Vatikan erkennt Erscheinungen von Dozulé nicht an

Madeleine Aumont und das "Glorreiche Kreuz"


Eine kleinere Umsetzung des "Glorreichen Kreuzes" an dem von Madeleine Aumont genannten Erscheinungsort in Dozulé
Eine kleinere Umsetzung des "Glorreichen Kreuzes" an dem von Madeleine Aumont genannten Erscheinungsort in Dozulé

Die fran­zö­si­sche Diö­ze­se Bayeux-Lisieux ver­öf­fent­lich­te heu­te eine Mit­tei­lung ihres Bischofs Msgr. Jac­ques Léon Jean Marie Habert in bezug auf ein am 12. Novem­ber 2025 von ihm emp­fan­ge­nes Schrei­ben des römi­schen Dik­aste­ri­ums für die Glau­bens­leh­re über die „Ereig­nis­se von Dozulé“.

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Mit­tei­lung von Msgr. Jac­ques Habert, ver­öf­fent­licht am 12. Novem­ber 2025:

Nach einem an das Dik­aste­ri­um für die Glau­bens­leh­re gerich­te­ten Ersu­chen erhielt Msgr. Habert am 12. Novem­ber 2025 eine offi­zi­el­le Ant­wort aus Rom, die am sel­ben Tag auch auf der Inter­net­sei­te des Vati­kans ver­öf­fent­licht wurde:

In die­sem Schrei­ben, das vom Kar­di­nal­prä­fek­ten des Dik­aste­ri­ums unter­zeich­net und am 3. Novem­ber 2025 von Papst Leo XIV. appro­biert wur­de, bestä­tigt das Dik­aste­ri­um die Not­wen­dig­keit, ein end­gül­ti­ges Dekret zu ver­öf­fent­li­chen, das die Nicht­an­er­ken­nung der „Ereig­nis­se von Dozu­lé“ bekräf­tigt – in Kon­ti­nui­tät mit den bereits von Msgr. Badré getrof­fe­nen Entscheidungen.

Mit die­ser Bestä­ti­gung wird Bischof Habert in näch­ster Zeit das ent­spre­chen­de Dekret vor­be­rei­ten und ver­öf­fent­li­chen, das die not­wen­di­gen Klar­stel­lun­gen ent­hal­ten wird.

Sei­ne ein­zi­ge Sor­ge bleibt es, die Gläu­bi­gen in ihrer Treue zum katho­li­schen Glau­ben zu beglei­ten – wie er in der Kir­che emp­fan­gen und gelebt wird.

Wäh­rend die bischöf­li­che Erklä­rung inhalt­lich kei­ne Aus­sa­ge trifft, fin­det sich die­se in der römi­schen Erklä­rung sehr wohl. Dort heißt es abschließend:

„…das Dik­aste­ri­um ermäch­tigt Eure Exzel­lenz, das ent­spre­chen­de Dekret zu ver­fas­sen und zu erklä­ren, daß das Phä­no­men der angeb­li­chen Erschei­nun­gen, die sich in Dozu­lé ereig­net haben sol­len, end­gül­tig als nicht über­na­tür­lich anzu­se­hen ist, mit allen Kon­se­quen­zen, die sich aus die­ser Fest­stel­lung ergeben.“

Die Erklä­rung des Glau­bens­dik­aste­ri­ums ver­merkt zudem, daß sie Papst Leo XIV. am 3. Novem­ber 2025 in Audi­enz vor­ge­legt und von ihm gebil­ligt wurde.

Die Ereignisse von Dozulé

Die soge­nann­ten „Ereig­nis­se von Dozu­lé“ bezie­hen sich auf eine Rei­he angeb­lich über­na­tür­li­cher Erschei­nun­gen und Bot­schaf­ten, die sich zwi­schen 1972 und 1982 in dem klei­nen Ort Dozu­lé in der Nor­man­die (Départ­ment Cal­va­dos, Diö­ze­se Bayeux-Lisieux) zuge­tra­gen haben sollen.

Die zen­tra­le Figur ist Made­lei­ne Aumont (1924–2016), eine Haus­frau und Mut­ter aus Dozu­lé, die zwi­schen 1972 und 1982 mehr als 40 Visio­nen von Jesus Chri­stus emp­fan­gen haben will. Die­se Erschei­nun­gen, sowie des Erz­engels Micha­el, fan­den in der Ört­lich­keit Hau­te But­te statt.

Die Schaun­gen hat­ten meh­re­re wie­der­keh­ren­de The­men zum Inhalt:

  • Das Kreuz des Heils: Jesus soll Made­lei­ne beauf­tragt haben, das „Glor­rei­che Kreuz“ zu errich­ten, das 738 Meter hoch sein soll­te. Es soll­te ein sicht­ba­res Zei­chen der End­zeit und Tri­umphs Chri­sti sein. Das Kreuz sei das „Zei­chen des Men­schen­soh­nes am Him­mel“ (Mt 24,30), sicht­bar für alle Nationen.
  • Auf­ruf zu Buße und Umkehr: Die Bot­schaf­ten for­der­ten die Mensch­heit zu Buße, Gebet und Umkehr auf, um gött­li­che Stra­fen abzuwenden.
  • War­nung vor Kata­stro­phen: Soll­te sich die Mensch­heit nicht bekeh­ren, wur­den schreck­li­che Kata­stro­phen angekündigt.
  • Ankün­di­gung der Wie­der­kunft Chri­sti: In meh­re­ren Bot­schaf­ten wur­de von der bal­di­gen Wider­kunft Chri­sti gespro­chen, ver­bun­den mit einer glo­ba­len „Erneue­rung“ der Menschheit.

Die katho­li­sche Kir­che erkann­te die Ereig­nis­se nie als über­na­tür­lich an. Bereits Bischof Jean Badré, dama­li­ger Bischof von Bayeux-Lisieux, erklär­te 1985 nach einer drei­jäh­ri­gen Prü­fung durch eine Kom­mis­si­on, daß kein über­na­tür­li­cher Cha­rak­ter vor­lie­ge, wes­halb er den ver­meint­li­chen Erschei­nungs­ort nicht als Hei­lig­tum anerkannte. 

Er unter­sag­te auch die Errich­tung des „glor­rei­chen Kreu­zes“, was damals allein schon tech­nisch für kaum durch­führ­bar gehal­ten wur­de. Der Orts­bi­schof sprach daher von einer über­stei­ger­ten sym­bo­li­schen Forderung.

Made­lei­ne Aumont regier­te zurück­hal­ten und gehor­sam auf die nega­ti­ven Stel­lung­nah­men des Orts­bi­schofs. Sie erklär­te, „gehor­sam gegen­über der Kir­che“ zu sein. Sie sag­te: „Ich bin eine arme Sün­de­rin. Wenn die Kir­che nein sagt, dann schwei­ge ich“. Aus die­sem Grund lehn­te sie jede öffent­li­che Oppo­si­ti­on gegen den Bischof ab. Per­sön­lich hielt sie jedoch an der Echt­heit der Ereig­nis­se fest.

Trotz des kirch­li­chen Ver­bots und Aumonts Reak­ti­on ent­stan­den welt­weit Grup­pen, die die Bot­schaf­ten von Dozu­lé wei­ter­ver­brei­ten und auch Wall­fahr­ten orga­ni­sie­ren. Eini­ge errich­te­ten eige­ne (klei­ne­re) Nach­bil­dun­gen des „glor­rei­chen Kreu­zes“, die mit 7,38 Metern ein Hun­dert­stel des gewünsch­ten Kreu­zes hoch sind. Eini­ge Grup­pen, im Gegen­satz zu Aumont, übte Kri­tik an den kirch­li­chen Entscheidungen.

Der Orts­bi­schof beob­ach­te­te die­se Bewe­gun­gen „mit Sor­ge“ und sprach von „sek­ten­ähn­li­chen“ Grup­pen, vor denen er warn­te. Ihnen wur­de „Pri­vat­of­fen­ba­rungs­fröm­mig­keit“ und „End­zeit­fa­na­tis­mus“ vorgeworfen.

Made­lei­ne Aumont unter­hielt kei­ne Kon­tak­te zu die­sen Grup­pen, obwohl sich die­se teil­wei­se auf sie berie­fen. Sie starb 2016 im Alter von 92 im Frie­den mit der Kirche.

Nun bekräf­tig­te das Glau­bens­dik­aste­ri­um die nega­ti­ve Posi­ti­on, die vom Orts­bi­schof seit 1985 ver­tre­ten wur­de: Die Erei­ge­nis­se von Dozu­lé sind, so das römi­sche Dik­aste­ri­um, „als nicht über­na­tür­lich anzu­se­hen, mit allen Kon­se­quen­zen die­ser Feststellung“.

Die neu­en Nor­men zur Beur­tei­lung über­na­tür­li­cher Phä­no­me­ne sehen sechs Abstu­fun­gen einer pasto­ra­len Bil­li­gung oder Ableh­nung vor. Eine Aner­ken­nung des über­na­tür­li­chen Cha­rak­ters ist nicht mehr vor­ge­se­hen. Mit den neu­en Nor­men wur­de die Beur­tei­lung den Diö­ze­san­bi­schö­fen ent­zo­gen und aus­schließ­lich dem Hei­li­gen Stuhl vorbehalten. 

Seit die Aner­ken­nung einer Über­na­tür­lich­keit von vor­ne­her­ein aus­ge­schlos­sen wird, erfol­gen die Ent­schei­dun­gen durch das Glau­bens­dik­aste­ri­um unter der Lei­tung von Kar­di­nal Vic­tor Manu­el „Tucho“ Fernán­dez, der auch die neu­en Nor­men zu ver­ant­wor­ten hat, in erhöh­tem Tempo. 

Text: Giu­sep­pe Nar­di
Bild: Wiki­com­mons

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