Mexiko im Würgegriff woker Richter

Gender-Ideologie und Abtreibungs-Agenda am Werk


Der ehemalige Parlamentsabgeordnete Rodrigo Iván Cortés, ein führender Vertreter der mexikanischen Lebensrechts- und Familienbewegung, wurde wegen "gender-politischer Gewalt" verurteilt. Mexikos Höchstrichter trampeln seit 2019 als links-woke Ideologen durch die Rechtsordnung.
Der ehemalige Parlamentsabgeordnete Rodrigo Iván Cortés, ein führender Vertreter der mexikanischen Lebensrechts- und Familienbewegung, wurde wegen "gender-politischer Gewalt" verurteilt. Mexikos Höchstrichter trampeln seit 2019 als links-woke Ideologen durch die Rechtsordnung.

In Mexi­ko kam es zu schwer­wie­gen­den Angrif­fen gegen das Lebens­recht und die Mei­nungs­frei­heit. Der Ober­ste Gerichts­hof des mit­tel­ame­ri­ka­ni­schen Lan­des erklär­te es für ver­fas­sungs­wid­rig, die Tötung unge­bo­re­ner Kin­der als Ver­bre­chen zu bezeich­nen, und setz­te eine kon­se­quen­te Ände­rung der bestehen­den Geset­ze in die­sem Sinn durch.

Anzei­ge

Die­sel­ben Rich­ter, die 2021 die Abtrei­bung lega­li­siert hat­ten, begnü­gen sich nicht damit. Als akti­vi­sti­sche Adep­ten der Kul­tur des Todes wol­len sie jede Kri­tik an die­sem Ver­bre­chen zum Schwei­gen brin­gen. Das aber ist das typi­sche Vor­ge­hen einer auto­ri­tä­ren und dik­ta­to­ri­schen Haltung.

Die Höchst­rich­ter setz­ten sich mit ihrer Ent­schei­dung ein­fach über die ver­fas­sungs­mä­ßi­ge Ord­nung der Gewal­ten­tei­lung hin­weg, indem sie die dem Par­la­ment zuste­hen­de legis­la­ti­ve und die der Regie­rung zuste­hen­de exe­ku­ti­ve Gewalt an sich zogen. Der Judi­ka­ti­ve steht laut Ver­fas­sung ledig­lich die Anwen­dung gel­ten­der Nor­men zu, nicht aber ihre Neu- oder Umin­ter­pre­ta­ti­on und schon gar nicht ihre Änderung. 

Der Ober­ste Gerichts­hof trat mit sei­nem Vor­ge­hen die Ver­fas­sungs­ord­nung und das insti­tu­tio­nel­le Gefü­ge mit Füßen und erfand sogar angeb­li­che Grund­sät­ze, die in der Ver­fas­sung gar nicht ent­hal­ten sind. Die Höchst­rich­ter haben sich damit auf einen gefähr­li­chen auto­ri­tä­ren und dik­ta­to­ri­schen Weg begeben.

„Das Urteil des höch­sten mexi­ka­ni­schen Gerichts rich­tet sich, ähn­lich wie es bereits in Kolum­bi­en gesche­hen ist, gegen die Arti­kel 330, 331 und 332 des Bun­des­straf­ge­setz­buchs, die Stra­fen für Frau­en vor­se­hen, die abtrei­ben, für jene, die Druck auf schwan­ge­re Frau­en aus­üben, um sie zu die­sem töd­li­chen Ein­griff zu bewe­gen, sowie für das medi­zi­ni­sche Per­so­nal, das den Ein­griff vor­nimmt“, so der Lebens­recht­ler und Publi­zist Mau­ro Faverzani. 

Von nun an wer­den die genann­ten Arti­kel kei­ne Wir­kung mehr haben, wäh­rend die Ent­schei­dung der Justiz sogar rück­wir­kend für jene gilt, die in der Ver­gan­gen­heit wegen die­ses Ver­bre­chens ver­folgt oder ver­ur­teilt wor­den sind. Alle Ver­ur­tei­lun­gen wur­den auf­ge­ho­ben und für null und nich­tig erklärt. 

Dar­in zeigt sich ein ver­gleich­ba­res Vor­ge­hen wie in den USA, wo 1973 mit dem Urteil Roe gegen Wade des Ober­sten Gerichts­ho­fes, an Par­la­ment und Regie­rung vor­bei, die Tötung unge­bo­re­ner Kin­der für legal erklärt wur­de. In Kolum­bi­en zeig­te sich ein ähn­li­ches Sze­na­rio, als sich dort Regie­rung und Par­la­ment nicht für eine Lega­li­sie­rung des Kin­der­mor­des ent­schei­den konn­ten. Anders aus­ge­drückt: Die Abtrei­bungs­lob­by will ihre töd­li­che Agen­da durch­set­zen. Über wel­chen Weg dies gelingt, ist ihr einer­lei, not­falls eben auch unter Umge­hung der ver­fas­sungs­mä­ßi­gen Ord­nung, die mit Füßen getre­ten wird wie in der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land, wo es im Grund­ge­setz im Art. 1 heißt: „Die Wür­de des Men­schen ist unan­tast­bar. Sie zu ach­ten und zu schüt­zen ist Ver­pflich­tung aller staat­li­chen Gewalt“; und im Art. 2: „Jeder hat das Recht auf Leben und kör­per­li­che Unver­sehrt­heit“, und den­noch wur­den seit Mit­te der 70er Jah­re (in der DDR schon seit 1965) Mil­lio­nen von unschul­di­gen unge­bo­re­nen Kin­dern getötet. 

Es liegt nun am mexi­ka­ni­schen Bun­des­par­la­ment zu ent­schei­den, wie es auf den Ver­fas­sungs­bruch durch das Höchst­ge­richt reagie­ren wird. Bis­her zeig­te sich die lin­ke Par­la­ments­mehr­heit unter­wür­fig gegen­über der Judi­ka­ti­ve. Man darf anneh­men, daß es einem Teil der Abge­ord­ne­ten nicht miß­fällt, daß die Rich­ter bei gesell­schafts­po­li­tisch umstrit­te­nen The­men ihre Arbeit übernehmen.

Mexi­ka­ni­sche Höchst­rich­ter hat­ten bereits im Sep­tem­ber 2021 den sozia­li­sti­schen Staats- und Regie­rungs­chef des Lan­des, Andrés Manu­el López Obra­dor, links über­holt, indem sie die Tötung unge­bo­re­ner Kin­der ent­kri­mi­na­li­sier­ten. Zuvor hat­ten sie bereits die „Homo-Ehe“, die Gen­der-Ideo­lo­gie und Mari­hua­na lega­li­siert. Seit 2019 kann, gemäß Ent­schei­dung der ober­sten Rich­ter, jeder in Mexi­ko sei­ne „geschlecht­li­che Iden­ti­tät selbst bestim­men“, und die Behör­den müs­sen die ent­spre­chen­den Doku­men­te ausstellen.

Wie sehr die Gen­der-Ideo­lo­gie Mexi­ko seit­her im Wür­ge­griff hat, zeigt ein kon­kre­tes Beispiel.

Der Poli­ti­ker und ehe­ma­li­ge Par­la­ments­ab­ge­ord­ne­te Rodri­go Iván Cor­tés, ein füh­ren­der mexi­ka­ni­scher Ver­tre­ter der Lebens­rechts- und Fami­li­en­be­we­gung, wur­de von einem Gericht wegen „gen­der-poli­ti­scher Gewalt“ ver­ur­teilt, genau­er, wegen „poli­ti­scher geschlechts­spe­zi­fi­scher Gewalt“. Das Urteil wur­de im August von der Ober­sten Kam­mer des Bun­des­wahl­ge­richts, eines Teils der mexi­ka­ni­schen Höchst­ge­richts­bar­keit, bestä­tigt. Die Ver­ur­tei­lung erfolg­te wegen eini­ger Bei­trä­ge, die Cor­tés auf Twit­ter und Face­book ver­öf­fent­licht hatte. 

Er wur­de ver­ur­teilt, eine Geld­stra­fe in Höhe von 19.244 Pesos zu zah­len, einen Monat lang das Urteil und eine Ent­schul­di­gung in den genann­ten sozia­len Medi­en zu posten und sich einer Umer­zie­hung zu unter­zie­hen, indem er einen Kurs über Gen­der-Ideo­lo­gie besu­chen muß. Zudem wird er auf die Schwar­ze Liste gesetzt, ein natio­na­les Regi­ster der „Schur­ken“, die wegen gen­der-spe­zi­fi­scher Ver­bre­chen ver­ur­teilt wurden.

Was aber hat Rodri­go Iván Cor­tés verbrochen? 

Er hat­te einen Mann, der sich selbst als „Frau“ bezeich­net, einen Mann genannt. Um genau zu sein, hat­te er auf Twit­ter und Face­book über den Ange­spro­che­nen, der ihn klag­te, geschrie­ben: „ein Mann, der sich als Frau bezeich­net“. Was eine Selbst­ver­ständ­lich­keit scheint, ist es offen­sicht­lich nicht für Rich­ter in Über­see. Trans­ak­ti­vi­sti­sche Rich­ter haben eigen­mäch­tig beschlos­sen, daß Äuße­run­gen ver­bo­ten sind, die das „Iden­ti­täts­ge­fühl einer Trans­per­son ver­let­zen“. Eine gen­der­ideo­lo­gi­sche Ver­ein­nah­mung der Gerichts­bar­keit kann kaum offen­sicht­li­cher sein, nach dem Mot­to: Wenn der sozia­li­sti­sche, aber nicht aus­rei­chend „woke“ Staats­prä­si­dent und Regie­rungs­chef nicht han­delt, müß­ten es eben die Rich­ter tun.

Wäh­rend sich die Mas­se der Mexi­ka­ner weder für die Gen­der-Ideo­lo­gie inter­es­sie­ren noch mit die­ser etwas anfan­gen kön­nen, set­zen Ideo­lo­gen, die als Rich­ter oder Beam­te den Staat zu kapern ver­su­chen, ihre Agen­da von oben durch.

Cor­tés beklag­te nach der Urteils­be­stä­ti­gung die Ein­schrän­kung der Mei­nungs­frei­heit, die umso schwer­wie­gen­der sei, da Höchst­rich­ter unter Stra­fe ver­ord­nen, die Fik­ti­on vor die Wirk­lich­keit zu set­zen. Das betref­fe nicht nur ihn, son­dern alle. Cor­tés ver­si­cher­te zugleich, auch wei­ter­hin für das Recht aller auf Mei­nungs­frei­heit zu kämp­fen und die Inter­ame­ri­ka­ni­sche Kom­mis­si­on für Men­schen­rech­te mit dem Fall zu befassen.

Die Rechts­an­wäl­tin Kri­sti­na Hjel­krem, die Cor­tés ver­tritt, sagte:

„Dis­sens ist kei­ne Dis­kri­mi­nie­rung und fried­li­cher Dis­sens soll­te nie­mals als Gewalt kri­mi­na­li­siert wer­den. Es ist zutiefst beun­ru­hi­gend, daß Cor­tés, der von sei­nem Recht Gebrauch macht, fried­lich sei­ne Mei­nung zu einer wich­ti­gen und aktu­el­len Debat­te zu äußern, als Täter poli­ti­scher Gewalt ver­ur­teilt wird, obwohl es in Wirk­lich­keit sei­ne Geg­ner sind, die die Unru­he inner­halb der poli­ti­schen Insti­tu­tio­nen Mexi­kos auf­recht­erhal­ten. Lei­der ist der Fall Cor­tés alles ande­re als ein Einzelfall“.

Ein Satz, der wie eine düste­re War­nung klingt…

Text: Andre­as Becker
Bild: adfin​ter​na​tio​nal​.org (Screen­shot)

Print Friendly, PDF & Email
Anzei­ge

Hel­fen Sie mit! Sichern Sie die Exi­stenz einer unab­hän­gi­gen, kri­ti­schen katho­li­schen Stim­me, der kei­ne Gel­der aus den Töp­fen der Kir­chen­steu­er-Mil­li­ar­den, irgend­wel­cher Orga­ni­sa­tio­nen, Stif­tun­gen oder von Mil­li­ar­dä­ren zuflie­ßen. Die ein­zi­ge Unter­stüt­zung ist Ihre Spen­de. Des­halb ist die­se Stim­me wirk­lich unabhängig.

Katho­li­sches war die erste katho­li­sche Publi­ka­ti­on, die das Pon­ti­fi­kat von Papst Fran­zis­kus kri­tisch beleuch­te­te, als ande­re noch mit Schön­re­den die Qua­dra­tur des Krei­ses versuchten.

Die­se Posi­ti­on haben wir uns weder aus­ge­sucht noch sie gewollt, son­dern im Dienst der Kir­che und des Glau­bens als not­wen­dig und fol­ge­rich­tig erkannt. Damit haben wir die Bericht­erstat­tung verändert.

Das ist müh­sam, es ver­langt eini­ges ab, aber es ist mit Ihrer Hil­fe möglich.

Unter­stüt­zen Sie uns bit­te. Hel­fen Sie uns bitte.

Vergelt’s Gott!