehabt haben wird. Um wieviel kritischer muß man daher die Selig- und Heiligsprechungen sehen, die unter den Bedingungen einer stark verwässerten Prozeßordnung durchgeführt wurden (sieht man von Märtyrern, die fraglos in odium fidei ermordet wurden, einmal ab). Vor allem muß man diejenigen kritisch sehen, die offenkundig ideologisch-subversiven Charakter im Sinne der Revolution des II. Vaticanums haben.
Resümee
Bis zum Auftreten von Häresien verstand sich das Glaubensgut immer sozusagen von selbst. Erst durch das einseitige Hervorheben bzw. „Auswählen“ (griech. haireîn, davon haíresis, Häresie) von Glaubenswahrheiten auf Kosten anderer oder durch die direkte Ablehnung von Glaubenswahrheiten entstand die Notwendigkeit auf Seiten der kirchlichen Hierarchie, die hinterlegte Lehre, das depositum (1 Tim 6, 20), genauer zu fassen und auszuformulieren und gegen die Angriffe zu verteidigen.
Analog dazu könnte man sagen, daß erst durch ideologische und kontrafaktische Selig- und Heiligsprechungen die Notwendigkeit einer genaueren Analyse und Begründung des Instituts der Heiligsprechung an sich entstand. Nur war es diesmal die kirchliche Hierarchie selbst, die tragischerweise den Anlaß zu dieser genaueren Analyse und Begründung bot. Diese Hierarchie ist spätestens seit dem Tod von Papst Pius XII. in eine massive Verwirrung geraten, was die Verkündigung des überlieferten Glaubens betrifft.
Mittlerweile sieht die Kirche in ihrem menschlichen Element tatsächlich wie eine ideologische Zuträgerorganisation im Dienst der Weltmacht aus. Ein entwürdigender Anblick.
Oder anders gesagt: Papst Franziskus behauptete vor knapp zwei Jahren ausdrücklich, daß alle Religionen ein Weg zu Gott wären (!). Damit hat er den gesamten christlichen Glauben bewußt und überlegt zurückgewiesen. Das war nicht bloß Häresie, sondern Apostasie, Abfall vom Glauben.
Papst Leo hat diesen Schaden des Petrusamtes bis dato nicht repariert. Bergoglios Skandal steht damit immer noch im Raum.
Was aber sollen dann Selig- und Heiligsprechungen durch solche Päpste noch bedeuten? Oder „Exkommunikationen“?
Nein, wir sollten uns nicht dumm stellen. Hier herrscht ein historisch präzedenzloser Notstand von Glaubensabfall und Verwirrung innerhalb der Hierarchie und des Klerus. Er setzte mit etwa 1960 ein, dem Jahr, in dem das Dritte Geheimnis von Fatima veröffentlicht hätte werden sollen. –
Die Schlußfolgerung aus unseren Überlegungen kann nur sein, zweifelhafte, nach Ideologie und Revolution stinkende Selig- und Heiligsprechungen nicht mitzutragen.
Da aber die Heiligkeit die Berufung eines jeden ist, sollten wir die Zeit nützen, wie schlimm sie auch ist, und nach Kräften an der eigenen Heiligung arbeiten – und an der Rettung derjenigen, die Gott uns über den Weg geschickt hat.
*Wolfram Schrems, Wien, Mag. theol., Mag. phil., Katechist, Pro-Life-Aktivist, wundert sich sehr darüber, daß sich so viele Katholiken dumm stellen, wenn es um Konzil, neue Messe und deren Adepten in der Hierarchie geht.
Bild: Chiesadimilano (Screenshot)
1 Es wäre interessant zu wissen, welche das sind. Leider werden im Text keine Beispiele genannt.
Hinterlasse jetzt einen Kommentar