Von Roberto de Mattei*
Was ist von den von der Priesterbruderschaft St. Pius X. für den 1. Juli in Écône angekündigten Bischofsweihen und von der darauf folgenden Exkommunikation latae sententiae zu halten, welche vom Heiligen Stuhl bekräftigt werden wird? Und wie soll man sich angesichts dieser Ereignisse verhalten?
Die erste Feststellung ist, daß wir, falls dies geschieht, vor einer schmerzlichen Prüfung nicht nur für die Welt der katholischen Tradition stehen würden, zu der die Priesterbruderschaft St. Pius X. seit ihrer Gründung am 1. November 1970 durch Msgr. Marcel Lefebvre gehört, sondern auch für Papst Leo XIV. Der Papst hat die innere Versöhnung der Kirche als eines der Hauptziele seines Pontifikats bezeichnet und sähe sich kaum mehr als ein Jahr nach seiner Wahl mit einer neuen Zerreißung des kirchlichen Gefüges konfrontiert, verbunden mit der Gefahr, Spaltungen zu verschärfen, die seit Jahrzehnten auf eine Lösung warten.
Was den Kern der Kontroverse betrifft, so kann man nicht umhin, auf etwas hinzuweisen, das wie ein echtes Paradoxon erscheint. Unter den zahlreichen Gründen, die Msgr. Lefebvre 1988 und heute die Priesterbruderschaft St. Pius X. zur Rechtfertigung von Bischofsweihen ohne päpstliches Mandat anführen, ist der Hinweis auf den Notstand der Gläubigen angesichts der Schwere der Kirchenkrise zugleich das schwächste und das stärkste Argument.
Der Notstand ist nämlich seinem Wesen nach ein Ausnahmezustand, der es erlaubt, von der gewöhnlichen Anwendung bestimmter Normen abzuweichen, um ein höheres Gut zu sichern, das im Falle der Kirche das Heil der Seelen ist. Doch wer besitzt die Autorität, das Vorliegen eines solchen Notstandes festzustellen und seinen Beginn sowie sein Ende zu bestimmen? Offenkundig kann diese Beurteilung nicht dem Urteil derselben Priesterbruderschaft St. Pius X. überlassen werden. Wäre dies der Fall, müßte man folgern, daß der Notstand endet, sobald die Bruderschaft ihn für beendet hält. Damit würde ihr faktisch eine Urteilsgewalt über den Heiligen Stuhl eingeräumt, die mit der hierarchischen und sichtbaren Verfassung der Kirche unvereinbar wäre. Es entstünde somit eine Situation, in der eine einzelne Körperschaft sich zum letzten Maßstab für die Beurteilung des Handelns der höchsten Autorität aufschwingt.
Würde das Prinzip des Notstandes als allgemeines Handlungskriterium anerkannt, könnte sich jeder Bischof, der die Kirche von einer schweren Krise betroffen sieht, berechtigt oder sogar sittlich verpflichtet fühlen, weitere Bischöfe ohne päpstliches Mandat zu weihen, um die Kontinuität des Glaubens und der Sakramente zu sichern. Die Folge wäre eine Vermehrung paralleler Jurisdiktionen und von episcopi vagantes, die über die ganze Welt verstreut wären, mit unvermeidlichen Folgen der Zersplitterung, Unordnung und Verwirrung gerade für jene Gläubigen, die man schützen möchte.
Die Existenz einer von Msgr. Richard Williamson abstammenden Bischofslinie – Williamson war einer der vier von Msgr. Lefebvre im Jahre 1988 geweihten Bischöfe und wurde später aus der Priesterbruderschaft St. Pius X. ausgeschlossen – zeigt konkret, wie die Logik des Notstandes, sobald sie von einem höheren Autoritätsprinzip gelöst wird, das sie begrenzt und ordnet, weitere Spaltungen hervorrufen kann. Unabhängig von jeder Beurteilung der beteiligten Personen zeigt dieses Phänomen das innere Risiko von Bischofsweihen, die auf subjektiven Einschätzungen eines Notstandes beruhen.
Und dennoch erweist sich dieses Argument, das auf theologischer und kanonischer Ebene so schwach ist, auf pastoraler Ebene als das stärkste. Msgr. Lefebvre war weder ein spekulativer Theologe noch ein Kanonist, sondern ein Missionar und Seelenhirte. In seinem Brief an die Priester vom 27. April 1987 schrieb er:
„Die noch katholisch gebliebenen Gläubigen befinden sich vielerorts in einer verzweifelten geistlichen Lage. Diesen Ruf hört die Kirche; für solche Situationen gewährt sie die Jurisdiktion durch das Gesetz der ergänzenden Zuständigkeit.“
Das entscheidende Kriterium war für ihn nicht die Behauptung eines eigenen Rechts der Bruderschaft, sondern die geistliche Not der Gläubigen. Die Bischofsweihen von 1988 sollten eine Antwort auf diesen Hilferuf der Seelen sein.
Damit stehen wir vor dem Paradoxon. Die Priesterbruderschaft St. Pius X. beruft sich auf den Notstand und gründet einen wesentlichen Teil ihrer Rechtfertigung auf den Vorrang pastoraler Erfordernisse gegenüber streng rechtlichen und lehrmäßigen Erwägungen. Damit übernimmt sie gerade jenen Primat der pastoralen Praxis, der ein zwingendes Vermächtnis des Zweiten Vatikanischen Konzils ist. Umgekehrt beruft sich das Dikasterium für die Glaubenslehre auf das Zweite Vatikanische Konzil, erkennt jedoch das Gewicht des pastoralen Arguments nicht an und verwendet gegenüber der FSSPX Begriffe und Konzepte der vorkonziliaren Theologie im Namen der Verbindlichkeit von Lehre und Recht.
In dieser verworrenen Lage kann den Unentschlossenen nur ein vernünftiger Rat gegeben werden: sich an den Grundsatz der Logik und des Rechts zu halten, der besagt:
In dubiis standum est pro statu quo, donec ratio certa contrarium persuadeat
(„In zweifelhaften Situationen hat man am bestehenden Zustand festzuhalten, bis ein sicherer Beweis das Gegenteil erweist.“)
Die Vernunft legt nahe, daß jeder an dem Platz bleiben sollte, an dem er sich befindet, und weiterhin das tun sollte, was er bisher tut. Man sollte sich nicht in fruchtlose Polemiken und emotionale Verlautbarungen hineinziehen lassen, deren einziges Ergebnis darin besteht, alte Wunden wieder aufzureißen und Essig in die Wunden der Kirche zu gießen.
Das Problem, das sich heute stellt, ist weit umfassender als jenes der Bischofsweihen vom 1. Juli und ihrer kanonischen Folgen, so schwerwiegend diese auch sein mögen. Ebenso erschöpft sich die Frage nicht in der Debatte über die traditionelle Liturgie oder in der Auslegung der Dokumente des Zweiten Vatikanischen Konzils. Im Mittelpunkt der Kontroverse steht vielmehr das geschichtliche und theologische Urteil über das 20. Jahrhundert, ein Jahrhundert, das das Schicksal der Kirche und der modernen Welt tief geprägt hat.
Vor etwas mehr als hundert Jahren setzte der Brand des Ersten Weltkrieges der internationalen Ordnung ein Ende, die in den christlichen Jahrhunderten entstanden war; zugleich entzündete die bolschewistische Revolution vom Oktober 1917 ein noch größeres Feuer in der Welt. Doch im selben Jahr, in dem der Bolschewismus die Macht ergriff, erschien die Gottesmutter den drei Hirtenkindern von Fatima. Sie erklärte die wahren Ursachen der Krise der modernen Welt und verhieß nach Strafen, Kriegen und Verfolgungen den endgültigen Triumph ihres Unbefleckten Herzens.
Die Botschaft von Fatima richtete sich an die gesamte Menschheit, in besonderer Weise jedoch an die Hirten der Kirche, in deren Reihen der Modernismus bereits begonnen hatte, sein tödliches Gift zu verbreiten. Gegen dieses Übel erweckte die Vorsehung den heiligen Pius X. Mit der Enzyklika Pascendi Dominici gregis vom 8. September 1907, zehn Jahre vor den Erscheinungen von Fatima, prangerte der große Papst mit prophetischer Klarheit den Prozeß der Selbstauflösung an, der die folgenden Jahrzehnte kennzeichnen sollte.
Pascendi und Fatima bilden jeweils die lehrmäßige Diagnose und die übernatürliche Antwort auf die Krise der Moderne. Diese Ereignisse wiederum gewinnen ihren eigentlichen Sinn erst dann, wenn sie in eine umfassendere Perspektive eingeordnet werden, die es ermöglicht, die menschliche Geschichte als die verschiedenen Phasen eines einzigen Kampfes zu verstehen, der die Jahrhunderte durchzieht.
Hier gewinnt die Sicht des heiligen Augustinus eine außerordentliche Aktualität. In seinem Werk Der Gottesstaat deutet der große Kirchenlehrer die Geschichte als den fortwährenden Kampf zwischen jenen, die ihr Leben auf Gott ausrichten, und jenen, die die göttliche Ordnung zurückweisen. Die augustinische Tradition mit ihrer Fähigkeit, die geschichtlichen Ereignisse im Licht der Vorsehung zu deuten, bietet den notwendigen Schlüssel zum Verständnis jener Fragen, die weiterhin die Geschicke der Kirche bestimmen – mit ihren Glaubensabfällen, ihren Verfolgungen und ihren Heldentaten.
Das letzte Wort in diesem dramatischen Horizont kommt jenem zu, der den göttlichen Auftrag besitzt, die Kirche zu führen, und den auch die Priesterbruderschaft St. Pius X. als rechtmäßigen Stellvertreter Christi anerkennt: dem Papst, gegenwärtig Leo XIV. Keine wirkliche und endgültige Lösung der schweren Probleme, welche den Mystischen Leib Christi bedrängen, wird außerhalb des Römischen Papstes oder gegen ihn gefunden werden können.
*Roberto de Mattei, Historiker, Vater von fünf Kindern, Professor für Neuere Geschichte und Geschichte des Christentums an der Europäischen Universität Rom, Vorsitzender der Stiftung Lepanto, Autor zahlreicher Bücher, zuletzt in deutscher Übersetzung: Verteidigung der Tradition: Die unüberwindbare Wahrheit Christi, mit einem Vorwort von Martin Mosebach, Altötting 2017, und Das Zweite Vatikanische Konzil. Eine bislang ungeschriebene Geschichte, 2. erw. Ausgabe, Bobingen 2011.
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Übersetzung: Giuseppe Nardi
Bild: Econe2026.ch
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