Zum Angriff geblasen: SOS Homophobie bedroht Bischof Aillet

Feministische Vereinigung kriminalisiert Bischof von Bayonne


Homo-Agenda: aggressive Angriffe gegen Andersdenkende
Homo-Agenda: aggressive Angriffe gegen Andersdenkende

Von einer Katholikin

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Kaum hat man Notiz genom­men von der Note des Bayon­ner Bischofs Ail­let zu Fidu­cia sup­pli­cans, rich­tet sich schon – wie zu befürch­ten war – der Sturm der Empö­rung gegen den der Wahr­heit ver­pflich­te­ten kon­ser­va­ti­ven Bischof.

Am 2. Janu­ar ver­öf­fent­lich­te die Ver­ei­ni­gung SOS homo­pho­bie auf ihrer Inter­net­sei­te ein Kom­mu­ni­qué, in dem sie den Bischof anklagt und sei­ne Erklä­rung als „Auf­ruf zur Kon­ver­si­ons­the­ra­pie“ ver­ur­teilt. Man ver­langt, daß der Text von der Inter­net­sei­te der Diö­ze­se Bayon­ne genom­men oder zumin­dest von den Tei­len gesäu­bert wer­de, die Kon­ver­si­ons­the­ra­pien unter­stütz­ten. Der Bischof legi­ti­mie­re nicht nur die Kon­ver­si­ons­the­ra­pie, son­dern erle­ge Paa­ren, die um den Segen bit­ten, „dis­kri­mi­nie­ren­de Bedin­gun­gen“ auf.

SOS Homo­pho­bie ist eine fran­zö­si­sche femi­ni­sti­sche Ver­ei­ni­gung zum „Kampf gegen Les­bo­pho­bie, Gay­pho­bie, Bipho­bie, Trans­pho­bie und Inter­sexo­pho­bie“. Sie ist als gemein­nüt­zig ein­ge­stuft und vom fran­zö­si­schen Mini­ste­ri­um für Bil­dung und Erzie­hung auto­ri­siert, ihren ergän­zen­den Bei­trag im öffent­li­chen Schul­we­sen zu lei­sten, d. h., sie wird im Rah­men von Sen­si­bi­li­sie­rungs­ak­tio­nen in Schul­klas­sen eingeladen.

Auf Anfra­ge von France­info stell­te das Bis­tum klar, daß es sich um eine „fal­sche Inter­pre­ta­ti­on“ han­de­le. Es gehe dem Bischof nicht um Kon­ver­si­ons­the­ra­pien, son­dern um den Bezug zum Evan­ge­li­um, das „alle Gläu­bi­gen zur Umkehr auf­for­de­re, um den rich­ti­gen Weg ein­zu­schla­gen“.

Gegen­über der Zei­tung La Croix beton­te er noch ein­mal, daß die Kir­che zu einer Bekeh­rung zum Glau­ben auf­ruft, um das Leben in Über­ein­stim­mung mit dem Evan­ge­li­um zu brin­gen, und er erklärt: „Jeder Gläu­bi­ge, der Chri­stus fol­gen will, muß ver­su­chen, sein Leben am Evan­ge­li­um aus­zu­rich­ten und so gut wie mög­lich dar­auf zu hören. Ich lade also zu einem seel­sor­ger­li­chen Dia­log ein, um zu erklä­ren,  was uns die Kir­che über Lie­be und Sexua­li­tät lehrt. Sie sagt jedem, der außer­halb der sakra­men­ta­len Ehe lebt, daß er zur Keusch­heit geru­fen ist (was nicht nur homo­se­xu­el­le Per­so­nen betrifft). Doch han­delt es sich nicht dar­um, das Leben der Men­schen zu kon­trol­lie­ren oder Zwang aus­zu­üben, um sie zu zwin­gen, ihre Ori­en­tie­rung zu ändern. Es geht nicht dar­um zu urtei­len, son­dern einen Weg christ­li­chen Lebens vorzuschlagen.“

Die­se Reak­ti­on ist die ein­zig rich­ti­ge ange­sichts der Pro­vo­ka­ti­on durch SOS Homo­pho­bie, denn natür­lich muß jedem klar sein, der sei­nen Text gele­sen hat, wovon der Bischof dar­in nicht gespro­chen hat. Und es ist offen­sicht­lich, daß es sich um eine bös­wil­li­ge fal­sche Anschul­di­gung han­delt durch eine absicht­li­che Fehl­deu­tung des Begrif­fes „Kon­ver­si­on“.

Denn es geht um Agi­ta­ti­on. Ziel ist die Aus­schlach­tung zum Zwecke popu­li­sti­scher LGBT-Pro­pa­gan­da und die Kri­mi­na­li­sie­rung des Bischofs, den man an den Pran­ger der „Répu­bli­que“ stellt, gegen deren Geset­ze er ver­sto­ße. Dar­an „erin­nert“ man den Bischof und zitiert gera­de­zu genüß­lich Art. 225–4‑13 des Straf­ge­setz­buchs zu „Prak­ti­ken, Ver­hal­tens­wei­sen oder Wor­ten, die dar­auf zie­len, die sexu­el­le Ori­en­tie­rung oder Geschlechts­iden­ti­tät einer Per­son, zutref­fend oder ver­mu­tet, zu unter­drücken“, sowie das Gesetz vom 31. Janu­ar 2022, das Prak­ti­ken, die auf eine Modi­fi­zie­rung der sexu­el­len Ori­en­ta­ti­on oder Geschlechts­iden­ti­tät einer Per­son abzie­len, ver­bie­tet und Ver­stö­ße mit „zwei Jah­ren Haft und 30.000 Euro Stra­fe“ ahndet.

Der Bischof ris­kie­re mit sei­nen Ansprü­chen außer­dem, daß sich Men­schen selbst ver­leug­nen müs­sen und dadurch von Ver­ein­sa­mung, Depres­si­on oder Sui­zid­ver­su­chen bedroht sei­en. Es gebe ent­ge­gen den Behaup­tun­gen des Bischofs gar kei­ne homo­se­xu­el­len Akti­vi­tä­ten oder Paa­re in homo­se­xu­el­len Bezie­hun­gen, son­dern nur Per­so­nen, deren „Inte­gri­tät und Grund­rech­te garan­tiert wer­den müssen“.

Und das Sah­ne­häub­chen größt­mög­li­cher Scheinheiligkeit:

„SOS Homo­pho­bie bedau­ert, den öffent­li­chen Auf­ruf von Bischof Ail­let zum Haß gegen die LGBTI-Gemein­de anpran­gern und ver­ur­tei­len zu müs­sen, wo doch Papst Fran­zis­kus I. (das schrei­ben die wirk­lich; Anmer­kung der Ver­fas­se­rin) mit sei­ner Erklä­rung Fidu­cia sup­pli­cans einen Schritt nach vor­ne gemacht hat­te, indem er die Seg­nung homo­se­xu­el­ler und gleich­ge­schlecht­li­cher Paa­re erlaub­te, auch wenn er die stig­ma­ti­sie­ren­de und dis­kri­mi­nie­ren­de Behand­lung von LGBTI-Per­so­nen durch die katho­li­sche Kir­che nicht been­det hat.“

Immer­hin: Seg­nun­gen erlaubt. Das hat man begrif­fen. Ein hal­ber Punkt für Fran­zis­kus. Da kann Kar­di­nal Fernán­dez noch so vie­le rhe­to­ri­sche Klimm­zü­ge machen, um das wei­ter­hin zu verschleiern.

Bild: twit​ter​.com/​S​O​S​h​o​m​o​p​h​o​bie (Screen­shot)

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