(Frankfurt) Die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) beobachtet, daß das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Anträge von iranischen und afghanischen Asylbewerbern, die vom Islam zum Christentum konvertiert sind, als unbegründet ablehnt und den Antragsstellern nahelegt, in ihren Heimatländer wieder zum Islam zurückzukehren.
Die IGFM prüft Beschwerden gegen das Verhalten von muslimischen Übersetzern, die von den zuständigen Behörden hinzugezogen werden, sich aber bei christlichen oder jesidischen Antragsstellern weigern, bestimmte Inhalte zu übersetzen bzw. mangels Sachkenntnis oder bewußt falsch übersetzen.
Der Theologe und IGFM-Präsident Thomas Schirrmacher schrieb dazu im vergangenen Mai:
„Tausendmal wurde beklagt und von den großen Kirchen angemahnt, dass das BAMF unparteiische Übersetzer einsetzen müsse. So aber baut das BAMF seine Urteile oft auf den ungenügenden Übersetzungen von muslimischen Übersetzern auf, wenn es prüft, ob die Bekehrung echt gemeint ist oder nicht. Absurd. ‚Komik, die das Leben kosten kann‘, nannte das vor kurzem das Medienmagazin pro und führt als Beispiel an, dass ein Asylant laut Übersetzer vermeintlich über den Fußballer Lothar Matthäus sprach, als er von Martin Luther und vom Evangelisten Matthäus sprach. Scheinbar witzig, aber gar nicht komisch, wenn das Asyl und damit das Leben davon abhängen kann.“
Ist der Asylsuchende ein Konvertit, dann stellen sich für die Sachbearbeiter des Bundesamtes zwei entscheidende Fragen, so die IGFM: Droht Konvertiten im Herkunftsland des Flüchtlings tatsächlich „Gefahr für Leib und Leben“ bei einer Rückkehr? Und: Ist der Asylsuchende wirklich ein Konvertit? Beide Fragen müssen glaubhaft beantwortet werden.
Laut Beobachtungen der IGFM werden aber selbst dann, wenn die Beantwortung glaubhaft erfolgt, von der zuständige Behörden Anträge ablehnend behandelt. Konversionen vom Islam zum Christentum scheinen einem Generalverdacht zu unterliegen.
Kritik am Vorgehen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge wurde in den vergangenen Jahren wiederholt geübt, ohne daß jedoch ein erkennbare Verbesserung eingetreten wäre. Schirrmacher bezeichnete es im vergangenen Mai als „ein Skandal, dass derzeit fast allen Konvertiten vom Islam zum Christentum das Asyl verweigert wird“.
Besonders schwerwiegend sei, daß trotz amtsbekannter Gefahr für Leib und Leben – die Bundesrepublik Deutschland ist seit dem 2. Januar 2002 massiv in Afghanistan präsent – in islamisch dominierten Heimatländern Konvertiten die Rückkehr in die Heimatländer und ihre Rückkonversion zum Islam „nahegelegt“ wird. Das aber sei nicht nur ein Verweigerung des Rechtes auf Religionswechsel, sondern auch eine eklatante Verkennung der Realität.
Folge des deutschen Militäreinsatzes in Afghanistan ist es, daß die Zahl der Afghanen in Deutschland sich allein zwischen zwischen 2010 und 2016 verfünffacht und amtlich auf 252.590 angestiegen ist. Während Personen, die sich durch die Zusammenarbeit mit den NATO-Truppen im „friedenserzwingenden“ ISAF-Einsatz „kompromittiert“ wurden, großzügige Aufnahme in Deutschland finden, werden Konvertiten abgewiesen.
Schirrmacher formulierte eine ebenso deutliche wie schwerwiegende Anklage:
„Das hindert aber das zuständige Bundesamt (BAMF) nicht daran, derzeit in großer Zahl Konvertiten vom Islam zum Christentum das Asyl zu verweigern und schnell abzuschieben und das, wo die Abschiebepraxis etwa bei Gewalttätern sehr verhalten ist und aus nichtigeren Gründen anderen Landsleuten Asyl gewährt wird. Da lässt sich einer unter Lebensgefahr taufen, alle versuchen, das aus Sicherheitsgründen nicht öffentlich zu machen, die Polizei warnt vor der Gefahr, aber das BAMF weiß es besser – es sei alles nur Show.“
Wie bereits im Zusammenhang mit der Nahost-Krise in Syrien stehen staatliche Organe der Bundesrepublik Deutschland unter dem Verdacht einer latenten Abneigung gegen verfolgte Christen. Ein schwerwiegender Verdacht.
Text: Giuseppe Nardi
Bild: Wikicommons
Auf eine Konversion, um deutsche Sozialleistungen zu erschleichen, ist gepfiffen, um es einmal ganz deutlich zu sagen.