Trump entzieht Abtreibungsindustrie weitere 60 Millionen Dollar

Neue Lebensrechtsinitiativen


US-Präsident Donald Trump dreht der Abtreibungsindustrie den Geldhahn zu.

(Washing­ton) Das Gesund­heits­mi­ni­ste­ri­um der US-Regie­rung ver­öf­fent­lich­te die neu­en Bestim­mun­gen über die Finan­zie­rung des soge­nann­ten Fami­li­en­pla­nungs­pro­gramms. Dem größ­ten Abtrei­bungs­kon­zern der USA, Plan­ned Paren­thood, wer­den dadurch jähr­lich 60 Mil­lio­nen Dol­lar aus Bun­des­mit­teln gestrichen.

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US-Prä­si­dent Donald Trump hat­te im ver­gan­ge­nen Mai ange­kün­digt, daß Ein­rich­tun­gen, die in den Genuß von Bun­des­mit­teln kom­men wol­len, nicht mit Abtrei­bungs­ein­rich­tun­gen zu haben dür­fen, von die­sen also phy­sisch getrennt sein müs­sen. Bis­her konn­ten Dienst­lei­stun­gen für Mut­ter und Kind und Abtrei­bung in der­sel­ben Ein­rich­tung erfol­gen. Das ist die Pra­xis der Abtrei­bungs­or­ga­ni­sa­tio­nen, für die das ent­spre­chen­de Kapi­tel X des Gesund­heits­ge­set­zes eine Hin­ter­tür zu Steu­er­gel­dern wur­de. Die Zusatz­ein­nah­men in der Höhe von bis­her 60 Mil­lio­nen US-Dol­lar wur­den nun gestri­chen. Auch die­ser indi­rek­te Geld­hahn wur­de für die Abtrei­bungs­in­du­strie zugedreht.

Zudem müs­sen Ein­rich­tun­gen, die Zuschüs­se aus die­sem Haus­halts­ka­pi­tel des Bun­des erhal­ten wol­len, künf­tig nicht mehr Abtrei­bungs­be­ra­tung anbie­ten und auch nicht mehr an Abtrei­bungs­ein­rich­tun­gen wei­ter­ver­wei­sen, falls sie selbst kei­ne Abtrei­bung anbie­ten. Die Ent­flech­tung ist konsequent.

Lebens­rechts­or­ga­ni­sa­tio­nen dank­ten Trump für die­se „Ent­flech­tung“ der Steu­er­zah­ler „von der gro­ßen Abtrei­bungs­in­du­strie, die von Plan­ned Paren­thood ange­führt wird“, so Mar­jo­rie Dan­nen­fel­ser von SBA List. Mit dem Pro­tect Life Rule wer­de die Finan­zie­rung für die Fami­li­en­pla­nung „nicht um einen ein­zi­gen Cent gekürzt. Die Steu­er­gel­der gehen nun aber nur mehr an Ein­rich­tun­gen, die den Frau­en Gesund­heit bie­ten, aber kei­ne Abtrei­bun­gen durchführen.“

Ver­är­gert ist die Lebens­rechts­be­we­gung mit der Repu­bli­ka­ni­schen Par­tei, weil sie ihre Mehr­heit in den ersten bei­den Jah­ren der Amts­zeit von US-Prä­si­dent Trump nicht aus­rei­chend nütz­te, um die gefor­der­ten Geset­zes­än­de­run­gen für das Lebens­recht mit dem nöti­gen Nach­druck durch­zu­set­zen. Die Repu­bli­ka­ner konn­ten bei den Halb­zeit­wah­len im ver­gan­ge­nen Novem­ber ihre Mehr­heit im Senat aus­bau­en, ver­lo­ren im Reprä­sen­tan­ten­haus aber die Mehr­heit an die Demokraten.

Aus die­sem Grund zielt die Lebens­rechts­be­we­gung in der zwei­ten Halb­zeit der Legis­la­tur­pe­ri­ode auf die Ernen­nung von Höchst- und Bun­des­rich­tern, die das Lebens­recht ernst­neh­men. Dafür ist der Senat zustän­dig. Neue Rich­ter sol­len nicht län­ger gesetz­li­che Initia­ti­ven für das Lebens­recht behin­dern, son­dern lebens­feind­li­che Abtrei­bungs­ge­set­ze blockie­ren, wie jüngst eines im Staat New York beschlos­sen wurde. 

Dabei geht es nicht um eine blo­ße „Umkeh­rung“ der bis­he­ri­gen Pra­xis lin­ker Rich­ter, son­dern um die Wie­der­her­stel­lung des ersten und ele­men­tar­sten Grund­rechts eines Staats­we­sens: die Unan­tast­bar­keit des Lebens­rechts unschul­di­ger Menschen.

Text: Andre­as Becker
Bild: Con­ser­va­ti­ve Dai­ly (Screen­shot)

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