Am 8. November wurde vom römischen Dikasterium für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung mit Zustimmung von Papst Franziskus ein Maya-Ritus genehmigt. Nachdem diese Tatsache eine breitere mexikanische Öffentlichkeit erreichte, bestreiten Mexikos Bischöfe nun jedoch, daß es einen solchen Maya-Ritus gibt. Wollen sie Roms Vorstoß einbremsen oder geht es vor allem um Verschleierung?
Am 22. November verfaßte die Mexikanische Bischofskonferenz eine Erklärung, die am Tag danach, dem vergangenen Samstag, veröffentlicht wurde. Unterzeichnet ist sie vom Vorsitzenden der Bischofskonferenz Msgr. Ramón Castro Castro, Bischof von Cuernavaca, dem Generalsekretär der Bischofskonferenz Msgr. Hector Mario Pérez Villarreal, Weihbischof von Mexiko (Stadt), und dem Vorsitzenden der Liturgiekommission der Bischofskonferenz Msgr. Victor Sánchez Espinosa, Erzbischof von Puebla. In der Erklärung heißt es:
„Die Mexikanische Bischofskonferenz (CEM) hält es angesichts der verschiedenen Interpretationen, die über die kürzlich vom Dikasterium für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung genehmigten Anpassungen des Meßordinariums verbreitet wurden, für notwendig, die folgenden Klarstellungen vorzunehmen:
- Es gibt weder einen ‚Maya-Ritus‘ noch eine ‚Maya-Messe‘.“
Die Erklärung ist mit Nachdruck bemüht, die Tragweite und Bedeutung der Neuerung herunterzuspielen und zu minimieren. Die vollständigen Klarstellungen lauten:
1. der Geltungsbereich der Genehmigung
- Diese Anpassungen wurden ausschließlich für die Gemeinschaften Tseltal, Tsotsil, Chol, Tojolabal und Zoque genehmigt und nicht für andere Gemeinschaften von Gläubigen, die nicht zu diesen ursprünglichen Völkern gehören.
- Es handelt sich um fakultative Anpassungen an die Ordentliche Messe des Römischen Ritus.
- Sie stellen weder einen neuen Ritus noch eine wesentliche Änderung der Struktur der Messe des Römischen Meßbuchs dar.
- Es gibt weder einen „Maya-Ritus“ noch eine „Maya-Messe“.
2. Zugelassene Anpassungen
Die drei zugelassenen Anpassungen beschränken sich auf:
(a) Das Amt des Vorstehers:
- Hierbei handelt es sich um eine anerkannte Person in der Gemeinschaft, die zu bestimmten Zeiten des Gemeinschaftsgebets als Beobachter assistiert.
- Er handelt immer auf Einladung des Priesters, der der Feier vorsteht.
- Er lädt die Versammlung ein, zu bestimmten Zeiten während der Feier laut zu beten.
- Zu keinem Zeitpunkt übernimmt er den Vorsitz der Eucharistiefeier.
b) Der Dienst der Inzensation:
- Er findet zu den im Römischen Meßbuch vorgesehenen Zeiten statt.
- Er schließt den traditionellen Gebrauch des Weihrauchs ein, der den Gemeinschaften eigen ist.
- Er wird vom Diözesanbischof ernannt.
c) Gebet der Versammlung unter der Leitung des Vorstehers:
- Unter dem Vorsitz des Priesters lädt der Vorsteher die Versammlung ein, laut zu beten und Gott ihre persönlichen und gemeinschaftlichen Anliegen vorzutragen.
- Die Versammlung kann stehen oder knien.
- Es findet nur zu einem von drei Zeitpunkten während der Messe statt:
1) zu Beginn der Messe, nach der Begrüßung;
2) während des Gebets der Gläubigen;
3) bei der Danksagung nach der Kommunion; in diesem Fall kann das Gebet mit körperlicher Bewegung, begleitet von entsprechender Musik, ausgeführt werden. Es handelt sich nicht um einen rituellen Tanz, sondern um ein rhythmisches Wiegen des Körpers.3. Wichtige Klarstellungen
Es muss klargestellt werden, daß KEIN „Maya-Ritus“ genehmigt worden ist:
- Kein „Maya-Ritus“.
- Rituelle Tänze während der Feier.
- Maya-Altar.
- Gebete zu den Kardinalpunkten.
- Abtretung des liturgischen Vorsitzes an Laien.
4. Kontext der Anpassungen
Diese Anpassungen sind das Ergebnis von:
- Einem sorgfältigen Prozeß der diözesanen Unterscheidung.
- Die Prüfung und Genehmigung durch die Mexikanische Bischofskonferenz.
- Die Anerkennung durch das Dikasterium für den Gottesdienst.
Mexikos Bischöfe erklären, daß der für die Diözese San Cristobal de las Casas genehmigte Maya-Ritus nicht Maya-Ritus genannt werden soll. Ob die Idee zu dieser versuchten Sprachregelung aus Rom kommt, was sehr wahrscheinlich ist, oder innermexikanischen Ursprungs ist, läßt sich derzeit nicht genau sagen. Auch Rom spricht bevorzugt von „Anpassungen“. Offensichtlich ist daran jedoch der Versuch einer kolossalen Verschleierung.
Wie Rom erklären auch die Bischöfe, daß es sich bei dem neuen Ritus um keinen neuen Ritus, sondern um „Anpassungen“ des Römischen Ritus handle. Das würde jedoch im Umkehrschluß bedeuten, daß durch „Anpassungen“ der Römische Ritus in jeder Diözese anders sein könnte. Genau das lehnen Kirchenrecht und liturgische Bestimmungen jedoch entschieden ab.
Vor allem die Einführung neuer liturgischer Dienste, einer davon ausschließlich für Frauen, stellt keine „Anpassung“, sondern eine beispiellose liturgische Revolution dar. Fast zweitausend Jahre, bis in die Zeit nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil, galt die liturgische Ordnung, daß Frauen während der Heiligen Messe den Altarraum, daher auch Presbyterium genannt, nicht betreten durften. Seither wurden schrittweise die liturgischen Dienste auch für Frauen geöffnet und Pastoralassistentinnen tummeln sich inzwischen sogar direkt in meßähnlichen Ersatzsimulationen am Altar. Mit dem Maya-Ritus alias Maya-angepaßten Römischen Ritus wird eine seltsame Zusatzfigur eines Laien-Vorstehers eingeführt und eben der exklusiv Frauen vorbehaltene Dienst der Inzensatorinnen. Doch über dieses Detail und seinen revolutionären Charakter bemüht man sich sowohl in Rom als auch in Mexiko erst gar nicht zu sprechen. Man erwähnt den Dienst und geht darüber hinweg, als wäre der erste Frauendienst in zweitausend Jahren Liturgie etwas ganz Normales.
Die Bischofskonferenz erklärte auch, daß es im neuen Maya-Ritus keinen Maya-Altar gebe. Doch erst Anfang Oktober feierte die Diözese San Cristobal de las Casas, für welche die „Anpassungen“ geschaffen wurden, den 100. Geburtstag des 2011 verstorbenen Bischofs Samuel Ruiz Garcia (der die Spielart der „Indigenen Theologie“ der marxistischen Befreiungstheologie förderte), den 50. Jahrestag des ersten Indigenen-Kongresses und den 10. Jahrestag des ersten Mutter-Erde-Treffens. Dabei wurde in Anwesenheit von Msgr. Rodrigo Aguilar Martínez, dem seit 2017 amtierenden Bischof von San Cristobal de las Casas, eine Messe im Maya-Ritus zelebriert – mit Maya-Altar, mit der „Skulptur eines auf die Unendlichkeit blickenden Tatic (Maya-Priesters)“, mit Muschel-Bläsern zur Kommunikation mit den Ahnen.
Gehört der Bischof von San Cristobal de las Casas nicht zur Mexikanischen Bischofskonferenz? Weiß die Rechte nicht, was die Linke tut?
Der Versuch der mexikanischen Bischöfe, der wie eine Nebelkerze wirkt, ist nicht neu in der Kirche. Solche Deutungen, die mehr an Verschleierungen erinnern, gibt es seit dem Zweiten Vatikanischen Konzil, gehäuft allerdings im Pontifikat von Papst Franziskus. Zunächst ein älteres Beispiel.
Parallelen zur Einführung der Handkommunion und des Homo-Segens
1969 veröffentlichte die römische Kongregation für den Gottesdienst mit Approbation von Papst Paul VI. das Dokument Memoriale Domini, ein nachkonziliares Schlüsseldokument, mit dem erstmals in der Kirchengeschichte die Handkommunion erlaubt wurde. Zunächst wurde im Text die traditionelle Praxis der Mundkommunion bekräftigt, doch zugleich den Bischofskonferenzen – rein informellen Treffen ohne jede kanonische Jurisdiktion – die Möglichkeit eingeräumt, neben der Mundkommunion auch die Handkommunion zu gestatten, sofern dies mit Zustimmung des Heiligen Stuhls geschieht. Dieser Schritt war eine Revolution. In einigen Ländern wurde sofort von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Um genau zu sein, hatte man in den Niederlanden und in der Bundesrepublik Deutschland bereits in den Jahren vor 1969 an vielen Orten die Handkommunion eigenmächtig und inoffiziell eingeführt. Als Hauptgrund, weshalb Memoriale Domini erlassen wurde, wurde gesagt, um diese Rebellion einzufangen. Die deutsche Eigenmächtigkeit wurde dadurch aber nicht gezähmt, sondern im Gegenteil in die Weltkirche eingepflanzt und schrittweise gegen alle Bedenken weltweit eingeführt.
Es wurden „Meineide geschworen“, so Secretum meum mihi, daß die Handkommunion nur ein Indult sei, nur geduldet sei, aber niemals irgendwem aufgezwungen werde. Es gehe, so der Tenor, in dem gerade herrschenden historischen Moment darum, (kurzzeitig) einen Mißbrauch zu dulden, um ein Schisma zu vermeiden. Wenn ab 1969 entsprechende Ansuchen der Bischofskonferenzen genehmigt wurden, hielt Rom mit der Genehmigung die Bedingung fest, daß die Handkommunion nie obligatorisch sein dürfe. Die tatsächliche Entwicklung war dann jedoch ein ganz andere. Einmal eingeführt, wurde durch den Klerus, Bischöfe und Priester, die traditionelle Mundkommunion im Handstreich beseitigt und die Handkommunion faktisch obligatorisch durchgesetzt. Den Erstkommunionkindern im deutschen Sprachraum wurde seit den frühen 70er Jahren flächendeckend die Handkommunion antrainiert. Die Mundkommunion wurde nicht mehr erwähnt, geschweige denn als Option behandelt. Hinzu kamen Vorfälle, in denen die Mundkommunion verweigert wurde, um das aufsässige Volk Gottes „zu erziehen“. In der Corona-Zeit wurde das indirekt praktizierte Verbot der Mundkommunion dann auch formal verhängt – ohne mit der Wimper zu zucken.
Unter Franziskus häufen sich die Beispiele für Verschleierungen, insbesondere durch einen Orwellschen Neusprech: So wurden aus Ehebruch und Zweitehe „wiederverheiratete Geschiedene“. Das jüngste Beispiel der Verschleierung ist das römische Dokument Fiducia supplicans, mit dem das Glaubensdikasterium mit ausdrücklicher Billigung von Papst Franziskus die Segnung von Homo-Paaren einführte. Auch in diesem Fall hieß es, Rom müsse handeln, um die in manchen Ländern, auch wiederum im deutschen Sprachraum, wuchernde Praxis von Homo-Segnungen einzufangen. Doch auch in diesem Fall wurde die rebellische Praxis nicht eingefangen, sondern auf die ganze Weltkirche ausgeweitet. Nun darf man sich wundern, wenn manche hinter der Vorgehensweise System sehen.
Als Widerspruch laut wurde, lieferte Rom beschönigende und verschleiernde Interpretationen. Die dafür aufgeführten Peinlichkeiten sollen an dieser Stelle nicht wiederholt werden. Die Verschleierung von 1969 wurde dabei deutlich übertroffen, denn das Glaubensdikasterium unter der Leitung von Kardinal Victor Manuel „Tucho“ Fernández, dem engsten Vertrauten und Lieblingsprotegé von Franziskus, bemühte sich zeitgleich konservativen Bedenkenträgern weiszumachen, daß die Homo-Segnungen keine Homo-Segnungen seien, während den Homo-Lobbyisten versichert wurde, daß die angeblichen Nicht-Homo-Segnungen selbstverständlich Homo-Segnungen seien. Jede inhaltliche Diskussion, etwa das eherne Gesetz, daß die Kirche keine Sünde segnen kann, wurde umgangen und vermieden. Man begnügt sich in der Kurzfassung mit genau jener Feststellung, die sich auch in der „Klarstellung“ der mexikanischen Bischöfe findet: Alles sei das Ergebnis eines „sorgfältigen Prozesses der Unterscheidung“.
Nun hat Mexiko einen Maya-Ritus, der nicht Maya-Ritus genannt werden soll. Und von dem die Bischofskonferenz behauptet, daß darin nicht vorhanden sei, was bei Bischof Aguilar Martínez im Chiapas sehr wohl vorhanden ist. Die Konsequenz? Noch mehr Verwirrung.
Text: Giuseppe Nardi
Bild: CEM/desinformemonos.org (Screenshots)
Das Eindringen des Satans in die Heilige Messe und damit in die Kirche wird niemand in der Kirche bestätigen. Paul VI. hat es wenigstens noch festgestellt – und zugleich mitverschuldet. Erinnern wir uns an den Pachamama-Skandal: Auch hier wurde alles bestritten und schöngeredet. Eine heidnische Göttin war plötzlich keine mehr – und ein heidnischer Ritus ist jetzt eben plötzlich katholisch. Wer glaubt diesen Unsinn eigentlich wirklich? Man hat den Leuten den authentischen Ritus der Kirche genommen, ihnen eine neue (und schlechtere) Messe gegeben, und jetzt setzt man ihnen das blanke Heidentum vor und gibt es als unbedenklich aus!
Die halten kath. Gläubige für vollkommen hohlraumversiegelt. Es ist wirklich dämonisch was in die kath. Kirche seit den
II. Vatikanum an Leuten installiert wurde. Diener des anti-christlichen Globalismus haben die Institution unterwandert.