Mediale Verleumdungskampagne gegen das Hilfswerk Kirche in Not

Ein Toter wird geschlagen, um das Hilfswerk zu treffen


Der "Speckpater" Werenfried van Straaten baute mit der Ostpriesterhilfe, dann Kirche in Not ein großes Hilfswerk für verfolgte Christen auf. Im Bild die Zentrale in Königstein in der Nachkriegszeit.
Der "Speckpater" Werenfried van Straaten baute mit der Ostpriesterhilfe, dann Kirche in Not ein großes Hilfswerk für verfolgte Christen auf. Im Bild die Zentrale in Königstein in der Nachkriegszeit.

Ein Gast­bei­trag von Hubert Hecker.

Anzei­ge

Gegen den Grün­der und lang­jäh­ri­gen Lei­ter der Hilfs­or­ga­ni­sa­ti­on Kir­che in Not läuft zur­zeit eine media­le Beschul­di­gungs­kam­pa­gne. Die bei­den Autoren der ZEIT-Bei­la­ge Christ & Welt maßen sich schon im Titel an, das Ver­hal­ten des 2003 ver­stor­ben Paters Weren­fried van Stra­a­ten unter das Urteil: „Gut und Böse“ zu stel­len. Das „Gute“, was der „Speck­pa­ter“ in sei­ner 55-jäh­ri­gen enga­gier­ten Hilfs­ge­schich­te bewirkt hat, wird erzählt, aber unter dem iro­ni­schen Ton der „katho­li­schen Hel­den­ge­schich­te“ gleich wie­der abge­wer­tet. 1947 grün­de­te Weren­fried van Stra­a­ten die „Ost­prie­ster­hil­fe“, aus der sich 1969 das welt­weit täti­ge Hilfs­werk „Kir­che in Not“ ent­wickel­te. Der hol­län­di­sche Prä­mon­stra­ten­ser­pa­ter aus der bel­gi­schen Abtei Ton­ger­lo bei Ant­wer­pen lei­te­te das Werk bis zu sei­nem Tode. Im Jah­re 2009 ord­ne­te der Vati­kan eine Visi­ta­ti­on an zur Ein­lei­tung einer „orga­ni­sa­to­ri­schen Moder­ni­sie­rung“, die mit der Umstruk­tu­rie­rung des Werks zu einer päpst­li­chen Stif­tung abge­schlos­sen wurde.

In die­sem Zusam­men­hang kamen dem Visi­ta­tor vier Beschul­di­gun­gen gegen den Ver­stor­be­nen zu Ohren, was Christ & Welt unter der Spar­te das „Böse“ ver­bucht: über­mä­ßi­ger Genuss von Alko­hol oder Essen, Defi­zi­te in der Per­so­nal­füh­rung, Anfäl­lig­keit für faschi­sto­ide Ideen und in einem Fall „sexu­el­le Belä­sti­gung“. Der inter­ne Bericht des deut­schen Visi­ta­tors Weih­bi­schof Man­fred Gro­the von Pader­born über die Anschul­di­gun­gen war 2010 an die vati­ka­ni­schen Behör­den gerich­tet. Eine Kopie bekam aber auch der Vor­sit­zen­de der Deut­schen Bischofs­kon­fe­renz. Die ist seit 1980 Eigen­tü­me­rin des Pres­se­or­gans Christ & Welt. Die Schluss­fol­ge­rung liegt nahe, dass der archi­vier­te Bericht von pro­gres­si­ven Kräf­ten der DBK zu der Ham­bur­ger Redak­ti­on von C & W durch­ge­sto­ßen wur­de. In dem Arti­kel, der auch auf ZEIT ONLINE erschien, wird mit der links­li­be­ra­len Publi­ka­ti­ons­ka­no­ne Christ & Welt auf die Per­son des Grün­ders geschos­sen, aber das eigent­li­che Ziel der Kam­pa­gne scheint das kon­ser­va­ti­ve Hilfs­werk zu sein.

Auf den Gründer einschlagen, um das Hilfswerk Kirche in Not zu treffen

Die Autoren ver­mit­teln offen ihre Miss­bil­li­gung, dass Kir­che in Not zu einer „Art geist­li­chen Bewe­gung in kon­ser­va­ti­ver Aus­le­gung des Glau­bens“ gewor­den sei. Auf dem You­tube-Kanal des Hilfs­werks wür­de Gabrie­le Kuby, Publi­zi­stin und Trä­ge­rin des Pater-Weren­fried-Prei­ses 2015, unwi­der­spro­chen die ‚Gen­der­ideo­lo­gie‘ als Gefahr für die Mensch­heit dar­stel­len. Das Hilfs­werk sei „zu einer Platt­form gewor­den für vie­le, die sich gegen den ver­meint­li­chen Zeit­geist weh­ren“ und auch gegen „den Libe­ra­lis­mus in den west­li­chen Demo­kra­tien“. Außer­dem sei­en „kon­ser­va­ti­ve Bischö­fe wie Rudolf Voder­hol­zer, Georg Gäns­wein und der von Papst Fran­zis­kus geschass­te Ger­hard Lud­wig Mül­ler“ akti­ve Unter­stüt­zer der Hilfsorganisation.

Die genann­ten Bischö­fe ste­hen bekannt­lich dem Syn­oda­len Weg der Deut­schen Bischofs­kon­fe­renz kri­tisch gegen­über. Inhalt­lich wird die syn­oda­le Libe­ra­li­sie­rung der katho­li­schen Sexu­al­mo­ral aus dem Geist der Gen­der­ideo­lo­gie und in Anpas­sung an den Zeit­geist von zahl­rei­chen glau­bens­treu­en Blogs und Orga­ni­sa­tio­nen des kon­ser­va­ti­ven Sek­tors kri­ti­siert. Es gibt von Sei­ten der Mehr­heits­bi­schö­fe also gewis­se Grün­de, auf Kir­che in Not als Teil der kirch­li­chen Kri­ti­ker des Syn­oda­len Wegs ein­schla­gen zu lassen.

Christ & Welt hat­te schon um die Jah­res­wen­de 2014/​15 eine Medi­en­kam­pa­gne orche­striert, bei der das Hilfs­werk in die rech­te Ecke gedrängt wur­de. Kir­che in Not hat­te damals auf dem Kon­gress „Treff­punkt Welt­kir­che“ eine Ver­an­stal­tung ange­bo­ten mit dem Titel: „Gegen den Strom von Mei­nungs­dik­ta­tur und Poli­ti­cal Cor­rect­ness“. Wie berech­tigt das Anlie­gen war, bestä­tig­te die dama­li­ge Chef­re­dak­teu­rin von C & W, Chri­stia­ne Flo­rin, indem sie eine Wer­be­an­zei­ge für den Kon­gress in ihrer Publi­ka­ti­on ablehn­te. In einem Bei­trag ver­stieg sie sich zu der Behaup­tung, die oben genann­ten Begrif­fe sei­en „dezi­diert aus dem rech­ten Milieu über­nom­men und als Pegi­da-Voka­bel eine Dif­fa­mie­rung“.1

P. Weren­fried van Stra­a­ten (1913–2003)

Die Des­avou­ie­rung des kirch­li­chen Hilfs­dien­stes als rechts­la­stig wird in dem der­zei­ti­gen Medi­en­tri­bu­nal wie­der auf­ge­nom­men. Die Nach­fol­ge­re­dak­ti­on von Frau Flo­rin frag­te bei Kir­che in Not nach, ob Pater Weren­fried ein Sym­pa­thi­sant des Faschis­mus gewe­sen sei. Ant­wort: „In den Schrif­ten sei­ner gesam­ten, 55-jäh­ri­gen Lei­tung des Wer­kes (1947–2003) fin­den sich kei­ne Hin­wei­se auf rechts­extre­mes oder faschi­sti­sches Gedan­ken­gut. Im Gegen­teil hat Pater van Stra­a­ten Dik­ta­tu­ren ver­ur­teilt und ist ihnen gegen­über ent­schie­den auf­ge­tre­ten.“ Bei die­sem Auf­weis der unbe­rech­tig­ten Ver­däch­ti­gung woll­ten es die Ham­bur­ger Redak­teu­re nicht bewen­den las­sen. Sie füg­ten die Bemer­kung an: Es hät­te „in den 30er Jah­ren in eini­gen katho­li­schen Milieus Flan­derns Sym­pa­thien für den Natio­nal­so­zia­lis­mus“ gege­ben. Die­se Andeu­tung, die zur Klä­rung der gestell­ten Fra­ge kei­nen Bei­trag lei­ste­te, soll­te den unbe­schol­te­ne Pater hin­ten­rum doch wie­der in die Nähe des Faschis­mus rücken – eine nie­der­träch­ti­ge jour­na­li­sti­sche Methode.

Zu der Beschul­di­gung von über­mä­ßi­gem Alko­hol­ge­nuss schreibt die Lei­tung von Kir­che in Not: „Aus den uns vor­lie­gen­den Infor­ma­tio­nen kann der Vor­wurf nicht bestä­tigt wer­den.“ Die­se Ent­la­stungs­aus­sa­ge unter­schlägt die Christ & Welt-Redak­ti­on. Auch der Vor­wurf von „erheb­li­chen Defi­zi­ten in der Per­so­nal­füh­rung“ löst sich auf in die über­all vor­kom­men­den „Kon­flik­te und Aus­ein­an­der­set­zun­gen mit ver­schie­de­nen Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mitarbeitern“.

An den drei hier auf­ge­führ­ten Ele­men­ten einer media­len Ver­leum­dungs­kam­pa­gne war aller­dings der kirch­li­che Ursprungs­text nicht ganz unschul­dig. Weih­bi­schof Gro­the hat­te in sei­nem inter­nen Bericht das erwähn­te Gere­de über den Speck­pa­ter als Tat­sa­chen behaup­tet. Bei genaue­rer Prü­fung stell­ten sie sich als das her­aus, was sie von Anfang an waren: üble Nach­re­de. Zu die­sem Vor­gang ist an die wie­der­hol­te Mah­nung von Papst Fran­zis­kus zu erin­nern, dass nichts­nut­zi­ges Geschwätz viel­fach tötet durch Rufmord.

Das missionarische Programm des Hilfswerkes und dessen Engagement für die von Muslimen verfolgten Christen passen manchen in der Kirche nicht

Auf der Ebe­ne unter­halb der Text­kom­mu­ni­ka­ti­on sind wei­te­re Grün­de zu fin­den, war­um pro­gres­si­ven Kräf­ten in Kir­che und Gesell­schaft die Rich­tung der Hilfs­or­ga­ni­sa­ti­on unter dem Mot­to: „… damit der Glau­be lebt“ ein Dorn im Auge ist. Denn sie betreibt mit ihren ver­schie­de­nen Medi­en, Ein­rich­tun­gen und Kur­sen Kate­che­se und Evan­ge­li­sie­rungs­ar­beit, die Papst Fran­zis­kus for­dert, aber die Kir­che in Deutsch­land voll­stän­dig auf­ge­ge­ben hat. Der Jugend­ka­te­chis­mus You­cat wird seit 2011 von Kir­che in Not her­aus­ge­ge­ben. Er ist inzwi­schen in mehr als 70 Spra­chen über­setzt für alle Welt­re­gio­nen. Mit dem You­cat for Kids wer­den Kin­der in 28 Spra­chen evan­ge­li­siert. Der Docat gibt eine jugend­ge­mä­ße Ein­füh­rung in die katho­li­sche Sozi­al­leh­re. Kir­che in Not beweist mit ihrer mis­sio­na­ri­schen Pra­xis die Lebens­re­le­vanz der katho­li­schen Leh­re. Sie straft damit die kirch­li­chen Obe­ren und Lai­en­füh­rer von BDKJ bis Bischof Bode Lügen, die ihr mis­sio­na­ri­sches Nichts­tun damit begrün­den, dass die katho­li­sche Leh­re nicht mehr lebens­re­le­vant wäre und des­halb an die zeit­geist­be­stimm­te Lebens­wirk­lich­keit ange­passt wer­den müsste.

Denk­mal für P. Weren­fried (König­stein), links für den aus Ober­schle­si­en stam­men­den Bischof von Erm­land Maxi­mi­li­an Kal­ler (+1947)

Das Hilfs­werk, das kurz nach dem Zwei­ten Welt­krieg durch Pater Weren­fried als „Ost­prie­ster­hil­fe“ gegrün­det wur­de, küm­mer­te sich von Anfang an um die bedräng­ten und ver­folg­ten Chri­sten. Damals kam zu der mate­ri­el­len Nach­kriegs­not die syste­ma­ti­sche Unter­drückung der Kir­che durch die tota­li­tä­ren kom­mu­ni­sti­schen Regime hin­ter dem Eiser­nen Vor­hang. Seit­her ist es der Mar­ken­kern von Kir­che in Not geblie­ben, dass sie die Kir­chen­ge­mein­den dort unter­stützt, „wo sie unter Ver­fol­gung, Unter­drückung oder Armut lei­den“.2

Mit 340 Mil­lio­nen Ver­folg­ten sind die Chri­sten welt­weit die am stärk­sten unter­drück­te Reli­gi­ons­grup­pe. Bis heu­te sind kom­mu­ni­sti­sche Staa­ten die bru­tal­sten Chri­sten­ver­fol­ger. Der mit Abstand größ­te Anteil von Chri­sten­ver­fol­gung ist aber in isla­mi­schen Län­dern fest­zu­stel­len. In acht der zehn größ­ten Unter­drück­er­staa­ten herr­schen isla­mi­sche Regime oder Ter­ror­grup­pen wie in Nige­ria. Die Schwer­punkt­län­der der mus­li­mi­schen Chri­sten­ver­fol­gung lie­gen im Nahen und Mitt­le­ren Osten sowie in Afri­ka. Kir­che in Not doku­men­tiert in Sub­sa­ha­ra-Afri­ka aktu­ell eine Zunah­me von Angrif­fen auf christ­li­che Ein­rich­tun­gen und Kir­chen um 30 Pro­zent. Allein im Nor­den Kame­runs haben isla­mi­sche Grup­pen 400 gewalt­sa­me Angrif­fe gegen Chri­sten und Kir­chen ausgeführt.

Die­se Infor­ma­tio­nen und Ankla­gen gegen die aggres­si­ven isla­mi­schen Grup­pen und Regime wol­len weder die herr­schen­den säku­la­ren Mei­nungs­füh­rer noch die Kir­chen­lei­tun­gen hören. Die öffent­lich-recht­li­chen Medi­en in Deutsch­land ver­mit­teln den Ein­druck, als wenn welt­weit vor­wie­gend mus­li­mi­sche Grup­pen ver­folgt wür­den. Auch in der übri­gen Pres­se wird die Chri­sten­ver­fol­gung mar­gi­na­li­siert oder tot­ge­schwie­gen. Die Deut­sche Bischofs­kon­fe­renz redet die isla­mi­sche Chri­sten­un­ter­drückung und ‑ermor­dung aus Dia­log­grün­den klein. Papst Fran­zis­kus hat in sei­ner Erklä­rung zur „Brü­der­lich­keit aller Men­schen“ dem Füh­rer der sun­ni­ti­schen Mus­li­me ver­si­chert, dass die Reli­gi­on des Islam in Geschich­te und Gegen­wart nie zu Feind­schaft, Gewalt und Krieg gegen Chri­sten auf­ge­ru­fen hät­te. Die­se Erklä­rung von Abu Dha­bi ver­schließt dem Papst Augen und Ohren vor dem Ver­fol­gungs­leid der Chri­sten­brü­der durch isla­mi­sche Gewalttaten.

Auf die­sem Hin­ter­grund gel­ten die Dos­siers von Kir­che in Not zum Aus­maß der mus­li­mi­schen Chri­sten­ver­fol­gung als nicht hilf­reich bis uner­wünscht. In die­sem Kli­ma wer­den Kri­tik und Kam­pa­gnen gegen die Hilfs­or­ga­ni­sa­ti­on von außer­halb und inner­halb der Kir­che gedul­det – wenn nicht selbst lan­ciert, wie in die­sem Fall die media­le Ver­brei­tung von übler Nach­re­de gegen den Grün­der von Kir­che in Not.

Soziale Vorverurteilung durch den Medien-Pranger – gegen berufsethische Standards

Ganz anders steht es mit dem Vor­wurf von einem sexu­el­len Über­griff. Belegt ist Fol­gen­des: Sie­ben Jah­re nach dem Tod des Speck­pa­ters erklär­te 2010 eine ehe­ma­li­ge Mit­ar­bei­te­rin in einem Schrei­ben an Kir­che in Not, sie sei im Jah­re 1973 als 20-Jäh­ri­ge von Pater van Stra­a­ten „sexu­ell belä­stigt“ wor­den. Nach einem wei­te­ren hol­län­di­schen Aus­druck in der Ori­gi­nal­schrift sprach man von einem mut­maß­lich „schwe­ren sexu­el­len Über­griff“. Die 60-jäh­ri­ge Frau bat 2010 Kir­che in Not aus­drück­lich dar­um, den geäu­ßer­ten Vor­wurf nicht öffent­lich zu machen. Als Motiv für ihre spä­te Erklä­rung gab sie an, zu den damals umlau­fen­den Gerüch­ten über die Ein­lei­tung eines Selig­spre­chungs­ver­fah­rens Aus­sa­gen bei­steu­ern zu wol­len, die gegen die Hei­lig­mä­ßig­keit des Speck­pa­ters sprä­chen. Sol­che Vor­be­hal­te vor­tra­gen zu kön­nen ist bei kirch­li­chen Kano­ni­sie­rungs­ver­fah­ren aus­drück­lich vor­ge­se­hen und in dem Amt des advo­ca­tus dia­bo­li sogar insti­tu­tio­na­li­siert. Ver­mut­lich hät­te aber Pater van Stra­a­ten im Wis­sen um sei­ne „Schat­ten­sei­ten“ einen Selig­spre­chungs­pro­zess abge­lehnt. 1994 wehr­te er sich in einem Bei­trag gegen sol­che Tromm­ler, die ihm Tugen­den zuschrie­ben, die er gar nicht habe.

Kir­che in Not hat damals die kirch­li­chen Auto­ri­tä­ten in Rom sowie die Deut­sche Bischofs­kon­fe­renz über die Anschul­di­gung der Frau vor­schrifts­mä­ßig infor­miert. Eine Anzei­ge bei der Staats­an­walt­schaft wur­de erwo­gen, ist aber bei Vor­wür­fen gegen Ver­stor­be­ne gesetz­lich nicht vor­ge­se­hen. Die Hilfs­or­ga­ni­sa­ti­on ver­an­lass­te außer­dem umfang­rei­che Archiv­re­cher­chen mit dem Ergeb­nis, dass es kei­ne wei­te­ren Hin­wei­se auf sexu­el­les Fehl­ver­hal­ten von Pater van Stra­a­ten gebe. Das beschrie­be­ne Vor­ge­hen der Lei­tung von Kir­che in Not ent­sprach sowohl der ein­deu­ti­gen Bit­te der Frau nach Ver­trau­lich­keit wie auch den gesetz­li­chen Vor­schrif­ten, nach denen eine Ver­öf­fent­li­chung der Vor­wür­fe die Per­sön­lich­keits­rech­te des Ver­stor­be­nen ver­letzt hätte.

Grab von P. Weren­fried in Königstein

Die Jour­na­li­sten von Christ & Welt ver­such­ten dage­gen in meh­re­ren Anläu­fen, das kor­rek­te Ver­hal­ten der Hilfs­or­ga­ni­sa­ti­on und der mit dem Fall befass­ten römi­schen Behör­den als unzu­läs­si­ge Geheim­hal­tung hin­zu­stel­len. Von die­ser The­se aus­ge­hend, kon­stru­ie­ren sie sogar die Skandal-„Geschichte einer Ver­tu­schung“, um Kir­che und Vati­kan an den Pran­ger zu stellen.

Bei Bericht­erstat­tung über Ver­dachts­er­mitt­lun­gen steht die Pres­se in der beson­de­ren Pflicht, auf den Grund­satz der Unschulds­ver­mu­tung zu ach­ten sowie Vor­ur­tei­le zu ver­mei­den. Aus­drück­lich warnt der Pres­se­ko­dex vor der sozia­len Vor­ver­ur­tei­lung „mit Hil­fe des Medi­en-Pran­gers“. Der Duk­tus des „Christ & Welt“-Beitrags ver­mit­telt aber genau die­sen Ein­druck des Anpran­gerns. Nicht ein ein­zi­ges Mal kommt in den Aus­füh­run­gen der ein­schlä­gi­ge Begriff ‚mut­maß­lich‘ vor. Im Gegen­teil brand­mar­ken die Redak­teu­re in ihrer Ver­öf­fent­li­chung den nicht-ver­ur­teil­ten Ver­stor­be­nen als „Täter“ und ver­leum­den ihn mit der unbe­wie­se­nen Tat­sa­chen­be­haup­tung, er sei „Pei­ni­ger der Frau“ gewe­sen. Die Jour­na­li­sten ver­sto­ßen damit gegen ein grund­le­gen­des Prin­zip ihrer berufs­ethi­schen Sorgfaltspflicht.

Auch den kirch­li­chen Stel­len ist der Vor­wurf nicht zu erspa­ren, dass sie die recht­li­chen Regeln hin­sicht­lich der Ach­tung von Per­sön­lich­keits­rech­ten ver­letzt haben:
Der Pader­bor­ner Weih­bi­schof Man­fred Gro­the sti­li­sier­te in sei­nem offi­zi­el­len Bericht an die vati­ka­ni­sche Kle­rus­kon­gre­ga­ti­on die vom Hören­sa­gen erhal­te­nen Aus­künf­te zu siche­ren und beleg­ba­ren „Erkennt­nis­sen“ hoch. Die ein­zel­nen Vor­wür­fe stellt er als bewie­se­ne Tat­sa­chen hin, wenn er ohne Rea­li­täts­vor­be­halt von „Maß­lo­sig­keit in der Lebens­füh­rung“ oder „Anfäl­lig­keit für faschi­sto­ide Ideen“ sprach. Selbst bei einem inter­nen Bericht ist eine Behaup­tung unzu­läs­sig in der Art: „Es han­delt sich um einen Ver­such der sexu­el­len Ver­ge­wal­ti­gung“. Von Kir­che in Not wird dage­gen die voll­mun­di­ge Beschul­di­gung in die kor­rek­te Form zurück­ge­schraubt: „Es soll sich um einen schwe­ren sexu­el­len Über­griff han­deln“. An ande­rer Stel­le gibt die Hilfs­or­ga­ni­sa­ti­on ein­mal doch der Ver­su­chung zur Rea­li­täts­be­haup­tung nach: „Die­se mas­si­ven Defi­zi­te des Ver­hal­tens von Pater van Stra­a­ten sind nicht zu rechtfertigen.“

Eine rei­ne Unter­stel­lung der Jour­na­li­sten ist die spe­ku­la­ti­ve The­se, dass der „Vati­kan die­sen Mann (van Stra­a­ten) intern für einen Täter hält“. Selbst­ver­ständ­lich kön­nen die Redak­teu­re für die aus­drück­lich „intern“ genann­te Ein­schät­zung des Vati­kans kei­ner­lei Bewei­se auf­füh­ren. Der zustän­di­ge Kar­di­nal Pia­cen­za hat­te im Gegen­teil gemahnt, die Anschul­di­gun­gen müss­ten gege­be­nen­falls auf ihren Wahr­heits­ge­halt geprüft und die Rech­te aller Betei­lig­ten ernst genom­men wer­den. Und wenn die Wie­der­ho­lung der drei­sten Behaup­tung von der Täter­schaft ver­bun­den wird mit dem Hin­weis auf eine jähr­li­che Mes­se für den Speck­pa­ter „aus­ge­rech­net im Köl­ner Dom, der Kir­che von Rai­ner Maria Woel­ki“, dann ist das gehäs­si­ge Bestre­ben unver­kenn­bar, die Kir­che als schein­hei­lig und mit Dop­pel­mo­ral hin­zu­stel­len, was 43 Pro­zent der Medi­en­leu­te auch offen zuge­ben.3

Kirchliche und journalistische Grenzüberschreitungen

Die kirch­li­chen und jour­na­li­sti­schen Grenz­über­schrei­tun­gen
durch die unhalt­ba­re Ineinsset­zung von Beschul­di­gung und Täter­schaft hat dar­in ihren Grund, dass die bekann­ten bibli­schen und juri­sti­schen Regeln zur Zurück­hal­tung bei Ver­ur­tei­lung bei­sei­te­ge­scho­ben werden:

Der Kir­che und den Chri­sten ist von der Bibel auf­ge­tra­gen, nicht nur in Zwei­fels­fäl­len sich des Rich­tens oder Ver­ur­tei­lens von Men­schen zu ent­hal­ten (vgl. Mt 7,1, Lk 6,37). Denn alle Men­schen tra­gen selbst Sün­den mit sich, manch­mal sogar in Bal­ken­grö­ße. Weil man die Feh­ler und Sün­den eines ande­ren kaum ange­mes­sen beur­tei­len kann, soll der Christ das Urteil dem gerech­ten und barm­her­zi­gen Gott über­las­sen.
In den west­li­chen Rechts­staa­ten gibt es seit römi­scher Zeit zahl­rei­che restrik­ti­ve Rege­lun­gen, die einen von Vor­wür­fen Bela­ste­ten vor unge­rech­ten sozia­len und juri­sti­schen Ver­ur­tei­lun­gen schüt­zen sol­len. So müs­sen Beschul­dig­te bis zum end­gül­ti­gen Gerichts­ur­teil als unschul­dig ange­se­hen wer­den. Es darf kein Schuld­ur­teil ohne belast­ba­ren Nach­weis gefällt wer­den. Die bekann­te­ste Regel lau­tet: In dubio pro reo – im Zwei­fel Frei­spruch für den Angeklagten.

Im Fall des ver­stor­be­nen Beschul­dig­ten konn­te ein ord­nungs­ge­mä­ßes Gerichts­ver­fah­ren die Vor­wür­fe nicht mehr klä­ren und mit einem Urteil Sicher­heit schaf­fen. Gleich­wohl müs­sen sich alle Betei­lig­ten des öffent­li­chen Kom­mu­ni­ka­ti­ons­pro­zes­ses an die genann­ten juri­sti­schen Regeln hal­ten. Ein beson­ders pro­ble­ma­ti­sches Begrün­dungs­ele­ment bei sexu­el­len Über­grif­fen ist die Beru­fung auf die Glaub­wür­dig­keit einer Zeu­gen­aus­sa­ge. Sol­che vor­ju­ri­sti­schen Glaub­haf­tig­keits­ur­tei­le haben den Cha­rak­ter von Plau­si­bi­li­täts­nach­wei­sen ohne jeden foren­si­schen Wert. Nach unse­ren Rechts­re­geln ist die Bewer­tung von Zeu­gen und vom Wahr­heits­ge­halt ihrer Aus­sa­gen allein dem Gericht oder einem foren­si­schen Gut­ach­ten vor­be­hal­ten. Dar­über hin­aus haben die austra­li­schen Gerichts­ver­hand­lun­gen gegen Kar­di­nal Pell gezeigt, dass eine Ver­ur­tei­lung, die sich allein auf die glaub­haf­ten Aus­sa­gen eines ein­zel­nen Zeu­gen stüt­zen, unse­ren west­li­chen Rechts­prin­zi­pi­en widerspricht.

Ein Urteil allein auf glaubhafte Aussagen eines Zeugen zu stützen ist rechtswidrig

Die Deut­sche Bischof­kon­fe­renz hat sich die eigen­wil­li­ge Regel gege­ben, bei Vor­wür­fen zu sexu­el­len Über­grif­fen von ver­stor­be­nen Beschul­dig­ten allein auf eine nicht-foren­si­sche Glaub­haf­tig­keits­prü­fung zu ver­trau­en. In einer Stel­lung­nah­me von Kir­che in Not sind die Zwei­fel an die­ser Rege­lung mit Hän­den zu grei­fen: Die Glaub­haf­tig­keit soll gel­ten, „auch wenn kei­ne wei­te­ren ein­deu­ti­gen Bewei­se vor­lie­gen“. Die Aus­sa­ge, dass bei den mei­sten Sexu­al­straf­ta­ten ohne Zeu­gen „die Mög­lich­kei­ten juri­sti­scher Bewei­se oft feh­len“ macht voll­ends klar: Bei einem ord­nungs­ge­mä­ßen Gerichts­ver­fah­ren mit Glaub­haf­tig­keits­be­ur­tei­lung von Zeu­gen wür­de es nicht zu einer Ver­ur­tei­lung der Ange­klag­ten und damit auch nicht zu einem Ent­schä­di­gungs­an­spruch der Betrof­fe­nen kom­men. Die Fehl­ur­tei­le der austra­li­schen Gerich­te bei ihrer Stüt­zung allein auf die Aus­sa­ge eines Zeugen/​Opfers soll­te eine ulti­ma­ti­ve War­nung davor sein, mit einer vor­ju­ri­sti­schen Plau­si­bi­li­täts­prü­fung zu gerech­ten Urtei­len kom­men zu wollen.

Nach der Glaub­haf­tig­keits­prü­fung durch ein bestell­tes Gre­mi­um der Deut­schen Bischofs­kon­fe­renz wer­den den mut­maß­li­chen Opfern je nach der Schwe­re der behaup­te­ten Tat hohe Geld­sum­men zuge­spro­chen. Im Fall van Stra­a­ten hat Kir­che in Not im Jah­re 2011 16.000 Euro „in Aner­ken­nung des Leids der Betrof­fe­nen“ ausgezahlt.

Die nach­träg­li­che Behaup­tung, mit den hohen Geld­zah­lun­gen sei kei­ne Aner­ken­nung der Schuld ver­bun­den, erweist sich als in sich falsch. Denn die Kenn­zeich­nung der Zeu­gen­aus­sa­gen als glaub­haft beinhal­tet not­wen­di­ger­wei­se die Annah­me, dass die vor­ge­brach­ten Vor­wür­fe als gesche­he­ne Tat­sa­chen aner­kannt wer­den, sonst wäre eine Geld­zah­lung als Lei­daner­ken­nung nicht berech­tigt. Somit ist also doch mit der Glaub­haf­tig­keits­prü­fung eines mut­maß­li­chen Opfers ein nicht­ge­richt­li­ches Schuld­ur­teil gegen einen mut­maß­li­chen Täter impli­ziert. In der Pra­xis wird die­se Fol­ge­rung bestä­tigt, wenn beschul­dig­ten Kle­ri­kern wegen unbe­wie­se­ner Taten post­hum Aus­zeich­nun­gen und Ehrun­gen aberkannt wer­den. In König­stein wur­de schon eini­ge Tage nach der „Christ & Welt“-Publikation von der ört­li­chen Pres­se das Denk­mal des Speck­pa­ters infra­ge gestellt.

Auch die Erfah­run­gen mit den Miss­brauchs-Beschul­di­gun­gen gegen den Hil­des­hei­mer Bischof Hein­rich Maria Jans­sen (+1988) soll­ten zu den­ken geben. Die Deut­sche Bischofs­kon­fe­renz hat­te dem Beschul­di­ger Ende 2015 nach der Glaub­haf­tig­keits­prü­fung 10.000 Euro als Aner­ken­nungs­zah­lung in einem „beson­de­ren Här­te­fall“ zuge­spro­chen. Zwei Jah­re spä­ter wur­de der Fall dem pro­fes­sio­nel­len Mün­che­ner IPP-Insti­tut zur Unter­su­chung über­tra­gen mit dem Ergeb­nis: „Die Gut­ach­ter ermit­tel­ten zwar drei wei­te­re Per­so­nen, die ent­spre­chen­de Vor­wür­fe gegen den Bischof erho­ben. Deren Schil­de­run­gen sei­en aber nicht geeig­net gewe­sen, den Bericht des frü­he­ren Mini­stran­ten zu vali­die­ren. Auf­ru­fe an frü­he­re Schü­ler, Mini­stran­ten und ande­re Gemein­de­mit­glie­der führ­ten zu kei­nen wei­te­ren Ergeb­nis­sen.“4 Der SPIEGEL fass­te das ernüch­tern­de Resü­mee des Gut­ach­ters Peter Mos­ser zusam­men: „Der Miss­brauchs­vor­wurf gegen Ex-Bischof Jans­sen lässt sich nach so lan­ger Zeit nicht mehr klä­ren. Das sei weder mit justiz­för­mi­gen noch mit psy­cho­lo­gi­schen Ver­fah­ren mög­lich.“5 An die Bis­tums­lei­tung adres­sier­te Mos­ser die Auf­for­de­rung: Die grund­sätz­li­che Hal­tung, den Betrof­fe­nen Glau­ben zu schen­ken, sei nicht aus­rei­chend. Die Vor­wür­fe müss­ten viel­mehr von allen Sei­ten geprüft werden.

Bild: Wikicommons/​Kirche in Not (Screen­shots)


1 Chri­stia­ne Flo­rin: Wir Mei­nungs­dik­ta­to­ren, in: Christ & Welt Nr. 1/​2015, 29. 12. 2014

2 https://​www​.kir​che​-in​-not​.de/​i​n​f​o​r​m​i​e​r​e​n​/​v​e​r​f​o​l​g​t​e​-​c​h​r​i​s​t​en/

3 Hans Mathi­as Kepp­lin­ger: Tot­schwei­gen und Skan­da­li­sie­ren, Köln 2017, S. 79

4 Bis­tum Hil­des­heim ver­öf­fent­licht Gut­ach­ten zum Miss­brauchs­vor­wurf, in: spie​gel​.de, 16. Okt. 2017

5 Ebenda

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4 Kommentare

  1. Sehr undurch­sich­tig, das Gan­ze. Oder viel­leicht doch nicht?
    Hier der Wort­laut der ent­schei­den­den Stel­len des Zeit-Artikels:
    „Zu der Tat berich­tet Kir­che in Not Fol­gen­des: 1973 reist van Stra­a­ten nach Ita­li­en. Er ist damals 60 Jah­re alt. Zur Rei­se­grup­pe, die ihn beglei­tet, gehört eine 20 Jah­re alte Frau.…
    Das Hilfs­werk gibt heu­te an, die Frau habe 37 Jah­re spä­ter am 1. Okto­ber 2010 eine schrift­li­che Mit­tei­lung an die Orga­ni­sa­ti­on gerich­tet. Dar­in beschrei­be sie „das Ereig­nis“ und wer­fe dem Pater „sexu­el­le Belä­sti­gung“ vor. In der Stel­lung­nah­me wird auch der nie­der­län­di­sche Begriff „poging tot aan­ran­ding“ genannt, was man auch mit „ver­such­te Ver­ge­wal­ti­gung“ über­set­zen kann. 2010 ist der Pei­ni­ger der Frau längst tot.“ 

    Ende des Zitats. Der Text ist äußerst ten­den­zi­ös, wie schon das Wort „Pei­ni­ger“ zeigt, denn „Pei­ni­gung“ impli­zit mehr als blo­ßen Ver­such. Decou­vrie­rend ist auch die For­mu­lie­rung: „über­set­zen kann“. Ver­ge­wal­ti­gung ist ein klar umris­se­ner Begriff, was bei einem straf­recht­li­chen Tat­be­stand nicht anders zu erwar­ten ist. Zwi­schen ver­schie­de­nen Rechts­ord­nun­gen mag es dies­be­züg­lich mar­gi­na­le Abwei­chun­gen geben, aber es ist davon aus­zu­ge­hen, dass es in allen euro­päi­schen Spra­chen ein­an­der ent­spre­chen­de Bezeich­nun­gen gibt. Hier: Ver­ge­wal­ti­gung- ver­kracht­ing. Und so bedeu­tet „poging tot aan­ran­ding“ im Deut­schen nicht „ver­such­te Ver­ge­wal­ti­gung“, son­dern „ver­such­ten sexu­el­len Über­griff.“ Das ist ein klei­ner Unter­schied, mora­lisch wie recht­lich. Letz­te­res noch mehr, über­haupt 1973, als etwa „Begrap­schen“ (in Ö) noch nicht straf­bar war. Inwie­weit es sich nicht um blo­ße „Belä­sti­gung“ han­del­te, wie zuerst for­mu­liert, kann dahin­ge­stellt bleiben.
    Der mit­ge­teil­te Sach­ver­halt ist in den ent­schei­den­den Pas­sa­gen äußerst dürr, wes­halb der Leser nur spe­ku­lie­ren kann. Aber tat­säch­lich ist von „Ver­ge­wal­ti­gung“ nicht die Rede, wes­halb die­ser Vor­wurf eine bös­ar­ti­ge Unter­stel­lung ist, was durch­aus dem Tenor des rest­li­chen Arti­kels eigent­lich entspricht.
    Aller­dings darf ein wei­te­res, kon­kre­te­res Sach­ver­halts­ele­ment nicht unter­schla­gen wer­den: Laut C+W hat der Speck­pa­ter der „Opfer­fa­mi­lie“ (die­se Anfüh­rungs­stri­che schei­nen sogar im Fal­le des Zutref­fens der kol­por­tier­ten Anschul­di­gung ange­bracht) spä­ter umge­rech­net 20.000 € zukom­men las­sen. Dies scheint gesi­chert zu sein.
    Das scheint sehr unge­wöhn­lich. Nor­ma­ler­wei­se pflegt ein erfolg­lo­ser Ver­füh­rer die ver­geb­lich begehr­te oder bedräng­te (erwach­se­ne!) Per­son weder zu ent­schä­di­gen (wofür?) noch zu ent­loh­nen. „Ent­loh­nen“ mag hier zynisch klin­gen, aber, wenn Sie mich fra­gen, könn­te hier­in der Schlüs­sel lie­gen. Even­tu­ell auch in etwas, von Sei­ten der Frau, weit Schlim­me­rem, wobei ich hier weni­ger an Sit­ten­wid­rig­keit son­dern an einen ganz bestimm­ten straf­recht­li­chen Tat­be­stand den­ke, der nicht zu den Sexu­al­de­lik­ten zählt und in Ö mit 144 num­me­riert ist.
    Wem die­se Mut­ma­ßung nicht passt, möge aber bit­te zual­ler­erst die­se offen­sicht­lich bewusst lücken­haf­te Infor­ma­ti­ons­po­li­tik der heu­ti­gen Amts­kir­che kri­ti­sie­ren, die ganz offen­bar dazu dient, eine Iko­ne des Prie­ster­tums zu verunglimpfen.
    Nun, ganz unge­scho­ren blie­be die­se Iko­ne auch in die­ser Dar­stel­lung nicht.
    Dem­nach wäre es kei­ne „Ver­ge­wal­ti­gung“, aber auch kein „Ereig­nis“ im blo­ßen „Ver­suchs­sta­di­um“ gewe­sen. Es scheint viel­mehr so, dass der Speck­pa­ter, und nicht nur er allein, ein Mal sehr, sehr schwach gewe­sen wäre. Jene umge­rech­net 20.000€ spre­chen mE ganz mas­siv dafür. Aber das ist etwas ganz ande­res als „ver­such­te Ver­ge­wal­ti­gung“, und das müss­te jenen „pro­gres­si­ven Krei­sen“, die Zöli­bat und die katho­li­sche Sexu­al­ethik nicht eben beson­ders hoch­hal­ten, eigent­lich ein­leuch­ten. Eigent­lich müss­ten die­se Leu­te sogar Ver­ständ­nis mit ihm haben, wenn die­se Pole­mik gestat­tet sei.
    Ich will hier nicht den ersten Stein wer­fen. Der Speck­pa­ter wird dies mit Gott dem All­mäch­ti­gen zu klä­ren haben (und wohl bereits zu Lebe­zei­ten getan haben), aber nicht mit Expo­nen­ten einer abge­fal­le­nen Amts­kir­che bzw einer Jour­nail­le, die nur sei­nem Andenken Übles wol­len und ohne Wei­te­res bereit sind, gera­de­zu him­mel­schrei­en­de sexu­el­le Sün­den zu igno­rie­ren oder gar zu ent­schul­di­gen. In Anbe­tracht der heu­ti­gen Umstän­de ist die­se Ent­rü­stung nichts ande­res als Heuchelei.
    Dass es gera­de heu­ti­ge Deut­sche sind, die auf einen ihrer Wohl­tä­ter hin­pecken, scheint ein wei­te­res Bei­spiel für die so oft erwähn­te heu­ti­ge Wür­de­lo­sig­keit die­ses Vol­kes, genau­er: des­sen sog. Eli­ten zu sprechen.

  2. Es gibt da den einen Rich­ter an den die Draht­zie­her die­ser Rufmordkampagne
    (nichts ande­res ist es in mei­nen Augen) nicht denken.
    Es ist der ewi­ge Rich­ter und dem ent­kom­men sie nicht.
    Ja, barm­her­zig ist er schon. Aber er ist vor allem gerecht und das ist gut so.
    „Du sollst nicht verurteilen“.
    Genau das tun sie im Wis­sen, dass dem Speck­pa­ter nichts vor­zu­wer­fen ist.
    Es war mir schon lan­ge klar, dass „Kir­che in Not“ in Wirk­lich­keit das Ziel dieser
    Kam­pa­gne ist. 

    Ich bin abso­lut über­zeugt, dass an den Vor­wür­fen bezüg­lich des sexu­el­len Übergriffs
    nichts dran ist. Genau wie bei den ande­ren Vorwürfen.

    • Vie­len Dank, Herr Lech­ner, für Ihre Klar­stel­lung zu einer Pas­sa­ge des C&W‑Berichts, ins­be­son­de­re der ten­den­ziö­se Cha­rak­ter der bei­den Sät­ze: „In der Stel­lung­nah­me (der Frau) wird auch der nie­der­län­di­sche Begriff „poging tot aan­ran­ding“ genannt, was man auch mit „ver­such­te Ver­ge­wal­ti­gung“ über­set­zen kann. 2010 ist der Pei­ni­ger der Frau längst tot.“
      Klar ist, dass die ten­den­ziö­se For­mu­lie­rung „.. man kann auch (den hol­län­di­schen Aus­druck) über­set­zen mit …“ von den ZEIT-Redak­teu­ren kommt. Mir ist aber nicht klar, was die Anfüh­rungs­stri­che zu dem Aus­druck „ver­such­te Ver­ge­wal­ti­gung“ bedeuten:
      a) ist damit eine Zitie­rung gemeint aus dem Bericht von KiN (die sich in ihren Aus­sa­ge mei­stens vor­sich­ti­ger ausdrückt)
      b) oder kom­men sie von den ZEIT-Redak­teu­ren, die zu dem zitier­ten hol­län­di­schen Aus­druck im Ori­gi­nal­be­richt der Frau die von ihnen pro­pa­gier­te Über­set­zung als Ver­schlim­me­rung der mut­maß­li­chen Tat par­al­lel eben­falls in Anfüh­rungs­zei­chen set­zen, also nicht als Zitat, son­dern nur zur Kenn­zeich­nung der deut­schen Über­set­zung. Für die letz­te­re Inter­pre­ta­ti­on spricht, dass die Redak­teu­re den Beschul­dig­ten mit einer Tat­sa­chen­be­haup­tung zum „Pei­ni­ger“ machen.

      • Ihre Fra­ge (natür­lich berech­tigt) dürf­te dar­auf hin­aus­lau­fen, ob die als mög­lich behaup­te­te Über­set­zung „ver­such­te Ver­ge­wal­ti­gung“ von KiN oder den Zeit­re­dak­teu­ren stammt. Das kann anhand des Zeit­be­rich­tes nicht ent­schie­den wer­den, aller­dings spricht mE zunächst alles für Ihre Deu­tung b).
        Ich muss aber auch sagen, dass mir Titel und Sub­ti­tel des kath.info-Artikels nicht gefal­len. „Media­le Ver­leum­dungs­kam­pa­gne gegen das Hilfs­werk…“ ? Doch in erster Linie gegen den Speck­pa­ter! „Ein Toter wird geschla­gen, um…“ Dass der Speck­pa­ter geschla­gen wird, wäre auch dann ein zu rügen­der Umstand, wenn dies als blo­ßer Selbst­zweck gesche­hen wür­de. Eine Sei­te wie die­se müss­te ihn ange­sichts der mehr als bloß vagen Umstän­de mehr in Schutz neh­men. Wie dar­ge­stellt, scheint der plau­si­bel­ste wie auch maxi­ma­le Vor­wurf auf Zöli­bats­bruch unter „nor­ma­len“, also nicht beson­ders erschwe­ren­den Umstän­den hin­aus­zu­lau­fen: also hete­ro­se­xu­ell, unter Erwach­se­nen, kein Ehe­bruch, ein­ver­nehm­lich.* Ein Mitt­fünf­zi­ger ist auf Ita­li­en­rei­se den Rei­zen einer Zwan­zig­jäh­ri­gen erle­gen. Reicht das für eine Dif­fa­mie­rungs­kam­pa­gne? In Zei­ten wie die­sen? Wer ist bereit den ersten Stein zu wer­fen? Schmä­lert dies in irgend­ei­ner Form die Lei­stun­gen des Speckpaters?
        * die auch in Betracht kom­men­de Alter­na­ti­ve wäre: unge­woll­te sexu­el­le Avan­cen. Dies erscheint auf­grund des nach­träg­li­chen Ver­hal­tens bei­der Betei­lig­ter wie gesagt unwahr­schein­lich. War­um dann die­se „Aus­gleichs­zah­lung“? Der Dar­stel­lung der Frau, wonach es zu kei­nem sexu­el­len Voll­zug gekom­men sei, muss man hin­ge­gen nicht unbe­dingt Glau­ben schen­ken. Eine der­ar­ti­ge Fall­dar­stel­lung kann erfah­rungs­ge­mäß durch­aus einer gewis­sen Rück­sicht­nah­me geschul­det sein, und zwar natür­lich nicht gegen­über dem Speck­pa­ter, son­dern der eige­nen Repu­ta­ti­on, auch gegen­über ihren Eltern und Geschwi­stern, ihrem Ehemann/​Verlobten/​Freund.

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