
(Rom) In den ersten sechs Monaten von 2018 wurde von Papst Franziskus zu drei Fragen in entscheidenden Momenten eine Kehrtwende vollzogen. „Er gab aber nie zu verstehen, ob sie definitiv und ehrlich gemeint sind“, so der Vatikanist Sandro Magister.
Zweite Kehrtwende: Interkommunion
Am 15. November 2015 besuchte Papst Franziskus die lutherische Christuskirche von Rom. Bei dieser Gelegenheit wurden ihm Fragen gestellt, eine auch zur Interkommunion. Ob und wann sie als Lutheranerin mit ihrem katholischen Mann in der katholischen Messe die Kommunion empfangen dürfe, lautete eine Frage. Die Antwort von Franziskus war ebenso langatmig wie kryptisch, vor allem aber zustimmen. So wurde sie auch von den Anwesenden verstanden, die kraftvollen und zufrieden Applaus spendeten. Magister sagt es zurückhaltender, aber nicht weniger deutlich:
„Papst Franziskus lehnte sich in zustimmendem Sinn weit aus dem Fenster“.
Der Vorstoß der Mehrheit der deutschen Bischöfe unter Führung von Kardinal Reinhard Marx geht weniger auf Canon 844 des Codex des Kirchenrechtes, zurück. Dort ist zwar mißverständlich von einer „Interkommunion“ in Notfällen die Rede, aber nicht erst seit gestern, sondern bereits seit 1983. Der Anstoß zum umstrittenen Interkommunion-Beschluß der Deutschen Bischofskonferenz vom 20. Februar 2018 geht vielmehr auf die Antwort von Papst Franziskus in der Lutherkirche von Rom zurück. Die Mehrheit der deutschen Bischöfe, angeführt vom Erzbischof von München und Freising, hat die Papstworte vom 15. November 2015 ernstgenommen.
Das war nur eine Frage der Zeit.
Daß es deutsche Bischöfe sind, die den ersten Schritt setzten, überrascht nicht sonderlich. Das Volk der Dichter und Denker leistet seit Jahrzehnten im Guten wie im Schlechten entscheidende Denkarbeit in der Kirche. Der Rhein floß bereits während des Zweiten Vatikanischen Konzils in den Tiber. Auch das Pontifikat von Papst Franziskus ist in dieser Hinsicht weit mehr ein deutsches, als ein argentinisches Pontifikat. Die Gegenpositionen von Rahner, Küng, Drewermann, Lehmann und Kasper auf der einen und von Ratzinger, Scheffczyk, Brandmüller, Müller und Schneider auf der anderen Seite sind kein Zufall.
In der Bundesrepublik Deutschland gibt es zahlreiche verschiedenkonfessionelle Ehen, mehr als in den meisten europäischen Ländern. Bedenken gegen solche Eheschließungen, wie sie noch die Zwischenkriegszeit prägten und zur Exkommunikation von Joseph Goebbels führten, weil er im Dezember 1931 eine geschiedene Protestantin geheiratet hatte, sind längst aufgegeben. Der nächste Schritt war die immer verbreitetere Duldung des Kommunionempfangs durch die protestantischen Ehepartner, obwohl sie weder konvertiert haben noch eine solche Absicht hegen. Der dritte Schritt war schließlich die offizielle Anerkennung dieser Situation durch den Beschluß vom vergangenen Februar.
Dreizehn Bischöfe stimmten jedoch dagegen und sieben wandten sich an Rom. Papst Franziskus rief Mehrheit und Minderheit zu sich nach Rom.
„Er versuchte Zeit zu gewinnen, legte dann aber die Angelegenheit erneut in die Hand von Kardinal Ladaria, der mit einem Brief vom 25. Mai, ‚mit ausdrücklicher Zustimmung des Papstes‘ sowohl das Dokument (der deutschen Bischöfe) als auch die herrschende Praxis (in Deutschland) blockierte, indem er alles einer künftigen Überlegung ‚auf der Ebene der Weltkirche‘ und einer gesamtökumenischen Übereinkunft anheimstellte. Damit wurde alles in eine ferne und unwahrscheinliche Zukunft verschoben, „da die orthodoxen Kirche entschieden gegen die sogenannte ‚Interkommunion‘ sind.“
Auf dem Rückflug aus Genf, wo er am 21. Juni den Weltkirchenrat besuchte, war aber Franziskus, der die durch Ladaria beendete Frage aber wieder aufs Tapet brachte. Er lobte einerseits das Ladaria-Dokument, betonte aber zugleich, daß es sich dabei nicht um eine „Notbremse“ gehandelt habe.
Text: Giuseppe Nardi
Bild: MiL