Joe Bidens „rassistische“ Kriterien für Richter am Obersten Gerichtshof

Das Eigentor


US-Präsident Joe Biden springt auf den Black-Lives-Matter-Zug auf.
US-Präsident Joe Biden springt auf den Black-Lives-Matter-Zug auf.

(Washing­ton) Nach­dem Ste­phen Brey­er ange­kün­digt hat­te, sich aus dem Ober­sten Gerichts­hof zurück­zu­zie­hen, öff­net sich erst­mals für US-Prä­si­dent Joe Biden die Gele­gen­heit, einen Höchst­rich­ter zu ernen­nen. Die Mehr­heits­ver­hält­nis­se kann er dadurch nicht ver­än­dern, dafür will er eine Ernen­nung mit poli­tisch kor­rek­tem Effekt vornehmen.

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Biden gab bekannt, eine „schwar­ze Frau“ ernen­nen zu wol­len. Er nann­te dabei kei­nen kon­kre­ten Namen, son­dern ledig­lich ras­si­sti­sche und sexi­sti­sche Kri­te­ri­en unab­hän­gig von Lebens­lauf und juri­sti­scher Qua­li­fi­ka­ti­on. Seit­her herrscht Empö­rung. Kri­ti­ker wer­fen dem US-Prä­si­den­ten vor, ver­fas­sungs­wid­rig zu handeln.

Biden selbst war es, der gestern ankün­dig­te, daß Ste­phen Brey­er, einer der drei ver­blie­be­nen „Libe­rals“, also lin­ken Rich­ter am Ober­sten Gerichts­hof, in den Ruhe­stand tre­ten wird. Zugleich gab der US-Prä­si­dent bekannt, eine „schwar­ze Frau“ nomi­nie­ren zu wol­len, „um sicher­zu­stel­len, daß alle ver­tre­ten sind“.

Biden sag­te etwas, was vor ihm noch kein Prä­si­dent gesagt hat­te: Es geht ihm nicht um die Ernen­nung des qua­li­fi­zier­te­sten Bewer­bers, son­dern um die Umset­zung einer Ideo­lo­gie. Ent­schei­dend ist für Biden, was nun jeder in den USA weiß, ob ein Kan­di­dat in ein poli­tisch kor­rek­tes Quo­ten­sy­stem paßt.

Wenn die Demo­kra­ti­sche Par­tei geschlos­sen auf­tritt, ver­fügt sie über die nöti­ge Stär­ke, um den von ihr bevor­zug­ten Rich­ter an den Ober­sten Gerichts­hof zu ent­sen­den. Es wird aller­dings schnell gehen müs­sen, denn in neun Mona­ten, bei Zwi­schen­wah­len im Novem­ber, wer­den die Repu­bli­ka­ner wahr­schein­lich die Kon­trol­le über den Senat zurück­er­obern. Ein Nomi­nie­rungs­ver­fah­ren dau­ert in der Regel meh­re­re Mona­te, manch­mal auch deut­lich län­ger. Nur Trump schaff­te im Okto­ber 2020 die Nomi­nie­rung von Amy Coney Bar­rett in knapp andert­halb Mona­ten. Damit kipp­te er die Mehr­heits­ver­hält­nis­se am Ober­sten Gerichts­hof und been­de­te nach einem hal­ben Jahr­hun­dert die lin­ke Vor­herr­schaft. (Zu Hin­ter­grün­den und Zusam­men­set­zung sie­he Der katho­lisch­ste Ober­ste Gerichts­hof der US-Geschich­te.)

Als Bidens Favo­ri­ten gel­ten Leon­dra Krue­ger, Ketan­ji Brown Jack­son und Michel­le Childs. Das Wall Street Jour­nal schrieb: „Sie alle sind wür­di­ge Kan­di­da­ten, die auch ohne die Erklä­rung, daß ihr Haupt­ver­dienst dar­in besteht, das rich­ti­ge Geschlecht und die rich­ti­ge Ras­se zu haben, in Fra­ge gekom­men wären“. Die Wirt­schafts­zei­tung erteil­te damit dem US-Prä­si­dent eine Schel­te: „Si tacuisses …“.

Bidens verfassungswidriger ‚Rassismus‘

Eine Aus­wahl vor allem nach Geschlecht und Ras­se ist in der Tat ver­fas­sungs­wid­rig. In dem 1978 ergan­ge­nen Urteil Regents of the Uni­ver­si­ty of Cali­for­nia gegen Bak­ke zu nicht lei­stungs­be­zo­ge­nen Zulas­sungs­kri­te­ri­en an Hoch­schu­len schrieb Höchst­rich­ter Lewis Powell in der Urteils­be­grün­dung, dass „die Bevor­zu­gung von Mit­glie­dern einer Grup­pe allein auf­grund ihrer Zuge­hö­rig­keit zu einer Ras­se oder eth­ni­schen Her­kunft eine Dis­kri­mi­nie­rung um ihrer selbst wil­len dar­stellt. Die Ver­fas­sung, so Powells Zusatz, las­se dies nicht zu.

Lewis Powell war vom repu­bli­ka­ni­schen Prä­si­den­ten Richard Nixon ernannt wor­den, wes­halb er als Kon­ser­va­ti­ver galt. Tat­säch­lich stimm­te er in den ent­schei­den­den Urtei­len jedoch mit der lin­ken Mehr­heit, so auch 1973 im berüch­tig­ten Urteil Roe gegen Wade, mit dem die Abtrei­bung lega­li­siert wurde.

Ein ähn­li­cher Vor­stoß Bidens, im Sin­ne des ras­si­sti­schen Anti­ras­sis­mus von Orga­ni­sa­tio­nen wie Black Lives Mat­ter, wur­de von den Rich­tern bereits als „dis­kri­mi­nie­rend“ ver­wor­fen. Der amtie­ren­de US-Prä­si­dent woll­te die Coro­na-Hil­fe nur afro­ame­ri­ka­ni­schen Land­wir­ten zukom­men las­sen, wofür die Justiz kein Ver­ständ­nis hat­te. Auch die Erwei­te­rung um India­ner und ande­re Urein­woh­ner änder­te dar­an nichts.

Nun erklär­te Biden offen, bei der Neu­be­set­zung des Höchst­ge­richts alle männ­li­chen und nicht-schwar­zen Kan­di­da­ten unab­hän­gig von ihrer Qua­li­fi­ka­ti­on aus­zu­schlie­ßen. In sei­nen eige­nen Rei­hen herrscht erheb­li­cher Ärger über das, was als Eigen­tor gese­hen wird. Er hät­te, so heißt es unter Demo­kra­ten, sei­ne Kan­di­da­tin als „Beste“ durch­drücken und sich erst dann damit „schmücken“ sol­len, daß sie schwarz und weib­lich ist.

Grund­sätz­lich ist der US-Prä­si­dent frei, jeden für den Ober­sten Gerichts­hof zu nomi­nie­ren, den er für geeig­net hält. Aller­dings bedarf er der Zustim­mung des Senats. Seit den jüng­sten Wah­len im Novem­ber 2020 herrscht dort eine Patt­si­tua­ti­on. 50 Repu­bli­ka­ner sit­zen 50 Demo­kra­ten gegen­über. Gemäß Geschäfts­ord­nung bil­den die 50 Demo­kra­ten jedoch die Mehr­heit, weil der US-Prä­si­dent ein Demo­krat ist, und der Vize­prä­si­dent, der­zeit Kama­la Har­ris, auto­ma­tisch den Vor­sitz im Senat führt.

Durch sei­ne offen­her­zi­gen Ankün­di­gun­gen, dar­in sind sich Freund und Feind einig, habe Biden sei­nem eige­nen Anse­hen und vor allem dem sei­ner Favo­ri­ten kei­nen Gefal­len getan. Wel­che schwar­ze Frau auch immer er nun vor­schlägt: Ihr wird das Stig­ma anhaf­ten, nicht auf­grund ihrer Qua­li­fi­ka­ti­on, son­dern auf­grund einer ideo­lo­gi­schen Quo­te nomi­niert wor­den zu sein.

Die Sache bekommt eine beson­de­re Bri­sanz, da der Ober­ste Gerichts­hof im kom­men­den Herbst dar­über zu ent­schei­den haben wird, ob Zulas­sungs­kri­te­ri­en auf­grund der Ras­se an den Uni­ver­si­tä­ten Har­vard und North Caro­li­na ver­fas­sungs­kon­form, also recht­mä­ßig sind. Die neue Höchst­rich­te­rin müß­te dem­nach in einem ihrer ersten Urtei­le über die Kri­te­ri­en ent­schei­den, denen sie ihren Rich­ter­stuhl ver­dankt. Es mag kei­nen for­ma­len Befan­gen­heits­grund geben, doch pein­lich ist die Sache schon.

Selbst die links­li­be­ra­le New York Times schrieb vor eini­gen Mona­ten aus ande­rem Anlaß aus der Feder von Bret Stephens: 

„Es soll­te nicht schwer zu erken­nen sein, daß die Lösung des alten Ras­sis­mus mit neu­em Ras­sis­mus nur zu mehr Ras­sis­mus führt.“

Text: Andre­as Becker
Bild: George­town Jour­nal of Inter­na­tio­nal Affairs (Screen­shot)

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