
(Rom) Die Basilika Santa Maria in Aracoeli auf dem Kapitol gehört zu den beliebtesten Kirchen Roms. In ihr wird in einer Seitenkapelle das Santo Bambino, das Jesuskind verehrt. In der Kirche wurde nun eine mahnende Tafel angebracht, die das Gegenteil dessen ist, was unter dem Schlagwort „Kommunion für alle“ behauptet wird.
Das „Heilige Kind“ wurde von einem Franziskaner im Spätmittelalter aus dem Holz eines Olivenbaumes vom Garten Gethsemani geschnitzt. Der Franziskanerorden betreut die Kirche seit dem Jahr 1250. Ab 1517 befand sich dort bis Ende des 19. Jahrhunderts sogar das Generalhaus des Ordens. Die Errichtung der heutigen Kirche begann kurz zuvor.
Die erste Kirche an dieser höchsten Erhebung auf dem Kapitol, dem einstigen politischen und religiösen Zentrum der Stadt Rom, wurde bereits im 6. Jahrhundert erbaut. Mit der Kirche war ein Kloster der Benediktiner verbunden. Damals hieß die Kirche noch Santa Maria in Capitolio. Die grandiose Freitreppe hinauf zur Kirche ließ die Stadtverwaltung Mitte des 14. Jahrhunderts anlegen, als ex voto für das Ende der Pest, die damals in Europa wütete.
Die Kirche auf dem Hügel, heute etwas eingezwängt durch den überdimensionalen Protz des weltlichen „Vaterlandsaltars“, mit dem der italienische Staat seine Einigung sowie die Eroberung Roms feierte (und die unterworfene Kirche auch symbolisch in den Schatten stellen wollte, samt einem neuen Staatskult), war durch die Jahrhunderte die Kirche des römischen Volkes – mehr noch als der Petersdom und die anderen Patriarchalbasiliken. Hier pilgern bis heute die Römer mit ihren Sorgen und Bitten zum Jesuskind. Hier danken sie zum Jahresende mit dem Te Deum.
1797 vertrieben die französischen Revolutionstruppen die Franziskaner, raubten und zerstörten. Die Kirche wurde profaniert. Bereits 1799 wurde sie wiederhergestellt und die Brüder des heiligen Franz von Assisi kehrten zurück. Als Italien sich 1870 mit Gewalt einte und den Kirchenstaat beseitigte, wurde wie alle Klöster auch das Kloster auf dem Kapitol aufgehoben. Der junge Staat machte daraus eine Kaserne.
1886 endete die mehr als tausendjährige Geschichte des Klosters, das abgerissen wurde, um dem erwähnten Einheitsdenkmal zu weichen, das die Römer spöttisch „das Gebiß“ nennen. Kurz vor 1900 errichteten die Franziskaner daneben ein neues, viel kleineres Kloster.
Das Jesuskind wurde 1994 von unbekannten Tätern geraubt. Die Aufregung und Empörung in Rom waren sehr groß – auch Roms Unterwelt. Aus den Gefängnissen der Stadt richteten die inhaftierten römischen Gauner einen Appell an die Täter, das Jesuskind zurückzugeben. Es blieb aber bis heute verschollen. Die römischen Gauner starteten darauf vom Gefängnis aus eine Geldsammlung. Mit dem Geld wurde eine originalgetreue Kopie angefertigt, die seither in der Kirche verehrt wird.
Die Franziskaner brachten, ob aus konkretem Anlaß oder präventiv, an den Eingängen zur Kirche einen mehrsprachigen Hinweis an, der die Gläubigen und Besucher der Kirche auf italienisch, englisch, französisch und spanisch daran erinnert und ermahnt:
„Bei der Heiligen Messe können nur Getaufte, die sich im Stand der Gnade befinden, die eucharistische Kommunion empfangen.“
Eine Mahnung, die auch einigen deutschen Bischöfen gilt.
Text: Giuseppe Nardi
Bild: Wikicommons
Sorgen macht mir ein wenig die englische Übersetzung mit „in a state of grate“. Die italienische Übersetzung ist mit „in stato di grazia“ für mein Empfinden deutlicher, indem sie Bezug auf ‚den‘ EINEN Gnadenstand nimmt, während die Wortwahl in a state des Englischen, sofern es mit „in ‚einem‘ Stand der Gnade“ übersetzt wird, wieder Raum für unbestimmte Relativierungen bietet. In einem/EINEM kann also unbestimmt oder bestimmt verwendet und gemeint sein.
Wie aber wird es verstanden?
Will die Tafel verpflichten oder entpflichten? Will sie Beichte und Reue umgehen oder eher dazu auffordern?
Wenn es nur ‚einen‘ bestimmten Stand der Gnade gibt, kann er auch überprüft werden und müsste objektiv benannt werden können; nämlich in der Beichte und nicht ’nur‘ innerhalb des Gewissens ohne Beichte.
Für den rechtmäßigen Kommunionempfang im Stande der Gnade ist m.E. deshalb nach wie vor das Lehramt und Hirtenamt zuständig.
Wenn nun beispielsweise ein in Zweitehe lebender getaufter Christ, er kann offenbar auch evangelisch sein (,denn die Formulierung auf der Tafel nimmt ja nur ein ‚getauft‘ auf/also wieder nicht klar, ob bestimmt oder unbestimmt: ein evangelisch oder katholisch oder EIN katholisch), mit einem Satz ohne dogmatisch-lehramtlichen Bezug konfrontiert wird, reicht ihm offenbar das subjektive Gewissen zu beurteilen, was ‚er‘ für den Stand der Gnade hält.
Deshalb bringt diese Tafel nicht viel und sagt auch nichts über die Absicht derjenigen aus, die die Tafel anbringen ließen. Es sei denn, die Tafel wird erklärt, sprich ausgelegt im Rahmen der Pastoral der Barmherzigkeit, oder doch eher orthodox-traditionell im Rahmen obektivierbarer Gerechtigkeit, die ein klar kausal-konsekutives ‚Wenn-Dann‘ kennt: eine Norm.
Auch die evangelischen Christen formulieren vor dem Empfang des Abendmahles, ‚ein jeder prüfe sich selbst, bevor er zum Tisch des Herrn trete‘.
Was allerdings im Gesamtrahmen eher für eine orthodoxe Intention beim Anbringen der Tafel spricht (Sie besteht darin, dass der Hinzutretende ohne schwere Sünde ist und vorher gebeichtet haben muss. ), ist der Gebrauch des Begriffs „im Stand der Gnade“ überhaupt, den heute sicher kaum ein Geistlicher der nachkonziliaren Kirche verwenden würde, um die verwirrten Gewissen der Kirchenbesucher nicht aufzuwühlen.
Darum wird den verwendeten Begriff, der auf eine Bedingung verweist, wohl am ehesten noch bei den Piusbrüdern finden, sonst aber wohl kaum noch.
Ich nehme die Tafel als Präventivmaßnahme auf, um einem drohenden grenzenlosen Missbrauch in die Flanke zu greifen. Dem Missbrauch jedenfalls sind Tür und Tor geöffnet.
Alles ist in unserer Kirche leider relativ geworden.
Eine solche Tafel sollte wirklich in jeder Kirche hängen. Leider nötig. Und die Kirche hat es versäumt und tut es immer noch, den Gläubigen klar zumachen ‚dass man sich nicht etwas nehmen kann ‚was einem nicht zusteht. Wer vor Gott nicht in Gnade steht, nicht gerechtfertigt ist durch die Absolution, kann nicht kommunizieren .