Transsexuelle Ideen bei Jugendlichen – ein Kopffieber durch soziale Ansteckung

Fachmedizin versus ideologische Vorgaben


Das deutsche "Selbstbestimmungsgesetz" findet internationale Aufmerksamkeit. Im Bild die Schlagzeile des US-Mediums Courthouse News.
Das deutsche "Selbstbestimmungsgesetz" findet internationale Aufmerksamkeit. Im Bild die Schlagzeile des US-Mediums Courthouse News.

Ein Gast­kom­men­tar von Hubert Hecker

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An dem kürz­lich ver­ab­schie­de­ten Selbst­be­stim­mungs­ge­setz ist beson­ders umstrit­ten, dass schon Min­der­jäh­ri­ge ab 14 Jah­ren per Sprech­akt vor dem Stan­des­amt ihren Geschlechts­ein­trag und Vor­na­men ändern kön­nen. Von links-libe­ra­len Stim­men wird das Gesetz als eine Stern­stun­de von „Selbst­be­stim­mung und Men­schen­wür­de“ gefei­ert – so die ZdK-Vor­sit­zen­de Stet­ter-Karp. Die Fach­leu­te vom Deut­schen Ärz­te­tag dage­gen kri­ti­sie­ren das Gesetz scharf, ins­be­son­de­re das viel zu frü­he Ein­stiegs­al­ter bei Geschlechtsänderungen.

Bei Kin­dern und Jugend­li­chen kommt es im Rah­men des puber­tä­ren gei­stig-kör­per­li­chen Rei­fungs­pro­zes­ses gele­gent­lich zu alters­ty­pi­schen Geschlechts­rol­len­kon­flik­ten oder Kör­per­bild­stö­run­gen. Ins­be­son­de­re bei 15- bis 19-jäh­ri­gen Mäd­chen hat sich die Zahl derer, bei denen die psych­ia­tri­sche Dia­gno­se einer „Stö­rung der Geschlecht­iden­ti­tät“ gestellt wur­de, in den Jah­ren von 2013 bis 2022 mehr als ver­zehn­facht – auf 453 Fäl­le je 100.000 Sozi­al­ver­si­cher­ten. Das ergibt eine Stu­die aus den Abrech­nungs­da­ten der Kas­sen­ärzt­li­chen Ver­ei­ni­gung, über die die FAZ am 1.6.2024 berichtete.

Bei mehr als drei Vier­tel der betrof­fe­nen Mäd­chen waren wei­te­re Dia­gno­sen zu psych­ia­tri­schen Erkran­kun­gen gestellt wor­den wie Angst­stö­run­gen, Depres­sio­nen, Per­sön­lich­keits­stö­run­gen vom Bor­der­line-Typ etc.

Zu der Stu­di­en-Fra­ge nach der zeit­li­chen Sta­bi­li­tät der Dia­gno­sen stell­te sich Fol­gen­des her­aus: Im Zeit­raum von fünf Jah­ren blieb nur noch für gut ein Vier­tel der 19-jäh­ri­gen Mäd­chen die Dia­gno­se der Geschlechts­iden­ti­täts­stö­rung bestehen. Die­se Aus­sa­gen bestä­tigt auch eine nie­der­län­di­sche Stu­die: „Nur bei einem klei­ne­ren Teil der Jugend­li­chen, die mit ihrem bio­lo­gi­schen Geschlecht unzu­frie­den sind, besteht der Wunsch nach Geschlechts­än­de­rung auch noch im jun­gen Erwach­se­nen­al­ter fort“ (FAZ).

Es ist kei­ne neue wis­sen­schaft­li­che Ein­sicht, dass in der Puber­täts- und Ado­les­zenz­pha­se die Unsi­cher­hei­ten der Jugend­li­chen mit ihren Geschlechts­rol­len viel­fach vor­über­ge­hend sind. Gleich­wohl ist in der Stu­die die Höhe der Quo­te über­ra­schend, nach der sich bei 73 Pro­zent der Mäd­chen nach zehn Jah­ren deren frü­he­re Pro­ble­me mit ihrer Geschlechts­iden­ti­tät erle­digt hatten.

Wie sind die Ergebnisse zu erklären?

Offen­sicht­lich ist ein wesent­li­cher Beein­flus­sungs­fak­tor für die hohe Zahl von min­der­jäh­ri­gen Mäd­chen mit Zwei­feln an ihrer Geschlechts­iden­ti­tät die „sozia­le Ansteckung“ durch Vor­bil­der in den sozia­len Medi­en, der zu einem „Trans-Hype“ geführt hat. Die­se von außen an die Puber­tie­ren­den her­an­ge­tra­ge­ne Per­spek­ti­ve des Trans­se­xua­lis­mus erweist sich dann in der wei­te­ren Selbst- und Lebens­er­fah­rung der Ado­les­zenz als auf­ge­setzt und fehlgeleitet.

Außer­dem spielt dabei die hohe Kor­re­la­ti­ons­quo­te von wei­te­ren psy­chi­schen Erkran­kun­gen eine Rol­le. Wenn die Jugend­li­chen von Depres­sio­nen oder Angst­stö­run­gen geheilt wur­den, war auch ihr frü­he­rer Wunsch nach Geschlechts­än­de­rung ver­ges­sen – so die Erfah­run­gen von Medizinern.

Ange­sichts die­ser Ergeb­nis­se und Erfah­run­gen von außen­ge­lei­te­ter Len­kung von Jugend­li­chen auf Geschlechts­än­de­rung einer­seits und der Pro­blem­erle­di­gung für die mei­sten inner­halb von zehn Jah­ren ande­rer­seits kri­ti­siert der Deut­sche Ärz­te­tag das Selbstbestimmungsgesetz.

Des­sen Ver­spre­chen auf schnel­len amt­li­chen Geschlechts­wech­sel ist für die mei­sten Jugend­li­chen in der puber­tä­ren Unsi­cher­heits- und Selbst­fin­dungs­pha­se das völ­lig fal­sche Signal. Die Ado­les­zen­ten brau­chen in die­ser Zeit ver­ant­wor­tungs­vol­le Bera­tung und kei­ne Heils­ver­spre­chen, dass durch stan­des­amt­li­che Umpo­lung ihres Geschlechts alle Pro­ble­me im Zusam­men­hang mit Geschlechts­rol­len oder Kör­per­bild gelöst wären.

Durch das Selbst­be­stim­mungs­ge­setz mit amt­li­cher Geschlechts­än­de­rung wer­den die Jugend­li­chen auch zu dem Fol­ge­schritt ermun­tert, ihr bio­lo­gi­sches Geschlecht mit Puber­täts­blockern, Hor­mon­the­ra­pien oder Geschlechts­ope­ra­tio­nen ändern zu wollen.

In dem von der Bun­des­re­gie­rung beauf­trag­ten Ent­wurf der medi­zi­ni­schen Behand­lungs­leit­li­nie für min­der­jäh­ri­ge Trans­pa­ti­en­ten wird die­ser Ansatz eben­falls geför­dert. Danach sol­len die behan­deln­den Ärz­te grund­sätz­lich trans-affir­ma­tiv vor­ge­hen, in dem die Selbst­dia­gno­sen und Wün­sche der ver­un­si­cher­ten Kin­der und Jugend­li­chen als Auf­trag für die medi­zi­ni­sche Behand­lung ange­nom­men wer­den sollen.

Die Bun­des­ärz­te­kam­mer pro­te­stiert gegen die­sen ideo­lo­gisch gelei­te­ten, unkri­ti­schen trans­af­fir­ma­ti­ven Behand­lungs­an­satz. Er ver­stößt gegen wis­sen­schaft­li­che Ein­sich­ten und Stu­di­en. Für die geplan­ten „irrever­si­blen Ein­grif­fe in den mensch­li­chen Kör­per bei phy­sio­lo­gisch pri­mär gesun­den Min­der­jäh­ri­gen kön­nen ange­sichts der feh­len­den (medi­zi­ni­schen) Evi­denz die Jugend­li­chen kein infor­mier­tes Ein­ver­ständ­nis geben“ – so der Deut­sche Ärz­te­tag im Mai 2024.

Denn Kin­der und auch noch Jugend­li­che „sind nicht in der Lage, noch vor dem Ende der Puber­tät und des kör­per­li­chen Rei­fungs­pro­zes­ses und bevor die alters­ty­pi­schen Rol­len­kon­flik­te oder Kör­per­bild­stö­run­gen über­wun­den sind“ (sie­he oben), über die Aus­wir­kun­gen von geschlechts­ver­än­dern­den Behand­lun­gen zu entscheiden.

Die Fach­me­di­zi­ner for­dern, dass die ent­spre­chen­den Ein­grif­fe bei unter 18-Jäh­ri­gen nur in Aus­nah­me­fäl­len gestat­tet wer­den unter fol­gen­den Bedingungen:

  • nach abge­schlos­se­ner psych­ia­tri­scher Dia­gno­stik und Behand­lung even­tu­el­ler psy­chi­scher Störungen,
  • unter Hin­zu­zie­hung eines mul­ti­dis­zi­pli­nä­ren Teams unter Ein­schluss von Ethi­kern und
  • im Rah­men kon­trol­lier­ter wis­sen­schaft­li­cher Stu­di­en mit Ver­fol­gung der Langzeitfolgen.

An sol­chen fach­wis­sen­schaft­lich fun­dier­ten und ethisch ver­ant­wort­li­chen Aus­sa­gen soll­ten sich kirch­li­che Stel­len bei ihren ent­spre­chen­den Stel­lung­nah­men zu dem The­ma ori­en­tie­ren – statt das ideo­lo­gisch gelei­te­te, trans­af­fir­ma­ti­ve Selbst­be­stim­mungs­ge­setz der Ampel­re­gie­rung kri­tik­los zu beklat­schen, wie das die ZdK-Vor­sit­zen­de Stet­ter-Karp macht.

Bild: court​house​news​.com (Screen­shot)

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