Eine Gruppe von Theologen (Theologus) erhielt für ihre Stellungnahme gegen die geplanten Bischofsweihen der Priesterbruderschaft St. Pius X. (FSSPX) eine nachdrückliche Würdigung durch Kardinal Sarah:
„Ein großer Dank für diesen lichtvollen Text. Er wird die Seelen erleuchten, die danach verlangen, ihren Glauben in der Wahrheit zu leben, das heißt in Christus und in seiner Kirche. Seit 2001 gehöre ich zu jenen, die dem Papst helfen, die Kandidaten für das Bischofsamt auszuwählen – nach einer langen und sorgfältigen Untersuchung jedes einzelnen Kandidaten. Ich bin schmerzlich überrascht und schockiert, daß eine einfache Entscheidung eines Gemeinschaftsoberen beschließt, ‚wirklich katholische Bischöfe‘ zu weihen. Vielen Dank für diesen wunderbaren, klaren und gut durchdachten Text. Wir müssen wissen, daß nicht wir die Seelen retten. Christus allein rettet. Wir sind nur Werkzeuge in seinen Händen.
Beten wir weiter, damit der Leib Christi nicht erneut zerrissen wird.“
Kardinal Robert Sarah
Mit diesen Worten eröffnet Claves, ein Internetmedium des französischen Distrikts der Priesterbruderschaft St. Petrus (FSSP), seine Veröffentlichung vom 11. April. Darin werden zentrale Thesen der Kritik wiedergegeben. Claves schließt sich damit den Einwänden gegen die geplanten Bischofsweihen an, wie sie insbesondere und frühzeitig im deutschen Distrikt formuliert wurden.
Die Petrusbruderschaft, die als Konsequenz aus den Bischofsweihen der Piusbruderschaft im Jahr 1988 aus dieser hervorgegangen ist, sieht sich offenbar veranlaßt, innerhalb des traditionsverbundenen Spektrums eine führende Rolle in der Kritik einzunehmen. Über den Nutzen dieses neu entfachten „Bruderzwists“ gehen die Meinungen in den Kreisen der Tradition auseinander.
Nachfolgend die vollständige Veröffentlichung von Claves in deutscher Übersetzung:
Was ist das grundlegende Argument der FSSPX zur Verteidigung der geplanten Weihen am 1. Juli 2026?
Es wird offiziell in einem Anhang zur Antwort von Pater Pagliarani an den Präfekten des Dikasteriums für die Glaubenslehre vom 18. Februar 2026 zusammengefaßt:
„[…] eine vom Heiligen Stuhl nicht autorisierte Bischofsweihe, wenn sie weder von einer schismatischen Absicht noch von der Zuteilung der Jurisdiktion begleitet wird, stellt keinen Bruch mit der Gemeinschaft der Kirche dar. Vgl. Anhang II. Die Konstitution Lumen gentium über die Kirche erklärt im III. Kapitel, Nr. 21 [LG 21], daß die Jurisdiktionsgewalt durch die Bischofsweihe übertragen wird. […]
Die Argumentation, die zu dem Schluß gelangen will, daß die kommenden Bischofsweihen innerhalb der Bruderschaft schismatisch seien, beruht vollständig auf dem Postulat des Zweiten Vatikanischen Konzils, wonach die Bischofsweihe zugleich die Weihegewalt und die Jurisdiktionsgewalt verleiht.“
Inwiefern ist diese Argumentation kritikwürdig?
Sie enthält zwei große Fehler: einen hinsichtlich dessen, was das Konzil tatsächlich lehrt, und einen hinsichtlich der Argumentation der Gegner der Weihen.
Was sagt das Konzil tatsächlich?
Es behauptet nicht, daß die Bischofsweihe die Jurisdiktionsgewalt verleiht.
„Das heilige Konzil lehrt, daß durch die Bischofsweihe die Fülle des Weihesakramentes übertragen wird […]. Die Bischofsweihe verleiht zugleich mit der Aufgabe (oder Funktion: munus) der Heiligung auch die Aufgaben des Lehrens und Leitens; diese können jedoch ihrer Natur nach nur in hierarchischer Gemeinschaft mit dem Haupt des Kollegiums und seinen Gliedern ausgeübt werden“ (LG 21).
Zum richtigen Verständnis dieses Textes ist zu beachten, daß eine erläuternde Note (Nota explicativa praevia) zu Lumen gentium hinzugefügt wurde, nachdem Konzilsväter – darunter jene der Gruppe um Erzbischof Lefebvre (Coetus internationalis Patrum) – um Klarstellungen gebeten hatten.
Was sagt diese erläuternde Note?
„In der Bischofsweihe wird eine ontologische Teilhabe an den heiligen Funktionen (munera) verliehen, wie dies unzweifelhaft aus der Tradition hervorgeht. Bewußt wird der Begriff ‚Funktionen‘ (munera) und nicht ‚Gewalt‘ (potestas) verwendet, da letzterer als eine tatsächlich ausübbare Macht verstanden werden könnte. Damit eine solche ausübbare Macht besteht, ist jedoch eine kanonische oder rechtliche Bestimmung durch die hierarchische Autorität erforderlich. […]
Eine solche weitere Norm ist aufgrund der Natur der Sache erforderlich, da es sich um Funktionen handelt, die von mehreren Subjekten ausgeübt werden müssen, die gemäß dem Willen Christi hierarchisch zusammenwirken. […]
Daher wird ausdrücklich gesagt, daß die hierarchische Gemeinschaft mit dem Haupt und den Gliedern der Kirche erforderlich ist. Gemeinschaft ist kein vages Gefühl, sondern eine organische Wirklichkeit, die eine rechtliche Form verlangt und zugleich von der Liebe belebt wird“ (Nota praevia, Nr. 2).
Gibt es hier eine fehlerhafte Neuerung des Zweiten Vatikanischen Konzils?
Entgegen der Behauptung der FSSPX geht es nach dem Konzil bei der Bischofsweihe nicht um die Verleihung der Jurisdiktionsgewalt, sondern um Funktionen oder Aufgaben. Die FSSPX behauptet somit – ohne Beweis – ein angeblich fehlerhaftes „Postulat des Zweiten Vatikanischen Konzils“.
Im Gegenteil erklärt ein anerkannter „traditionalistischer“ Theologe, Abbé Raymond Dulac, daß in LG 21 kein Bruch mit der früheren katholischen Lehre vorliegt:
Die Weihe verleiht eine angeborene, unauslöschliche Bestimmung zur Leitung eines Teils der Kirche, doch diese Fähigkeit muß durch eine echte Jurisdiktionsgewalt zur Ausübung gebracht werden.
Beruht die Argumentation der Gegner der Weihen vollständig auf dieser angeblichen „Fehlannahme“?
Nein. Selbst wenn die Kritik der FSSPX zuträfe, stützen sich ihre Gegner nicht auf die Frage der Jurisdiktionsübertragung.
Ihre Argumentation beruht vielmehr auf dem Wesen des katholischen Episkopats, dessen Kern die hierarchische Gemeinschaft ist.
Wie läßt sich diese Argumentation präzisieren?
Entscheidend ist nicht, ob Jurisdiktion übertragen wird, sondern daß alle durch die Weihe empfangenen Funktionen – auch die Heiligung durch Firmung und Weihe – nur in hierarchischer Gemeinschaft ausgeübt werden können. Dies ergibt sich aus der Natur dieser Funktionen selbst.
Gilt das auch für Bischöfe ohne Jurisdiktion?
Ja. Ein Titular- oder emeritierter Bischof darf ohne Erlaubnis der zuständigen Autoritäten keine Sakramente bei Gläubigen anderer Bischöfe spenden.
Auch wenn er ohne aktuelle Jurisdiktion geweiht wurde, übt er seine Sendung stets in hierarchischer Gemeinschaft mit dem Papst und den anderen Bischöfen aus.
Erhalten die künftigen FSSPX-Bischöfe eine solche Sendung?
Nein. Vielmehr wird behauptet, daß nur ein „wirklich katholisches“ Episkopat – außerhalb der übrigen Kirche – notwendig sei, um den Glauben unverfälscht weiterzugeben.
Damit sollen diese Bischöfe bewußt außerhalb der hierarchischen Gemeinschaft geweiht werden.
Ist eine Weihe außerhalb dieser Gemeinschaft intrinsisch schlecht?
Ja. Denn selbst ohne Jurisdiktion erhält ein Bischof eine geistliche Vollmacht, die auf die Leitung der Kirche hingeordnet ist. Diese kann nicht legitim außerhalb oder gar gegen die kirchliche Autorität empfangen werden.
Papst Pius XII. bezeichnete solche Weihen als „schweren Angriff auf die Einheit der Kirche“ und ihren Gebrauch als „schwer unerlaubt und sakrilegisch“.
Ist dies auch gegen göttliches Recht?
Ja. Christus hat die Apostel nicht als voneinander unabhängige Einheiten eingesetzt. Die Bischöfe bilden ein organisches, hierarchisches Ganzes.
Sind solche Weihen frei von schismatischer Absicht?
Subjektiv möglicherweise. Die Kirchenkrise kann dazu führen, daß Menschen in gutem Glauben wesentliche Elemente übersehen.
Objektiv jedoch setzt ein solcher Episkopat voraus, daß anderen Bischöfen die Katholizität abgesprochen wird.
Wie betont wurde: Entscheidend sind objektive Tatsachen und Handlungen, nicht nur Absichten.
Ist das von der FSSPX vertretene Bischofsverständnis orthodox?
Leider entwickelt die FSSPX zunehmend ein Verständnis des Episkopats, das der katholischen Tradition widerspricht. Sie schafft Bischöfe ohne reale Einbindung in die kirchliche Leitung.
Demgegenüber lehrt die Tradition, daß der Bischof eine leitende, nahezu königliche Aufgabe in der Kirche hat.
Gibt es die Gefahr von Abweichungen in die Irrlehre?
Ja. Wenn Bischöfe nicht mehr in Einheit mit Papst und Episkopat eingesetzt werden, verlieren sie ihren wesentlichen Charakter.
Papst Pius IX. lehrt klar: Niemand ist ein legitimer Bischof ohne Gemeinschaft mit dem Papst und der Kirche.
Weitere Problematik
Die FSSPX reduziert das Bischofsamt faktisch auf die Spendung von Sakramenten. Dies widerspricht der Lehre des Konzils von Trient, das die Predigt als Hauptaufgabe der Bischöfe bezeichnet.
Zudem beanspruchen solche Bischöfe faktisch Jurisdiktion, obwohl sie diese offiziell ablehnen – sichtbar etwa in liturgischen Zeichen wie Mitra, Stab oder Thron.
Schluß
Ein auf die bloße Weihegewalt reduziertes Bischofsverständnis widerspricht letztlich der geoffenbarten Wahrheit, daß Bischöfe „vom Heiligen Geist eingesetzt sind, die Kirche Gottes zu leiten“ (Apg 20,28).
Einleitung/Übersetzung: Giuseppe Nardi
Bild: Claves (Screenshot)