Von Hortator
Am 1. Juli stehen Bischofsweihen der Priesterbruderschaft St. Pius X. bevor. Sofort werden die bekannten Argumente hervorgeholt. Die Diskussion folgt denselben Mustern wie 1988, als Erzbischof Marcel Lefebvre vier Bischöfe gültig, aber ohne päpstliche Zustimmung weihte. Die Fronten sind vertraut, die Positionen längst bezogen. Tatsächlich scheint alles eine Wiederholung dessen zu sein, was bereits vor fast vier Jahrzehnten gesagt wurde. Eines hat sich seit damals aber verändert: Die Lage der Kirche hat sich nicht verbessert, sondern deutlich verschlechtert. Doch die Frage, die ständig an die Piusbruderschaft gestellt wird, ist die des Gehorsams. Ist das aber angemessen? Man kann nicht nur falsche Antworten geben, sondern auch die falschen Fragen stellen.
1988 konnte man noch hoffen, die Krise sei vorübergehend. Heute ist diese Hoffnung weitgehend verflogen. Bestreiten kann man das schwerlich. Man kann nur unterschiedlich darauf reagieren, auch durch Gleichgültigkeit.
Das Pontifikat von Franziskus hat die Unsicherheit innerhalb der Kirche nicht gemindert, sondern verstärkt. Selbst grundlegende Glaubenswahrheiten erscheinen plötzlich verhandelbar. Päpstliche Aussagen über Hölle, Sünde, Moral und kirchliche Identität haben bei vielen Gläubigen den Eindruck hinterlassen, daß selbst dort, wo früher Klarheit herrschte, heute Verwirrung regiert.
Hinzu kommt ein weiterer Umstand. Ausgerechnet unter Franziskus wurde ein römischer Zentralismus ausgebaut, der früher gerade von progressiven Kräften scharf kritisiert worden war. Doch plötzlich blieb diese Kritik weitgehend aus. Offenbar ist Zentralismus nicht grundsätzlich das Problem. Entscheidend scheint vielmehr zu sein, wer ihn ausübt.
Unter Leo XIV. ist bislang keine substantielle Abkehr von diesem bergoglianischen Kurs erkennbar. Gewiß, sein Auftreten wirkt kultivierter, ruhiger und verbindlicher. Doch Stil ist nicht Inhalt. Bisher gibt es keine grundlegende Korrektur der irritierenden Entwicklungen der vergangenen Jahre. Auch die einschneidenden Maßnahmen gegen die Tradition bestehen unverändert fort.
Das deutlichste Beispiel dafür ist das Motu proprio Traditionis custodes. Es gilt weiterhin uneingeschränkt. Die rechtliche Grundlage für eine weitgehende Verdrängung der überlieferten Liturgie wurde nicht zurückgenommen. Daß manche Bischöfe diese Möglichkeiten bislang nur teilweise nutzen, ändert nichts an der Tatsache, daß sie ihnen jederzeit zur Verfügung stehen.
Die jüngsten Entwicklungen um die Marianischen Franziskaner in England zeigen exemplarisch, daß die Bedrohung keineswegs überwunden ist. Die Rechtslage erlaubt jederzeit neue Einschränkungen. Die Frage ist nicht, daß Traditionis custodes nicht überall konsequent angewandt wird. Das Problem besteht darin, daß die rechtlichen Instrumente für eine konsequente Anwendung geschaffen wurden und weiterhin in Kraft sind.
Von falschen Fragen und zweifelhaftem Eifer
Vor diesem Hintergrund wirkt es befremdlich, wenn sich ausgerechnet einige Mitglieder der Petrusbruderschaft besonders laut gegen die Piusbruderschaft positionieren. Gewiß, es handelt sich um einen Bruderstreit mit allen damit verbundenen psychologischen und emotionalen Aspekten. Zwei Gemeinschaften, die einst einen gemeinsamen Ursprung hatten und seit 1988 parallel unterschiedliche Wege eingeschlagen haben, verfolgen letztlich dasselbe Ziel: die Bewahrung der katholischen Tradition.
Gerade deshalb ist die Entwicklung der vergangenen Monate besonders bedauerlich. Seit dem Pontifikat Benedikts XVI. hatte sich zwischen beiden Seiten eine vorsichtige Annäherung entwickelt. Auf menschlicher Ebene wurden Gräben überwunden. Es entstand Respekt füreinander. Für die Tradition insgesamt war dies ein Gewinn.
Nun droht vieles davon wieder verloren zu gehen. Die Priester der Petrusbruderschaft sollten dabei ihre Position nicht mit jener ihrer Gläubigen verwechseln. Diese sind weder die Distanz noch die Vorbehalte gegenüber der Piusbruderschaft festzustellen.
Dabei liegt die eigentliche Verantwortung nicht bei den traditionellen Gemeinschaften, ob kanonisch anerkannt oder nicht, sondern bei Rom. Denn in einem Punkt herrscht zwischen Petrusbruderschaft und Piusbruderschaft weitgehende Übereinstimmung: Die heutige Situation entstand nicht aus dem Nichts. Sie ist das Ergebnis von Entwicklungen, die konkret in den 1960er Jahren ihren Ausgang nahmen.
Die Frage lautet daher: Was hat die Petrusbruderschaft für ihren Weg der vollständigen rechtlichen Einbindung erhalten? Und welchen Preis zahlt sie dafür?
Man kann nicht behaupten, sie habe seit 1988 etwas gewonnen. Rechtlich wurde ihr seither nichts mehr gewährt. Vielmehr gilt leider das Gegenteil. Sie besitzt heute weit weniger Rechtssicherheit als damals.
Die 1988 errichtete Kommission Ecclesia Dei existiert nicht mehr. Die rechtliche Stellung der traditionellen Gemeinschaften wurde durch Traditionis custodes erheblich geschwächt. Würde das Motu proprio konsequent umgesetzt, hätten die Petrusbruderschaft und vergleichbare Institute in ihrer heutigen Form genauso wenig eine Zukunftsperspektive, wie sie nun von den Marianischen Franziskanern konstatiert wurde.
Das ständige Beharren auf dem Gehorsam greift dabei zu kurz. Gehorsam ist im katholischen Verständnis niemals ein isolierter Selbstzweck. Er steht im Dienst der Wahrheit und der Bewahrung des depositum fidei. Von dieser Aufgabe kann er nicht getrennt werden. Gehorsam gilt zunächst den Glaubenswahrheiten und der Bewahrung des depositum fidei. Der Gehorsam gegenüber disziplinarischen Anordnungen ist dem nachgeordnet und darf niemals in Gegensatz zu ersterem treten.
Die entscheidende Frage lautet deshalb: Verhält sich Rom gegenüber der Tradition wie eine fürsorgliche Mutter?
Das ist nicht eine beliebige Frage, sondern eine substantielle, auch wenn viele Vertreter der Tradition, dies aus Sorge vor den Konsequenzen sich nicht eingestehen wollen.
Viele traditionsverbundene Katholiken aber werden diese Frage verneinen. Seit den 1960er Jahren, so ihre Wahrnehmung, begegnet Rom der Tradition nicht als schützende Mutter, sondern als Instanz, die sie in der Substanz bekämpft und in Form bestenfalls duldet. Es gab Momente, in denen sich dies zu ändern schien. Besonders unter Benedikt XVI. entstand der Eindruck einer echten Versöhnung. Doch die späteren Entwicklungen, durch seinen Amtsverzicht möglich geworden, haben diese Hoffnung weitgehend enttäuscht.
Deshalb führt die bloße Wiederholung der jeweiligen Argumente von 1988 heute nicht weiter. Sie vertieft lediglich eine Spaltung innerhalb der Tradition, die gerade dabei war, überwunden zu werden. Wer darin nicht auch ein klassisches „divide et impera“ erkennt, betrachtet die Ereignisse mit bemerkenswerter Naivität.
Die eigentliche Diskussion müßte sich stattdessen auf die Zukunft konzentrieren, genauer gesagt: auf die Rechtssicherheit.
Welchen Platz hat Rom für die Tradition vorgesehen?
Wer die vergangenen Jahrzehnte betrachtet, wird kaum bestreiten können, daß die Tradition meist nur geduldet wurde. Ohne die Existenz der Piusbruderschaft hätte es vermutlich weder Ecclesia Dei (1988) noch Summorum Pontificum (2007) gegeben. Die Tradition verdankte ihre begrenzten kanonischen Freiräume nicht einer grundsätzlichen Wertschätzung, sondern oftmals der Tatsache, daß sie als Realität (primär durch die Piusbruderschaft) nicht ignoriert werden konnte.
Genau darin liegt die Problematik von Traditionis custodes. Die überlieferte Liturgie soll nicht mehr aufgrund eines gesicherten Rechts bestehen, sondern einzig nur mehr aufgrund wohlwollender Duldung. Man darf leben, solange man leben gelassen wird. Man darf wachsen, solange dies gewünscht ist. Und man kann jederzeit wieder zurückgedrängt oder sogar ganz abgewürgt werden. Mit diesem Zaunpfahl winkte Franziskus unübersehbar im Juli 2021. Und Leo XIV. zeigt keine Priorität für den Wunsch, die bergoglianischen Repression wieder aufzuheben.
Zu wenig zum Leben, zu viel zum Sterben. Das ist der Zustand, in den die kanonisch anerkannte Tradition gebracht wurde. Selbst dieser prekäre Zustand ist teuer erkauft. Denn wann haben Vertreter von Ecclesia-Dei-Gemeinschaften in den vergangenen Jahren jene Entschlossenheit, jene Energie und jene öffentliche Deutlichkeit gezeigt, um den Irrwegen des Bergoglianismus zu widersprechen, den sie nun in Angriffen gegen die Piusbruderschaft an den Tag legen?
Auch die vermeintlichen Zugeständnisse an die Petrusbruderschaft nach Traditionis custodes ändern daran nichts. Franziskus gewährte keine echte Rechtssicherheit. Er trat vielmehr als Gönner auf. Die Botschaft lautete nicht: „Ihr besitzt ein unveräußerliches Recht.“ Die Botschaft lautete vielmehr: „Ich lasse euch leben – vorerst. Ihr müßt mir dankbar sein.“
Doch die Tradition braucht keine Gnade auf Widerruf. Sie braucht Rechtssicherheit.
Gerade deshalb sollte das Ziel aller traditionsverbundenen Katholiken nicht darin bestehen, alte Konflikte neu auszutragen, sich unnötig spalten zu lassen, sondern eine dauerhafte rechtliche Lösung anzustreben. Darauf sollten sich kanonische und nicht kanonische Tradition konzentrieren.
Das schon vorhandene Modell
Ein mögliches Modell existiert bereits.
Papst Benedikt XVI. schuf für ehemalige Anglikaner Personalordinariate. Diese ermöglichen eine stabile kirchenrechtliche Struktur innerhalb der katholischen Kirche, ohne die eigene geistliche und liturgische Identität aufgeben zu müssen.
Warum sollte ein vergleichbares Modell nicht auch für die Tradition möglich sein?
Die Einwände überzeugen kaum. Die Kirche kennt seit Jahrhunderten parallele Jurisdiktionsstrukturen. Die mit Rom unierten Ostkirchen besitzen eigene Hierarchien. Die Personalordinariate für ehemalige Anglikaner existieren bereits. Rechtlich wäre ein entsprechender Schritt für die Tradition keineswegs revolutionär.
Solche Ordinariate hätten eigene Bischöfe. Diese würden an Bischofskonferenzen teilnehmen, an Synoden mitwirken und die Interessen der Tradition unmittelbar vertreten. Damit hätte die Tradition erstmals seit Jahrzehnten wirklich wieder eine Stimme in der Kirche. Nach Jahrzehnten nur indirekter Einflussnahme durch einzelne wohlwollende Diözesanbischöfe und Kardinäle wäre die Tradition endlich wieder institutionell präsent.
Genau darin liegt vermutlich auch der Grund, warum entsprechende Vorschläge in Rom seit den 1980er Jahren regelmäßig auf Widerstand stoßen. Eine solche Lösung würde die Tradition dauerhaft absichern. Sie wäre nicht länger bloß geduldet, sondern rechtlich anerkannt.
Die Kirche wird nicht untergehen. Gewiß. Das hat Christus selbst verheißen. Doch diese Verheißung ist kein Freibrief zur Passivität. Niemand kann ernsthaft glauben, die Krise der Kirche lediglich beobachten und sich anschließend im persönlichen Gericht mit dem Verweis auf disziplinarischen Gehorsam entschuldigen zu können. Wir haben auf den Herrn zu vertrauen und nicht allein auf eigene Kräfte zu bauen. Wir müssen unsere Kräfte mit allen uns vom Herrn geschenken Fähigkeiten aber auch einbringen.
Die entscheidende Frage
Die entscheidende, an uns persönlich gerichtete Frage wird lauten: Was wurde getan, um den Glauben, die Liturgie und das kirchliche Erbe zu bewahren?
Personalordinariate für die Tradition würden keine Spaltung schaffen. Sie würden eine Perspektive eröffnen. Sie würden Rechtssicherheit schaffen, wo heute Unsicherheit herrscht. Sie würden die Tradition von der Willkür wechselnder Pontifikate und wechselnder Bischöfe unabhängiger machen.
Und ja, dadurch würde eine hierarchische Parallstruktur entstehen, aber diese gibt es – wie erwähnt – schon für die Unierten und die Anglikaner. Die beiden Zweige kommen sich nicht mehr gegenseitig in die Quere. Die Tradition hätte endlich ihren Freiraum zurück und die Kirche hätte, aus Sicht der Tradition, auch wieder eine Perspektive als Alternative zur Welt und deren Angeboten.
Nicht zuletzt aber würden Personalordinariate eine klare Antwort auf die Frage ermöglichen, ob Rom die Tradition tatsächlich als Substanz und Wesen der Kirche betrachtet – oder lediglich als entfernte Verwandte, lästig, aber derzeit immerhin geduldet.
Die Zukunft der Tradition sollte aber nicht von gönnerhafter Duldung abhängen. Sie sollte auf Recht gründen. Jenem Recht, das ihr von Gott zukommt. Erst dann wird sichtbar werden, ob das aktuelle Rom Mutter oder Stiefmutter sein will.
Statt unnötige Energie im sterilen Disput mit der Piusbruderschaft einzusetzen, könnten Vertreter der ehemaligen Ecclesia-Dei-Gemeinschaften an den richtigen Adressaten, nämlich Rom, den Wunsch nach Personalordinariaten richten. Wann, wenn nicht genau jetzt?
*Hortator, Laie, mit Bezug zu ehemaligen Ecclesia-Dei-Gemeinschaften
Bild: Beweinung Christi von Kwinten Massijs/Wikicommons
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