Von Cristina Siccardi*
Zehn Jahre sind vergangen, seit Papst Franziskus das apostolische Schreiben Amoris laetitia veröffentlicht hat. In diesem Zeitraum hat sich die Lage der Familie weiter verschlechtert. Betrachtet man etwa die Statistiken des italienischen Statistikamtes Istat, so ist allein in Italien die Zahl der Geschiedenen seit 2015 um 59 Prozent gestiegen und überschritt im Jahr 2024 die Marke von zwei Millionen – begünstigt durch die gesetzliche Einführung der sogenannten „Verkürzten Scheidung“. Die kirchlichen Trauungen verzeichnen einen immer deutlicheren Rückgang und verstärken damit einen bereits seit Längerem bestehenden Abwärtstrend: Sechs von zehn Eheschließungen (58,9 %) werden inzwischen standesamtlich vollzogen. Neben den eingetragenen Lebenspartnerschaften gleichgeschlechtlicher Paare nehmen auch Zweit- und weitere Eheschließungen zu. Der Anstieg der Zweitehen, der insbesondere im Biennium 2015–2016 infolge der Einführung der Kurzzeitscheidung im Jahr 2015 verzeichnet wurde, ist inzwischen in eine allmähliche Stabilisierung übergegangen.
Amoris laetitia hat – zusammen mit der „Verkürzten Scheidung“ [Scheidung mit verkürzter Trennungsfrist] – die Auflösung familiärer Bindungen begünstigt, wenn man bedenkt, daß über 60 Prozent der Scheidungen Paare mit Kindern betreffen. „Es gibt keinen guten Baum, der schlechte Früchte bringt, noch einen schlechten Baum, der gute Früchte bringt. Denn jeden Baum erkennt man an seinen Früchten: Von Dornen erntet man keine Feigen, und von einem Dornbusch liest man keine Trauben“ (Lk 6,43–44).
Die heftigen Kontroversen, die Amoris laetitia im katholischen Umfeld auslöste – datiert auf den 19. März 2016, das Hochfest des reinsten Bräutigams, des heiligen Joseph, und veröffentlicht am 8. April desselben Jahres –, entzündeten sich insbesondere an einigen Punkten, die von vornherein den biblischen Lehren sowie der gesamten Tradition der Kirche diametral entgegenzustehen schienen. Der Text war das Ergebnis der Zusammenfassungen zweier Familiensynoden: der außerordentlichen Synode von 2014 zum Thema „Die pastoralen Herausforderungen der Familie im Kontext der Evangelisierung“ sowie der ordentlichen Synode von 2015 zum Thema „Die Berufung und Sendung der Familie in Kirche und Welt von heute“. Die Herausforderungen der Gegenwart wurden dabei, so die Kritik, auf der Grundlage säkularer Erfordernisse unserer Zeit betrachtet – Erfordernisse, die an christlichen Werten verarmt seien.
Papst Franziskus widmete sich im achten Kapitel des Schreibens den „irregulären Situationen“ und den „verwundeten Familien“ und rief Hirten, Bischöfe und Pfarrer dazu auf, „eine aufmerksame Unterscheidung der Situationen“ vorzunehmen. In einer als revolutionär empfundenen und zugleich als mehrdeutig kritisierten Vorgehensweise wurden die Türen für die Gewährung der Kommunion auch für geschiedene und standesamtlich wiederverheiratete Personen geöffnet. So heißt es: „Aufgrund der Bedingtheiten oder mildernder Faktoren ist es möglich, dass man mitten in einer objektiven Situation der Sünde – die nicht subjektiv schuldhaft ist oder es zumindest nicht völlig ist – in der Gnade Gottes leben kann, dass man lieben kann und daß man auch im Leben der Gnade und der Liebe wachsen kann, wenn man dazu die Hilfe der Kirche bekommt“, und – wie es in der dazugehöenden Fußnote 351 heißt – „in gewissen Fällen könnte es auch die Hilfe der Sakramente sein. Deshalb »erinnere ich [die Priester] daran, dass der Beichtstuhl keine Folterkammer sein darf, sondern ein Ort der Barmherzigkeit des Herrn«.“
Der Beichtstuhl war niemals ein Ort der Folter, sondern stets ein Ort der Umkehr und der Reue über die gegen unseren Herrn begangenen Verfehlungen. Des Ehebruchs schuldig wird, wer außerhalb der sakramentalen Ehe – die unauflöslich ist – eine Beziehung unterhält, selbst wenn das Paar getrennt oder geschieden ist, aber die Ehe nicht von der Rota für nichtig erklärt wurde; für den bekennenden Katholiken stellt dies eine Todsünde dar. In seiner ganzen sittlichen Tragweite wird dies durch den Märtyrertod des heiligen Johannes des Täufers unterstrichen, des Vetters Jesu Christi, der Ihm vorausging und Ihn ankündigte und zum Märtyrer für die Heiligkeit und Unauflöslichkeit der Ehe wurde.
Vier Kardinäle – Raymond Burke, Carlo Caffarra, Walter Brandmüller und Joachim Meisner – brachten ihren Widerspruch gegen Amoris laetitia öffentlich in den sogenannten Dubia zum Ausdruck: fünf Lehrfragen, begleitet von einem Schreiben vom 19. September 2016, das von Demut und kirchlicher Treue getragen war. Darin heißt es: „[…] Nicht nur uns Unterzeichnern, sondern auch vielen Bischöfen und Priestern sind zahlreiche Anfragen von Gläubigen verschiedener gesellschaftlicher Schichten zur rechten Auslegung des achten Kapitels der Exhortation zugegangen. Aus Gewissenspflicht und in Wahrnehmung unserer pastoralen Verantwortung, im Wunsch, jene Synodalität zu verwirklichen, zu der Eure Heiligkeit uns ermahnt, erlauben wir uns mit tiefem Respekt, Sie, Heiliger Vater, als höchsten Lehrer des Glaubens, berufen vom Auferstandenen, seine Brüder im Glauben zu stärken, zu bitten, die Ungewißheiten zu klären und wohlwollend auf die ‚Dubia‘ zu antworten.“ Kennzeichnend für dieses Dokument war die ausdrückliche Bitte um ein klares „Ja“ oder „Nein“ (Mt 5,37) auf die gestellten Fragen, ohne theologische Argumentationen oder Interpretationen, die den Kern der Antworten hätten verwässern können.
Die vier Kardinäle ersuchten den Papst um lehramtliche Klarstellungen zu bestimmten Punkten des Dokuments, insbesondere hinsichtlich der Frage, ob geschiedene und standesamtlich wiederverheiratete Gläubige wieder zur vollen sakramentalen Gemeinschaft mit der katholischen Kirche zugelassen werden können. Während sich einige Bischöfe, Erzbischöfe und Kardinäle öffentlich für die Notwendigkeit einer päpstlichen Antwort aussprachen, distanzierten sich andere von den Dubia. Auch die intellektuelle und säkulare Welt bezog Stellung – zustimmend oder ablehnend. So unterzeichnete im Juli 2017 eine Gruppe von Klerikern, Hochschullehrern und Laien eine Correctio filialis (die erste Korrektur dieser Art wurde im 14. Jahrhundert während des Pontifikats von Papst Johannes XXII. verfaßt). In dem im darauffolgenden September veröffentlichten, fünfundzwanzig Seiten umfassenden Dokument wurden sieben Thesen – darunter die Möglichkeit, geschiedenen Wiederverheirateten die Kommunion zu spenden – als häretisch bezeichnet.
Eine direkte Antwort des Papstes auf die Dubia erfolgte nicht. Infolgedessen dauert die Verwirrung an, und mancher Bischof oder Pfarrer sieht sich bisweilen legitimiert, nach eigenem Ermessen zu handeln – nicht selten unter Vernachlässigung des Wortes Gottes und des ewigen Lehramtes der Kirche in einer Frage von zentraler Bedeutung: was die sakramentale Vereinigung der Ehegatten ihrem Wesen nach wirklich ist.
*Cristina Siccardi, Historikerin und Publizistin, zu ihren jüngsten Buchpublikationen gehören „L’inverno della Chiesa dopo il Concilio Vaticano II“ (Der Winter der Kirche nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil. Veränderungen und Ursachen, 2013); „San Pio X“ („Der heilige Pius X. Das Leben des Papstes, der die Kirche geordnet und erneuert hat“, 2014), „San Francesco“ („Heiliger Franziskus. Eine der am meisten verzerrten Gestalten der Geschichte“, 2019), „Quella messa così martoriata e perseguitata, eppur così viva!“ „Diese so geschlagene und verfolgte und dennoch so lebendige Messe“ zusammen mit P. Davide Pagliarani, 2021), „Santa Chiara senza filtri“ („Die heilige Klara ungefiltert. Ihre Worte, ihre Handlungen, ihr Blick“, 2024),
Übersetzung: Giuseppe Nardi
Bild: Corrispondenza Romana
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