
Die von Papst Paul VI. 1969 verfügte Liturgiereform erfolgte gemäß den Vorbereitungen des Consilium ad exsequendam Constitutionem de Sacra Liturgia (Rat zur Durchführung der Konstitution über die heilige Liturgie) unter der Federführung seines Sekretärs Annibale Bugnini. In der Ausgabe vom 13. Oktober 1969 legte der Osservatore Romano ein aufschlußreiches Selbstzeugnis zu dieser Liturgiereform ab:
„Die Liturgiereform hat einen beachtlichen Schritt vorwärts gemacht: Sie hat sich den liturgischen Formen der lutherischen Kirche angenähert.“
Vorwärts?